Ich hatte vor kurzem das Problem, dass ein Kunde eine von mir angefertigte Übersetzung seines türkischen Führerscheins aus dem Jahre 2008 mit der Begründung zurückbrachte, dass das deutsche Straßenverkehrsamt mit der im Führerschein angegebenen türkischen Führerscheinklasse "E" leider nichts anfangen könne. Der Kunde wollte, dass ich eine Anmerkung des Übersetzers einfüge und darin bescheinige, welcher deutschen Führerscheinklasse dieser türkische Buchstabe entspricht. Meiner Meinung dürfen wir Übersetzer so etwas nicht bescheinigen, dazu sind wir weder befugt noch verpflichtet.
Stattdessen könnten wir aber Folgendes tun: Wir könnten bei jeder Führerscheinübersetzung ins Deutsche mit angeben, welche Fahrzeugarten man mit der in diesem türkischen Führerschein angegebenen Klasse in der Türkei fahren darf.
Oder würden wir damit auch schon unsere Kompetenzen überschreiten? Gehört es zu den Aufgaben oder moralischen Plichten des Übersetzers, die in einem Führerschein angegebene Führerscheinklasse kurz zu erläutern, damit die deutsche Straßenverkehrsbehörde mit der Übersetzung was anfangen kann? Oder müssen die Privatkunden selber dafür sorgen, dass die deutsche Straßenverkehrsbehörde die nötigen Infos bekommt? Dazu müsste der Privatkunde sich z.B. bei einem Emniyet Müdürlüğü oder beim Emniyet Genel Müdürlüğü in Ankara eine Bescheinigung holen und diese dann ins Deutsche übersetzen lassen, oder er lässt stattdessen eine amtliche türkische Internetseite, auf der die türkischen Führerscheinklassen erläutert werden (siehe die unten angegebenen Links), auszugsweise ins Deutsche übersetzen.
Außerdem: Wie kommt es, dass ein deutsches Straßenverkehrsamt nicht weiß, was die türkischen Führerscheinklassen bedeuten? Es gibt 3,5 Mio. Türken und Türkischstämmige in Deutschland, von denen bestimmt 20 bis 30 Prozent ihre türkischen Führerscheine mit nach Deutschland gebracht haben. Sollten die deutschen Behörden also nicht langsam mal in Erfahrung gebracht haben, was die türk. Klassen bedeuten?
Was meint ihr dazu?
Hier zwei amtliche Internetseiten, wo die türkischen Führerscheinklassen und die jeweils damit verbundene Fahrerlaubnis (araç kullanma yetkisi) genau erklärt wird:
http://www.asbis.gov.tr/surucu-belgesi-islemleri.asp
http://trftescil.iem.gov.tr/ehliyetsinif.asp
Und hier noch eine Übersicht über alle deutschen Führerscheinklassen:
http://www.fahrschule-123.de/fuehrerscheinklassen/uebersicht_fuehrerscheinklassen.php
Das ist eine echt schwierige Situation, sowohl für den Übersetzer als auch für den Kunden. Ich stehe auch oft vor der Frage, wie viel ich zur Übersetzung an zusätzlichen Informationen beipacken muss/soll/kann, um es (in meinem Fall) dem deutschen Leser verständlich zu machen. In solchen Fällen kontaktiere ich den Kunden und teile ihm die Problematik mit, manchmal kann man sich dann auf einen Mehraufwand einigen.
Ich bin bekennende "zu-Fuß-Geherin" und kenne mich mit Führerscheinklassen nicht so gut, aber es scheint so, dass die deutschen Führerscheinklassen sehr viel differenzierter (nach Gewichtsklasse) sind als die türkischen. Die türkische Führerscheinklasse E beinhaltet dagegen unter gewissen Voraussetzungen automatisch auch einige andere Klassen. So viel zusätzliches Wissen (ohne Recherche und damit Mehraufwand) DARF man m.E. vom Übersetzer nicht verlangen. In diesem Fall würde der Übersetzer auch tatsächlich seine Kompetenzen überschreiten, wenn er nur mit einer Anmerkung angeben würde: Entspricht der deutschen Klasse XY. Da genau dies eben nicht der Fall ist.
Der Übersetzer hat höchstens die Pflicht den Kunden auf eine solche Problematik hinzuweisen.
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> Außerdem: Wie kommt es, dass ein deutsches
> Straßenverkehrsamt nicht weiß, was die
> türkischen Führerscheinklassen bedeuten?
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Das frag ich mich auch! Wenn das Straßenverkehrsamt die Zuordnung der türkischen Führerscheinklassen nicht kennt, sollte sie sich an die Vekehrspolizei wenden! Die kennt sie nämlich bestimmt und hat sicherlich Infomaterial. Schließlich müssen die Polizisten das ja lernen!
In meiner Datenbank fand ich folgende Information und gebe sie ohne Gewähr weiter:
Führerscheinklassen in der Türkei:
"A1" Sınıfı Sürücü Belgesi=Führerschein zum Führen von Fahrrädern mit Hilfsmotor und Kleinkrafträdern; entspricht Führerschein Klasse 4 in BRD
"A2" Sınıfı Sürücü Belgesi=Führerschein zum Führen von Motorrädern; entspricht Führerschein Klasse 1 in BRD
"B" Sınıfı Sürücü Belgesi=Führerschein zum Führen von Personenkraftwagen, Kleinbussen und Kleinlastern; entspricht Führerschein Klasse 3 in BRD
"C" Sınıfı Sürücü Belgesi=Führerschein zum Führen von Lastkraftwagen; entspricht Führerschein Klasse 2 in BRD
"D" Sınıfı Sürücü Belgesi=Führerschein zum Führen von Lastzügen
"E" Sınıfı Sürücü Belgesi=Führerschein zum Führen von Bussen
"F" Sınıfı Sürücü Belgesi=Führerschein zum Führen von Zugmaschinen mit Gummibereifung
"G" Sınıfı Sürücü Belgesi=Führerschein zum Führen von Arbeitsmaschinen
"H" Sınıfı Sürücü Belgesi=Führerschein für körperlich Behinderte zum Führen von speziell gebauten Fahrzeugen
"K" Sınıfı Sürücü Aday Belgesi=Führerschein auf Probe für Führerscheinanwärter (gültig für einen Zeitraum von sechs Monaten)
Mindestalter der Kraftfahrzeugführer in der Türkei
Vollendung des 17. Lebensjahres für die Führerscheinklassen A1, A2, F und H
Vollendung des 18. Lebensjahres für die Führerscheinklassen B, C und G
Vollendung des 22. Lebensjahres für die Führerscheinklassen D und E
Ben tercüman olarak yorum şerhi yazmadım ve yazmamda, çünki böyle bir yetkim yok. Sadece, karşılığını tam olarak bulamadığım, zor okunan ya da eksik bir kelime olduğu takdirde şerh düşerim, veya müşteri özet çeviri ister ise, müşterinin özet çeviri istediğini özellikle belirtirim. Onun dışında kesinlikle yorum yapmam.
ayrıca, o Alman memur tercümedeki o bölümü anlamadıysa o onun sorunu, ki onun elinde dünya ülkelerinin sürücü belgeleriyle ilgili açıklamalar kitapçığı olması gerekir. En azından benim Türkiyede bulunduğum kentin Emniyet Müdürlüğünde böyle bir kitapçık var. Buradaki tercümanlar eksik tercüme etse dahi, onlar kitapçıktan doğrusunu buluyor ve ona göre işlem yapıyorlar.
Nochmals vielen Dank an alle, die was dazu geschrieben haben.
Im Gegensatz zu Pico bin ich der Meinung, dass ein Übersetzer - innerhalb gewisser Grenzen - gleichzeitig auch Sachverständiger ist und kurze Anmerkungen des Übersetzers, soweit sie für das Textverständnis auf Seiten der Zielgruppe (= Leser/Benutzer unserer Übersetzung) zwingend nötig sind, unbedingt dazugehören.
Dennoch kann natürlich niemand von den Übersetzern erwarten, dass sie die türkischen und deutschen Führerscheinklassen genau kennen, geschweige denn irgendwelche Bescheinigungen ausstellen. Und das mit den Führerscheinklassen ist zugegebenermaßen hart an der Grenze. Und doch bin ich weiterhin der Meinung, dass eine kurze Anmerkung wie die folgende durchaus legitim ist, um "Reklamationen" zu vermeiden und der Zielgruppe die Nutzung unserer Übersetzung ein bisschen zu erleichtern:
Eben kam die folgende Antwort vom Übersetzungsbüro:
Wir haben nach längeren Recherchen beim ADAC die Information bekommen, dass der Kunde mit Ihrer Übersetzung zur ADAC-Hauptstelle in XY kommen soll und dort eine Klassifizierung für 13,-- € bekommt. Auch bei dem Straßenverkehrsamt haben wir nachgehakt; dort kann man uns nicht weiterhelfen.
Dann sollten wir vielleicht doch keine Anmerkung machen, sondern die Kunden einfach nur darauf hinweisen, dass sie sich wegen der Führerscheinklasse an den ADAC wenden sollen? Was meint ihr?
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