Hier eine weitere Passage aus dem Haftbefehl (siehe meine Frage zum Thema 'Einschleusen von Ausländern'):
"Der Beschuldigte hatte dafür [also für das Einschleusen der Ausländer] einen Vermögensvorteil erhalten oder versprochen bekommen."
Gemeint ist damit natürlich Geld, aber ich kann ja schlecht "para" hinschreiben. Frage: Gibt es im türkischen Strafrecht einen vergleichbaren Ausdruck, der dem deutschen Strafrechtsbegriff "Erlangung/Verschaffung eines Vermögensvorteils" entspricht? Denkbar wäre beispielsweise: nakdî menfaat, maddi kazanç oder einfach nur kâr (jeweils mit 'elde etmek', 'sağlamak' usw. bzw. im Falle von "erhalten" und "versprochen bekommen": "almak" bzw. 'alacağına dair söz verilmek'). Was würde am besten passen? Oder habt ihr andere Vorschläge?
Ultima Ratio schrieb:
> Nach meinem Wissen und Notizen nur: kazanç
Echt? Einfach nur "kazanç"? Aber "nakdi menfaat" scheint mir ziemlich gut zu passen. Ist zwar kein Strafrechtsbegriff, hat aber im Türkischen die Bedeutung "Vermögensvorteil":
Google Türkiye: "nakdi menfaat"
Und warum nicht "maddi kazanç"?
Zafer schrieb:
> Wenn der Beschuldigte für das Einschleusen von
> Ausländern einen Vermögensvorteil erhalten oder
> versprochen bekommen haben soll, kann man ja von
> einer rechtsmäßigen Handlung kaum sprechen,
> oder? Insofern klingt mir "haksız" ganz logisch.
Das ist schon klar, aber ich darf bei einer Übersetzung fürs Gericht, die ich mit Stempel und Unterschrift beglaubigen muss, nichts dazuschreiben, was nicht im deutschen Quelltext steht. Wenn ein "rechtswidriger" (haksız) Vermögensvorteil" gemeint gewesen wäre, hätte der Richter in diesem Haftbefehl "rechtswidriger Vermögensvorteil" hingeschrieben und nichts anderes. Glaub mir, diese Juristen überlassen nichts dem Zufall. Zu jeder Aussage, die in diesem Haftbefehl vorkommt, ist der entsprechende Gesetzesparagraph angegeben. Daher darf man sich als Übersetzer von zu beglaubigenden Urkunden - gerade wenn es um Strafrecht geht - auf keinen Fall zu weit aus dem Fenster lehnen, sondern muss sich an das halten, was schwarz auf weiß dasteht.
Zafer schrieb:
> Ok, Jon.
> Du hast zu entscheiden. Es ist ja schließlich
> deine Übersetzung.
Das hat nichts mit "meine" oder "deine" zu tun. Wer beispielsweise bei einer beglaubigten Übersetzung eines Haftbefehls einen Fachbegriff wie "rechtswidrig" dazuübersetzt, obwohl dieser im Quelltext gar nicht dasteht, setzt sich über die festen Vorgaben der Gerichte hinweg (z.B. "Es wird um wörtliche beglaubigte Übersetzung in 2-facher Ausfertigung gebeten" o.ä.) und verstößt gegen gewisse Prinzipien, die jedem Urkundenübersetzer bekannt sind. Beim Dolmetschen würde man wahrscheinlich "haksız" dazusagen, damit der türkische Beschuldigte besser versteht, was gemeint ist. Aber nicht bei einer fachgerechten beglaubigten Übersetzung fürs Gericht, das wäre absolut fahrlässig. Dies wird dir jeder professionelle Urkundenübersetzer in Deutschland bestätigen (ob in der Türkei auch so strenge Vorgaben gelten, ist mir nicht bekannt, aber für Deutschland weiß ich's ganz genau). Vielleicht kann Levent auch noch was dazu sagen.
Bunların hepsi "sapla saman" hikayesi!
"... Vermögensvorteil erhalten oder versprochen bekommen"
Vermögensvorteil = çıkar
erhalten = sağlamak
"versprochen bekommen" ist aus dem Kontext von "durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregen" yani kişiyi kandırabilecek nitelikte hile ve aldatmalar yaparak yanılgıya düşürmek.
und das alles kommt aus der Ecke:
Betrug m
In der Absicht, sich einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigen, daß durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt wird (§263 StGB
Dolandırıcılık
Bir kişiyi kandırabilecek nitelikte hile ve aldatmalar yaparak yanılgıya düşürüp onun zararına kendisine haksız bir çıkar sağlamak (Madde 503 TCK)
oder irre ich mich?
Ergo: übersetzen dolmetschen = interpretieren / warum nicht?
Nein nein, die Stelle aus dem Haftbefehl hat nichts mit dem auf Betrugsdelikte bezogenen "rechtswidrigen Vermögensvorteil" aus § 263 StGB zu tun. Deutsche Juristen sagen auch dann "Vermögensvorteil", wenn jemand von jemand anderem Geld bekommen hat, weil er etwas für ihn getan hat. Das hat nichts mit der Verschaffung eines rechtswidrigen Vermögensvorteils auf dem Betrugswege zu tun, wie er in § 263 definiert ist. Der Begriff "Vermögensvorteil" ist zwar derselbe, aber der Kontext ist ein völlig anderer: Die eine Art "Vermögensvorteil" basiert auf einer Absprache zweier Täter (der eine gibt dem anderen als Gegenleistung Geld); die andere Art wird jedoch dadurch erlangt, dass man eine Behörde betrügt und sich von ihr Geld auszahlen lässt, auf das man gar keinen Anspruch hat [§ 263 StGB] - daher ist das Adjektiv "rechtswidrig" in diesem Falle passend; es bedeutet: "ohne einen rechtlichen Anspruch auf diese Leistungsauszahlung (vom Jobcenter, Sozialamt o.ä.) zu haben". Der Begriff "rechtswidriger Vermögensvorteil" ist also eine auf § 263 zugeschnittene Sonderform des allgemeinen Vermögensvorteilsbegriffs. Die allgemeinere Form ist "ekonomik çıkar" (und da das Adjektiv "rechtswidrig" im Deutschen hier fehlt, darf man es nicht dazuübersetzen!); die spezielle [§ 263 StGB] ist hingegen "haksız ekonomik çıkar". Das sind wie gesagt zwei verschiedene Dinge, die man auch in der Übersetzung klar voneinander abgrenzen muss. Und damit klinke ich mich jetzt aus Zeitgründen aus dieser Diskussion aus.
Jon schrieb:
...
Nein nein, die Stelle aus dem Haftbefehl hat nichts
mit dem auf Betrugsdelikte bezogenen "rechtswidrigen
Vermögensvorteil" aus § 263 StGB zu tun.
...
Jut, heute will und werde ich darüber auch nicht länger diskutieren. Ich werde mich aber damit weiter befassen, bis wir uns, wie in der letzten Zeit irgendwie geeinigt haben.
Stichwort des Tages: Dialektik
Levent schrieb:
> Jut, heute will und werde ich darüber auch nicht
> länger diskutieren. Ich werde mich aber damit
> weiter befassen, bis wir, wie in der letzten Zeit
> irgendwie geeinigt haben.
Ich verweise nochmals auf meinen Beitrag von 14:49 bis 14:55 Uhr, darin habe ich alles bis ins letzte Detail erklärt. Wenn ich damit völlig falsch liegen sollte, dann bitte ganz klar und konkret auf mögliche Irrtümer hinweisen. Falls ich aber nicht falsch liege, dann bitte keine Spekulationen o.ä., die mich zu neuerlichen Erklärungen und Antworten nötigen. Irgendwann muss es doch auch mal gut sein, Leute! Mensch, die Zeit rinnt nur so dahin, und ich hab heute wieder mindestens 2 Stunden in diesem Forum zugebracht.
Und ich gebe nochmals zu bedenken, dass die Hinzuübersetzung von Fachbegriffen wie "rechtswidrig", die nicht im deutschen Originaltext vorhanden sind und auch nicht "zwischen den Zeilen" stehen, unzulässig ist, außer es gäbe in der Zielsprache keine andere Möglichkeit, den Sachverhalt auszudrücken. Im vorliegenden Fall gibt es aber diese Möglichkeit: Man lässt das Wort "haksız", das im deutschen Text gar nicht auftaucht, einfach weg und hat alles richtig gemacht.
Vorsicht geboten!
Ich habe als Entsprechung "haksız" im Sinne von "rechtswidrig" nicht hineininterpretiert. Es ist nur im Beispiel drin, das ich aufgeführt habe.
Meine Interpretation für "Vermögensvorteil" ist immer noch auf "çıkar" beschränkt.
Interpretiert habe ich "versprochen bekommen" und mein Beispiel zielt darauf, dass man aus dem Wortlaut des von mir genannten Paragraphen Teile oder besser gesagt Ideen entnehmen kann, die der Interpretation von "versprochen bekommen" dienen könnten.
Ich will diese Wendung nicht unbedingt mit "söz vermek" interpretiert haben.
Darum geht es!
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