ungerechtfertigte Bereicherung
haksız zenginleşme
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Sebepsiz zenginleşme.
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Selamlar
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ungerechtfertigte Bereicherung: sebepsiz zenginleşme; haksız kazanç.
Auszug:
auf Kosten eines anderen ohne rechtl. Grund erlangte Vermögensmehrung. Der Vermögenszuwachs kann auf der Leistung eines anderen beruhen, z.B. bei der Zahlung einer nicht bestehenden Schuld, oder auf sonstige Weise erlangt sein, z.B. durch Verbrauch einer fremden Sache. Der Bereicherte ist grundsätzlich zur Herausgabe des ungerechtfertigt Erhaltenen verpflichtet (§812ff. BGB). In Österreich (§§ 1041, 1431 ff. ABGB) und der Schweiz (Art. 62 ff. OR) bestehen ähnl. Regelungen>© Bibliographisches Institut & F.A. Brockhaus AG, Bayern.
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