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Vermögensvorteil (Strafrecht)  

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Levent schrieb:


> Meine Interpretation für "Vermögensvorteil" ist
> immer noch auf "çıkar" beschränkt.

"Çıkar" reicht meines Erachtens nicht aus. Ein "Vermögensvorteil" ist ein wirtschaftlicher Zuwachs des eigenen Vermögens, d.h. man ist hinterher reicher als vorher. Das Wort "çıkar" ist jedoch dehnbar und nicht absolut eindeutig. Daher sollte man schon ein Wort wie "ekonomik" davorsetzen. An dieser Stelle muss dazugesagt werden, dass das Wort "Vorteil" im Deutschen ziemlich ungünstig gewählt ist. Wäre ich der Gesetzgeber gewesen, hätte ich ein Wort wie "Vermögensbereicherung" gewählt. Dieses wäre zwar immer noch schwierig ins Türkische zu übersetzen, aber es wäre doch klarer und logischer als "Vorteil".

> Interpretiert habe ich "versprochen bekommen" und
> mein Beispiel zielt darauf, dass man aus dem
> Wortlaut des von mir genannten Paragraphen Teile
> oder besser gesagt Ideen entnehmen kann, die der
> Interpretation von "versprochen bekommen" dienen
> könnten.
> Ich will diese Wendung nicht unbedingt mit "söz
> vermek" interpretiert haben.

Wir haben für "versprechen" = "jemandem etwas in Aussicht stellen" eigentlich nur zwei Möglichkeiten: "vadetmek" oder "söz vermek"

 
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§ 333 StGB: Wer einem Amtsträger, einem für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteten oder einem Soldaten der Bundeswehr für die Dienstausübung einen Vorteil für diesen oder einen Dritten anbietet, verspricht oder gewährt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

"Vorteilsgewährung" - der Begriff "wirtschaftlich" taucht hier ganz bewusst nicht auf. Denn es gehört dazu nicht nur der 50-Euro-Schein unter dem Tisch, sondern auch die Übernahme der Operationskosten für den kranken Neffen.

Vorteilsgewährung ist die aktive Bestechung, Vorteilsannahme die passive Bestechung (Bestechlichkeit).

"Dünyada her şey için, maddiyat için, maneviyat için, muvaffakiyet için, en hakiki mürşit ilimdir, fendir; ilim ve fennin haricinde mürşit aramak gaflettir, cehalettir, dalalettir. Yalnız, ilim ve fennin yaşadığımız her dakikadaki safhalarının tekâmülünü idrak etmek ve terakkiyatını zamanında takip eylemek şarttır. " Mustafa Kemal ATATÜRK

 
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Danke Herr Dr. Rumpf, genau darauf wollte ich auch hinaus:

Vorteilsannahme, die (Rechtsspr.): den Tatbestand der passiven Bestechung erfüllende, strafbare Annahme eines [Vermögens]vorteils.
Vorteilsgewährung, die (Rechtsspr.): den Tatbestand der aktiven Bestechung erfüllende, strafbare Gewährung eines [Vermögens]vorteils.

[Vermögens]vorteil in diesem juristischen Kontext entspricht m.E. [maddi] çıkar oder wie Yenisey bzw. seine Studenten übersetzt haben "yarar".

vaat = bir şeyi yerine getirmek için verilen söz (TDK)

vaatte bulunmak | vaat etmek = söz vermek

anbieten = sunmak
gewähren = sağlamak
çıkar (TDK) Dolaylı bir biçimde elde edilen kazanç, menfaat, yarar i.S.v. "avantaj".

aus der türkischen Übersetzung des § 333 StGB
... bir yarar sunar, vaat eder veya sağlarsa, üç yıla kadar hapis cezası veya adli para cezası ile cezalandırılır.
... einen Vorteil für diesen oder einen Dritten anbietet, verspricht oder gewährt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

 
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Mit "maddi çıkar" für den Begriff des Vermögensvorteils aus meinem Haftbefehl wäre ich voll und und ganz einverstanden. Gefällt mir besser als Konstruktionen mit "yarar"!

 
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Zafer schrieb:


> Haksız Ekonomik Çıkar Sağlamak

Kann es sein, dass der von Zafer genannte Begriff "Haksız Ekonomik Çıkar Sağlamak" ungefähr dem entspricht, was in Deutschland kriminellen Vereinigungen vorgeworfen wird, die gewerbsmäßige Straftaten begangen haben, um sich dadurch eine fortlaufende Einnahmequelle zu sichern? Ich denke da an zahlreiche Anklageschriften, die ich in der Vergangenheit übersetzt habe und in denen in etwa diese Wortwahl benutzt wurde, z.B. "gewerbsmäßiges gemeinschaftliches (unerlaubtes) Handeltreiben mit Betäubungsmitteln", "gewerbsmäßiger gemeinschaftlicher Betrug", "gewerbsmäßige Einschleusung von ....." usw.

 
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[size=small]Zafer schrieb:


... Wenn der Beschuldigte für das Einschleusen von
Ausländern einen Vermögensvorteil erhalten oder
versprochen bekommen haben soll, kann man ja von
einer rechtsmäßigen Handlung kaum sprechen
,
der? Insofern klingt mir "haksız" ganz logisch.

Jon schrieb:


Kann es sein, dass der von Zafer genannte Begriff
"Haksız Ekonomik Çıkar Sağlamak" ungefähr dem
entspricht, was in Deutschland kriminellen Vereinigungen
vorgeworfen wird, die gewerbsmäßige Straftaten begangen haben,
um sich dadurch eine fortlaufende Einnahmequelle zu sichern?[/size]

Ich denke eher, dass Zafer das Wort "haksız" aus dem Terminus "unerlaubte Handlung - Delikt | haksız fiil - haksız eylem" herleitet.

Vielleicht hilft dieses Beispiel zur besseren Verständnis (ein Zeitungsausschnitt):

... Hakkında açılan haksız ekonomik çıkar sağlamak amacıyla kurulmuş örgütün faaliyeti çerçevesinde, ihaleye fesat karıştırmak ve resmi evrakta sahtecilik’ iddiasıyla tutuklanan ve dün görülen ilk duruşmada tutukluluk halinin devamına karar verilen Rektör Prof. Dr. Y.A., bugünkü duruşmaya da katıldı.


Übrigens,

wie übersetzt ihr
gewerbs- und bandenmäßig..
gewerbsmäßig gemeinschaftlich
?

 
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Hallo Jon,

auf Deine Frage:
''Kann es sein, dass der von Zafer genannte Begriff "Haksız Ekonomik Çıkar Sağlamak" ungefähr dem entspricht,....''

Antwort: Mögliche Weise hasst Du Recht.

''CMK'nın 250. Maddesi'nde sayılan suçlar şunlardır: "Türk Ceza Kanunu'nda yer alan;

a) Örgüt faaliyeti çerçevesinde işlenen uyuşturucu veya uyarıcı madde imal ve ticareti suçu, (veya suçtan kaynaklanan malvarlığı değerini aklama suçu)

b) Haksız ekonomik çıkar sağlamak amacıyla kurulmuş bir örgütün faaliyeti çerçevesinde cebir ve tehdit uygulanarak işlenen suçlar,

......''

Selamlar

 
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Levent schrieb:


> Übrigens,
> wie übersetzt ihr
> gewerbs- und bandenmäßig..
> gewerbsmäßig gemeinschaftlich
> ?

Ich muss mich kurz aus meiner Forenpause zurückmelden, da ich momentan an einem weiteren Rechtshilfeersuchen arbeite, wo mal wieder der Begriff "gewerbsmäßig" vorkommt. Hier meine neueste Schöpfung zu diesem Thema:

gewerbsmäßiger Handel mit Betäubungsmitteln = ticari bir sistemle uyuşturucu madde ticareti yapma

gewerbsmäßiger Betrug = ticari bir sistemle dolandırıcılık yapma

Google Türkiye liefert zwar keine brauchbaren Quellen für "ticari bir sistemle", aber ich bin aber dennoch der Meinung, dass türkische Behörden verstehen können, was gemeint ist. Oder besteht hier die Gefahr, dass es als "kaufmännisches System" (Software o.ä.) missverstanden wird?

 
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Jon schrieb:


> gewerbsmäßiger Handel mit
> Betäubungsmitteln = ticari bir sistemle
> uyuşturucu madde ticareti yapma
>
> gewerbsmäßiger Betrug = ticari bir
> sistemle
dolandırıcılık yapma
>
> Google Türkiye liefert zwar keine brauchbaren
> Quellen für "ticari bir sistemle", aber ich bin
> aber dennoch der Meinung, dass türkische
> Behörden verstehen können, was gemeint ist. Oder
> besteht hier die Gefahr, dass es als
> "kaufmännisches System" (Software o.ä.)
> missverstanden wird?

Ich hab jetzt schon wieder was ins Türkische, wo "gemeinschaftlicher gewerbsmäßiger Betrug" vorkommt. Diesmal ein Rechtshilfeersuchen von Interpol, das von einer deutschen Staatsanwaltschaft beantwortet wurde, und diese Antwort muss nun ins Türkische übersetzt werden. Ich werde "gewerbsmäßig" auch hier wieder als "ticari bir sistemle ......" übersetzen. Da ich die Übersetzung erst morgen liefern wollte, hätten wir noch ein bisschen Zeit, uns evtl. was Besseres auszudenken.

 
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Es gibt mal wieder eine größere Menge an Informationen und Vorschlägen, die ich gerne alle verarbeiten würde, hier aber nur ein paar Punkte:

"Vermögensvorteil": hier geht es um Bestechlichkeit (passive Bestechung) bzw. Bestechung (aktive Bestechung). Dazu Art. 252 (3) türk. StGB:

"Rüşvet, bir kamu görevlisinin, görevinin gereklerine aykırı olarak bir işi yapması veya yapmaması için kişiyle vardığı anlaşma çerçevesinde bir yarar sağlamasıdır."

Bei Bestechlichkeit ist also im Text des StGB schlicht von "yarar" die Rede, den der Beamte zieht.

Im Übrigen spricht das türkische StGB bei Vermögensvorteilen, die man aus Straftaten zieht, von "haksız menfaat".

Und beim organisierten Verbrechen bzw. der Beschaffungskriminalität kommt dann "haksız ekonomik çıkar".

Mit unerlaubten Handlungen (so aber Levent) hat das - begrifflich - alles nichts zu tun.

Den gewerbsmäßigen Betrug würde ich nicht mit ticari sistemle übersetzen. Das türkische Strafrecht kennt den gewerbsmäßigen Betrug nicht, sondern nur den "qualifizierten Betrug". Hier taucht auch noch einmal der Vermögensvorteil (yarar) auf:

"Dolandırıcılık

MADDE 157. - (1) Hileli davranışlarla bir kimseyi aldatıp, onun veya başkasının zararına olarak, kendisine veya başkasına bir yarar sağlayan kişiye bir yıldan beş yıla kadar hapis ve beşbin güne kadar adlî para cezası verilir.

Nitelikli dolandırıcılık

MADDE 158. - (1) Dolandırıcılık suçunun;

...

h) Tacir veya şirket yöneticisi olan ya da şirket adına hareket eden kişilerin ticari faaliyetleri sırasında; kooperatif yöneticilerinin kooperatifin faaliyeti kapsamında, (Vorsicht! Das klingt nach "gewerblich", ist aber nicht gewerblicher Betrug im Sinne des deutschen Strafrechts! Der gewerbliche Betrug ist derjenige Betrug, in dem sich der Betrüger den Betrug zur stetigen Einkommensquelle gemacht hat)

(2) Kamu görevlileriyle ilişkisinin olduğundan, onlar nezdinde hatırı sayıldığından bahisle ve belli bir işin gördürüleceği vaadiyle aldatarak, başkasından menfaat temin eden kişi, yukarıdaki fıkra hükmüne göre cezalandırılır.

"Dünyada her şey için, maddiyat için, maneviyat için, muvaffakiyet için, en hakiki mürşit ilimdir, fendir; ilim ve fennin haricinde mürşit aramak gaflettir, cehalettir, dalalettir. Yalnız, ilim ve fennin yaşadığımız her dakikadaki safhalarının tekâmülünü idrak etmek ve terakkiyatını zamanında takip eylemek şarttır. " Mustafa Kemal ATATÜRK

 
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Vielen Dank für Ihre Erläuterungen zu "menfaat", "çıkar" und "yarar", Herr Dr. Rumpf.

Nur kommt "Nitelikli dolandırıcılık" als Übersetzung von "gewerbsmäßiger Betrug" ja leider nicht in Frage (zur Begründung siehe den vollständigen Wortlaut des § 158 Strafgesetzbuch, denn Sie haben oben nur einen Bruchteil daraus zitiert). Wie man dann sehen wird, ist "nitelikli dolandırıcılık" ein sehr allgemeiner Oberbegriff, der alle möglichen Arten des "qualifizierten" (sprich: komplexeren) Betrugs beschreibt, darunter z.B. auch "Dinî inanç ve duyguların istismar edilmesi suretiyle ...".

Im Web fand ich soeben die folgende Definition, die Ihre o.g. Erklärung zu "gewerbsmäßig" bestätigt:

Gewerbsmäßig handelt nach Definition der Rechtsprechung, wer sich durch die fortgesetzte und wiederholte Begehung einer Tat eine zusätzliche Einnahmequelle verschaffen möchte.

Doch was spricht dann überhaupt gegen meinen Vorschlag "ticari bir sistemle"?

Ein "ticari bir sistem" ist ein vom Täter entwickeltes oder von ihm übernommenes und verwendetes System, das ihm dazu dienen soll, damit rechtswidrige/unrechtmäßige Einahmen zu machen. Und ein solches Systen benutzt man doch bestimmt nicht nur einmal, sondern "fortgesetzt" und "wiederholt".

Wenn Ihnen aber "ticari" partout nicht gefällt, weil Sie meinen, dass dies zu sehr nach "gewerblich" klingt (man beachte den großen Unterschied zwischen gewerbsmäßig und gewerblich), dann könnte man ja auch sagen:

gewerbsmäßiger Betrug = sürekli bir gelir kaynağı sağlayan bir sistemle işlenen nitelikli dolandırıcılık

Ist zwar lang, aber vielleicht doch besser. Einverstanden? :)

 
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In meinem allerneuesten Vorschlag könnte man das Wort "işlenen" auch weglassen.

 
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Das zweite "bir" kann man auch weglassen. Ergo:

gewerbsmäßiger Betrug = sürekli bir gelir kaynağı sağlayan sistemle nitelikli dolandırıcılık

So, ich glaub, jetzt haben wir's endlich!

 
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Ich ändere gerade die Übersetzung ab, da ich sie bald rausschicken muss. Dabei fiel mir noch das hier ein (diesmal ohne 'sistem'):

gewerbsmäßiger Betrug
sürekli bir gelir kaynağı sağlama amaçlı nitelikli dolandırıcılık
sürekli gelir kaynağı amaçlı nitelikli dolandırıcılık

Das gefällt mir bis jetzt am besten, also werde ich das verwenden. Ich nehme jedoch die zweite Version, da es im vorliegenden deutschen Text etwas komplizierter ist, nämlich "Verdacht des gewerbsmäßigen Betrugs":

Verdacht des gewerbsmäßigen Betrugs = sürekli gelir kaynağı amaçlı nitelikli dolandırıcılık şüphesi

ABER: Nehmen wir mal an, meine Übersetzung wird irgendwann von irgendjemand anderem ins Deutsche zurückübersetzt, wird dieser Kollege dann zufällig in diesem Forum mitgelesen haben und somit Bescheid wissen, dass mit dieser türkischen Formulierung "gewerbsmäßiger Betrug" gemeint ist?? Hmm, na ja, ist ja dann nicht mein Problem.

 
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Jon schrieb:
Ich ändere gerade die Übersetzung ab, da ich sie bald rausschicken muss. Dabei fiel mir noch das hier ein (diesmal ohne 'sistem'):



gewerbsmäßiger Betrug = sürekli gelir kaynağı amaçlı nitelikli dolandırıcılık

Gefällt mir.

(reduzierende Wirkung der türkischen Sprache)

 
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