Liebe Freunde,
wie würdet Ihr die Formulierung "Angaben über die im Ausland zu entlastenden Einkünfte" aus der Ansässigkeitsbescheinigung " ins Türkische übersetzen?
Ich habe dafür den Satz "Yurtdışında elde edilen gelirler' genommen. Ich bin mir jedoch nicht sicher. Was sagen unsere Experten?
Danke für eure Hilfe.
"Yurt dışında (vergi) indirim(in)e tabi gelirler ile ilgili bilgiler"
zu entlastende Einkünfte = ingresos a deducir = revenus à exonéréser = incomes to deduct
income deduction:
http://tureng.com/search/income%20deduction
Kolay gelsin
Meiner Meinung nach ist die Formulierung "zu entlastende Einkünfte" die Kurzform von:
von der Besteuerung im Ausland zu entlastende Einkünfte
Es gibt in diesem Zusammenhang auch die "Entlastung der Einkünfte von der Auslandssteuer durch die ausländische Steuerverwaltung". Im Türkischen wäre das etwa:
Yurtdışında (Yurt dışında) elde edilmiş gelirlerin o ülkenin vergi dairesince vergiden muaf tutulması
Angaben über die im Ausland zu entlastenden Einkünfte = Yabancı ülkede vergiden muaf tutulacak gelirler hakkında bilgiler / ... hakkında bilgi vermeniz (rica olunur usw.)
Was meint ihr dazu? Könnte das passen?
Ich vermute, es geht hier um die Verhinderung der Doppelbesteuerung oder unrechtmäßigen Steuerbefreiung im Inland. Deshalb soll man die im Ausland bereits von der Steuer entlasteten (= befreiten) Einkünfte angeben, vermute ich mal.
Wenn diese Annahme stimmt, wäre mein obiger Vorschlag wahrscheinlich der richtige Ansatz. Aber sicher bin ich mir da nicht. Steuerrecht gehört nicht gerade zu meinen Stärken.
Gute Nacht!
Hier noch zwei Beispiele für die Formulierung "von der Steuer entlastet" in deutschen Gesetzen:
Gesetz über das Branntweinmonopol (Branntweinmonopolgesetz - BranntwMonG)
§ 154 Steuerentlastung im Steuergebiet
(1) Nachweislich versteuerte Erzeugnisse, die in ein Steuerlager aufgenommen worden sind, werden auf Antrag von der Steuer entlastet.
[...]
Stromsteuergesetz (Wikipedia):
Nach § 9a StromStG können Unternehmen des Produzierenden Gewerbes für den Strom, welcher für bestimmte Prozesse und Verfahren verwendet wird, komplett von der Steuer entlastet werden.
"Von der Steuer entlasten" bedeutet also so viel wie "ganz oder teilweise von der Steuer befreien".
Die "zu entlastenden Einkünfte" wären dann die "von der Steuer zu entlastenden Einkünfte".
Aber wie gesagt ohne Gewähr. Ich bin mir nicht sicher. Sözcük gezgini könnte auch Recht haben.
Lieber Jon,
vielen Dank für deine Ausführungen. Es leuchtet mir jetzt ein, dass ich für den Begriff "Entlastung" hier in dem Zusammenhang "muaf tutulma" nehmen könnte. Ob nun mit dem Satzteil "die im Ausland zu entlastenden Einkünfte" eher "die im Ausland von der Steuer zu entlastenden Einkünfte (vergiden muaf tutulacak gelirler, yani elde edilen gelirlerden vergi alinmayacak ) gemeint ist, - was mir auch einleuchtet - oder was anderes, will ich mit einem Anruf bei der Mitarbeiterin des FA zu klären versuchen
Ich melde mich dann zurück.
bilgecan schrieb:
> Ob nun mit dem Satzteil
> "die im Ausland zu entlastenden Einkünfte" eher
> "die im Ausland von der Steuer zu entlastenden
> Einkünfte (vergiden muaf tutulacak gelirler, yani
> elde edilen gelirlerden vergi alinmayacak )
> gemeint ist, - was mir auch einleuchtet - oder was
> anderes, will ich mit einem Anruf bei der
> Mitarbeiterin des FA zu klären versuchen
> Ich melde mich dann zurück.
Ja, gute Idee. Ich mache das auch immer so. Wenn sich eine Frage trotz aller Recherchen partout nicht klären lässt und es sich um ein möglicherweise wichtiges Detail handelt, kontaktiere ich immer den Endkunden (oder lasse ihn kontaktieren).
Hallo Jon,
laut der Dame beim FA, handelt es sich bei der Formulierung "die im Ausland zu entlastenden Einkünfte" Einkünfte, die im Ausland erwirtschaftet jedoch im Inland versteuert worden und daher im Ausland von der Steuer befreit (abzusetzen) werden können. Sie bestätigte damit deine o.a. Annahme.
Selamlar
bilgecan schrieb:
> Hallo Jon,
>
> laut der Dame beim FA, handelt es sich bei der
> Formulierung "die im Ausland zu entlastenden
> Einkünfte" Einkünfte, die im Ausland
> erwirtschaftet jedoch im Inland versteuert worden
> und daher im Ausland von der Steuer befreit
> (abzusetzen) werden können. Sie bestätigte damit
> deine o.a. Annahme.
Glückstreffer!
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