Ich hab da mal wieder eine Frage:
Und zwar weiss ich nicht, ob ich alles übersetzen muss, wenn sich auf der Rückseite eines Beglaubigungsvermerks ausschließlich Stempeln von Behörden, von Registriernummern, vom Datum und Unterschriften befinden.
Genügt es nicht, wenn ich eine Anmerkung hinzufüge, die erläutert, dass sich
"auf der Rückseite mehrere Stempel etc. befinden, aus denen hervorgeht, dass die vorstehende Urkunde/Ablichtung den Behörden in der Urschrift vorgelegt wurde, richtig und vollständig war und dies mit Stempel und Unterschrift beglaubigt wurde" ???
Wie geht ihr da vor? Übersetzt ihr jeden einzelnen Stempel? Zum Teil sind hier unleserliche Unterschriften vorhanden ohne Titel ohne Namen und die Stempeln sind zum Teil auch unleserlich.
Ich danke allen Antwortenden im Voraus
Es hängt von mehreren Faktoren ab.
Falls beglaubigte Übersetzung, musst du in der Regel ALLES übersetzen, was vorhanden ist. Das heißt, an den Stellen, wo die Stempel sind, musst du detailllierte Anmerkungen einfügen, in denen du genau angibst, was im Stempel drinsteht (falls leserlich).
Generell solltest du bei deinem Kunden (falls Übersetzungsbüro) immer nachfragen, ob die Übersetzung für eine Behörde bestimmt ist. Wenn ja, dann solltest du lieber gleich ALLES übersetzen und detaillierte Anmerkungen zu den Kopiebeglaubigungs- oder Ausfertigungsstempeln einfügen.
Nur wenn der Endkunde z.B. eine Versicherung ist oder dein Auftraggeber dir mitgeteilt hat, dass du alles Unwichtige weglassen sollst, genügt an solchen Stellen eine ganz kurze Anmerkung des Übersetzers.
Beispiel 1: Von dir nicht zu beglaubigende Übersetzung eines von der türkischen Polizei ausgestellten und bestempelten türkischen Dokumentes für eine deutsche Versicherung:
Wie man sieht, genügt hier eine kurze Anmerkung. Wenn derselbe Stempel sich auf jeder weiteren Seite wiederholt, brauchst du dort nur noch das hier zu schreiben:
Beispiel 2: Beglaubigte Übersetzung eines von der türkischen Polizei ausgestellten und bestempelten türkischen Dokumentes für eine deutsche Justizbehörde:
Wie man sieht, habe ich bei diesem Beispiel alles übersetzt, was sichtbar ist.
In dem Zusammenhang folgende Frage:
Ich habe ein Scheidungsurteil aus dem Deutschen ins Türkische zu übersetzen.
Der Kunde sagt, dass der Anwalt aus der Türkei mitgeteilt habe, dass lediglich Seite 1 und Seite 2 des 6-seitigen Urteils übersetzt werden müsse, da dort die Ehescheidung bestätigt wird. Die übrigen Seiten behandeln "Tatbestand und Entscheidungsgründe" und "Versorgungsausgleich" und sollen nicht übersetzt werden.
Hat jemand Erfahrung damit, ob das Konsulat in diesem Fall die Beglaubigung vornimmt? Zum Beispiel würde ich die ersten beiden Seiten übersetzen und für die restlichen Seiten die Anmerkung machen, dass eine Übersetzung nicht benötigt sei.
Danke für eure Rückmeldungen...
Wenn es so gewünscht wird, kann man ja in der Übersetzung schreiben, dass es sich nur um die Übersetzung von dieser oder jenen Seite eines insgesamt 6-seitigen Dokuments handelt. Daran ist nichts falsch. Man könnte auch das gesamte Dokument beginnen zu übersetzen, wenn dann die Überschrift
Karar Sebepleri
kommt, einfach
...
[ nicht übersetzt, siehe Original ]
schreiben.
Wobei Entscheidungsgründe doch relevant sein dürften, aber das sollte der Kunde selber entscheiden.
Also: Ich hatte schon einige Mal diesen Fall, dass der Kunde (bzw. der Rechtsanwalt in der Türkei) meinte, es sollte nur die Seite mit der Scheidung übersetzt werden. Gesagt, getan. Aber dann kam der Kunde zurück und bat um komplette Übersetzung, da anscheinend in der Türkei mit der Scheidung zusammen auch Folgesachen (Sorgerecht und Unterhalt) geregelt werden. Aus diesen Gründen habe der zuständige Richter die (gekürtzte) Übersetzung nicht akzeptiert.
Nach Rücksprache mit Anwälten bzw. Juristen übersetze ich seitdem Scheidungsurteile komplett, damit es aus obigen Gründen nicht zu solchen Verzögerungen kommt...
Man kann sich ja auch eine Kurzfassung des Scheidungsurteils vom Gericht ausstellen und diese übersetzen lassen...
Arbeitet
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