Auflösung:
Istinaf mahkemeleri daha önceden Türkiye`de uygulamada olan mahkemelermis.
Ilk derece mahkemesi kararlarına karşı başvurulan ve üst mahkeme tarafından olgu ve hukuk denetiminin bir arada yapıldığı bir kanun yoluymus.
Temyiz'den farki; temyizde sadece hukuka uygunluk denetimi yapılırken, istinafta ilk derece mahkemesinin vakıa tespitlerinin ve delil değerlendirmelerinin doğru olup olmadığı da denetlenirmis.
Almanca`daki Berufung ve Revision kelimelerinin anlamina bakildiginda, sonuc olarak su cikar:
Berufung = Istinaf
Revision = Temyiz
Günümüz hukukunun istinaf kavramini sikca kullaniyor olmamasi, bunu etkilemez, vesselam!
Ich möchte als "Fachmann" Folgendes anmerken:
Die Berufungsgerichte gibt es in der Türkei zwar seit 2004 (Inkrafttreten: 1.4.2005) in den geänderten Prozessordnungen, es ist sogar die "Einrichtung" in einigen Provinzen verkündet worden (2007), bislang existieren sie aber nur auf dem Papier. Wir - genauer: unsere türkischen Partnerkanzleien - legen derzeit nach wie vor "Revision" ein, d.h., faktisch gibt es die Berufung (istinaf) derzeit noch nicht. Selbst wenn also - wie oben von Bosporus zitiert - der Yargitay eine entsprechende Gesetzesbestimmung zitiert und dabei der Begriff "istinaf" fällt, dann ist das ein Gesetzeszitat, darf aber nicht als Beweis für die tatsächliche Existenz einer Berufungsinstanz missverstanden werden.
Was die Übersetzung angeht, so würde ich mich, lieber Ultima Ratio, derzeit nicht auf irgendwelche "Fachleute" verlassen, welche irgendwelche Übersetzungen anbieten.
Ich selbst übersetze derzeit "Regionalgericht für Zivilsachen" oder "Regionalgericht für Strafsachen". Das ist die von mir als "Fachmann" für richtig gehaltene Übersetzung. Dass es sich um Berufungsgerichte handelt, ergibt sich nicht aus dem türkischen Begriff, sondern aus dem Gesetz. In Deutschland ist es ja beim "Landgericht" (Berufungsgericht für Amtsgerichtsurteile, jeweil Zivil- oder Strafsachen) oder "Oberlandesgericht" (Berufungsinstanz für Landgerichtsurteile, jeweil Zivil- oder Strafsachen), nicht anders.
Aktiv sind seit bald dreißig Jahren die Regionalverwaltungsgerichte, als "Berufungsinstanzen" für die Urteile von Einzelrichtern bei den Verwaltungsgerichten.
"Dünyada her şey için, maddiyat için, maneviyat için, muvaffakiyet için, en hakiki mürşit ilimdir, fendir; ilim ve fennin haricinde mürşit aramak gaflettir, cehalettir, dalalettir. Yalnız, ilim ve fennin yaşadığımız her dakikadaki safhalarının tekâmülünü idrak etmek ve terakkiyatını zamanında takip eylemek şarttır. " Mustafa Kemal ATATÜRK
Lieber Herr Dr. Rumpf,
manchmal habe ich den Eindruck, dass Sie hier Ihre werten Meinungen teilen, ohne dass Sie vorhergehende diesbezügliche Kommentare gelesen oder verarbeitet haben.
Zitat :
"Was die Übersetzung angeht, so würde ich mich, lieber Ultima Ratio, derzeit nicht auf irgendwelche "Fachleute" verlassen, welche irgendwelche Übersetzungen anbieten."
Da muss ich Sie enttäuschen, denn meine hier zeitweise erwähnten "Fachleute" sind die führenden Damen und Herren des Kassationshofes und des BGH (alleroberste Reihe). Allein dieses Jahr habe ich für diese obersten Gerichte der betreffenden Länder (D, CH, A, TR) in acht verschiedenen Konferenzen über 24 ganze Tage als Konferenzdolmetscher gearbeitet und sicherlich erfreulicherweise wieder dazugelernt. Und glauben Sie mir, da ging es nicht um "türkischen Honig"...
Nun noch Wichtigeres:
Obwohl von Zeit zu Zeit rechtswissenschaftliche Kommentare hilfreich und interessant sind, sollten wir uns m.E. hier mehr übersetzungstechnischen und -wissenschaftlichen Themen widmen und konzentrieren. Um das Ganze nicht unnötig ins Ewige zu verleiten meine aufrichtige und konkrete Frage:
Ist nach Ihrer Einschätzung folgendes richtig oder nicht?
Berufung = istinaf
Revision = temyiz
MfG
Bosporus schrieb:
> 24.Dezember 01:13'teki kaydimdaki cevirime fikir
> belirtebilir misin lütten?
Almanca:
Das Urteil ist vorlaeufig vollstreckbar. Den Parteien bleibt vorbehalten, die Zwangsvollstreckung durch die jeweils andere Partei durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 Prozent des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die die Vollstreckung betreibende Partei zuvor Sicherheit in Höhe von 120 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Türkçe:
İşbu karar, muvakkat infaz kabiliyetini haiz ilam niteliğindedir. İcra takibine esas olan alacak tutarının yüzde 120'si oranındaki bir teminat, icra takibi yoluna giden tarafça bu işleme başvurmadan önce yatırılmadığı takdirde, diğer taraf icra takibi tutarının 120'si yüksekliğinde teminat yatırarak kendi aleyhine icra takibi yapılmasından korunabilir.
Klar, meine Übersetzung des zweiten Satzes ist sicherlich nicht die eleganteste Lösung, aber immerhin eine brauchbare.
Selam Jon,
tekrar tesekkürler.
Mit nur einem Buchstaben wirkt der Satz nun deutlich eleganter:)
Frage:
Laufen wir mit einer "freien" Übersetzung nicht Gefahr, die gesamte Arbeit als Übersetzer so zu erschweren, dass die Kosten für eine Übersetzung nicht mehr tragbar sind? Warum muss ein Richter in der Türkei immer eine lobenswerte Übersetzung vorliegen haben, wenn doch auf der anderen Seite auf solche "Kleinigkeiten" nicht besonders viel Wert gelegt wird? Außerdem sind beide Länder von der Verwaltungsstruktur her unterschiedlich, so dass wir immer vor neuen Aufgaben stünden, wenn wir den oben erwähnten Anspruch aufrechterhalten möchten. Beispiel: Wie übersetze ich "Stadtdirektor" ins Türkische?
Bosporus schrieb:
> Laufen wir mit einer "freien" Übersetzung nicht
> Gefahr, die gesamte Arbeit als Übersetzer so zu
> erschweren, dass die Kosten für eine Übersetzung
> nicht mehr tragbar sind? Warum muss ein Richter in
> der Türkei immer eine lobenswerte Übersetzung
> vorliegen haben, wenn doch auf der anderen Seite
> auf solche "Kleinigkeiten" nicht besonders viel
> Wert gelegt wird?
Das Thema wurde hier im Forum schon x-mal durchgekaut. Ergebnis: Nur die besten und gewissenhaftesten Übersetzer sind in der Lage, den Standard einigermaßen zu erfüllen, und selbst die stoßen bei Begriffen, für die es im Zielland aus verwaltungstechnisch-juristischen oder politischen Gründen kein Gegenstück gibt, schnell an ihre Grenzen. Ein gutes Beispiel hast du weiter unten genannt.
> Außerdem sind beide Länder von
> der Verwaltungsstruktur her unterschiedlich, so
> dass wir immer vor neuen Aufgaben stünden, wenn
> wir den oben erwähnten Anspruch aufrechterhalten
> möchten. Beispiel: Wie übersetze ich
> "Stadtdirektor" ins Türkische?
Das ist dasselbe wie mit "Der Magistrat der Stadt ..." oder den Begriffen Ortsgemeinde, Gemeindeverband, Ortsverband usw. Das sind Verwaltungsbegriffe, die sogar in Deutschland nur in ganz bestimmten Bundesländern benutzt werden und anderswo in Deutschland völlig unbekannt sind. Also, wo endet unser Job als Übersetzer und ab welchem Punkt sind wir Sprachwissenschaftler/Ethnologen/Juristen? Ich kann hier nur für mich selber sprechen und sagen, dass ich immer mein Allerbestes gebe, um möglichst perfekte Übersetzungen abzuliefern, von denen die Zielgruppe - im Idealfall - beeindruckt ist bzw. im Regelfall gar nicht merkt, dass es sich um eine Übersetzung handelt. Und hier im Forum versuche ich, meine Übersetzungstechniken und mein sonstiges Wissen mit allen anderen zu teilen, damit die Zahl der Topleute steigt und sich das Ansehen des Übersetzers in den Augen der Bevölkerung (die großteils überhaupt keine Ahnung hat, was für eine anspruchsvolle Tätigkeit das ist!) bessert.
Ich finde es gut, dass es Menschen gibt, die an sich und ihren Beruf hohe Erwartungen stellen...
Deine Bereitschaft, Erfahrungen zugänglich zu machen ist keineswegs selbstverständlich und daher sehr lobenswert.
***
Leider ist es so, dass unter den Türken ein Vorurteil sich besonders hartnäckig hält:
" Übersetzer sind Halsabschneider", " iki cümleye 25 Euro aliyor adam,insaf be!". Foglich versuchen die Übersetzer immer wieder ihre Preise zu begründen... Bu da bransin imaj calismasi yapmasi gerektigini gösteriyor...
Bosporus schrieb:
> ... es (ist) gut, dass es Menschen gibt, die an sich
> und ihren Beruf hohe Erwartungen stellen...
> ... Bu da branşın imaj calismasi yapmasi gerektigini gösteriyor...
Das Stichwort ist gefallen: "imaj çalışması".
Hat jemand einen heißen Draht zu der Spiegel-Redaktion?
Das Thema "Qualitätproblematik in der Übersetzungsbranche; chronische Fehler im Vorfeld der Auftragsvergabe bei den Behörden und Unternehmen" passt ja wie angegossen zum Konzept dieser Zeitschrift.
"Istinaf Mahkemeleri" Eylül 2011'den itibaren çalışmaya başlayacaklarmış.
Ayrıca Osmanlıca bir metinden alıntı:
Atûfetlü efendim hazretleri
der-saâdet istînâf mahkemesinde bu kere açılan iki â'zâlıkdan birine kıdem ve ehliyeti cihetiyle der-saâdet bidâyet mahkemesi â'zâsından Hakkı ve diğerine mücerrib olan ehliyet-i derûnuna binaen mahkeme-i ticâre...t icrâ me'muru saâdetlü Mehmed ve işbu icrâ me'mûriyetine .....
"Dünyada her şey için, maddiyat için, maneviyat için, muvaffakiyet için, en hakiki mürşit ilimdir, fendir; ilim ve fennin haricinde mürşit aramak gaflettir, cehalettir, dalalettir. Yalnız, ilim ve fennin yaşadığımız her dakikadaki safhalarının tekâmülünü idrak etmek ve terakkiyatını zamanında takip eylemek şarttır. " Mustafa Kemal ATATÜRK
"Istinaf Mahkemeleri" Eylül 2011'den itibaren çalışmaya başlayacaklarmış.
yukarida yanlislikla 2001 yazmistim.
"Dünyada her şey için, maddiyat için, maneviyat için, muvaffakiyet için, en hakiki mürşit ilimdir, fendir; ilim ve fennin haricinde mürşit aramak gaflettir, cehalettir, dalalettir. Yalnız, ilim ve fennin yaşadığımız her dakikadaki safhalarının tekâmülünü idrak etmek ve terakkiyatını zamanında takip eylemek şarttır. " Mustafa Kemal ATATÜRK
Nachdem ich eben erst bemerke, dass ich in dieser Diskussion zitiert werde:
Berufung = istinaf
Revision = temyiz
Der Begriff "istinaf" ist selbst vielen türkischen Juristen noch nicht bekannt. Das wird sich ändern, wenn endlich die "istinaf mahkemeleri", die in den Rechtstexten seit 2004/2005 als "bölge mahkemeleri" bezeichnet werden, vollständig errichtet sind.
Für die Richtung Türkisch>Deutsch: "Temyiz" ist immer "Revision" (oder Kassation, womit allerdings der deutsche Jurist oft nichts anzufangen weiß), nie "Berufung".
Hier gibt es auch nichts weiter zu diskutieren, weil die Begriffe in den jeweiligen Sprachen feststehen und sich jeweils auch fast vollständig entsprechen.
"Dünyada her şey için, maddiyat için, maneviyat için, muvaffakiyet için, en hakiki mürşit ilimdir, fendir; ilim ve fennin haricinde mürşit aramak gaflettir, cehalettir, dalalettir. Yalnız, ilim ve fennin yaşadığımız her dakikadaki safhalarının tekâmülünü idrak etmek ve terakkiyatını zamanında takip eylemek şarttır. " Mustafa Kemal ATATÜRK
Jon schrieb:
> Bosporus schrieb:
>
>
> > Meine Schlussfolgerung aus dem ist, dass ich
> > freier übersetzen sollte, richtig?
>
> Unbedingt. Aber dabei wie gesagt beachten, welche
> typischen Satzstellungen und Ausdrucksweisen die
> türkischen Richter benutzen. Meiner Meinung nach
> muss man, um juristische Fachtexte super ins
> Türkische übersetzen zu können, mindestens
> ebenso viel Erfahrung mit Übersetzungen
> ähnlicher Texte ins Deutsche haben. Ein
> Übersetzer, der nicht schon Hunderte von
> türkischen Urteilen ins Deutsche übersetzt hat,
> wird kaum in der Lage sein, deutsche Urteile so
> ins Türkische zu übersetzen, dass die
> türkischen Juristen, die diese Übersetzung lesen
> werden, beeindruckt sind und sagen: "Hey, das
> klingt wirklich überhaupt nicht wie eine dieser
> billigen Übersetzungen, sondern es klingt
> authentisch und muttersprachlich!" Das Ziel eines
> guten Übersetzers sollte immer darin bestehen,
> eine absolut muttersprachlich perfekt klingende,
> sich aller aktuellen Fachausdrücke bedienende
> Übersetzung zu liefern, die nicht im geringsten
> nach "Übersetzung" klingt, sondern wie ein
> originalsprachlicher Quelltext. Eine gute
> Möglichkeit, dies zu üben, sind Werbetexte, denn
> bei der Übersetzung von Werbetexten ins
> Türkische ist es ja praktisch die wichtigte
> Grundvoraussetzung, dass die türkischen Leser gar
> nicht merken, dass es sich um eine Übersetzung
> handelt; sie sollen denken, der Text sei von
> türkischen Werbetextern oder von der türkischen
> Firma selbst verfasst worden.
Dieser Rat ist sehr gefährlich. Bei Werbetextern, und nicht nur bei den Texten, ist es ratsam, die jeweilige Kultur der Adressaten zu berücksichtigen. Am besten wäre es sogar, die Werbung jeweils neu zu gestalten, was aber nicht immer geht.
Bei juristischen Texten hingegen muss ich davor warnen, Texte zu kreiern, die wie Orginal klingen wollen. Das hängt einfach damit zusammen, dass es keine eindeutige Entsprechung zwischen zwei Sprachen geben kann. Selbst Deutschen wäre es kaum möglich, die deutsche Juristensprache z.B. in die Sprache von Sozialwissenschaftlern so umzusetzen, dass ein Text authentisch klingt. Zudem verlangen Gerichte, dass man "wortgetreu" übersetzt, was das auch immer sein mag.
Wenn ein Text in einer anderen Sprache so klingen soll, dass man den Ursprung nicht merkt, ist das eine Adaptation, aber nicht eine Übersetzung eines juristisch peinlich präzise formulierten Textes. Allein der unterschiedliche Satzaufbau von Texten in Deutsch und Türkisch lässt auch die beste Übersetzung fremd klingen.
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