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Fachbegriffe Kaufvertrag - bitte keinen Schock kriegen  

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Liebe Kollegen,

heute möchte ich mal um eure Hilfe bitten. Ich habe hier einen sehr umfangreichen notariellen Kaufvertrag (nebst Anlagen) über den Verkauf von Wohnungseigentum durch Person A an Person B, der ins Türkische übersetzt werden soll. Der Vertrag und die Anlagen enthalten eine riesige Anzahl von Fachbegriffen und Textpassagen, deren Bedeutung und türkische Entsprechungen mir zwar zum Teil bekannt sind, aber auch da bin ich mir teilweise nicht tausendprozentig sicher und habe daher ALLES hier reingesetzt. Viele dieser Begriffe sind in der türkischen Rechtsspache gar nicht lexikalisiert, so dass man in diesen Fällen mit möglichst kurzen, aber gut verständlichen Umschreibungen wird arbeiten müssen.

Die Frage, ob die Unterzeichner dieses Vertrags (zwei türkische Arbeitnehmer) auch nur ein einziges Wort von dem verstanden haben, was da drinsteht, können wir getrost mit einem klaren Nein beantworten. :) Und sollte beim notariellen Vertragsschluss ein Dolmetscher dabei gewesen sein, so täte mir dieser Kollege im nachhinein unheimlich leid, denn so eine ScheiBe dolmetschen zu müssen, dürfte wahrlich kein Zuckerschlecken gewesen sein. ;)

Ich muss die Übersetzung spätestens nächsten Dienstag abliefern. Bis dahin - so meine Hoffnung - sollten wir hier ein fantastisches Glossar vorliegen haben, das wir dann auch im Forum unter der Rubrik "Glossare" reinsetzen würden, damit alle was davon haben. Meine eigenen Ideen und die mir bekannten Übersetzungen/Entsprechungen habe ich bewusst nicht dazugeschrieben, um die Helfer nicht zu beeinflussen. Beim Zusammenstellen dieser Liste habe ich die Begriffe in genau der Reihenfolge abgeschrieben, wie sie mir beim Durchlesen der vielen Seiten nacheinander aufgefallen sind. Sollte hier und da ein bisschen Kontext benötigt werden, bitte ich um Nachricht!

Also dann, los geht's:

• Grundschuldbestellungsurkunde
• Sicherungsgeber / Darlehensnehmer
• Wohnungsgrundbuch
• Miteigentumsanteil
• Gemarkung
• Gebäude- und Freifläche
• Sondereigentum an einer Wohnung
• Aufteilungsplan
• (belastetes) Pfandobjekt
• Buchgrundschuld
• Grundschuldbrief
• Nebenleistung
• Grundschuldkapital
• im Grundbuch an rangbereitester Stelle eintragen
• Rangstelle im Grundbuch
• Dingliche Zwangsvollstreckungsunterwerfung
• Erbbaurecht und Erbbauberechtigter
• Persönliche Haftungsübernahme
• sofortige Zwangsvollstreckung
• Grundschuldbestellung
• Einbeziehung in die Mithaft für die eingetragene Grundschuld
• Gesamtgrundschuld
• Vollstreckbare Ausfertigung
• Bewilligung der getrennten Eintragung
• Abtretung des Rückgewährungsanspruchs
• vor- und gleichrangige Grundschulden
• Freigabe anderer Sicherheiten
• Drittsicherungsgeber
• Rückstände von öffentlichen Lasten
• Zwangsverwaltung des belasteten Pfandobjekts
• Einheitswert
• Bauaufsichtsbehörde
• Dulden oder Unterlassen (Baulasten)
• Lieferung durch Gutschrift des Erstehers
• Grundpfandrecht und Grundpfandrechtsgläubiger
• Tilgungswirkung auf die Kaufpreisschuld
• Abweichende Sicherungsvereinbarungen
• ab Eigentumsumschreibung
• Lastenfreistellung
• Eigentümerrechte und Rückgewährungsansprüche
• Eigentumsübertragungsvormerkung
• Einräumung des Vorrangs für die gegenständlich bestellte Grundschuld
• Eintragung der Rangänderung
• Verkauf zum Alleineigentum
• Teilungserklärung
• Auferlegung der Verpflichtungen an die Rechtsnachfolger
• Gemeinschaftliche Gelder (Vorschüsse und Instandhaltungsrücklage)
• Erstattungsloser Übergang auf den Käufer
• Ausübung des Stimmrechts in der Wohnungseigentümerversammlung
• Hinterlegung auf ein Anderkonto des beurkundenden Notars
• Verwalter der Wohnungseigentumsanlage
• Im Grundbuch eingetragene Vormerkung zur Sicherung des Anspruchs des Käufers auf Eigentumsübertragung
• auflagenfreie Vorlage der Löschungsunterlagen für die nicht übernommene Belastung
• Hinterlegungszinsen
• Entrichtung eines Verzugsschadens
• Unterwerfung in sein gesamtes Vermögen gegenüber der sofortigen Zwangsvollstreckung
• Jederzeitige Erteilung einer vollstreckbaren Ausfertigung ohne Nachweis der die Fälligkeit begründenden Tatsachen
• Gesetzliche Rücktrittsrechte, die durch die Stundung des Kaufpreises nicht ausgeschlossen sind
• Schadensersatz wegen Nichterfüllung des Vertrags statt des Rücktritts
• Veranlassung der Eintragung des Eigentumswechsels nach Hinterlegung des Kaufpreises
• Ausfertigung, die diese Auflassung enthält
• Besitzübergang
• Übergabe des Vertragsbesitzes
• Zufälliger Untergang
• Zufällige Verschlechterung
• Abtretung aller Versicherungs- und Schadensersatzansprüche gegenüber Dritten
• Nutzungen des Vertragsbesitzes
• Sonstige laufende Lasten und Verkehrssicherungspflicht
• Laufende Grundstückslasten, die bei Besitzübergang rückständig sind, hat der Verkäufer unverzüglich wegzufertigen
• Zum Sondereigentum gehörende Räume
• Nichthaftung für sichtbare und unsichtbare Sachmängel
• Gewährleistung für den baulichen Zustand der im gemeinschaftlichen Eigentum stehenden Räume und Gebäudeteile
• Im Grundbuch nicht eingetragene Dienstbarkeiten und nachbarrechtliche Beschränkungen werden vom Käufer übernommen
• Übertragung des verkauften Wohnungseigentums frei von im Grundbuch eingetragenen Belastungen und Beschränkungen
• Wohnungsbindung nach dem Wohnungsbindungsgesetz
• Erschließungs- und sonstige Anliegerbeiträge für Erschließungsanlagen, die endgültig hergestellt oder für die die Beitragspflicht entstanden ist
• Entrichtung der Grunderwerbssteuer und Treuhandkosten, soweit eine Ablösung vorzunehmen ist
• Kosten der Löschung nicht übernommener Belastungen
• Das abzulösende Grundpfandrecht übersteigt nominell den Kaufpreis
• Rücktrittsvorbehalt für den Fall, dass nach Mitteilung der Ablösungsforderung der Gläubigerin mit dem Kaufpreis die lastenfreie Umschreibung des Eigentums nicht zu erreichen ist
• Verzicht auf das eigene Antragsrecht
• Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
• Eintragung einer Vormerkung auf Eigentumsübertragung zur Sicherung der Käuferansprüche
• Ausschluss von ohne Zustimmung des Käufers erfolgte Zwischeneintragungen
• Anweisung an den Notar, die Löschungsbewilligung für die Vormerkung dem Grundbuch erst dann zum Vollzug vorzulegen, wenn...
• Kaufvertragsrücktritt wegen nicht rechtzeitiger Kaufpreiszahlung oder Ablehnung der Vertragserfüllung
• Ausschluss der Abtretung des Übereignungsanspruchs
• Beantragung der Löschung der Grundschuld auf Kosten des Verkäufers
• Beurkundungspflichtige Vertragsvereinbarungen
• Nebenabreden können zur Nichtigkeit des gesamten Rechtsgeschäfts führen
• Finanzierungsgläubiger des Käufers
• Abgabe etwaiger zur Durchführung des Vertrags erforderlicher Abänderungs- und Ergänzungserklärungen
• Ausübung der Vollmacht ist in das treuhänderische Ermessen des Notars gestellt
• Mitwirkung des Verkäufers bei Grundpfandrechten
• Der Grundpfandrechtsgläubiger darf das Grundpfandrecht nur insoweit als Sicherheit verwerten oder behalten, als er tatsächlich Zahlungen mit Tilgungswirkung auf die Kaufpreisschuld geleistet hat
• Leistung von Zahlungen an die dinglich Berechtigten
• Schuldanerkenntnisse mit Unterwerfung ...
• Umschreibung der Vollstreckungsklausel
• Vertretungsbetreuerin
• Auf den in der Bundesrepublik Deutschland gelegenen unbeweglichen Nachlass gegenständlich beschränkter gemeinschaftlicher Erbschein
• XY ist aufgrund Rückverweisung aus dem türkischen Recht nach deutschem Recht beerbt worden

 
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Wer da wohl helfen kann? ;)

Ich versuche es im Laufe des Abends, sitze selbst gerade an einem Fachbeitrag zu den Grundpfandrechten in der Türkei...

"Dünyada her şey için, maddiyat için, maneviyat için, muvaffakiyet için, en hakiki mürşit ilimdir, fendir; ilim ve fennin haricinde mürşit aramak gaflettir, cehalettir, dalalettir. Yalnız, ilim ve fennin yaşadığımız her dakikadaki safhalarının tekâmülünü idrak etmek ve terakkiyatını zamanında takip eylemek şarttır. " Mustafa Kemal ATATÜRK

 
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Ich mache einmal ein paar Versuche:

• Grundschuldbestellungsurkunde - schwierig, da es in der Türkei keine Grundschuld gibt und die Bestellung nicht durch den Notar erfolgt. Vorschlag: ipotek senedi
• Sicherungsgeber / Darlehensnehmer - teminat veren / kredi alan
• Wohnungsgrundbuch - kat mülkiyeti kütüğü
• Miteigentumsanteil - arsa payı
• Gemarkung - mevkii
• Gebäude- und Freifläche - üzerine bina kurulan alan ve serbest alan
• Sondereigentum an einer Wohnung - kat mülkiyeti (dann die Wohnung als bağımsız bölüm beschreiben)
• Aufteilungsplan - kat mülkiyeti kurulma planı
• (belastetes) Pfandobjekt - rehinli şey
• Buchgrundschuld - (gibt es nicht, nur 'ipotek')
• Grundschuldbrief - gibt es eigentlich nicht, ähnlich aber "irat senedi"
• Nebenleistung - feri edim
• Grundschuldkapital - ipotek meblağı, ipotek ile teminat altına alınan meblağ
• im Grundbuch an rangbereitester Stelle eintragen
• Rangstelle im Grundbuch - sıra
• Dingliche Zwangsvollstreckungsunterwerfung - gibt es nicht oder mir nicht bekannt, weil sich das aus dem Charakter der Hypothek etc. ergibt, hilfsweise icra takibine tabii olma
• Erbbaurecht und Erbbauberechtigter - üst hakkı, üst hakkı sahibi
• Persönliche Haftungsübernahme - kişisel sorumluluğun üstlenmesi, kişisel sorumluluğa girme
• sofortige Zwangsvollstreckung - gibt es in unserem Sinne nicht, weil das Zwangsvollstreckungsgesetz dies bei bestimmten Urkunden per Gesetz erlaubt, ansonsten ilamsız takip, Übersetzungsvorschlag
• Grundschuldbestellung - ipotekin kurulması
• Einbeziehung in die Mithaft für die eingetragene Grundschuld - ipotek alacağından sorumluluğa iştirak ettirme
• Gesamtgrundschuld - toplu ipotek (Grundschuld gibt es nicht)
• Vollstreckbare Ausfertigung - gibt es nicht, weil wir in der Türkei das Klauselverfahren nicht kennen, daher als Vorschlag nur icra edilebilir suret

Soweit für heute, das ist eine Sisyphus-Arbeit. Das Problem ist hier, dass es in diesem Bereich wichtige Unterschiede in den Systemen gibt, die den Dolmetscher vor besondere Herausforderungen stellen.

"Dünyada her şey için, maddiyat için, maneviyat için, muvaffakiyet için, en hakiki mürşit ilimdir, fendir; ilim ve fennin haricinde mürşit aramak gaflettir, cehalettir, dalalettir. Yalnız, ilim ve fennin yaşadığımız her dakikadaki safhalarının tekâmülünü idrak etmek ve terakkiyatını zamanında takip eylemek şarttır. " Mustafa Kemal ATATÜRK

 
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Rumpf schrieb:


> Soweit für heute, das ist eine Sisyphus-Arbeit.
> Das Problem ist hier, dass es in diesem Bereich
> wichtige Unterschiede in den Systemen gibt, die
> den Dolmetscher vor besondere Herausforderungen
> stellen.

Das ist schon mal eine großartige Hilfestellung, für die ich mich sehr herzlich bedanke! Vieles davon deckt sich mit dem, was mir bekannt war. Zu "vollstreckbare Ausfertigung" schwebt mir allerdings schon immer der Begriff ilam vor. Man hört in türkischen Juristenkreisen auch immer wieder den Begriff infaz kabiliyeti, der anscheinend "Vollstreckbarkeit" bedeutet. Daher würde ich "vollstreckbare Ausfertigung" als "infaz kabiliyetini haiz ilam" übersetzen, falls "ilam" nicht ganz ausreicht. Für die anderen Punkte habe ich momentan leider keine Zeit, aber wie gesagt meinen herzlichsten Dank, und vielleicht hätten Sie für den Rest ja auch noch ein paar Ideen parat...

 
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ilam wird nur für Urteile verwendet, die vollstreckbar sind. Das ist aber nicht dasselbe wie vollstreckbare Ausfertigung eines Urteils.

infaz kabiliyetine haiz suret könnte auch gehen.

Sehr aufschlussreicht ist der Kat Mülkiyeti Kanunu. Das setzt aber natürlich voraus, dass man die Unterschiede zum WEG kennt. In der Schweiz ist das "Stockwerkeigentum" - so der Fachbegriff - im ZGB (ca. Art. 700 ff.) geregelt. Das türkische Recht folgt in wesentlichen Punkten dem Schweizer Modell.

"Dünyada her şey için, maddiyat için, maneviyat için, muvaffakiyet için, en hakiki mürşit ilimdir, fendir; ilim ve fennin haricinde mürşit aramak gaflettir, cehalettir, dalalettir. Yalnız, ilim ve fennin yaşadığımız her dakikadaki safhalarının tekâmülünü idrak etmek ve terakkiyatını zamanında takip eylemek şarttır. " Mustafa Kemal ATATÜRK

 
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Hat noch jemand Ideen zu den Begriffen, die Dr. Rumpf oben noch nicht kommentiert hat? Ich könnte mir zwar alles ganz allein überlegen und selber recherchieren und diese Stellen am Ende so übersetzen, dass die Übersetzung trotz der zwischen den beiden Rechtssystemen bestehenden Unterschiede nach menschlichem Ermessen "korrekt" ist und ein türkischer Jurist versteht, was gemeint ist. Aber es ist so ungeheuer viel, und zudem ist es ein Spezialgebiet, in dem ich mich nur relativ grob auskenne. Ich wäre daher für jede noch so kleine Hilfe dankbar...

 
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Gemarkung = kamu arazisi veya belediye arazisi (kamu arazisi daha iyi)
Nebenleistung = ek ödeme
Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes = vergi dairesince tanzim edilen "borcu yoktur yazısı"

 
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Nebenleistung = feri edim

Gemarkung würde ich mit mevkii übersetzen, denn das wird auch für die Unterteilung in unbebautes Gelände benutzt (siehe Grundbuchauszüge).

"Dünyada her şey için, maddiyat için, maneviyat için, muvaffakiyet için, en hakiki mürşit ilimdir, fendir; ilim ve fennin haricinde mürşit aramak gaflettir, cehalettir, dalalettir. Yalnız, ilim ve fennin yaşadığımız her dakikadaki safhalarının tekâmülünü idrak etmek ve terakkiyatını zamanında takip eylemek şarttır. " Mustafa Kemal ATATÜRK

 
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• Bewilligung der getrennten Eintragung: das Problem ist hier das Wort "Bewilligung". Da in der Türkei mit "resmi senet" gearbeitet wird, ist die separate "Bewilligung" verzichtbar. Übersetzen könnte man das mit "ayrı tescilin kabulü / kabul edilmesi"
• Abtretung des Rückgewährungsanspruchs = iade hakkının temliki
• vor- und gleichrangige Grundschulden = aynı ve önceki sıradaki ipotekler
• Freigabe anderer Sicherheiten = diğer teminatların serbest bırakılması
• Drittsicherungsgeber = teminat veren üçüncü kişi
• Rückstände von öffentlichen Lasten = geri kalan kamu mükellefiyetleri
• Zwangsverwaltung des belasteten Pfandobjekts = rehinli malın kayyumla yönetimi
• Einheitswert = mir nicht bekannt, ??
• Bauaufsichtsbehörde = imar tetkik makamı (die staedtische Bauverwaltung: İmar Müdürlüğü)

"Dünyada her şey için, maddiyat için, maneviyat için, muvaffakiyet için, en hakiki mürşit ilimdir, fendir; ilim ve fennin haricinde mürşit aramak gaflettir, cehalettir, dalalettir. Yalnız, ilim ve fennin yaşadığımız her dakikadaki safhalarının tekâmülünü idrak etmek ve terakkiyatını zamanında takip eylemek şarttır. " Mustafa Kemal ATATÜRK

 
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In Bezug auf:

Zitat:

"Nebenleistung = feri edim

Gemarkung würde ich mit mevkii übersetzen, denn das wird auch für die Unterteilung in unbebautes Gelände benutzt (siehe Grundbuchauszüge)."

ist unzutreffend.

Ich möchte um eingehende Nachforschung/Recherche und um Neubewertung meiner obigen Vorschläge bitten.

Entschuldigend möchte ich noch weiteres hinzufügen:

1) "feri edim" gibt es nicht bzw. ich konnte es nirgendwo finden

2) "mevki" bedeutet soviel wie "Position, Stellung, Platz, Ort etc." aber bei Weitem nicht "Gemarkung"...

 
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Wer - wie vermutlich Jon oder Mau - schon des öfteren ein Grundbuchblatt in der Hand hatte oder einen Grundbuchauszug (Grundbuchbescheinigung) wird dort auch auf den Begriff "mevki" stoßen. Wenn das nicht mit Gemarkung übersetzt werden kann, bitte ich um Hinweis, ich tue das jedenfalls seit 20 Jahren.
Das Wort feri oder fer'i ist im juristischen Sprachgebrauch ein fester Begriff für "Neben-". Edim ist neutürkisch für "Leistung". Man kann auch von "yan edim" sprechen, es gibt auch noch andere Kombinationen mit "Pflicht" etc.

Im Grundstück/Vollstreckungszusammenhang fällt mir aber noch etwas anderes ein, denn wenn eine Hypothek auch "Nebenforderungen" (Zinsen, Auslagen etc.) erfasst, dann sind es in der Tat nicht "fer'i edim", sondern "yan alacaklar" des Gläubigers, man kann auch von fer'i borçlar sprechen.

"Dünyada her şey için, maddiyat için, maneviyat için, muvaffakiyet için, en hakiki mürşit ilimdir, fendir; ilim ve fennin haricinde mürşit aramak gaflettir, cehalettir, dalalettir. Yalnız, ilim ve fennin yaşadığımız her dakikadaki safhalarının tekâmülünü idrak etmek ve terakkiyatını zamanında takip eylemek şarttır. " Mustafa Kemal ATATÜRK

 
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Also wirklich nicht... "mevki(i)" ist die kleinste Bezeichnung für eine/n Ort/Immobilie... wie sicherlich bekannt wird bei der Provinz angefangen und bis zur kleinsten Einheit beschrieben (falls erforderlich): İl, ilçe, köy, belde, ...mevkii. Demzufolge wird nicht für jedes Grundstück die kleinste Einheit (mevki) erforderlich, wenn die Adresse (Bezeichnung) anderweitig evident ist.

Im Gegensatz zu Gemarkung (Gemeindeflur, Gemeindegut) = Gebiet, gesamte Fläche einer Gemeinde

 
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Vielen herzlichen Dank an Dr. Rumpf und Ultima Ratio. Jetzt liegt mir immerhin für ein Drittel der betreffenden Begriffe und Passagen eine Hilfestellung vor, die ich gut gebrauchen kann. Den Rest werde ich mir alleine erarbeiten und versuchen, Übersetzungen zu konstruieren, die den jeweiligen deutschen Rechtsbegriffen möglichst nahekommen.

 
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Ich überlege mir die Einwände von Ultima Ratio.

"Dünyada her şey için, maddiyat için, maneviyat için, muvaffakiyet için, en hakiki mürşit ilimdir, fendir; ilim ve fennin haricinde mürşit aramak gaflettir, cehalettir, dalalettir. Yalnız, ilim ve fennin yaşadığımız her dakikadaki safhalarının tekâmülünü idrak etmek ve terakkiyatını zamanında takip eylemek şarttır. " Mustafa Kemal ATATÜRK

 
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Ich wollte zwischendurch kurz mitteilen, dass ich den Liefertermin für diesen Extremauftrag beim Kunden so weit hinausschieben konnte, dass ich genug Zeit hatte und habe, alle notwendigen Terminologierecherchen durchzuführen und die Übersetzung immer weiter zu optimieren, sprich, ich sitze immer noch an diesem ScheiB. :)

Da es sich auch noch um einen sehr umfangreichen Text handelt, in dem sich viele Fachbegriffe, die man sich nur schwer merken kann, ständig wiederholen, habe ich für mich selber ein Glossar angelegt. Dieses werde ich - wie eingangs angekündigt - hier im Forum in der Rubrik "Glossare" zur Verfügung stellen, damit alles was davon haben und die vielen Extrastunden, die ich in diesen ScheiB investiert habe, nicht ganz für die Katz waren.

Bei meinen Recherchen fiel mir übrigens auf, dass die von Dr. Rumpf vorgeschlagenen Übersetzungen teilweise unzutreffend bzw. unpräzise waren. Doch das ist ihm nicht zu verübeln, denn erstens gibt es für die meisten dieser Fachausdrücke und Notarsredewendungen gar keine feststehenden türkischen Übersetzungen, zweitens unterscheiden sich die Rechtssysteme der beiden Länder in der Tat gewaltig und drittens hat Dr. Rumpf seine obigen Vorschläge wahrscheinlich spontan hingeschrieben, ohne irgendwo nachzuschlagen - auch dafür meinen Respekt und nochmals meinen verbindlichsten Dank.

Wollte mich, der bald einen Dolmetschtermin in solch einer Sache bei einem Notar hat, ganz herzlich für die investierte Mühe bedanken.

 

Ich wünsche allen ein schönes Wochenende.

 

Grüße aus Lünen

Murat

 

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