istihkak davası

Bölüm: Türkçeden Almancaya Çeviriler · 1 mesaj ·

Kantuerk

Im Rahmen eines Gutachtens bin ich auf eine wichtige Übersetzungsproblematik gestoßen, die ich bislang schlicht übergangen habe.

Der Begriff "istihkak davası" kann nur dann mit "Herausgabeklage" übersetzt werden, wenn es sich um die sachenrechtliche Herausgabeklage handelt, also ein Kläger gegen den Beklagten vor einer Zivilkammer einen ihm gehörenden Gegenstand herausverlangt.

Handelt es sich aber um die "istihkak davası" davası aufgrund des Zwangsvollstreckungs- und Konkursgesetzes (İcra ve İflâs Kanunu), dann muss diese Klage mit "Drittwiderspruchsklage" übersetzt werden. Bei dieser Klage, die im Zwangsvollstreckungsrecht angesiedelt ist, geht es darum, dass ein Pfandgläubiger gegen einen Schuldner die Zwangsvollstreckung betreibt und auf Sachen zugreift, die nicht dem Schuldner, sondern dem Dritten gehören. Der Dritte kann dem mit dieser Klage entgegentreten, indem er sein eigenes Recht (das muss nicht unbedingt Eigentum sein) feststellen lässt, ggf. die Herausgabe gegen den Pfandgläubiger und Schadensersatz vom Pfandgläubiger verlangt. Es geht hier also um den Schutz der Rechte Dritter in der Zwangsvollstreckung und nicht um ein einfaches Herausgabeverlangen im Zivilprozess.

Fehlerhafte Übersetzungen haben in diesem inzwischen in der zweiten Instanz befindlichen Verfahren inzwischen zu Tausenden von Euro überflüssiger Kosten geführt, die nicht angefallen wären, hätten die Übersetzer die Richter und deutschen Anwälte nicht durch mangelhafte Übersetzungen auf die falsche Spur geführt.

Dass ich selbst in meinen Beiträgen zum türkischen Zwangsvollstreckungsrecht hier von "Herausgabeklage" gesprochen habe, wird in den nächsten Auflagen korrigiert.

Beste Grüße in das Forum

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