Almanca Türkçe Sözlük Forum

Beteiligte  


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Son zamanlara; bazı boşanma dilekçelerinde "Antragsteller(in) / Antragsgegner(in)" yerine "Beteiligte" yazıldığını görüyorum.

"Beteiligte" kavramının karşılığı olarak (davaya) "katılan" veya "iştirak eden" kavramını gönül rahatlığıyla kullanamayacağımıza göre... ne yapmamız gerekiyor?

"Dava tarafları" veya "Davacı/Davalı" yazmaya devam mı edeceğiz?

Düşünce ve görüşlerinizi merakla bekliyorum.

Selamlar

 
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Nachtrag vom 2. August: In meinem letzten Beitrag zu diesem Thema habe ich einen Absatz geschrieben, der mit "Kurzer Themenwechsel" beginnt. Darin habe ich aus Unachtsamkeit überall den Begriff "davalı" verwendet. Diesen Fehler habe ich soeben zufällig entdeckt und korrigiert. Ich bitte um Entschuldigung... :D

 
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Hallo Elrimet,

"katılan" würde ich nicht nehmen ("iştirak eden" erst recht nicht), weil "katılan" in türkischen Strafverfahren das neutürkische Synonym für "müdahil" (Nebenkläger) ist. Der Begriff "katılan" kann also in der Türkei zu Verwechslungen führen. Und "iştirak eden" ist im türkischen Strafrechtsjargon ohnein äußerst unüblich.

Die "Beteiligten" sind somit weiterhin "taraflar" oder "dava tarafları", und es spricht nichts dagegen, im weiteren Verlauf des Textes wie bisher "Davacı" und "Davalı" hinzuschreiben.

Und da fällt mir noch was Wichtiges ein: Manchmal steht auf Seite 1 deutscher Scheidungsurteile weiter unten Folgendes:
Verfahrensbeteiligte:
1. Deutsche Rentenversicherung Bund, .......str. 17, ....... Berlin
1. Deutsche Rentenversicherung XY, .......str. 20, ...........

Diesen Begriff "Verfahrensbeteiligte" übersetze ich immer ganz frei und sinngemäß als "Tarafların bağlı bulunduğu emeklilik kurumları". Denn es sind ja nicht wirklich "Verfahrensbeteiligte", sondern nur Einrichtungen, die dem Gericht Auskünfte zum Thema Versorgungsausgleich/Rentenanwartschaften erteilt haben.

 
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Danke Jon für die Bestätigung.

Und jetzt mache ich dem Computer endgültig aus!

Ein schönes Wochenende an alle!

 
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Mein Vorschlag:

ilgililer

z.B.
davaya katılan diğer ilgililer = weitere Beteiligte

 
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Levent schrieb:


> Mein Vorschlag:
>
> ilgililer
>
>
> z.B.
> davaya katılan diğer ilgililer = weitere
> Beteiligte

Wenn du damit die "Weiteren Verfahrensbeteiligten" (z.B. Deutsche Rentenversicherung XY usw.) meinst, dann ist dein Vorschlag "Diğer ilgililer" natürlich perfekt, aber bitte nicht mit "davaya katılan", da dies in der Türkei als "katılan" (eski: müdahil), also als "Nebenkläger" interpretiert wird!

Wenn aber die Eheleute gemeint sind, dann natürlich niemals "ilgililer" für "Beteiligte", sondern "taraflar".

Ich hab das jetzt nur dazugeschrieben, damit niemand dich falsch versteht.

 
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Mir fiel noch was ein: Mit "Verfahrensbeteiligte" oder "Weitere Beteiligte" sind in deutschen Urteilen entweder Anstalten (Rentenversicherung u.a.) oder Behörden (Jugendamt etc.) gemeint. Man könnte daher "Verfahrensbeteiligte" bzw. "Weitere Beteiligte" in Zukunft so übersetzen:

Dava ile ilgili kurumlar

Diese Übersetzung würde immer zutreffen, egal ob es ein Scheidungsurteil ist, wo die "Weiteren Beteiligten" die Rentenversicherungen der beiden Eheleute sind, oder etwa eine Folgesache (wie elterliche Sorge oder Vaterschaftsanfechtung), wo die "Verfahrensbeteiligte" oftmals das Jugendamt ist. Der Begriff "kurum" passt immer irgendwie rein, egal ob Versicherungsanstalt oder Behörde.

 
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Merhaba Arkadaşlar,

Dava konusuna bağlı olarak,

Müdahil Taraf (lar)
Müdahil Davalı (lar)
Müdahil Davacı (lar)

kullanılabilir mi?

Wer ständig glücklich sein will, muss sich oft verändern | Konfuzius.

 
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jon schrieb:
Wenn du damit die "Weiteren Verfahrensbeteiligten" (z.B. Deutsche Rentenversicherung XY usw.) meinst, dann ist dein Vorschlag "Diğer ilgililer" natürlich perfekt, aber bitte nicht mit "davaya katılan", da dies in der Türkei als "katılan" (eski: müdahil), also als "Nebenkläger" interpretiert wird!

...
Der Begriff "kurum" passt immer irgendwie rein, egal ob Versicherungsanstalt oder Behörde.



"müdahil / müdahil davacı=Nebenkläger" ist m.E. ein Terminus Technikus, "katılan" bzw. "davaya katılan" alleine, d.h. ohne weitere Erläuterung, gibt diesen Bedeutungsinhalt auch im juristischen Kontext nicht wieder. Daher würde ich es dabei belassen.

kurum: siehe kurum/wikipediatr !

 
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Levent schrieb:


> "müdahil / müdahil davacı=Nebenkläger" ist
> m.E. ein Terminus Technikus, "katılan" bzw.
> "davaya katılan" alleine, d.h. ohne weitere
> Erläuterung, gibt diesen Bedeutungsinhalt auch im
> juristischen Kontext nicht wieder. Daher ich
> würde ich es dabei belassen.

Das stimmt nicht, Levent. Aber das hatte ich weiter oben doch schon mehrmals gesagt, und diesmal erkläre ich es mit der Klarheit des hellen Mittags:

"Davaya katılan" = "Katılan" ist der moderne türkische Fachausdruck für "müdahil", also "Nebenkläger", und der Nebenkläger ist, wie man weiß, der Geschädigte/Strafantragsteller, der an der Seite der Staatsanwaltschaft am Gerichtsverfahren mit teilnimmt. Daher darf der Begriff "davaya katılan" auf keinen Fall bei Übersetzungen in Zivilverfahren wie z.B. Ehescheidung und anderen Familiensachen verwendet werden, sondern nur in Strafverfahren, wo ein Beschuldigter von der Staatsanwaltschaft angeklagt wird und eine weitere Partei (der Geschädigte) den Wunsch hatte, sich als Nebenkläger am Gerichtsverfahren zu beteiligen.

In der Türkei läuft das Ganze wie folgt ab:

Eine Straftat wird verübt.

Dem Geschädigten (mağdur) steht nun es frei, ob er gegen den Täter Anzeige erstattet (Stichwort: '..... hakkında şikayetçiyim') oder Strafantrag stellt (Stichwort: '..... hakkında davacıyım'). Meistens lesen wir in den Polizeiprotokollen: "........ bu suçu işleyen kişi veya kişiler hakkında şikayetçi ve davacıyım. Uzlaşmak istemiyorum", d.h. in dem Moment beschließt der Geschädigte, sowohl Anzeige zu erstatten als auch Strafantrag zu stellen; letzteres deshalb, damit er sich später am Gerichtsverfahren beteiligen kann.

Wenn er nur Anzeige erstattet hat ('..... hakkında şikayetçiyim') und es zur Anklageerhebung durch die Staatsanwaltschaft kommt, wird der Geschädigte im anschließenden Gerichtsverfahren "müşteki" genannt. Im Deutschen gibt es leider keine andere Möglichkeit, als diesen Begriff mit "Strafantragsteller" zu übersetzen. Vor Beginn des türkischen Gerichtsverfahrens muss man "müşteki" jedoch als "Anzeigeerstatter" übersetzen; hier sind also Erfahrung und Fingerspitzengefühl gefragt.

[Kurzer Themenwechsel: Hier muss man als Übersetzer genauso höllisch aufpassen wie beim Übersetzen von "şüpheli" und "sanık" in türkischen Strafverfahren ins Deutsche: Sobald das Ermittlungsverfahren der türk. Staatsanwaltschaft abgeschlossen ist und Anklage erhoben wurde (also auch beim Übersetzen der türkischen Anklageschrift!), übersetzt man "şüpheli" als "Angeschuldigter", vorher aber noch als "Tatverdächtiger". Hierbei muss jedoch unbedingt beachtet werden, dass moderne türkische Staatsanwälte in der Anklageschrift nicht mehr "sanık" schreiben, sondern genau wie im soruşturma (Ermittlungsverfahren) "şüpheli" sagen, und dies übersetzt man in der Anklageschrift dann fachgerecht als "Angeschuldigter" und nicht wörtlich als "Tatverdächtiger". Und sobald das Gerichtsverfahren begonnen hat und man die Sitzungsprotokolle des Gerichts bzw. das Urteil übersetzt, muss man "sanık" als "Angeklagter" übersetzen. Ich glaube, an diesem kurzen Exkurs dürfte klar geworden sein, welch umfassende juristische Detailkenntnisse man als professioneller Übersetzer benötigt.]

Zurück zum Thema: Wenn der Geschädigte bei seiner Vernehmung durch die Polizei oder Gendarmerie Strafantrag gestellt hat ('..... hakkında davacıyım'), dann will er sich am Gerichtsverfahren beteiligen und wird daher im anschließenden Gerichtsverfahren "katılan" (= neu für 'müdahil') genannt, zu Deutsch "Nebenkläger".

Hierbei kommt es sogar immer wieder vor, dass im türkischen Gerichtsverfahren zwischen "müşteki" (Strafantragsteller) und "katılan" (= müdahil = Nebenkläger) unterschieden wird, d.h. es kann sein, dass, wenn es zahlreiche Geschädigte gab, z.B. fünf von ihnen als müşteki am Verfahren beteiligt sind und die restlichen als müdahil (wobei ich dazusagen muss, dass hierbei der "müşteki" - im Gegensatz zum "müdahil" - ja nicht als handlungsfähige Partei am Gerichtsverfahren beteiligt ist, sondern nur auf dem Papier mit dabeisteht). Ich habe momentan wieder mal ein 40-seitiges Urteil aus der Türkei hier liegen, wo genau dies der Fall ist: 20 Geschädigte; ungefähr die Hälfte davon wird im Urteil "müşteki" genannt, der Rest jedoch "katılan" (= müdahil).

Da aber "katılan" die Kurzform von "davaya katılan" ist, gilt folgende Regel: Man verwende bei Übersetzungen in Zivilverfahren niemals den Begriff "davaya katılan" im Sinne von "Weitere Beteiligte" / "Verfahrensbeteiligte" (wie z.B. Rentenversicherung, Jugendamt usw.), sonst würde dieser Begriff in der Türkei als "Nebenkläger" interpretiert werden und die ganze Sache so aussehen, als sei der Antragsgegner (dieser ist bei Familiensachen in der Regel der Ehemann der Antragstellerin oder umgekehrt die Ehefrau des Antragstellers) wegen einer Straftat verklagt worden; dabei geht es ja bei den Texten, über die wir die ganze Zeit sprechen, in der Regel um Dinge wie elterliche Sorge, Vaterschaft usw.

Also, noch mal: Die Formulierung "Davaya katılan XY" würde von türkischen Juristen grundsätzlich als "katılan" interpretiert und bedeutet "Nebenkläger in einem Strafverfahren". Daher darf "davaya katılan" als Übersetzung ins Türkische nur dann verwendet werden, wenn diese Partei im deutschen Text, den man ins Türkische übersetzt, als Geschädigter bzw. als Nebenkläger neben der Staatsanwaltschaft auftritt. Dies ist jedoch - wie ich nun schon mehrmals geschrieben habe - in Familiensachen/Zivilverfahren nicht der Fall.

Aus demselben Grund darf auch der Begriff "müdahil" nur bei Strafverfahren verwendet werden und auch nur dann, wenn damit ein Nebenkläger gemeint ist, der als Geschädigter einen Strafantrag gestellt hat. (Dies ist gleichzeitig auch die Antwort auf die Frage von Şahin Dalgıç.)

Die obigen Tatsachen können in jedem türkischen Hukuk Sözlüğü neueren Datums nachgelesen werden. Hier einige Beispiele:

Im 1400-seitigen "Hukuk Sözlüğü" von Prof. Dr. Ejder Yılmaz (2005; Yetkin Yayınları) finden wir die folgenden Definitionen:
Müdahil: Müdahale eden, (davaya) katılan; bkz. Davaya katılma
Davaya katılma (ceza yargılamasında): Suçtan zarar gören kimsenin ... kamu davasına katılması; davaya müdahale

Im über 1000-seitigen "Adli Tıp ve Ekonomik Terimli Hukuk Sözlüğü" von Nihat İnal heißt es:
Katılan: Müdahil

Sämtliche Quellen sind sich darin einig, dass "müdahil" = "davaya katılan" = "katılan" ist (= Nebenkläger), siehe:

http://www.online-hukuk.org/makale/ceza-hukukunda-sikayet-ve-davaya-katilma.html

http://www.hukuki.net/hukuk_sozlugu.asp?start=1141

Auch Nazım Kıygı hat diese Tatsache schon früh erkannt und übersetzt in seinem dicken Rechtswörterbuch Deutsch-Türkisch wie folgt:
Katılan ==> Davaya katılan = Nebenkläger (im Strafprozessrecht)

Wie man also sieht, haben türkische Juristen immer automatisch den folgenden Gedankengang:
"davaya katılan" (= davaya müdahil) = "katılan" ==> Nebenkläger!!!

Mit anderen Worten: Türkische Juristen denken bei "Davaya katılan" automatisch an den Nebenkläger im Strafverfahren, d.h. den Begriff "davaya katılan" gibt es in der türkischen Sprache ausschließlich in Bezug auf Strafverfahren mit Nebenklägerbeteiligung.

Daher bitte niemals "davaya katılan XY" hinschreiben, wenn es im deutschen Text lediglich um Verfahrensbeteiligte (Jugendamt, Rentensicherung u.a.) in einem Zivilverfahren wie z.B. Familiensachen geht.

Sind alle Bedeutungen und Unterschiede jetzt klar geworden?

Nun noch ein abschließendes Wort in eigener Sache: Dieser Beitrag hat mich über anderthalb Stunden Zeit gekostet. Hoffentlich sind diese Infos für all jene Kollegen, die sich schon seit Jahren die obigen Detailfragen stellen, ebenso hilfreich wie sie für mich gewesen wären, wenn ich früher die Möglichkeit gehabt hätte, in so einem Forum was zu lernen. Aber stattdessen musste ich mir alles selber beibringen. Tja, man muss sich das nur mal vorstellen: Es gab früher nicht mal das Internet. Wir hatten ein paar Wörterbücher und haben uns ab und zu getraut, in der Türkei anzurufen, um von irgendwelchen genervten, manchmal sogar herablassenden Fachleuten Auskünfte zu erbetteln. Ich hoffe daher, dass jeder, der in diesem Forum Tag für Tag etwas lernt und mittels Google jederzeit in allen möglichen Fachgebieten was rausfinden kann, dieses großartige Privileg zu schätzen weiß!

Da nun alle Fragen zu diesem Thema vollständig geklärt sind, kann ich jetzt nichts mehr dazu beitragen und nehme mir den restlichen Sonntag frei.

 
  
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