Almanca Türkçe Sözlük Forum

alacak hakkının ayın olarak istenmesi  

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@Semiha

İçtihatları Birleştirme Kararı ist, soviel ich weiß, “Grundsatzentscheidung”, nicht "Plenarausschuss".

 
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siehe unter

http://forum.cafeuni.com/read.php?4,7166,12234#msg-12234

"Dünyada her şey için, maddiyat için, maneviyat için, muvaffakiyet için, en hakiki mürşit ilimdir, fendir; ilim ve fennin haricinde mürşit aramak gaflettir, cehalettir, dalalettir. Yalnız, ilim ve fennin yaşadığımız her dakikadaki safhalarının tekâmülünü idrak etmek ve terakkiyatını zamanında takip eylemek şarttır. " Mustafa Kemal ATATÜRK

 
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Tekrar Merhaba Semiha,

Çevirini düzeltmeye çalıştım. Belki işine yarar.

Die Forderung der Antragstellerin, das Fahrzeug als bewegliche Habe / als bewegliches Gut auf ihren Namen zu übertragen, zielt auf Vermögensaufteilung, die Antragstellerin besitzt jedoch nur einen Forderungsanspruch. Gemäß der Grundsatzentscheidung unter der Nummer 8/7 vom 7.10.1953 ist der Antrag auf Herausgabe von Sachgütern zur Begleichung einer Forderung nicht möglich. Daher wird die Forderung der Antragstellerin auf das Fahrzeug als unzulässig und unangebracht abgelehnt. Es ergeht folgendes Urteil:

Ama ben bu konuda uzman değilim... :)-D

 
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Hi Eva,

sehr schön gelungen, wie ich finde. Meine Korrekturen sind daher nur noch minimal (ein paar Feinheiten):

Die Forderung der Antragstellerin, das Kraftfahrzeug als bewegliche Sache auf ihren Namen anzumelden, ist als Vorgang der Auflösung des Güterstands einzustufen. Für die Antragstellerin erwächst hierdurch jedoch lediglich ein Forderungsanspruch. Gemäß der Grundsatzentscheidung Nr. 8/7 vom 7.10.1953 ist ein Antrag auf Herausgabe von Sachgütern zur Befriedigung eines Forderungsanspruchs nicht möglich. Daher wird die auf das Kraftfahrzeug bezogene Forderung der Antragstellerin als unzulässig und unbegründet abgewiesen. Es ergeht folgendes Urteil:

 
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Ah, jetzt ist es professionell ... :)

 
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Eva und Jon vielen Dank für die Übersetzung. Jetzt kann ich Sie ja fertig machen:)-D

 
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Jetzt kann ich sie fertig machen.

hast du wahrscheinlich gemeint, liebe Semiha!

"Dünyada her şey için, maddiyat için, maneviyat için, muvaffakiyet için, en hakiki mürşit ilimdir, fendir; ilim ve fennin haricinde mürşit aramak gaflettir, cehalettir, dalalettir. Yalnız, ilim ve fennin yaşadığımız her dakikadaki safhalarının tekâmülünü idrak etmek ve terakkiyatını zamanında takip eylemek şarttır. " Mustafa Kemal ATATÜRK

 
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Liebe Leute, wieder einmal ein diagonaler Blick auf die Beiträge mit folgendem Ergebnis. Die Antworten, auch die von Jon, erinnern mich an eine Landung bei Sturm - irgendwie runtergekommen.

Ich versuche es jetzt stattdessen mit einer "Punktlandung":

Ein İçtihatları Birleştirme Kararı ist ein Urteil, das vom Plenum des Kassationshofs abgesegnet wird, in dem alle Richter beteiligt sind. Es ergeht im Anschluss an ein spezielles Verfahren und dient der "Vereinheitlichung der Rechtsprechung". Voraussetzung ist, dass sich im Kassationshof zwei Auffassungen zu einer bestimmten Rechtsfrage herausgebildet haben, die nicht durch ein Urteil des Großen Senats für Zivilsachen geklärt werden können. Es hat Gesetzeskraft, bindet also die Gerichte nicht nur in einem Einzelfall, sondern hat eine Allgemeinwirkung wie ein Gesetz. Aus diesem Grunde dürfen wir es nicht als "Grundsatzurteil" übersetzen. Ein Grundsatzurteil ist ein "emsal karar", also ein Urteil, in dem eine Rechtsfrage einmal grundlegend geklärt wird, ohne dass man dem Urteil gleich "Gesetzeskraft" zuschreibt. Ein "Grundsatzurteil" kann etwa auch vom Großen Senat für Zivilsachen (Hukuk Genel Kurulu) gefällt werden, wie etwa ein berühmtes Urteil aus dem Jahre 1996 zur Frage des Ausgleichsanspruchs von Handelsvertretern. Der Große Zivilsenat kann diese seine Rechtsprechung wieder ändern, was auch des öfteren vorkommt. Dagegen wird ein Großer Zivilsenat nie ein "Plenarurteil" in Frage stellen. Das kann nur der Gesetzgeber; das Plenum kommt in der Praxis gar nicht dazu, so etwas zu ändern, weil die Untergerichte nichts mehr Abweichendes tun können, was dann wieder in das Plenum gelangen könnte.

Der Kassationshof hat in seiner Geschichte bislang nur wenige solche Urteile gefällt. Wir kommen pro Jahr durchschnittlich auf vielleicht zehn solcher Urteile (bei Kazanci oder auf der Webseite des Kassationshofs kann man das vielleicht besser nachzählen, ich schätze jetzt einfach nur). Das ist bei aktuell 900.000 (neunhundert Tausend) anhängiger Rechtssachen am Kassationshof wenig.

Was der Kassationshof in 1953 geklärt hatte, war, dass bei der güterrechtlichen Auseinandersetzung die Eigentumsrechte nicht berührt werden. Es gab und gibt also bis heute keinen Anspruch auf Herausgabe einer Sache, also keine Restitution "in natura". Wenn das Kfz auf den Ehemann eingetragen ist, die Frau das aber finanziert hat, dann kann sie nur eine Entschädigung in Geld verlangen, nicht aber das Kfz "in natura". Wenn die Eigentumswohnung auf den Mann eingetragen ist, die Frau aber nachweist, dass sie zu deren Finanzierung beigetragen hat, so hat sie einen Ausgleichs- bzw. Entschädigungsanspruch in Geld.

Wenn Jon übersetzt: "ist ein Antrag auf Herausgabe von Sachgütern zur Befriedigung eines Forderungsanspruchs nicht möglich", so ist das prinzipiell richtig. Ich würde aber noch präziser übersetzen: "kann zur Befriedigung der Forderung nicht die Herausgabe von Sachen verlangt werden."

"Dünyada her şey için, maddiyat için, maneviyat için, muvaffakiyet için, en hakiki mürşit ilimdir, fendir; ilim ve fennin haricinde mürşit aramak gaflettir, cehalettir, dalalettir. Yalnız, ilim ve fennin yaşadığımız her dakikadaki safhalarının tekâmülünü idrak etmek ve terakkiyatını zamanında takip eylemek şarttır. " Mustafa Kemal ATATÜRK

 
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Rumpf schrieb:


> Liebe Leute, wieder einmal ein diagonaler Blick
> auf die Beiträge mit folgendem Ergebnis. Die
> Antworten, auch die von Jon, erinnern mich an eine
> Landung bei Sturm - irgendwie runtergekommen.
> Ich versuche es jetzt stattdessen mit einer
> "Punktlandung":
> Wenn Jon übersetzt: "ist ein Antrag auf
> Herausgabe von Sachgütern zur Befriedigung eines
> Forderungsanspruchs nicht möglich", so ist das
> prinzipiell richtig. Ich würde aber noch
> präziser übersetzen: "kann zur Befriedigung der
> Forderung nicht die Herausgabe von Sachen verlangt
> werden."

Aber genau dafür haben wir doch Sie! :)
Ich bringe das juristische Flugzeug auch bei heftigem Unwetter immer irgendwie runter, Besatzung und Passagiere überleben, manche hatten vielleicht sogar einen guten Flug.
Doch Ihre juristischen Notlandungen kann man in der Regel auf Video aufnehmen und als Demonstration einer Bilderbuchlandung bei Pilotenschulungen verwenden.
Und genau das macht eben den Unterschied: Sie haben das studiert, haben darin promoviert und arbeiten seit 30 (?) Jahren als Jurist mit Schwerpunkt Türkeirecht.
Ich hingegen weiß nur das, was ich aus meinen Übersetzungen und Recherchen kenne. Doch das ist nur ein Bruchteil dessen, was Sie wissen, wobei vieles, was ich an juristischen Feinheiten so weiß, eigentlich nur angelesenes Wissen bzw. durch logische Schlussfolgerung abgeleitete Information ist, und das ist nicht mit Ihrer praktischen Erfahrung als Jurist zu vergleichen.
Daher bin ich wirklich froh, dass Sie sich damals für Türkeirecht und Türkisch entschieden haben, und nicht für Ukrainisch oder Swahili! :)

 
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