alacak hakkının ayın olarak istenmesi

Bölüm: Türkçeden Almancaya Çeviriler · 17 mesaj ·

Kantürk

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Kantürk

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Jon

Liebe Semiha,

du weißt, ich bin immer bereit zu helfen. Doch an deinen Übersetzungsversuchen (siehe auch das von dir vorhin eröffnete und von mir gleich beantwortete Thema 'Boşanmanın fer'isi niteliğinde') kann man erkennen, dass du in punkto Rechtssprache und Grammatik/Satzbau momentan noch größere Lücken hast, die wir - das Forum - aber unmöglich schließen können.

Du musst an deiner Grammatik und am Satzbau arbeiten und dich umfassend in die deutsche Rechtsterminologie einarbeiten, bevor du solche Aufträge annimmst. Bis du soweit bist, würde ich dir DRINGEND davon abraten, solch schwierige Urteile zu übersetzen.

Wir können hier im Forum nur einzelne Passagen deiner Übersetzung korrigieren oder für dich übersetzen. Den Rest musst du jedoch ganz allein übersetzen, und ich fürchte, dass dort viele weitere Fehler drin sein werden, die du gar nicht bemerkst. Semiha, du könntest echt großen Ärger mit deinen Kunden bekommen! Ich meine es wirklich gut mit dir!

alacak hakkının ayın olarak istenmesi = die Begleichung einer Forderung durch Herausgabe von Sachgütern beantragen; Antrag auf Herausgabe von Sachgütern zur Begleichung einer Forderung stellen

Semiha

Kantürk bilemiycem kararda "ayın" yazıyor.

Jon

Es freut mich sehr, dass du meine Worte richtig verstanden hast. Wer sich weiterentwickeln will und momentan noch am Lernen ist, der ist in diesem Forum auf jeden Fall goldrichtig. Und wie ich ja schon sagte, helfe ich dir wirklich sehr gern. Doch ich möchte nicht, dass dadurch andere Leute, die hier mitlesen, sich dazu ermutigt fühlen, tagtäglich schwierige Aufträge anzunehmen, obwohl sie eigentlich nicht dazu in der Lage sind, solche Sachen ordentlich zu übersetzen. Es soll also bitte niemand denken, dass er im Forum alle Probleme gelöst bekommt - diese Annahme wäre ein großer Trugschluss. Unsere/Meine Antworten im Forum sind nicht die Lösung aller Probleme, sondern nur kleine, ganz spezielle Hilfestellungen.
Dieser Hinweis ist natürlich nicht an dich (Semiha) gerichtet, sondern an alle, die glauben, dass sie sich dank des Forums überhaupt nicht mehr anstrengen oder sich weiter verbessern müssen.

Jon

"ayın" ist ein in der türkischen Rechtssprache verwendetes Synonym für "nesne" und bedeutet Sache, Sachgut, Gut, Gegenstand. Es darf nicht mit "aynı" verwechselt werden; die beiden Wörter "ayın" (Bedeutung: Sache) und "aynı" (Bedeutung: gleich, identisch) haben nichts miteinander zu tun.

Von "ayın" leitet sich das Adjektiv "aynî" ab; das bedeutet "dinglich", z.B. "aynî hak" = "dingliches Recht":

Wikipedia: "Dingliches Recht"

bir şeyi ayın olarak istemek = bir şeyi ayın şeklinde istemek = etwas in Form eines Sachgutes / in Form von Gütern/Sachgütern verlangen

Jon

Um die Verwirrung komplett zu machen:

In der Türkei sagt man statt "ayın olarak" auch sehr gern "malen". Dies bedeutet "mal olarak" bzw. "mal şeklinde" (also: in Form von Gütern). Das berühmteste Beispiel sind die in der Türkei jedermann bekannten Wechsel (Schuldscheine). Dort steht sehr häufig der folgende Satz:

Bedeli malen ahzolunmuştur. = Den Gegenwert habe ich in Form von Gütern erhalten.

Kantürk

Danke, wieder etwas dazu gelernt!

eva.l

@Semiha

İçtihatları Birleştirme Kararı ist, soviel ich weiß, “ Grundsatzentscheidung ”, nicht "Plenarausschuss".

Jon

Danke, Eva. Mir war das ganz oben auch gleich aufgefallen, aber ich war so mit anderen Gedanken beschäftigt, dass ich es sofort wieder vergessen habe. Übrigens ist "Plenarausschuss" in diesem Zusammenhang ein äußerst kreativer Einfall; fast schon schade, dass es in diesem Fall nicht gepasst hat.

eva.l

Tekrar Merhaba Semiha,

Çevirini düzeltmeye çalıştım. Belki işine yarar.

Die Forderung der Antragstellerin, das Fahrzeug als bewegliche Habe / als bewegliches Gut auf ihren Namen zu übertragen, zielt auf Vermögensaufteilung, die Antragstellerin besitzt jedoch nur einen Forderungsanspruch. Gemäß der Grundsatzentscheidung unter der Nummer 8/7 vom 7.10.1953 ist der Antrag auf Herausgabe von Sachgütern zur Begleichung einer Forderung nicht möglich. Daher wird die Forderung der Antragstellerin auf das Fahrzeug als unzulässig und unangebracht abgelehnt. Es ergeht folgendes Urteil:

Ama ben bu konuda uzman değilim... :)-D

eva.l

Ah, jetzt ist es professionell ... :)

Kantürk

Jetzt kann ich sie fertig machen.

hast du wahrscheinlich gemeint, liebe Semiha!

Rumpf

Liebe Leute, wieder einmal ein diagonaler Blick auf die Beiträge mit folgendem Ergebnis. Die Antworten, auch die von Jon, erinnern mich an eine Landung bei Sturm - irgendwie runtergekommen.

Ich versuche es jetzt stattdessen mit einer "Punktlandung":

Ein İçtihatları Birleştirme Kararı ist ein Urteil, das vom Plenum des Kassationshofs abgesegnet wird, in dem alle Richter beteiligt sind. Es ergeht im Anschluss an ein spezielles Verfahren und dient der "Vereinheitlichung der Rechtsprechung". Voraussetzung ist, dass sich im Kassationshof zwei Auffassungen zu einer bestimmten Rechtsfrage herausgebildet haben, die nicht durch ein Urteil des Großen Senats für Zivilsachen geklärt werden können. Es hat Gesetzeskraft, bindet also die Gerichte nicht nur in einem Einzelfall, sondern hat eine Allgemeinwirkung wie ein Gesetz. Aus diesem Grunde dürfen wir es nicht als "Grundsatzurteil" übersetzen. Ein Grundsatzurteil ist ein "emsal karar", also ein Urteil, in dem eine Rechtsfrage einmal grundlegend geklärt wird, ohne dass man dem Urteil gleich "Gesetzeskraft" zuschreibt. Ein "Grundsatzurteil" kann etwa auch vom Großen Senat für Zivilsachen (Hukuk Genel Kurulu) gefällt werden, wie etwa ein berühmtes Urteil aus dem Jahre 1996 zur Frage des Ausgleichsanspruchs von Handelsvertretern. Der Große Zivilsenat kann diese seine Rechtsprechung wieder ändern, was auch des öfteren vorkommt. Dagegen wird ein Großer Zivilsenat nie ein "Plenarurteil" in Frage stellen. Das kann nur der Gesetzgeber; das Plenum kommt in der Praxis gar nicht dazu, so etwas zu ändern, weil die Untergerichte nichts mehr Abweichendes tun können, was dann wieder in das Plenum gelangen könnte.

Der Kassationshof hat in seiner Geschichte bislang nur wenige solche Urteile gefällt. Wir kommen pro Jahr durchschnittlich auf vielleicht zehn solcher Urteile (bei Kazanci oder auf der Webseite des Kassationshofs kann man das vielleicht besser nachzählen, ich schätze jetzt einfach nur). Das ist bei aktuell 900.000 (neunhundert Tausend) anhängiger Rechtssachen am Kassationshof wenig.

Was der Kassationshof in 1953 geklärt hatte, war, dass bei der güterrechtlichen Auseinandersetzung die Eigentumsrechte nicht berührt werden. Es gab und gibt also bis heute keinen Anspruch auf Herausgabe einer Sache, also keine Restitution "in natura". Wenn das Kfz auf den Ehemann eingetragen ist, die Frau das aber finanziert hat, dann kann sie nur eine Entschädigung in Geld verlangen, nicht aber das Kfz "in natura". Wenn die Eigentumswohnung auf den Mann eingetragen ist, die Frau aber nachweist, dass sie zu deren Finanzierung beigetragen hat, so hat sie einen Ausgleichs- bzw. Entschädigungsanspruch in Geld.

Wenn Jon übersetzt: "ist ein Antrag auf Herausgabe von Sachgütern zur Befriedigung eines Forderungsanspruchs nicht möglich", so ist das prinzipiell richtig. Ich würde aber noch präziser übersetzen: "kann zur Befriedigung der Forderung nicht die Herausgabe von Sachen verlangt werden."

Jon

Aber genau dafür haben wir doch Sie! :)
Ich bringe das juristische Flugzeug auch bei heftigem Unwetter immer irgendwie runter, Besatzung und Passagiere überleben, manche hatten vielleicht sogar einen guten Flug.
Doch Ihre juristischen Notlandungen kann man in der Regel auf Video aufnehmen und als Demonstration einer Bilderbuchlandung bei Pilotenschulungen verwenden.
Und genau das macht eben den Unterschied: Sie haben das studiert, haben darin promoviert und arbeiten seit 30 (?) Jahren als Jurist mit Schwerpunkt Türkeirecht.
Ich hingegen weiß nur das, was ich aus meinen Übersetzungen und Recherchen kenne. Doch das ist nur ein Bruchteil dessen, was Sie wissen, wobei vieles, was ich an juristischen Feinheiten so weiß, eigentlich nur angelesenes Wissen bzw. durch logische Schlussfolgerung abgeleitete Information ist, und das ist nicht mit Ihrer praktischen Erfahrung als Jurist zu vergleichen.
Daher bin ich wirklich froh, dass Sie sich damals für Türkeirecht und Türkisch entschieden haben, und nicht für Ukrainisch oder Swahili! :)

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