Hier nur ein kleiner Hinweis von mir:
velayet = elterliche Sorge (umgangsprachlich: Sorgerecht)
Der Begriff "elterliches Sorgerecht" (siehe ersten Teil des deutschen Satzes) scheint ebenfalls der Umgangssprache zu entstammen.
Manavgat 1. Aile Mahkemesi = 1. Abteilung des Familiengerichts Manavgat
Weitere Korrekturen wären eigentlich nötig, aber die ungehobelte Art und Weise der Fragestellung von "bahealti" hat mich etwas abgeschreckt. Ich bin wohl etwas zu sensibel für diese schnelllebige Leistungsgesellschaft, in der Werte wie Respekt, Höflichkeit und Dankbarkeit nichts mehr gelten. Der Anonymität des Internet sei dank!!!
Danke an Jon und Ultima Ratio. Nun sehe ich gerade, das bahealti, während ich über der Übersetzung brütete, offenbar das Wort "yetkili" eingefügt hat. Das klärt natürlich einiges. Die Übersetzung wäre dann (soweit ich den Satz jetzt verstehe):
Trotz des Widerspruchs gegen die Entscheidung zur elterlichen Sorge aus der Sitzung vom 28.04.2010 wird das Verfahren mit dem Aktenzeichen 2008/648 der für die Entscheidung in derselben Sache zuständigen 1. Abteilung des Familiengerichts Manavgat fortgesetzt.
Ultima Ratio schrieb:
> Dass "Sorgerecht" umgangssprachlich ist, stimmt
> mit meinen Recherchen nicht unbedingt überein
> (trotz der Ausführungen in Wikipedia) !? Oder
> irre ich mich?
Der Begriff "Sorgerecht" kann schon deshalb nicht der Fachsprache entstammen, da in keinem deutschen Scheidungsurteil (und ich habe schon mehr als 200 zu Gesicht bekommen) jemals von Sorgerecht die Rede ist, sondern ausschließlich von der "elterlichen Sorge". Die deutschen Richter werden's wohl am besten wissen. Dennoch verwende ich persönlich in der Umgangssprache natürlich nur "Sorgerecht", und auch in deutschen TV-Boulevardsendungen, wenn irgendwelche Stars und Sternchen sich mal wieder scheiden lassen, hört man immer nur "Sorgerecht", weil "elterliche Sorge" eben nur in Fachkreisen verwendet wird.
Der Begriff "Sorgerecht" ist ohnehin doppeldeutig: Ist es das "Recht" einer Partei auf Ausübung der "elterlichen Sorge"? Denn eigentlich sollte mit "Sorgerecht" ja die gesetzliche Situation zur elterlichen Sorge gemeint sein, genau bei den Begriffen "Versicherungsrecht", "Steuerrecht" usw.
Ich bin der Meinung, das "Sorgerecht" nicht umgangssprachlich ist und bin gegen solch eine Abstempelung. Man verwendet ja auch ohne weiteres Begriffe wie "alleiniges Sorgerecht", "gemeinsamen Sorgerecht"... Außerdem möchte ich in diesem Zusammenhang auf die vielen wertvollen Werke des Hauses Duden und zahlreichen juristischen Schriftstücke im Internet hinweisen.
Aber vielleicht sollten wir das Ganze nicht vertiefen...
Ultima Ratio schrieb:
> Ich bin der Meinung, das "Sorgerecht" nicht
> umgangssprachlich ist und bin gegen solch eine
> Abstempelung. Man verwendet ja auch ohne weiteres
> Begriffe wie "alleiniges Sorgerecht", "gemeinsamen
> Sorgerecht"... Außerdem möchte ich in diesem
> Zusammenhang auf die vielen wertvollen Werke des
> Hauses Duden und zahlreichen juristischen
> Schriftstücke im Internet hinweisen.
Im Standardnachschlagewerk der deutschen Jurastudenten und späteren Rechtsanwälte, dem "Rechtswörterbuch" von Dr. Carl Creifelds:
http://www.amazon.de/Rechtsw%C3%B6rterbuch-Carl-Creifelds/dp/3406553923/
..... ist der Begriff "Sorgerecht der Eltern" zwar gelistet, doch anstelle der Erklärung wird direkt auf das eigentliche Stichwort "elterliche Sorge" verwiesen, welches dann über mehrere Seiten hinweg erklärt wird. Daraus kann man ableiten, dass "Sorgerecht" offensichtlich kein Terminus technicus ist, sondern ein abgeleiteter, sekundärer Begriff, während die "elterliche Sorge" - zumindest im o.g. Standardwerk der deutschen Rechtssprache - den eigentlichen Fachbegriff darstellt.
Abgesehen davon dürfte natürlich, wie Sie auch richtig bemerkt haben, völlig klar sein, dass es bei Kombination mit Adjektiven wie "alleinig", "gemeinsam" usw. keine echte Alternative für den Begriff "Sorgerecht" geben kann, da Konstruktionen wie "alleinige elterliche Sorge" oder "gemeinsam ausgeübte elterliche Sorge" auch für den deutschen Juristen nicht so komfortabel handzuhaben sind.
Abschließend möchte ich allerdings nochmals aus erster Hand bestätigen, dass deutsche Richter sich nach meiner einschlägigen Erfahrung ganz vehement weigern, das Wort "Sorgerecht" in Scheidungsurteilen zu verwenden. Ich habe zahllose Fallakten gesehen (wenn schon nicht 200, dann wenigstens 100 bis 150), in denen der Rechtsanwalt der Antragstellerin nur am Anfang der Klageschrift noch von "elterliche Sorge" sprach (im Antragstenor), im späteren Verlauf dann aber nur noch das Wort "Sorgerecht" benutzte (und zwar interessanerweise immer in denjenigen Passagen, die vom Inhalt her allgemeinsprachlicher Natur waren, d.h. in den typischen Beschreibungen, wann und wie sich die Eheleute getrennt haben und dass sie sich hinsichtlich des "Sorgerechts" uneins sind usw.), der Richter dann jedoch im anschließenden Urteil kein einziges Mal das Wort "Sorgerecht" verwendet, sondern ausschließlich "elterliche Sorge", und zwar selbst in den Passagen, in denen der Richter Auszüge aus der Klageschrift des Rechtsanwalts wiedergibt! Dies war für mich eine interessante Entdeckung, die mich stark vermuten ließ, dass das Wort "Sorgerecht" in der deutschen Justiz entweder verpönt ist oder aber von Juristen mit Beamtenstatus aus irgendwelchen anderen Gründen für ungeeignet befunden und abgelehnt wird.
Ich weiß gar nicht, warum Sie sich so viel Mühe gemacht haben, all diese Erklärungen abzugeben. Mir ging es doch nur darum, dass "Sorgerecht" nicht umgangssprachlich ist, sondern sehr wohl in der juristischen Fachliteratur in verschiedenen Formen Verwendung findet. Ich streite ja auch nicht ab, dass in Gerichtsurteilen von "elterliche Sorge" gesprochen (geschrieben) wird. So einfach habe is es gemeint.
Ultima Ratio schrieb:
> Ich weiß gar nicht, warum Sie sich so viel Mühe
> gemacht haben, all diese Erklärungen abzugeben.
> Mir ging es doch nur darum, dass "Sorgerecht"
> nicht umgangssprachlich ist, sondern sehr wohl in
> der juristischen Fachliteratur in verschiedenen
> Formen Verwendung findet. Ich streite ja auch
> nicht ab, dass in Gerichtsurteilen von "elterliche
> Sorge" gesprochen (geschrieben) wird. So einfach
> habe is es gemeint.
Ich habe überhaupt kein Problem damit, die Dinge, die mich beschäftigen, in aller Ausführlichkeit darzustellen. Und Sie müssen ja nicht alles lesen, was ich oder andere schreiben (kurz überfliegen reicht manchmal auch schon).
Es hat sicherlich auch was mit meiner Nebentätigkeit als Gutachter zu tun, dass ich gern und oft ins Detail gehe und mich um möglichst umfassende Darstellungen von Sachverhalten bemühe. Jeder möge selbst entscheiden, ob meine Beiträge die reinste Zeitverschwendung sind oder ob sie nicht doch für den einen oder anderen Leser von gewissem Nutzen sein könnten.
eva.l schrieb:
> Ach, Jon, es hat doch niemand gesagt, Ihre
> Beiträge seien die reinste Zeitverschwendung. Und
> ich glaube auch nicht, dass jemand das denkt!
Genau, und ich weiß auch, dass Ultima Ratio nicht sagen wollte, dass meine Beiträge Zeitverschwendung seien.
Wie gesagt, mir ist völlig klar, dass meine teilweise etwas ausführlicheren Beiträge nicht jedermanns Sache sind. Aber ich schreibe nun mal für diejenigen Leser, die sich für genau diese Details interessieren, die man eben anderswo nicht geliefert bekommt. Der obige Beitrag wird momentan vermutlich die einzige googlebare Quelle im Internet überhaupt sein, wo man eine solch interessante Debatte über den Unterschied zwischen den Begriffen "Sorgerecht" und "elterliche Sorge" nachlesen kann. Schon allein dafür hätte sich die Zeit, die Ultima Ratio und ich dafür gebraucht haben, gelohnt, nicht wahr?
Ach übrigens, Wikipedia schreibt:
Sorgerecht
Umgangssprachlich als Sorgerecht bezeichnet man:
* in Deutschland die Elterliche Sorge,
* in Österreich die Obsorge.
Quelle:
http://de.wikipedia.org/wiki/Sorgerecht
Die juristischen Artikel auf Wikipedia werden - so heißt es zumindest - von deutschen Jurastudenten und Juristen betreut und überwacht, sie gelten meist als Referenz. Ausnahmen (meist Unvollständigkeit, kleinere Irrtümer u.ä.) sind natürlich auch in Wikipedia zu finden, aber in diesem Fall deckt sich die obige Formulierung aus Wikipedia (Umgangssprachlich...) mit meiner Entdeckung im Standardlexikon deutscher Juristen, dem Creifelds. Was jedoch nicht heißen muss, dass Ultima Ratio mit seiner Vermutung nicht doch richtig liegt.
In Bezug auf die Eintragung in Wikipedia hatte ich bereits um 17.59 hingewiesen (siehe oben). Bitte nicht missverstehen, mir geht es wirklich nur darum, dass der Begriff "Sorgerecht" nicht unbedingt umgangssprachlich ist.
Aber hier noch einige interessante andere, aussagekräftige Quellen:
elterliche Sorge:
umfasst die Sorge für die Person des Kindes (Personensorge) und das Vermögen des Kindes (Vermögenssorge). Die elterliche Sorge für ein minderjähriges Kind steht miteinander verheirateten Eltern nach § 1626 BGB grundsätzlich gemeinsam zu.
Sind die Eltern bei Geburt des Kindes aber nicht miteinander verheiratet, hängt ihr gemeinsames Sorgerecht davon ab, dass sie i. S. v. § 1626 a BGB ...
© Alpmann Brockhaus Fachlexikon Recht, 2005
Sor|ge|recht, das; -[e]s (Rechtsspr.); gemeinsames Sorgerecht
Duden
Sorgerecht das (Rechtsw.) custody (für of)
Duden-Oxford
Sor|ge|recht, das (Rechtsspr.):
Duden-Universalwörterbuch
Arbeitet
Bitte Anmelden oder Registrieren
Almanca Türkçe Sözlük Forumu DasForum’a hoşgeldiniz! Almanca öğrenmek isteyenlerin, Almanca öğretmenlerinin, Almanca eğitmenlerinin, çevirmenlerin ve mesleği gereği Almanca ile içli dışlı olan herkesin ihtiyacına uygun 25 bin civarında üstün kaliteli kaydın yer aldığı forumun kullanımı tamamen ücretsizdir. Forumda yer alan metinleri okumak için kaydolmanıza gerek yoktur. Yeni bir konu açmak ya da forumdaki bir yazıya cevap yazmak isteyenlerin ise DasForum’da ücretsiz bir hesap açmaları gerekmektedir.
DasForum’da saygın bir üslup ve dostane bir atmosferin hakim olduğunu özellikle belirtmekte fayda var. Forumdaki bir diğer önemli konu ise soruların soruluş şekliyle ilgili. Bu yüzden DasForum’da yeni bir konu açmadan önce forum içinde araştırma yapmanın yanı sıra, Almanca dilinde yazılmış bu metni ve bu metne cevaben yazılı Türkçe metni okumanızı salık veririz.
Herzlich willkommen im kostenlosen, originalen deutsch-türkischen Lern- und Übersetzungsforum von DasSözlük! Das Forum ist ein Teil von DasSözlük und dient als kostenlose Austauschplattform für alle User. professionelle Übersetzer, Sprachwissenschaftler, Lehrer, Autoren, Journalisten sind hier genauso willkommen wie Türkisch-Lernende oder andere Laien.
LÜTFEN DİKKAT:
Eski CafeUni-hesaplarının tamamına yakınını yeniden kullanıma açmayı başarabildik. Forumdaki eski hesabını aktifleştirmek isteyenlerin şifremi unuttum fonksiyonunu kullanması rica olunur.
Eski forum kayıtlarının DasSözlük’e aktarımı esnasında bazı yazıların yanlışlıkla farklı bir rumuz altında yayına girdiğini tespit ettik. Aktarım işleminin bu amaç için geliştirdiğimiz özel bir yazılım ile yapıldığını belirtir bu durumdan olumsuz etkilenen tüm kullanıcıların affına sığınırız. Sözkonusu sorunu elle düzeltmek bir hayli meşakatli olacağı için çok gerekmediği müddetçe bu şekilde devam edilmesi ricamızı kabul etmenizi dileriz.
CafeUnis alte Forum ist wieder online! Wer sich im Forum einloggen will, wird gebeten die „Kennwort-Vergessen-Funktion“ zu benutzen. Wir konnten fast alle Accounts retten.
AFRtour: Almanya Fuar Turu B2B Partneriniz. Transfer, rehber, şehir turu, otel vb.
Baklava7 : Baklava AVM’si. Dünyanın ilk tatlı ürünler sipariş pazarı
SuperSözlük: Büyük Türkçe deyimler, atasözleri, eş, benzer ve zıt anlamlılar sözlüğü.
WebDolmetscher: Alman mahkemeleri ve devlet dairelerinde geçerli Türkçe-Almanca mükemmel çeviri.