Ich habe ein Problem mit "im Namen des Volkes". Denn "im Namen des Volkes" entscheidet nur ein Gericht ("millet adına"). Die Staatsanwaltschaft stellt den Antrag "im öffentlichen Interesse" oder "im Namen der Öffentlichkeit".
"Dünyada her şey için, maddiyat için, maneviyat için, muvaffakiyet için, en hakiki mürşit ilimdir, fendir; ilim ve fennin haricinde mürşit aramak gaflettir, cehalettir, dalalettir. Yalnız, ilim ve fennin yaşadığımız her dakikadaki safhalarının tekâmülünü idrak etmek ve terakkiyatını zamanında takip eylemek şarttır. " Mustafa Kemal ATATÜRK
Rumpf schrieb:
> Ich habe ein Problem mit "im Namen des Volkes".
> Denn "im Namen des Volkes" entscheidet nur ein
> Gericht ("millet adına"). Die Staatsanwaltschaft
> stellt den Antrag "im öffentlichen Interesse"
> oder "im Namen der Öffentlichkeit".
Ja, das ist bekannt, aber ich war mir nie sicher, ob es wirklich ein Problem darstellt, diese Formel auch bei der Übersetzung dieses Schlusssatzes türkischer Anklageschriften zu verwenden.
Ihr Vorschlag "Im öffentlichen Interesse" klingt super, das werde ich ab sofort in diesem Zusammenhang immer nehmen. Danke!
Moment, mir ist da eben noch was zu dem oben genannten "kamu adına" eingefallen: Da hier mit "kamu" nicht "millet" bzw. "Türk milleti" gemeint ist (diese Ausdrucksweise darf, wie oben gesagt wurde, nur von den Gerichten verwendet werden), sondern meiner Meinung nach "Kamu Hukuku adına" (man denke nur an die berühmte Abkürzung K.H.!), schlage ich vor, dass wir dieses von den türkischen Staatsanwaltschaften am Schluss von Anklageschriften verwendete "........ yargılanmaları ve ..... cezlandırılmaları kamu adına talep ve iddia olunur" von nun an wie folgt übersetzen.
Aus den obigen Gründen beantrage ich in Vertretung der Anklagebehörde, gegen die oben genannten Angeschuldigten ........ die Hauptverhandlung zu eröffnen und sie gemäß ........ zu verurteilen.
Das heißt, wir würden die "Ich"-Form verwenden, damit wir "Kamu adına" als "in Vertretung der Anklagebehörde" übersetzen können.
Man übersetzt ja schließlich auch "......... müvekkil adına talep ederim" als "beantrage ich namens und in Vollmacht meines Mandanten......". Und in diesem Fall ist der Mandant quasi der Staat, und der Staatsanwalt ist der Vertreter der Anklagebehörde, also "kamu adına" = "in Vertretung der Anklagebehörde".
Klingt doch logisch, oder?
Dies würde dann aber auch bedeuten, dass "im öffentlichen Interesse" (Vorschlag von Dr. Rumpf) unzutreffend wäre.
Was sagt ihr dazu?
Die meisten Behörden und viele Juristen verstehen nichts, wenn in der Übersetzung "im Namen der Öffentlichkeit" ( oder sogar Öffentliches Recht? K.H. Kamu Hukuku) steht. Erst nach einer Erklärung um drei Ecken wird der Sinn verstanden. Nämlich, der Staatsanwalt ist die klagende Behörde, weil die Staatsanwaltschaft im Interesse der Öffentlichkeit handelt.
Deswegen ist die verständlichere Variation "in Vertretung der Anklagebehorde" oder "im öffentlichen Interesse".
Sollte man sogar noch freier übersetzen und bei K.H. direkt "die Staatsanwaltschaft im öffentlichen Interesse" schreiben?
"Dünyada her şey için, maddiyat için, maneviyat için, muvaffakiyet için, en hakiki mürşit ilimdir, fendir; ilim ve fennin haricinde mürşit aramak gaflettir, cehalettir, dalalettir. Yalnız, ilim ve fennin yaşadığımız her dakikadaki safhalarının tekâmülünü idrak etmek ve terakkiyatını zamanında takip eylemek şarttır. " Mustafa Kemal ATATÜRK
lahavle schrieb:
> Hallo Leute,
>
> ich habe ein Problem mit allen Vorschlägen. Wieso
> "in Vertretung der Anklagebehörde" oder "im
> öffentlichen Interesse", da steht doch klipp und
> klar "im Namen der Öffentlichkeit". Liege ich
> falsch??
Eine Formel wie "im Namen der Öffentlichkeit" für "kamu adına" käme niemals in Frage, weil das keine rechtssprachlich korrekte Übersetzung ist, sondern eine wortwörtliche Übertragung, die beim deutscher Leser sofort die folgenden Gedankengänge auslöst: Man wundert sich über den Übersetzer, dass er so eine seltsame Ausdrucksweise benutzt, und denkt gleichzeitig darüber nach, welchen deutschen Rechtsausdruck der Übersetzer im Sinn gehabt haben könnte.
Gemeint ist mit "kamu adına talep ederim" de facto nichts anderes als "Achtung, Leute, aufgepasst: Ich vertrete hier die Anklagebehörde und stelle in dieser meiner Funktion folgenden Antrag: ........". Es muss sich also um eine Kurzform von "kamu hukuku adına" handeln, wobei "kamu hukuku" die Gewalt darstellt, die von der Staatsanwaltschaft in Strafverfahren vertreten wird. Das hatte ich oben ja schon erklärt.
Wenn man's aber noch genauer nimmt und sich noch enger an die entsprechende deutsche Rechtssprache halten will, müsste man "....... kamu adına talep ve iddia iolunur" sogar so übersetzen:
Ich erhebe daher die öffentliche Klage gegen die Angeschuldigten und beantrage, ..........
Also:
..... yargılanmalarını ve cezalandırılmalarını kamu adına talep ve iddia etmek = die öffentliche Klage erheben und die Eröffnung der Hauptverhandlung und die Verurteilung der Angeschuldigten beantragen
Dann wäre also "....... cezalandırılmaları kamu adına talep ve iddia olunur" letztlich dasselbe wie "hakkında kamu davası açtığımı bildirir, ...... ........ cezalandırılmalarını talep ederim".
Eine Formel wie "im Namen der Öffentlichkeit" für "kamu adına" käme niemals in Frage, weil das keine rechtssprachlich korrekte Übersetzung ist, sondern eine wortwörtliche Übertragung, die beim deutscher Leser sofort die folgenden Gedankengänge auslöst: Man wundert sich über den Übersetzer, dass er so eine seltsame Ausdrucksweise benutzt, und denkt gleichzeitig darüber nach, welchen deutschen Rechtsausdruck der Übersetzer im Sinn gehabt haben könnte.
Aha !!
Erstaunlich worüber der deutsche Leser so alles den Kopf zerbricht und alles nach seinem Verständnis haben will und sich über alles andere zumindest wundert, da doch die Deutschen die Rechtssprache erfunden haben.
In diesem Falle müsste man dem Staatsanwalt, der seine Sätze nicht ausschreibt und nur die Öffentlichkeit erwähnt ohne auf das dazugehörige Recht oder Interesse einzugehen, mal die Ohren langziehen.
Wobei der Staatsanwalt ja auch davon ausgegangen sein kann, dass der Übersetzer die Sache schon klarstellt und dem deutschen Leser die Sache so liefert, wie dieser es für Richtig hält.
Gespannt wäre ich in diesem Zusammenhang auf eine Übersetzung aus dem Arabischen, die alle mit "im Namen Allahs, dem Allmächigen..." beginnen, wo vielleicht Allah in Gott und Mohammed in Jesus umgewandelt und nicht mehr im Namen sondern in Vollmacht und Interesse Allahs vorgegangen wird, nur weil der deutsche Leser damit nichts anzufangen weiss und sich über den Übersetzer wundert.
Dass der deutsche Staatsanwalt seine Klagen in Vertretung der Anklagebehörde erhebt, sollte für den türksichen Staatswalt kein Hinderungsgrund darstellen, seine Klagen im Namen der Öffentlichkeit zu erheben und ich denke dass gerade der verwunderliche deutsche Leser ein Anrecht darauf hat, dies auch genauso übertragen zu bekommen, um z.B. etwaige Unterschiede zwischen diesen beiden zu sehen.
Wie dem auch sei, ich bleibe bei meiner Version "im Namen der Öffentlichkeit", um dem deutschen Leser zumindestens weiterhin Stoff zu liefern, damit dieser sich über den Rest der Welt weiterhin wundern kann.
Jedem das seine,
bitte keine Polemik
und bitte kein Streit
jeder Übersetzer ist selbst verantwortlich, für das, was er übersetzt.
Die Woche fangen wir nicht mit so etwas an. Wir versuchen hier nur Vorschläge zu unterbreiten.
Ich bitte daher um Zurückhaltung!
"Dünyada her şey için, maddiyat için, maneviyat için, muvaffakiyet için, en hakiki mürşit ilimdir, fendir; ilim ve fennin haricinde mürşit aramak gaflettir, cehalettir, dalalettir. Yalnız, ilim ve fennin yaşadığımız her dakikadaki safhalarının tekâmülünü idrak etmek ve terakkiyatını zamanında takip eylemek şarttır. " Mustafa Kemal ATATÜRK
Bitte nicht missverstehen,
ich habe nicht vor, hier irgendwelchen Streit vom Zaun zu brechen.
Ich wollte nur meinen Standpunkt erläutern, mehr nicht.
Jedem steht es frei sich für die eine oder die andere Lösung zu entscheiden.
Und solche Diskussionen (kein Streit!!) sind sowohl für die betreffenden als auch für die Mitverfolger mitr Sicherheit interessant.
In diesem Sinne
weiter so
Hallo Lahavle,
ich bin überhaupt kein Gegner von wortwörtlichen Übertragungen. Allerdings bemühe ich mich stets, die geeigneten, hundertprozentig passenden Pendants in der jeweiligen Zielsprache zu finden. Bei "kamu adına" ist das überhaupt kein Problem, wie ich oben gezeigt habe; hier gibt es sogar mehrere Möglichkeiten, eine gut verständliche und zugleich rechtssprachlich korrekte Übersetzung zu schaffen. Außerdem bemühe ich mich um höchste sprachliche Qualität.
Dies trifft auf "Im Namen der Öffentlichkeit" nicht zu. "Im Namen der Öffentlichkeit" ist keine gehobene Fachsprache. Ich bin ebenso wie du für übersetzerische Authentizität, aber niemals auf Kosten der sprachlichen Qualität und fachsprachlichen Korrektheit. Nimm irgendwas anderes, scheißegal was (niemand braucht sich an meine Übersetzungsvorschläge zu halten!), aber bitte nicht "Im Namen der Öffentlichkeit".
Hier noch ein Grund, warum das nicht geht: "etwas im Namen der Öffentlichkeit tun" hat im Deutschen eine völlig andere Bedeutung, und zwar: "etwas Geheimes tun und sich dabei auf die Interessen der Allgemeinheit berufen".
Kommen zu wir deinem Gegenargument: Dein Beispiel mit "im Namen Allahs, dem Allmächtigen" ist nicht überzeugend. Denn es gibt eine türkische Rechtsprache und es gibt eine deutsche Rechtssprache, mit großen inhaltichen Überschneidungen zwischen den beiden Rechtsräumen. Eine traditionelle deutsche Islamsprache gibt es jedoch nicht, da die deutsche Sprache vom Christentum beeinflusst ist, nicht vom Islam. Das Meiste, was die deutschsprachige Islamwissenschaft anzubieten hat, ist daher entweder aus dem Arabischen übernommen oder man hat sich mit wörtlichen Übersetzungen wie "im Namen Allahs" arrangiert, und diese sind somit völlig legitim und für jeden verständlich und werden von niemandem in Frage gestellt - nicht mal von mir.
Was du mit deinem Beispiel sagen wolltest, ist somit für Begriffe aus dem türkischen Strafrecht, für die es passende deutsche Pendants gibt, nicht anwendbar. Und ich glaube kaum, dass ein Rechtsanwalt bzw. Jurist, der beide Rechtssprachen fließend beherrscht (beispielsweise Dr. Rumpf), mit einer unnötig wörtlichen Übertragung wie "im Namen der Öffentlichkeit" wirklich zufrieden wäre, solange es die oben genannten Alternativen gibt.
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