Hallöchen,
brauche mal wieder eure Hilfe. Wie würdet ihr folgende Angaben über ein Unternehmen übersetzen:
Registergericht: Amtsgericht Bonn
Registernummer: ...
Steuernummer: ...
USt-IdNr.: ...
Mein Versuch:
Ticari Sicil Mahkemesi: Bonn Asliye Mahkemesi
Ticari Sicil No: ...
Vergi No: ...
???
Freue mich über Rückmeldungen!
Viele Grüße,
Elif
Wer ständig glücklich sein will, muss sich oft verändern | Konfuzius.
Registergericht: Amtsgericht Bonn
Registernummer: ...
Steuernummer: ...
USt-IdNr.: ...
Hier meine Version:
Ticaret Sicil Mahkemesi: Bonn Yerel Mahkemesi
Sicil No.:
Vergi No.:
KDV Kimlik No.:
Bitte das mit dem "Amtsgericht" beachten! "Asliye Mahkemesi" für "Amtsgericht" ist definitiv falsch. Als Übersetzung von "Landgericht" ist "Asliye Mahkemesi" hingegen durchaus legitim, obwohl ich - wie schon an anderer Stelle in diesem Forum ausführlich erklärt - weiterhin zu "Bölgesel Mahkeme" tendiere, wenn's ums Landgericht geht. Es hängt auch davon ab, ob das deutsche Landgericht sich "Landgericht XY - 2. Zivilkammer" nennt: In dem Fall tendiere auch ich zu "XY 2. Asliye Hukuk Mahkemesi" anstatt zu "XY Bölgesel Mahkemesi 2. Hukuk Dairesi" o.ä. Kann man mir noch folgen oder war das zu verwirrend?
Bei der USt-Id-Nr. scheiden sich die Geister. Die einen übersetzen es so, die anderen so. In meinen Augen ist die Umsatzsteuer aber nichts anderes als die Katma Değer Vergisi - es sei denn, es gäbe jetzt in der Türkei neuerdings ebenfalls eine Unterscheidung zwischen "Mehrwertsteuer" (Warensektor) und "Umsatzsteuer" (Dienstleistungssektor).
Okay, Punkt 1 kann ich nachvollziehen - bin voll in die Falle getappt, hatte nicht über die Zuständigkeiten der Gerichte nachgedacht; soeben habe ich im türk. Wiki für Amtsgericht auch "Yerel Bölge Mahkemesi" gefunden.
Punkt 2 geht auch in Ordnung. Habe das zwar schon oft gelesen, war mir aber nie 100%ig sicher. Was besseres fällt mir da aalerdings auch nicht ein..
Lieben Dank für deine Hilfe
Wer ständig glücklich sein will, muss sich oft verändern | Konfuzius.
Also in Bezug auf die Umsatzsteuer muss ich zwei Dinge klarstellen:
1) Umsatzsteuer (Amtssprache) = KDV
2) Mehrwertsteuer (Umgangssprache) = KDV
3) Einfuhrumsatzsteuer (Amtssprache) = ithalattan doğan KDV.
Daher stimmt die Aussage "Mehrwertsteuer" (Warensektor) und "Umsatzsteuer" (Dienstleistungssektor)" nicht. Bitte nicht vergessen, dass die Aussagen bei Wikipedia nicht immer 100% stimmen.
Als ich das vor einigen Jahren von Vertretern des BMF erfahren hatte, war ich ehrlich gesagt ein wenig erstaunt und um ein Begriff reicher.
Übrigens, ich habe kürzlich die Möglichkeit gehabt mit namhaften türkischen und deutschen Juristen zu diskutieren und hierbei stellte sich wieder heraus, dass sich für "Landgericht" nun die Übersetzung "Eyalet mahkemesi" etabilert hat.
Ultima Ratio schrieb:
> Übrigens, ich habe kürzlich die Möglichkeit
> gehabt mit namhaften türkischen und deutschen
> Juristen zu diskutieren und hierbei stellte sich
> wieder heraus, dass sich für "Landgericht" nun
> die Übersetzung "Eyalet mahkemesi" etabilert hat.
Das ist aber leider totaler Unsinn, und hier folgt die Begründung, gegen die kein Kraut gewachsen ist: In jedem deutschen Bundesland gibt es nicht nur ein Landgericht, sondern immer mehrere. Daher kann man "Landgericht" unmöglich als "Eyalet Mahkemesi" übersetzen, da der Begriff "Eyalet Mahkemesi" dem türkischen Leser impliziert und suggeriert, dass es sich um DAS EINZIGE "Eyalet Mahkemesi" dieses einen Bundeslandes handle, was ja aber nicht der Fall ist. Daher ist "Eyalet Mahkemesi" als Übersetzung von "Landgericht" definitiv falsch.
Ich verstehe, dass hier versucht wurde, das Wort "Landgericht" wörtlich in die türkische Sprache zu zwängen, doch hier liegt ein riesiges Missverständnis vor: Der Wortstamm "Land..." in "Landgericht" kommt meines Wissens nicht von "Bundesland", sondern von LANDKREIS.
Diese Juristen haben also durch ihre Fehlübersetzung ein klassisches Paradoxon geschaffen.
Ich halte hiermit für Übersetzungen aus dem Deutschen ins Türkische nochmals Folgendes fest:
Amtsgericht = Yerel Mahkeme
Landgericht = Bölgesel Mahkeme oder Asliye Mahkemesi
Landgericht - 2. Zivilkammer = Asliye 2. Hukuk Mahkemesi
Oberlandesgericht = Yüksek Eyalet Mahkemesi
usw.
Noch als Nachtrag: In Deutschland gibt es momentan 116 Landgerichte. Dies würde bedeuten, dass man im Türkischen 116 Mal die Passage "..... Eyalet Mahkemesi" benutzen müsste, um alle deutschen Landgericht zu benennen. Dies wiederum würde dem Türken suggerieren, dass Deutschland nicht in 16, sondern in 116 Bundesländer unterteilt ist.
Wie gesagt, ich bin der Meinung, dass da was falsch gelaufen ist, als der Begriff "Eyalet Mahkemesi" von diesen Juristen für "Landgericht" fest eingeführt worden sein soll. Kannman das irgendwo schriftlich nachlesen? Gibt es irgendeinen Beleg und eine plausible Begründung dafür?
eva.l schrieb:
> Frohe Pfingsten, Jon, und nicht die Nerven
> verlieren (obwohl ich das verstehen kann).
Danke, Eva. Ich hatte nur gestern einen sehr stressigen Tag, daher war ich wohl etwas unwirsch.
Letztendlich wird es wohl keine Sicherheit darüber geben, welche Übersetzungen der Gerichtsbezeichnungen ins Türkische und ins Deutsche die besten oder gar die "einzig richtigen" sind. Im Prinzip ist es ja auch egal, denn es gibt momentan noch keinen allgemeingültigen, von der gesamten Fachwelt akzeptierten Standard. Und bis es soweit ist, kann man "Amtsgericht" eben ungestraft als "Sulh Mahkemesi" übersetzen und "Sulh Mahkemesi" ebenso ungehindert als "Friedensgericht", jeder wie der Lust hat.
"Wie gesagt, ich bin der Meinung, dass da was falsch gelaufen ist, als der Begriff "Eyalet Mahkemesi" von diesen Juristen für "Landgericht" fest eingeführt worden sein soll. Kannman das irgendwo schriftlich nachlesen? Gibt es irgendeinen Beleg und eine plausible Begründung dafür?"
Werde noch darauf antworten, bin in einer Konferenz.
Ultima Ratio schrieb:
> Werde noch darauf antworten, bin in einer
> Konferenz.
Wie gesagt, das Wort "Land" in dem Begriff "Landgericht" ist ursprünglich nicht von "Bundesland" (eyalet), sondern von "Landkreis" (ilçe, kaymakamlığın sorumluluk bölgesi) abgeleitet. Auch deshalb darf man "Landgericht" nicht als "Eyalet Mahkemesi" auffassen.
Außerdem klingt der Begriff "Eyalet Mahkemesi" bereits so, als handle es sich hierbei schon um das höchste Gericht eines deutschen Bundeslandes (also um das Oberlandesgericht, das jedoch allgemein als "Yüksek Eyalet Mahkemes" übersetzt wird), und es erscheint völlig unlogisch, dass es in jedem deutschen Bundesland eine Vielzahl von "eyalet mahkemeleri" geben soll.
Bisher fand ich kein einziges Argument, das diese inoffizielle Übereinkunft namhafter türkischer und deutscher Juristen bestätigen würde. Wann und wo soll diese Konferenz denn stattgefunden haben? Warum werden die dortigen Ergebnisse nicht veröffentlicht und uns erfahrenen Übersetzern und "weniger namhaften" Fachleuten zur Verfügung gestellt?
1. Ich habe keineswegs die Absicht, diese Angelegenheit zuzuspitzen.
2. Meine diesbezüglichen Aussserungen sind lediglich Feststellungen.
3. Die von Ihnen genannten Argumente wurden auch in verschiedenen Gelegenheiten angesprochen.
4. Ich werde dem Forum diesbezügliche Informationen bald zur Verfügung stellen.
5. Glauben Sie denn wirklich, dass bei allen Veranstaltungen die Öffentlichkeit auch informiert wird? Nach meinen Erfahrungen werden mal vielleicht 5-10% der Veranstaltungen preisgegeben.
6. Wer fragt, der bekommt auch Informationen. Meinen Sie es gibt tausende von Menschen, die so gespannt und neugierig sind, zu erfahren wie "Landgericht" in der türkischen Sprache übersetzt wird und daher das dringende Bedürfnis besteht, die Restwelt mit derartigen sensationellen Information zu versorgen?
7. Ich habe das komische Gefühl, dass Sie sich angegriffen fühlen. Das ist nicht der Fall und daher brauchen Sie sich nicht aufzuregen. Wenn Sie sich nicht aufregen, können Sie Punkt 7 für erledigt betrachten.
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