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"Tespit Isteyen"  

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Levent schrieb:



> Vielleicht können wir aufgrund dieser
> Informationen eine gute, allgemein akzeptierte
> Entsprechung für "Tensip" finden.

Eigentlich ist es keine "Verfügung", sondern ein "Beschluss", aber ich ziehe die wörtliche, den Inhalt korrekt wiedergebende Übersetzung vor, die ich bereits ganz oben vorgeschlagen hatte:

Protokoll über die Vorbereitung der Hauptverhandlung

Zum Beweis:

Google Deutschland: "Vorbereitung der Hauptverhandlung" nach § 323 StPO

 
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Ich dachte, alle Niederschriften, alle Protokolle in der Türkei, die während der Verhandlung aufgenommen wurden, wären ein "Tensip Zaptı".

Oder ist das nur für 'Duruşma Tensip Zaptı' der Fall? (Verhandlungsprotokoll)

"Dünyada her şey için, maddiyat için, maneviyat için, muvaffakiyet için, en hakiki mürşit ilimdir, fendir; ilim ve fennin haricinde mürşit aramak gaflettir, cehalettir, dalalettir. Yalnız, ilim ve fennin yaşadığımız her dakikadaki safhalarının tekâmülünü idrak etmek ve terakkiyatını zamanında takip eylemek şarttır. " Mustafa Kemal ATATÜRK

 
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Jon schrieb:


> soruldu = erkärte auf Rückfrage; äußerte sich
> auf Rückfrage wie folgt; gab auf Rückfrage die
> folgende Erklärung ab
>
> Eigentlich heißt "soruldu" rechtssprachlich
> korrekt sogar "auf Frage" (nicht 'Rückfrage'),
> aber das versteht heutzutage leider keiner mehr.
> Ich hatte schon mehrere Kunden
> (Übersetzungsbüros), die dies für einen
> Übersetzungsfehler hielten und reklamierten.
> Deshalb bin ich irgendwann auf "Rückfrage"
> ausgewichen, um "Rückfragen" zu vermeiden. :)

Achtung: Ich wollte noch Folgendes nachtragen:

Davacı vekilinden soruldu: (im Duruşma Tutanağı eines Gerichts o.ä.) = Der Prozessbevollmächtigte des Antragstellers (oder Klägers) erklärte auf Frage:

Hingegen gilt bei Polizeidokumenten (İfade Tutanağı):

SORULDU: .... ifadenizi veriniz. = Gegenstand der Vernehmung: Bitte machen Sie Ihre Aussage im Zusammenhang mit .....
CEVABEN: Ben ........ = Auf Frage (oder auch: Wortlaut der Aussage): Ich ........

 
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Kantürk schrieb:


> Ich dachte, alle Niederschriften, alle Protokolle
> in der Türkei, die während der Verhandlung
> aufgenommen wurden, wären ein "Tensip Zaptı".

Nein. Wie ich schon sagte, ist "Tensip Zaptı/Tutanağı" eine ganz spezielle Sitzungsniederschrift, und zwar die, worin das Gericht feststellt, dass die Klage/Anklage bzw. der Antrag zulässig ist und die Hauptverhandlung zu beginnen hat. Mit anderen Worten, im Tensip Zaptı/Tutanağı wird unter anderem die Versendung der Ladungen an die Parteien und die Anforderung der benötigten Dokumente (taraflara ait nüfus kayıt örneklerinin celp edilmesi usw.) angeordnet und der Termin des (ersten) Verhandlungstages dieses Prozesses festgesetzt. In Deutschland hat dieser Vorgang meist die Überschrift "Beschluss", aberich bin wie gesagt für die exakte Übersetzung "Protokoll über die Vorbereitung der Hauptverhandlung".

 
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Ich muss meine Auffassung korrigieren, derzeit noch ohne Jon zu bestätigen. Ich muss mir solche Dokumente mal anschauen. Es kann sich auch um eine erste prozessleitende Verfügung handeln.

"Dünyada her şey için, maddiyat için, maneviyat için, muvaffakiyet için, en hakiki mürşit ilimdir, fendir; ilim ve fennin haricinde mürşit aramak gaflettir, cehalettir, dalalettir. Yalnız, ilim ve fennin yaşadığımız her dakikadaki safhalarının tekâmülünü idrak etmek ve terakkiyatını zamanında takip eylemek şarttır. " Mustafa Kemal ATATÜRK

 
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Rumpf schrieb:


> Ich muss meine Auffassung korrigieren, derzeit
> noch ohne Jon zu bestätigen. Ich muss mir solche
> Dokumente mal anschauen. Es kann sich auch um eine
> erste prozessleitende Verfügung handeln.

Hier drei Beispiele für ein "Tensip Zaptı/Tutanağı":

http://www.e-adliye.net/?&Bid=632177

http://www.e-adliye.net/?&Bid=585874

http://www.e-adliye.net/?&Bid=624410

Und hier der Wortlaut von § 323 StPO, "Vorbereitung der Hauptverhandlung" (ich weiß, das ist die StPO, aber warum sollte man den Begriff "Vorbereitung der Hauptverhandlung" nicht auch bei der Übersetzung von Zivilverfahrensunterlagen verwenden können?):

http://www.juraforum.de/gesetze/stpo/323-vorbereitung-der-hauptverhandlung

Man könnte es übrigens auch "Beschluss über die Zulassung zur Hauptverhandlung" nennen. Dies würde auch wohl die Bedeutung von "tensip" am besten wiedergeben, denn: tensip = uygun görmek (genehmigen, gutheißen, zulassen)

Der Vorschlag "erste prozessleitende Verfügung" klingt mir hingegen zu konstruiert.

 
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Rumpf schrieb:
Ich muss mir solche Dokumente mal anschauen. Es kann sich auch um eine erste prozessleitende Verfügung handeln.



Ausgehend aus der Erläuterung des Begriffes "tensip: [size=small]Tensip tutanağı, tensip zaptı, tensip kararı, tensip vs. - hepsi de sonuç itibarı ile yargıcın ceza ya da hukuk davalarında verdiği davanın yürütülmesine ilişkin (ara) kararın (hakimlik kararının/richterlicher Beschluss) katip tarafından tutanağa geçirilmiş şeklidir"[/size] meine ich, dass wir mit dem Vorschlag des Herrn Rumpf (prozessleitende Verfügung) nunmehr den richtigen Weg eingeschlagen haben.

Er wollte sich einige "tensip Dokumente" ansehen.

hier 2 Beispieltexte zu Tensip:

A. Örnek Dilekçe
[size=small]Tensiple Tahliye Talep Eden
Dosya Esas No. .../...
Duruşma Günü: .../.../...
SULH CEZA MAHKEMESİNE
ERZİNCAN
TENSİPLE
TAHLİYE TALEP
EDEN SANIK : Adı ve Soyadı, T.C, kimlik No:
Adres
MÜDAFİİ: Avukat Adı ve Soyadı
Adres
TALEP KONUSU : Tahliye
AÇIKLAMALAR :
1- Müvekkilim, işlemediği bir suçtan dolayı 14.12.2006 tarihinden beri tutukludur. Müvekkilim B. Evler minibüs hattında, minibüslerin geliş ve
gidişlerini kontrol eden kâhyadır, Evli ve çoluk çocuk sahibidir. Mağdurların verdiği eşkâle uyan birisi değildir. Ancak suçsuz olan müvekkilimi
neden teşhis ettiklerini anlamış değiliz, Biz, müvekkHimin beraat edeceğinin kuvvetle muhtemel olduğunu düşünmekteyiz,
2- Müvekkilim, polislerce Önünün kesildiğinde bereli, yeşil kabanlı olduğu halde mağdurlarca nasıl teşhis edilmiş olacağı hususunun nazara
dikkate alınmasını talep ediyoruz, Müvekkilim sabit ikametgâh sahibidir ve sabıkasızdır, Teşhiste hata yapılarak tutuklandığını düşünüyoruz,
DELİLLER : Her tür delil.
HUKUKİ NEDENLER : İlgili mevzuat.
SONUÇ VE İSTEM : Uzun sürede beri tutuklu kalması, sabit ikametgâhı, tutuklamanın tedbir oluşu, müvekkil ailesinin mağduriyetinin nazara
alınarak tensiple tahliyesine karar verilmesini saygıyla talep ederim. .../.../...
Sanık müdafii
Avukat Adı ve Soyadı
İmza[/size]



B. Tensip Tutanağı (tensip kararı)
Dava açılması üzerine tensip tutanağı:
[size=small]

T.C.
A… ASLİYE HUKUK MAHKEMESİ

ESAS NO ,:
HÂKİM :
KÂTİP :
DAVACI :
VEKİLİ :
DAVALI :
DAVA :
DAVA TARİHİ :
Nöbetçi mahkemeden tevzi edilen dava dilekçesi Mahkememize gelmekle, Mahkememizin esas defterinin yukarıdaki sayısına kaydı yapıldı.
GEREĞİ DÜŞÜNÜLDÜ:
1. Dava dilekçesinin ve eklerinin duruşma günü ile birlikte davalıya gönderilmesine,
2. HUMK.nun 180. maddesi gereğnice dava dilekçesinde belirtilen ve getirttirilmesi gereken belge ve dosyaların masrafı davacı tarafından karşılandığında ilgili yerlerden getirtirilmesi için müzekkere yazılmasına,
3. HUMK.nun 195. maddesi uyarınca dava dilekçesi ve davetiyenin davalıya tebliğinden itibaren ( ) gün içinde ilk itirazları ile birlikte esas hakkındaki cevabı ve varsa karşı delillerini mahkeme kalemine bildirmesine ve bir Örneğini davacıya tebliğ ettirmesine,
4. İşbu tensip tutanağının birer Örneklerinin taraflara davetiye ile birlikte gönderilmesine,
5. Bu nedenle yargılamanın .../.../.... günü saat: … bırakılmasına karar verildi. .../../….
Hâkim Kâtip[/size]

 
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Hallo Levent,

du scheinst meine Beiträge der letzten Tage zu diesem Thema komplett zu ignorieren.

Außerdem hatte ich Herrn Dr. Rumpf gestern früh drei Beispiele für ein "Tensip Zaptı/Tutanağı" von der Website "e-adliye.net" präsentiert (siehe meinen gestrigen Beitrag von 08:58 Uhr). Du hast jedoch auch diese Tatsache ignoriert und präsentierst Dr. Rumpf plötzlich heute früh zwei Beispiele für "Tensip", so als würde mein gestriger Beitrag von 08:58 Uhr gar nicht existieren.

Ich verstehe echt niciht, warum meine Beiträge, die ich hier - teilweise unter erheblichem Zeitaufwand und (genau wie ihr alle) unter Aufopferung meiner Freizeit/meines Wochenendes - schreibe, überhaupt nicht beachtet werden.

Daher verweise ich hiermit zum allerletzten Mal auf die unmissverständliche und auch inhaltlich korrekte Übersetzung:

Tensip Zaptı/Tutanağı/Kararı = Beschluss über die Vorbereitung der Hauptverhandlung

Diese ist gegenüber "Prozessleitende Verfügung" vorzuziehen, da der Begriff "prozessleitende Verfügung" nicht für den Beginn des Prozesses (also vor Beginn der eigentlichen Hauptverhandlung) in Frage kommt, sondern nur "zwischendrin", und in der Türkei nennt man "prozessleitende Verfügungen" ganz einfach "Duruşma Tutanağı" (diese beginnen immer mit dem Satz 'Celse belirlenen tarih ve saatte duruşma salonunda açıldı'). Mit anderen Worten: "Prozessleitende Verfügung" ist was ganz spezielles. Es ist nicht dasselbe wie "Tensip Tutanağı". Daher benötigt man eine wörtliche Übersetzung für "Tensip ......", und die habe ich schon mehrmals genannt, ohne dass irgendjemand es hier wahrgenommen hat.

Hier zum allerletzten Mal der Nachweis mithilfe der deutschen Strafprozessordnung und sogar auch der Zivilprozessordnung:

§ 323 StPO: Vorbereitung der Hauptverhandlung"
Quelle:
"Vorbereitung der Hauptverhandlung" nach § 323 StPO

§ 273 ZPO: "Vorbereitung des Termins"
Quelle:
"Vorbereitung des Termins" nach § 273 ZPO

Wer möchte, kann gern "Erste prozessleitende Verfügung" sagen, wobei es ganz wichtig ist, dass man das Wort "Erste" nicht vergisst.

Ich bleibe jedoch bei "Beschluss über die Vorbereitung der Hauptverhandlung". Man könnte es - wie ich gestern betont habe - auch "Beschluss über die Zulassung des Antrags/der Klage zur Hauptverhandlung" nennen, doch diese Bezeichnung trifft den Kern nicht so gut wie "..... Vorbereitung der Hauptverhandlung".

 
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Jon schrieb:
... du scheinst meine Beiträge der letzten Tage zu diesem Thema komplett zu ignorieren.



uups!

Es ist Sonntag und ich muss zugeben, dass ich die Links, auf die du hingewiesen hast, noch nicht mit klarem Kopf durchgelesen habe. Ich trinke noch einen Kaffee und gehe das ganze noch einmal durch.

Ich sehe mir das Ganze noch einmal an. Vielleicht meinen wir beide das Gleiche.

Schon jetzt möchte ich folgendes vermerken:

Dein Vorschlag Beschluss über die Vorbereitung der Hauptverhandlung ist m.E. als erläuternde Entsprechung 100% richtig und ein absoluter Rettungsring für alle Sprachmittler besonders auch in sog. ad hoc Fällen, wenn prompt eine Entsprechung für den Termini "Tensip Kararı" benötigt wird.

Bei der Übersetzung einer Formulierung wie "tensiple tahliyesine karar verilmesini ..." können wir z.B. diese Entsprechung nicht verwenden.

Du schreibst, "Wer möchte, kann gern Erste prozessleitende Verfügung" sagen, wobei es ganz wichtig ist, dass man das Wort "Erste" nicht vergisst.

Ich habe schon zu Beginn meiner Ausführungen vorgebracht, dass "Verfügung bzw. (nach der Bemerkung des Herrn Dr. Rumpf) die prozeßleitende Verfügung" m. E. die Entsprechung für "tensip" ist. Dabei stütze ich mich an die Erläuterung eines Rechtsanwalts aus der Türkei, den ich vor Jahren, d.h. im Jahre 2003, konsultierte. Er meinte, die Entsprechung für "tensip" sei Yargılama Talimatı | Yargılama Yönetimi Talimatı, yani hepsi de sonuç itibarı ile yargıcın ceza ya da hukuk davalarında verdiği davanın yürütülmesine ilişkin (ara) kararlar, hakimlik kararlarıdır.

Mir geht es hauptsächlich darum, in welcher Bandbreite wir die Entsprechung, die du vorschlägst, einsetzen können bzw. welche Synonyme in Frage kommen, wenn es um die Übersetzung des Begriffes "tensip" in unterschiedlichen juristischen Kontexten geht.

Fortsetzung folgt...

 
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Levent schrieb:


> Dein Vorschlag Beschluss über die Vorbereitung
> der Hauptverhandlung ist m.E. als erläuternde
> Entsprechung 100% richtig und ein absoluter
> Rettungsring für alle Sprachmittler besonders
> auch in sog. ad hoc Fällen, wenn prompt eine
> Entsprechung für den Termini "Tensip Kararı"
> benötigt wird.

Lieber Levent, langsam glaube ich, wir drehen uns hier im Kreise.

Ich habe oben die deutsche Zivilprozessordnung und die deutsche Strafprozessordnung zitiert, wo jeweils ausdrücklich von "Vorbereitung der Hauptverhandlung/des Termins" die Rede ist - wie kannst du da noch von "Rettungsanker" reden????

Deiner letzten Antwort nach zu urteilen herrscht also noch weiterer Klärungsbedarf. Es folgt nun daher mein wirklich allerallerletzter Versuch, die Zusammenhänge, über die wir hier reden, absolut deutlich zu machen:

"Tensip" im Kontext "Tensip Tutanağı/Zaptı/Kararı" bedeutet "zulassen", "genehmigen". Man sieht sofort die Parallele zum deutschen Prozessrecht, wo das "Tensip Tutanağı/Zaptı/Kararı" nicht "Verfügung", sondern "Beschluss" genannt wird, zum Beweis siehe hier:

Eröffnungsbeschluss: Zulassung eines Antrags/einer Klage zur Hauptverhandlung

Für den Fall, dass dieser Google-Link übersehen oder ignoriert werden sollte, hier noch mal meine Erklärung dazu:

In Deutschland werden Anträge und Klagen/Anklagen in einem Beschluss (nicht in einer Verfügung!!!) zur Hauptverhandlung zugelassen. Punkt und aus.

Der Begriff "prozessleitende Verfügung", den Herr Dr. Rumpf ins Spiel brachte, ist jedoch - im Gegensatz zu "Vorbereitung der Hauptverhandlung" (StPO) und "Vorbereitung des Termins" (ZPO) - kein offizieller Terminus, sondern eine inoffizielle Bezeichnung unter Juristen bzw. Richtern. Es handelt sich bei "prozessleitende Verfügung" offenbar um einen Ausdruck aus der Rechtswissenschaft, der in der gerichtlichen Praxis, d.h. in der deutschen Verfahrensrechtsterminologie, keine Rolle spielt. Die Überschrift des jedermann bekannten deutschen Gerichtsdokumentes, das inhaltlich dem "Tensip Tutanağı/Zaptı/Kararı" entspricht, lautet nicht "Verfügung" (dazu unten mehr!), sondern "Beschluss".

Und wenn ich die Wahl habe zwischen einer inoffiziellen Bezeichnung, die den Kern nicht trifft, und einer höchst offiziellen (da in der StPO und der ZPO ausdrücklich erwähnten) Bezeichnung, die absolut den Kern trifft, dann wähle ich doch diese und nicht die erste!!!

Jetzt noch zum Begriff "Verfügung". Eine "Verfügung" ist, sofern dies die Überschrift einer Urkunde eines deutschen Gerichts darstellt, in aller Regel eine Anordnung an die beklagte Partei oder an beide Parteien. Man sieht auch hier sofort, dass ein "Tensip Tutanağı/Zaptı/Kararı" niemals mit einer "Verfügung" gleichgesetzt werden kann, denn wie ich schon zig mal schrieb, ist das "Tensip Tutanağı/Zaptı/Kararı" eines Gerichts ein "Beschluss" (!!!) darüber, dass ein Antrag/eine Klage zur Hauptverhandlung zugelassen wurde und vor Beginn des ersten Verhandlungstages noch einige Beweise zu erheben und Ladungen zu verschicken sind usw. Dieses Dokument wird jedoch in Deutschland wie gesagt nicht "Verfügung", sondern "Beschluss" genannt.

> Bei der Übersetzung einer Formulierung wie
> "tensiple tahliyesine karar verilmesini ..."
> können wir z.B. diese Entsprechung nicht
> verwenden.

Erstens war in unserer obigen Diskussion nie von dem "tensiple tahliye talebi dilekçesi" die Rede, sondern ausschließlich vom "Tensip Tutanağı/Zaptı/Kararı". Du hast die Redewendung "tensiple tahliye talebi dilekçesi" auf die Tagesordnung gesetzt, weil sie in deinem obigen ersten Beispiel, dem Beispiel A , vorkommt.

Ein "tensiple tahliye talebi" ist ein "Antrag auf Entlassung aus der Untersuchungshaft durch richterlichen Beschluss / auf dem Beschlusswege". Also haben wir auch hier keine "Verfügung", sondern einen "Beschluss". Wenn jemand in Deutschland aus der U-Haft entlassen wird, dann nennt man diesen Vorgang in der korrekten deutschen Rechtssprache, die für uns Übersetzer - aufgrund der in diesem Punkt deutlichen Parallele zwischen den Rechtssystemen beider Staaten! - absolut verbindlich ist, nicht "Verfügung", sondern "Beschluss.

> Ich habe schon zu Beginn meiner Ausführungen
> vorgebracht, dass "Verfügung bzw. (nach der
> Bemerkung des Herrn Dr. Rumpf) die prozeßleitende
> Verfügung" m. E. die Entsprechung für "tensip"
> ist. Dabei stütze ich mich an die Erläuterung
> eines Rechtsanwalts aus der Türkei, den ich vor
> Jahren, d.h. im Jahre 2003, konsultierte. Er
> meinte, die Entsprechung für "tensip" sei
> Yargılama Talimatı | Yargılama Yönetimi
> Talimatı, yani hepsi de sonuç itibarı ile
> yargıcın ceza ya da hukuk davalarında verdiği
> davanın yürütülmesine ilişkin (ara) kararlar,
> hakimlik kararlarıdır.

Das, was der Rechtsanwalt da erklärt hat, beschreibt wieder keine "Verfügung"! Denn wie ich oben schon sagte, ist eine "Verfügung" eine "Anordnung an den Antragsgegner/Beklagten oder an beide Parteien".

Nein, "Tensip Tutanağı/Zaptı/Kararı' ist und bleibt ein "Beschluss".

Ich bitte dich inbrünstig, dir diesen Beitrag genau durchzulesen und dir den obigen Google-Link anzuschauen, bevor du weitermachst.

 
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Jon schrieb:
Nein, "Tensip Tutanağı/Zaptı/Kararı' ist und bleibt ein "Beschluss".


Lieber Jon,

Wir drehen uns nicht im Kreis herum, wir reden aneinander vorbei!

[size=x-large]Über was streiten wir eigentlich?:S
Was bedeutet das Wort "Beschluss", was ist eine "Verfügung?
[/size]

Ich empfehle dir wärmstens folgenden Link durchzulesen: Begriffsbestimmungen: Urteil, Verfügungen, Beschluss

Hier steht unter anderem ...
[size=small]...
Literatur:
Meyer-Goßner / Appl, Die Urteile in Strafsachen, 28. Aufl. 2008
Engländer, Examens-Repetitorium Strafprozess, 4. Aufl. 2009[/size]
...
2. Verfügungen
Die Verfügung ist eine weitere Form, in der eine gerichtliche Entscheidung ergehen kann.
Mit der Verfügung werden vom Richter unter anderem Anordnungen zur Prozess- oder
Verfahrensleitung getroffen.Eine trennscharfe Abgrenzung zum Beschluss, auf den gleich noch näher
eingegangen werden soll, ist kaum möglich, in der Praxis aber auch nicht erforderlich.
Denn die
Anfechtung sowohl der Verfügung als auch die des Beschlusses erfolgt jeweils durch das Rechtsmittel
der Beschwerde.Als Grundsatz lässt sich festhalten: Kollegialspruchkörper entscheiden in und außerhalb der
Hauptverhandlung wenn nicht durch Urteil, dann immer durch Beschluss.
Der einzelne Richter, also der Vorsitzende eines Kollegialgerichtes, der Strafrichter oder der
Ermittlungsrichter, kann seine Entscheidungen grundsätzlich durch Beschluss oder Verfügung treffen.
Hier aber gilt: Alles, was ein Kollegialgericht im Beschlusswege entscheiden müsste, wenn es
zuständig wäre, muss auch der einzelne Richter durch Beschluss entscheiden. Alle weiteren
Entscheidungen des einzelnen Richters sind Verfügungen.[/size]
Beispiele für Verfügungen:
- Terminsbestimmung, § 213 StPO
- Ladungsanordnung, § 214 Abs. 1 StPO
- Bestellung / Abberufung eines Pflichtverteidigers, §§ 141, 143 StPO
- Sitzungspolizeiliche Maßnahmen, § 176 GVG
- Prozessleitende Anordnungen, § 238 Abs. 1 StPO.

Mehr habe ich zu der Angelegenheit im Grunde nichts zu sagen, aber nach diesem langen Diskurs will ich noch einmal zurück zu der ersten Frage:

Daniel fragte nach einer Entsprechung für "tespit isteyen".

Dann kam er mit seinem zweiten Anliegen: ... sicher bin ich mir auch nicht bei den Begriffen "Tensip tutanağı" und ..."

Ich schrieb darauf:
Mein Senf zu dem Begriff "tensip" ...
...Ich übersetze tensip mit "Verfügung"...

und fügte hinzu:

Tensip tutanağı, tensip zaptı, tensip kararı, tensip vs. - hepsi de sonuç itibarı ile yargıcın ceza ya da hukuk davalarında verdiği davanın yürütülmesine ilişkin (ara) kararın (hakimlik kararının/richterlicher Beschluss) katip tarafından tutanağa geçirilmiş şeklidir.

Vielleicht können wir aufgrund dieser Informationen eine gute, allgemein akzeptierte Entsprechung für "Tensip" finden.

... und heute schrieb ich weiter:

Mir geht es hauptsächlich darum, in welcher Bandbreite wir die Entsprechung, die du vorschlägst, einsetzen können bzw. welche Synonyme in Frage kommen, wenn es um die Übersetzung des Begriffes "tensip" in unterschiedlichen juristischen Kontexten geht.

"tensip" lt. Erläuterung eines Rechtsanwaltes:Yargılama Talimatı | Yargılama Yönetimi Talimatı, yani hepsi de sonuç itibarı ile yargıcın ceza ya da hukuk davalarında verdiği davanın yürütülmesine ilişkin (ara) kararlar, hakimlik kararlarıdır.



Suchen wir nach einer Entsprechung des Begriffes
"Tensip Tutanağı/Zaptı/Kararı"? oder nach den Entsprechungen der Begriffe

"Tensip Tutanağı" und "Tensip Zaptı" und "Tensip Kararı"?

"Tensip (Kararı) Zaptı" und "Tensip (Kararı) Tutanağı" sind Synonyme, darüber streiten wir nicht.

Was ist nun "Tensip Kararı" auf Türkisch?

"Tensip/tensib" ist ein arabischer Begriff und bedeutet unmissverständlich (sözlük manası) uygun bulma, uygun görme, yerinde bulma.[/b]

Ich interpretiere das im juristischen Kontext so: "tensip" ist etwas, was der Richter "(nach eigenem Ermessen) für richtig hält".

"Karar" im juristischen Kontext: "herhangi bir durum için tartışılarak verilen kesin yargı, hüküm, bir yargıyı bildiren belge".

Ich sagte, dass ich das Wort "tensip" mit der Entsprechung "Verfügung" übersetze. Ich werde dieses Wort weiterhin mit "Verfügung" übersetzen, wenn der Kontext es erfordert. Die Synonyme für das Zeitwort "verfügen" sind "anordnen, befehlen, erlassen". Die Wörter "Beschluss, Entscheidung" setze ich erst dann ein, wenn ich das Wort "karar" im Text sehe..

Auch wenn auf der Internetpräsenz hukukcu. com [size=small]"tensip zaptı, ya da yeni adıyla "Duruşmaya Hazırlık Tutanağı" dava açildiktan sonra mahkeme tarafindan hazırlanan ve taraflara ya da üçüncü şahıslara ilk duruşmaya kadar yapılması gerekli işlemleri duyuran, tarafları duruşma gününden haberdar eden bir mahkeme kararıdır."[/size] steht, nehme ich mir die Freiheit, den Terminus "Verfügung" als Überschrift einzusetzen, wenn der Kontext dies erlaubt.



Weitere Beispiele mit der Überschrift "... Tensip":

[size=small]
TALIMAT TENSİP ZAPTI

T.C.
ANKARA
16. SULH HUKUK MAHKEMESİ
Talimat Tensip Zaptı

Talimat No:
Hakim :
Katip :
................. Sulh Hukuk Hakimliğinden gönderilen ........... tarih ve ............... sayılı talimatı Hakimliğimize gelmiş olmakla talimat esas defterine kaydı yapıldı.
Gereği Düşünüldü:
1. Talimatta adı geçenlere duruşma gününü bildirir meşruhatlı davetiye çıkarılmasına,
2. İlgili yerlere müzekkere yazılmasına,
3. Duruşmanın bu nedenlerle ................ günü saat ............. ‘a bırakılmasına karar verildi.
Hakim[/size]



[size=small]VASİYETNAMENİN AÇILIP OKUNMASINA DAİR TENSİP ZAPTI

T.C.
ANKARA
16. SULH HUKUK MAHKEMESİ
Vasiyetnamenin Açılıp Okunmasına dair Tensip Zaptı

Esas No:
Hakim :
Katip :
Mirasçı :
Son İkametgahı :
Ölüm Tarihi :
Veraset Belgesi :
Vas. Temsil Eden:
Mirasçılar :
GEREĞİ DÜŞÜNÜLDÜ:
TMK’nun 535 ve 536. maddeleri ile tüzüğün 35. maddesi uyarınca vasiyetnamenin okunması gerekmekle;
1. Muris ve mirasçılara ait nüfus kayıt örneklerinin tamamlanması için teskereler yazılmasına,
2. Mirasçıların adreslerinin tespiti için C. Başsavcılığına müzekkere yazılmasına,
3. Mirasçılardan adresi tespit edilenlere vasiyetnamenin okunacağı gün ve saatinin tebliğine,
4. Vasiyetnamenin bulunanlar önünde ...../....../199.. günü saat .......’de Ankara 16. Sulh Hukuk Mahkemesi duruşma salonunda açılıp okunmasına karar verildi.
Hakim[/size]


[size=small]TENSİP ZAPTI

T.C.
ANKARA
16. SULH HUKUK MAHKEMESİ

Tensip Zaptı

Esas No:
Hakim :
Katip :
Davacı :
Vekili :
Davalı :
Vekili :
Dava :

Davacı tarafından hakimliğimize verilen .................. tarihli dilekçesinin hakimliğimize intikal ettiği görüldü.

GEREĞİ DÜŞÜNÜLDÜ:
Davanın esas defterine kaydedilmesine,
Davacı tarafa duruşma gününü bildirir meşruhatlı davetiye çıkarılmasına,
Davalılar adına duruşma gününü bildirir meşruhatlı davetiye çıkarılmasına,
İlgili Kurum ve Kuruluşlara ayrı ayrı yazılar yazılmasına,
Diğer hususların bilahare düşünülmesine,
Bu sebeplerle duruşmanın ...................... günü saat ..............’a bırakılmasına karar verildi.

Hakim

( ) davetiye çıktı.
( ) müzekkere yazıldı.[/size]

:):);)


 
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Wir haben tatsächlich aneinander vorbeigeredet.

Du hast in Teilen ebenso recht wie ich.

Es gab zwei Dinge zu klären:
1. Was genau ist "tensip" und wie muss es übersetzt werden?
2. Ist bei der Übersetzung "Beschluss" der richtig Terminus oder "Verfügung"?

Es gibt genau in den Details, in denen wir uns uneins sind, gewisse Unterschiede zwischen dem türkischen und dem deutschen Verfahrensrecht: In der Türkei enthält das, was man hier "Eröffnungsbeschluss" nennt, gleichzeitig auch die Ladungs- und Terminsanordnung usw., d.h. in der Türkei werden Dinge, die in Deutschland offensichtlich nach "Beschluss" und "Verfügungen" getrennt werden, in einem einzigen Vorgang abgehandelt, so dass die bei einer Übersetzung zu verwendende Terminologie nicht so einfach zu bestimmen ist.

Die Übersicht von Schmiegel bietet auch nur teilweise Antworten auf die offenen Fragen, zumal Schmiegel dort ja sogar angibt, dass es a) im Gesetz keine klare begriffliche Abgrenzung zwischen "Verfügung" und "Beschluss" gibt und b) jeder Richter selber wählen kann, ob er seine Entscheidungen als "Verfügung" oder als "Beschluss" bezeichnet.

Auch die von dir genannten Paragraphen aus der deutschen StPO geben nicht eindeutig Aufschluss darüber, ob der Richter im Einzelfall "Beschluss" oder "Verfügung" hinschreiben muss. Auch wenn du dir Schmiegels Informationen zu "Inhalt" und "Form" eines "Beschlusses" anschaust, siehst du gewisse Parallelen zum türkischen "Tensip Zaptı/Tutanağı/Kararı".

Als weiteren Punkt hast du noch eingebracht, dass "Tensip Kararı" möglicherweise etwas anderes sei als "Tensip Zaptı/Tutanağı". Ich behaupte jedoch weiterhin, dass "Tensip Zaptı/Tutanağı" und "Tensip Kararı" ebenso Synonyme sind und dass wahrscheinlich kein türkischer Richter genau weiß, wann man "zaptı/tutanağı" und wann "kararı" hinschreiben muss (vermutlich weil es eben keinen Unterschied gibt). Es ist also sehr gut möglich, dass es in der Türkei, einem Land, wo sogar die Einzüge der Zeilen in Zentimetern streng geregelt sind, keine eindeutige Vorschrift dazu gibt.

Zur eindeutigen Klärung müssten mehrere türkische und auch mehrere deutsche Richter befragt werden, und es wären eine ganze Menge Fragen zu klären.
Für die Türkei wäre zu klären: Was genau ist denn nun "tensip"; ist es die "Zulassung eines Antrags/einer Klage zur Hauptverhandlung" (meine Vermutung, also "tensip" = Zulassung zur Hauptverhandlung) oder ist es nur ein "bir şeyi uygun görerek karar verme" (deine Vermutung)? Nächste Frage: Ist ein "Tensip Kararı" dasselbe wie ein "Tensip Zaptı/Tutanağı" oder gibt es einen klaren Unterschied?
Für Deutschland wäre zu klären: Wann sagt man "Verfügung" und wann "Beschluss", wenn in der Türkei diese zwei Dinge offenbar in einer Topf geworfen werden? Für welche Wahl sollte sich der Übersetzer im Falle eines solchen Unterschiedes zwischen den beiden Rechtssystemen entscheiden? Wie könnte eine möglichst optimale Übersetzung aussehen?

Falls die Antworten der Richter sich einander widersprechen (wovon ich ausgehe), würden wir nach dem Mehrheitsprinzip entscheiden, welche Wahl die wahrscheinlich richtige ist.

Ich habe dazu jedoch keine Zeit. Es muss jemand anderes erledigen, oder wir lassen es auf sich beruhen und jeder macht das, was er für richtig hält. Möglicherweise kann Dr. Rumpf Einiges zur Klärung beitragen, aber ich fürchte, dass die Sache zu kompliziert, wenn nicht sogar unlösbar ist und es daher keine "absolute Wahrheit" gibt, da die beiden Rechtssysteme sich genau dort unterschieden, wo sie sich gleichzeitig sehr ähneln.

 
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Ich sage: Darauf einen Dujardin ! :)-D

 
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Levent schrieb:


> Ich sage: Darauf einen Dujardin ! :)-D

Oder anders gesagt: Wenn einem im Forum allzu Gutes widerfährt, das ist schon einen Asbach Uralt wert. :)

Übrigens, ich habe meinen letzten Beitrag bis 09:03 Uhr überarbeitet.

 
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Rumpf schrieb:


> Wir haben jetzt einen "tensip tutanagi" aus
> unseren Akten herausgezogen. Es ist also eine
> Eingangsverfügung, in der die Registrierung der
> Klage festgestellt, die Zulassung des anwaltlichen
> Vertreters und schließlich die ersten Schritte
> verfügt werden.

Und warum entspricht "tensip tutanağı" nicht dem "Eröffnungsbeschluss":

Wikipedia "Eröffnungsbeschluss":
http://de.wikipedia.org/wiki/Er%C3%B6ffnungsbeschluss#Er.C3.B6ffnungsbeschluss

 
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