Almanca Türkçe Sözlük Forum

Davayı kabul  


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Liebe Runde,

ich stolpere gerade über zwei Wörter in einer Vollmacht. Sie ist von einer deutschen Firma für einen Anwalt / eine Anwältin in Ankara ausgestellt. Sie erhält u.a. die Vollmacht,
davayı kabule
(ohne Bezug zum Vorherigen, wo ganz allgemein von feragat, sulh und ibra die Rede ist).

Natürlich, das ist ein Text mit lauter Einzelbausteinen, die je nach Bedarf eingesetzt oder herausgenommen werden; das merkt man schon daran, dass die Vollmacht anfängt mit Leh ve aleyhimde ..., obwohl die Vollmachtgeberin ein Unternehmen ist.

Aber: eine "Klage annehmen" oder gar ihr "stattgeben" kann doch nur ein(e) Richter(in). Und wenn die Vollmachtgeberin angeklagt wird, hätte sie doch gar keine Wahl zu sagen "Nö, den Prozess akzeptier ich nicht". Ich würde normalerweise vermuten, dass hier jemandem beim Aufbau der Textbausteine ein Lapsus unterlaufen ist.
Nun ist aber die Vollmacht zweisprachig, und die englische Version, die in Details vom Türkischen abweicht, enthält auch den Passus to accept or reject lawsuits, also sogar "davayı kabule veya redde".

Sinn ergibt das m.E. nur, wenn es darum geht, dass ein Dritter - z.B. ein Vertragspartner - ein Gerichtsverfahren anstrengen möchte, für das die Beteiligung der Vollmachtgeberin erforderlich ist. Oder?

Gruß,
Mau

 
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Lieber Mau,

man kennt doch aus türkischen Sitzungsprotokollen die Formulierung des Antragsgegners/Beklagten: "Davacının davasını kabul ediyorum", die dann im Urteil meist in der Form "Davalı duruşmada verdiği ifadesinde, davacının davasını kabul ettiğini beyan etmiştir" wiedergegeben wird. Dies ist nichts anderes als "der Klage der gegnerischen Partei zustimmen". Analog dazu ist in deutschen Scheidungsurteilen sehr oft der folgende Satz zu lesen: "Der Antragsgegner hat in einer schriftlichen Erklärung bekundet, dass er dem Scheidungsantrag seiner Ehefrau zustimme." Und da ein Scheidungsantrag verfahrensrechtlich gesehen ja auch nichts anderes als eine "Klage" ist, können Sie "davayı kabule" umfassend und erschöpfend als "der Klage des Antragstellers bzw. Klägers zuzustimmen" übersetzen.

Manchmal steht in den Vollmachten übrigens "davayı kabule veya redde" = der Klage des Antragstellers bzw. Klägers zuzustimmen oder Klagabweisung zu beantragen

 
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Danke, Jon,

ja, so ergibt das Sinn.

Gruß,
Mau

 
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Lieber Jon,

gerade kommt mir doch noch ein Einwand aufgrund der englischen Fassung, wo von Annahme oder Ablehnung von lawsuits die Rede ist. Ich bin in der englischen Rechtssprache nicht gut zu Hause, habe aber den Eindruck, dass das englische Wort das Gerichtsverfahren selbst und nicht dessen Ergebnis meint.

Gruß,
Mau

 
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Mau schrieb:


> Lieber Jon,
>
> gerade kommt mir doch noch ein Einwand aufgrund
> der englischen Fassung, wo von Annahme oder
> Ablehnung von lawsuits die Rede ist. Ich bin in
> der englischen Rechtssprache nicht gut zu Hause,
> habe aber den Eindruck, dass das englische Wort
> das Gerichtsverfahren selbst und nicht dessen
> Ergebnis meint.

Mit "lawsuit" ist hier aber eindeutig "Klage" gemeint. Es bleibt also bei der von mir angegebenen Übersetzung. Den Grund hatten Sie schon selber angegeben: Eine bevollmächtigte Person kann unmöglich in die Rolle eines Richters schlüpfen und über die Zulässigkeit von Klagen oder den Ausgang von Gerichtsverfahren entscheiden. Schon allein daraus ergibt sich eineindeutig, dass "davayı kabul" das ist, was ich oben geschrieben habe, nämlich der "Klage der Kläger-/Antragstellerpartei zuzustimmen".

 
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Es ist wohl anzunehmen, dass die englische Fassung von einer Person erstellt worden ist, die die Kunst des Übersetzens nicht sooo ernst nimmt !?

 
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Ultima Ratio schrieb:


> Es ist wohl anzunehmen, dass die englische Fassung
> von einer Person erstellt worden ist, die die
> Kunst des Übersetzens nicht sooo ernst nimmt !?

Das dachte ich auch gleich. :)

 
  
Arbeitet

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