Almanca Türkçe Sözlük Forum

Anklageschrift/Beschwerdebeschluss  


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Hallo zusammen,

ich habe eine Anklageschrift wegen sexuellen Mißbrauchs von Kindern und ein Beschwerdeverfahrensbeschluss v. Oberlandesgericht vorliegen. Mit dem folgenden Text (von mir unterstrichenen Teil) komme ich nicht ganz klar:

(Dieser Text steht im Beschwerdeverfahren)
Das Beschleunigungsgesetz ist erst dann nicht mehr gewahrt, wenn auch außerhalb dieser sich in einem angemessenen Rahmen zu haltenden Unterbrechungszeiten die in Haftsachen gebotene Terminierungsdichte nicht annähernd eingehalten wird, ohne dass hierfür zwingende, nicht der Justiz anzulastende Gründe erkennbar sind (BVerfG 2 BvR 2652/07 vom 23.01.2008, zitiert nach .

„Nicht der Justiz anzulastende Gründe erkennbar sind“

Außerdem wie kann man die folgenden Wörter am besten übersetzen?
Über Verbesserungsvorschläge würde ich mich sehr freuen. Für Eure Mühe möchte ich mich jetzt schon bed
anken.

Eilt Haft= TUTUKLU İŞ (aus einem Urteil im Internet) od. Acil - Hapis Davası

Beschwerdeführer= Şikayetçi/itirazcı

Fall/Fälle= eylem/fiil/olay/hadise

Sexueller Mißbrauch in Fällen= cinsel istismar suçundan

Hauptverhandlung= esas duruşma veya esas yargılama veya sadece „duruşma“

Hauptverfahren = Esas soruşturma veya son tahkikat

Hauptverfahren eröffnen= Son tahkikatın başılatılması

Sexueller Übergriff=Cinsel saldırı veya cinsel taciz

Übergriff= Saldırı veya taciz (dava cinsel istismar davası olduğundan, „taciz“ tercih ediyorum)

Xx Oberlandesgericht 1. Strafsenat= xx Yüksek Eyalet Mahkemesi - 1. Yargıtay Ceza Kurulu

1.Große Jugendkammer= 1. Ağır Ceza Gençlik Mahkemesi

Glaubhaftigkeitsgutachten= Doğruluk Bilir Kişi Raporu
Güvenilirlik Bilir Kişi Raporu
İnanılırlık Bilir Kişi Raporu (benim tercih)

Hauptbelastungzeuge= Baş Amme Şahidi/Tanığı veya Baş Kamu Tanığı veya Kamu Baş Tanık/Şahit

 
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gonca schrieb:


> Hallo zusammen,
>
> ich habe eine Anklageschrift wegen sexuellen
> Mißbrauchs von Kindern und ein
> Beschwerdeverfahrensbeschluss v.
> Oberlandesgericht vorliegen. Mit dem folgenden
> Text (von mir unterstrichenen Teil) komme ich
> nicht ganz klar:
>
> (Dieser Text steht im Beschwerdeverfahren)
> Das Beschleunigungsgesetz ist erst dann nicht mehr
> gewahrt, wenn auch außerhalb dieser sich in einem
> angemessenen Rahmen zu haltenden
> Unterbrechungszeiten die in Haftsachen gebotene
> Terminierungsdichte nicht annähernd eingehalten
> wird, ohne dass hierfür zwingende, nicht
> der Justiz anzulastende Gründe erkennbar
> sind
(BVerfG 2 BvR 2652/07 vom 23.01.2008,
> zitiert nach .
>
> „Nicht der Justiz anzulastende Gründe erkennbar
> sind“

Selam

İvedilik Yasası hükümlerinin ihlali, ancak makul bir ölçü ile sınırlı kalması gereken kesinti sürelerinin dışında, tutuklu işlerde adli makamların sorumlu tutulabileceği nedenler görülmekzisin, kanunen şart koşulan gün tayin etme yakınlığına önemli ölçüde uyulmadığı takdirde, söz konudur.

derim.

> Außerdem wie kann man die folgenden Wörter
> am besten übersetzen?
> Über Verbesserungsvorschläge würde ich mich
> sehr freuen. Für Eure Mühe möchte ich mich
> jetzt schon bedanken.
>
> Eilt Haft= TUTUKLU İŞ (aus einem Urteil im
> Internet) od. Acil - Hapis Davası

İvedi - Tutuklu İş

> Beschwerdeführer= Şikayetçi/itirazcı
Müşteki

> Fall/Fälle= eylem/fiil/olay/hadise
Vakıa, Vaka, Olay, Hadise

nicht eylem oder fiil, das ist Tat oder Handlung

> Sexueller Mißbrauch von Kindern in 294 Fällen=
> 294 çocuklara cinsel istismar suçundan

294 ayrı olayda çocuklara cinsel istismar

> Hauptverhandlung= esas duruşma veya esas
> yargılama veya sadece „duruşma“
esas duruşma, duruşma

> Hauptverfahren = Esas soruşturma veya son
> tahkikat
esas dava, dava

soruşturma ist Untersuchung

> Hauptverfahren eröffnen= Son tahkikatın
> başılatılması
davanın açılması, davanın kabulü

> Sexueller Übergriff=Cinsel saldırı veya cinsel
> taciz
aynen

> Übergriff= Saldırı veya taciz (dava cinsel
> istismar davası olduğundan, „taciz“ tercih
> ediyorum)
aynen

> Xx Oberlandesgericht 1. Strafsenat= xx Yüksek
> Eyalet Mahkemesi - 1. Yargıtay Ceza Kurulu
Yüksek Bölge Mahkemesi - 1. Ceza Dairesi

> 1.Große Jugendkammer= 1. Ağır Ceza Gençlik
> Mahkemesi
aynen

> Glaubhaftigkeitsgutachten= Doğruluk Bilir
> Kişi Raporu
> Güvenilirlik
> Bilir Kişi Raporu
> İnanılırlık
> Bilir Kişi Raporu (benim tercih)

muteberlik hakkında eksper/bilirkişi raporu, güvenilirlik hakkında bilirkişi raporu

>
> Hauptbelastungzeuge= Baş Amme Şahidi/Tanığı
atılı suçları doğrulayan esas tanık

würde ich vorschlagen.

 
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Selam Hudaverdi,

Çok çok teşekkür ederim…sağol!

 
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Meine Vorschläge (allesamt fettgedruckt) weichen von denen des Kollegen Hudaverdi stark ab.
Bitte beachten, dass die Version von Hudaverdi teilweise krasse Fehler enthält, z.B. "davanın kabulü" für "Eröffnung des Hauptverfahrens", das ist schon harter Tobak, denn "davanın kabulü" bedeutet, dass dem Antrag im Zivilverfahren bzw. der Klage im Strafverfahren stattgegeben wurde, ist also was völlig anderes. Wegen so eines schweren Übersetzungsfehlers könnte Gonca unvorstellbaren Ärger kriegen. Das war jetzt nur ein Beispiel. Daher bitte die Vorschläge vom Hudaverdi mit äußerster Vorsicht genießen. Die meisten Vorschläge von ihm sind im Großen und Ganzen noch akzeptabel (wenn auch durchweg suboptimal), aber ein einziger Hammerfehler wie der obige könnte einen Übersetzer bereits den Kopf kosten.

> (Dieser Text steht im Beschwerdeverfahren)
> Das Beschleunigungsgesetz ist erst dann nicht mehr
> gewahrt, wenn auch außerhalb dieser sich in einem
> angemessenen Rahmen zu haltenden
> Unterbrechungszeiten die in Haftsachen gebotene
> Terminierungsdichte nicht annähernd eingehalten
> wird, ohne dass hierfür zwingende, nicht
> der Justiz anzulastende Gründe erkennbar
> sind
(BVerfG 2 BvR 2652/07 vom 23.01.2008,
> zitiert nach .

Yargının Hızlandırılması Hakkında Kanuna muhalefetten bahsedilebilmesi için, tutuklu işlerde bir sonraki duruşmanın yakın bir tarihe bırakılması kuralının, adli makamların sorumlu tutulamayacağı zorlayıcı nedenler bulunmadığı halde, makul sınırlar içinde olması gereken celse arası süreler dışında dahi önemli derecede ihlal edilmiş olması gerekmektedir (bkz. metni "juris" Hukuk Portalında yer alan Federal Anayasa Mahkemesinin 2 BvR 2652/07 sayı ve 23.01.2008 tarihli kararı).

> Eilt Haft

İVEDİ - TUTUKLU İŞ

> Beschwerdeführer

İtiraz eden
oder:
İtirazda bulunan
Bitte beachten, dass es hier um ein Beschwerdeverfahren geht. Daher wäre "Şikayetçi/Müşteki" (= Anzeigeerstatter/Strafantragsteller) falsch. Hier hat jemand gegen eine Entscheidung Beschwerde eingelegt. Die beste Übersetzung hierfür ist - jedenfalls nach meinem aktuellen Wissensstand - entweder "itiraz eden" oder "itirazda bulunan".

> Fall/Fälle

Am besten "Olay" (also wenn Fälle aufgezählt werden, in denen diese Straftat begangen wurde), z.B.:
Fall 1: ........
Fall 2: ........
Fall 3: ........
Ich übersetze das meistens als "1 no.lu olay".
Man kann aber auch "Eylem" nehmen. Es hängt davon ab, wie die Anklageschrift aufgebaut ist, d.h. ob in der Anklageschrift zwischen "Taten" und "Fällen" unterschieden wird! In türkischen Anklageschriften wird sehr oft zwischen "Olay" und "Eylem" unterschieden. Wenn in derselben Anklageschrift beide Begriffe vorkommen, übersetze ich "Olay" als "Fall" und "Eylem" als "Tat" (und ins Türkische jeweils genauso).

> Sexueller Mißbrauch von Kindern in 294 Fällen

294 olayda "Çocuğa Yönelik Cinsel İstismar" (suçundan)
oder:
294 olayda işlenmiş "Çocuğa Yönelik Cinsel İstismar" suçu

> Hauptverhandlung
> Hauptverfahren

Hauptverhandlung = yargılama
Hauptverfahren = kovuşturma
Und hier noch ein wichtiger Hinweis:
soruşturma = das Ermittlungsverfahren (der Staatsanwaltschaft)
tahkikat = die polizeilichen Ermittlungen (in der Türkei daneben auch möglich: Ermittlungen der Gendarmerie)
duruşma = mündliche Verhandlung (wird von den deutschen Gerichten auch "Termin" genannt!)
celse = Sitzung

> Hauptverfahren eröffnen

İddianamenin kabulü ile kovuşturmanın başlatılması / kovuşturmaya geçilmesi
oder:
İddianamenin kabulü ile yargılamanın başlatılması / yargılama evresine geçilmesi
Hier spielt es keine Rolle, ob man "kovuşturma" oder "yargılama" nimmt, denn zwischen "kovuşturma" und "yargılama" besteht nur ein ganz feiner Unterschied. Durch die Eröffnung des Hauptverfahrens beginnt automatisch auch die Hauptverhandlung.

> Sexueller Übergriff

"Cinsel taciz" ist "sexuelle Nötigung".
"Sexueller Übergriff" ist "cinsel saldırı". Siehe hier:
Yeni Türk Ceza Kanununda cinsel dokunulmazlığa karşı suçlar

> Übergriff

Übergriff = saldırı
sexueller Übergriff = cinsel saldırı
sexuelle Nötigung = cinsel taciz
sexueller Missbrauch = cinsel istismar

> Xx Oberlandesgericht 1. Strafsenat

XXX Yüksek Eyalet Mahkemesi 1. Ceza Dairesi
Hier noch mal der Hinweis auf mein Glossar, in dem genau dieser Begriff zu finden ist:
http://forum.cafeuni.com/read.php?9,8581

> 1.Große Jugendkammer

Ağır Ceza Mahkemesi 1. Çocuk ve Gençlik Dairesi
Die Alternativen wären:
Çocuk ve Gençlik 1. Ağır Ceza Mahkemesi
1. Çocuk ve Gençlik Ağır Ceza Mahkemesi
Die klingen aber beide nicht so gut!
Im türkischen Stafvollzugsrecht ist "Çocuk ve Gençlik" bereits ein feststehender Ausdruck:
Çocuk ve Gençlik Cezaevi
Çocuk ve Gençlik Kapalı Ceza İnfaz Kurumu
usw.

> Glaubhaftigkeitsgutachten

ifadenin (oder: ifade sahibinin) inandırıcı olup olmadığının değerlendirilmesi amacıyla alınan bilirkişi raporu
oder (je nach Kontext):
ifadenin (oder: ifade sahibinin) inandırıcılığı konusundaki bilirkişi raporu

> Hauptbelastungzeuge

"Kamu tanığı" ist eigentlich eher "Kronzeuge".
Ich würde "Hauptbelastungzeuge" daher frei übersetzen:
iddia makamının baş tanığı
savcılıkça gösterilen / savcılığın gösterdiği baş tanık

 
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Gonca, ich habe dir etwas Wichtiges zu sagen, und bitte nimm's mir jetzt nicht übel (in diesem Forum sind wir alle anonym, also muss es hier erlaubt sein, die Wahrheit zu sagen):

Von deinen Übersetzungsvorschlägen, die du in deinem obigen Eingangsbeitrag hingeschrieben hast, war fast kein einziger richtig.

Jeder Blinde mit Krückstock kann nun 1 + 1 zusammenzählen und erkennen, dass sich derartige Fehler mit Sicherheit auch durch deine restliche Übersetzung hindurchziehen. Ich möchte gar nicht wissen, was für Fehler du sonst noch machst, ohne es zu bemerken.

Ich kann dir jedenfalls eins sagen: Du bist momentan definitiv nicht in der Lage, derart schwierige juristische Texte zu übersetzen. Du beherrschst weder die einschlägige Terminologie noch das juristische Denken, das man für die fachgerechte Übersetzung solch schwerer Texte unbedingt haben muss. Ich rate dir daher DRINGEND davon ab, solche Aufträge anzunehmen. Und glaub mir: Das Forum kann dir nicht die gesamte Übersetzungsarbeit abnehmen. Dazu haben wir weder Zeit noch Lust.

Warum ich das alles so genau weiß? Ich mache diesen Job nun schon seit insgesamt 24 Jahren; Rechtstexte übersetze ich seit ca. 1990. Und dennoch lerne immer noch täglich dazu, obwohl ich mich in manchen Bereichen inzwischen fast so gut auskenne wie ein Jurist. An deinen obigen Übersetzungsvorschlägen kann man jedoch erkennen, dass du keinerlei Erfahrung mit der deutschen und türkischen Rechtssprache hast, und wenn, dann kannst du sie jedenfalls nicht umsetzen.

Du bist dir anscheinend gar nicht darüber im Klaren, in welche Gefahr du dich begibst. Glaub mir, Gonca, früher oder später kommt die Wahrheit raus, deine Rechnungen werden bis zum Gehtnichtmehr gekürzt, du verlierst deine Kunden und blamierst dich in Grund und Boden, und ich hab auch schon oft von Fällen gehört, wo Übersetzer ihre Beeidigung verloren haben, weil sie Mist gebaut haben.

Also, bitte lass unbedingt die Finger von solchen Texten. Du handelst dir damit nur großen Ärger ein. Und denk dran, was ich vorhin schrieb: Ich will nicht wissen, wie viele unzählige Fehler der obigen Art in deiner restlichen Übersetzung vorkommen, ohne dass du überhaupt was davon merkst.

Der Hudaverdi ist ein richtig guter Übersetzer, der genau weiß, was er tut. Dennoch musste ich einen Großteil seiner Vorschläge ausbessern, und es waren auch ein zwei schwere Fehler darunter. Dies sollte dir doch zeigen, wo du momentan stehst.

Lass bitte die Finger davon und nimm andere Aufträge an, in deren Fachgebiet du dich perfekt auskennst. Aber nicht so was. Okay?

Wie viel bekommst du dafür? 1,85 Euro pro Zeile, richtig? Es ist ein schwieriger Text, also kannst du laut § 11 JVEG 1,85 Euro pro Zeile verlangen. Warum vergibst du solche Aufträge nicht weiter an echte Profis? So jemand würde für dich diesen Beschluss richtig profimäßig übersetzen und dafür 1,20 Euro/Zeile von dir verlangen. Du würdest also immer noch 65 Cent pro Zeile dran verdienen, ohne einen Finger rühren zu müssen oder dich in Gefahr zu begeben. Überleg's dir gut.

 
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Lieber Jon,

danke Dir für deine Arbeit. Ich weiß es zu schätzen!

Solche juristische Texte wie z. B. Anklageschrift, Gerichtsbeschlüsse etc. bekomme ich sehr selten zum übersetzen. Ich arbeite mit einer Kollegin zusammen. Es läuft so ab, ich übersetze und wenn ich mit meiner Übersetzung fertig bin, gehen wir alles zusammen durch und setzen es dann auf. Ich bin mir meiner Verantwortung bewusst.

Zur Info 1,85 €/Zeile bekomme ich nicht. Abgerechnet wird nach JVEG, aber 1,85€/Zeile bekommen wir hier nicht durch.

 
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gonca schrieb:


> Lieber Jon,
> danke Dir für deine Arbeit. Ich weiß es zu
> schätzen!
> Solche juristische Texte wie z. B. Anklageschrift,
> Gerichtsbeschlüsse etc. bekomme ich sehr selten
> zum übersetzen. Ich arbeite mit einer Kollegin
> zusammen. Es läuft so ab, ich übersetze und wenn
> ich mit meiner Übersetzung fertig bin, gehen wir
> alles zusammen durch und setzen es dann auf. Ich
> bin mir meiner Verantwortung bewusst.

Freut mich. Aber mich würde natürlich interessieren, wie deine Kollegin die obigen Begriffe und Passagen übersetzt hätte. An dem Punkt könnte man also möglicherweise mal ansetzen und ein wenig Qualitätssicherung betreiben...

> Zur Info 1,85 €/Zeile bekomme ich nicht.
> Abgerechnet wird nach JVEG, aber 1,85€/Zeile
> bekommen wir hier nicht durch.

Kann ich nicht nachvollziehen. § 11 JVEG ist in diesem Punkt ganz klar definiert. 1,85 €/Z. bekommt man bei so einem Text ins Türkische normalerweise immer durch, wenn man der Rechnung eine kleine Liste der Fachbegriffe und schwierigen Passagen beifügt (keine Sorge, ich kann mir schon denken, dass es in diesem Beschluss von weiteren schwierigen Textpassagen nur so wimmelt!). Andererseits soll es da draußen Kollegen geben, die nur aus Angst, den Kunden zu verlieren, grundsätzlich niemals die 1,85 verlangen. Mit diesem vorauseilenden Gehorsam wird aber leider die erzieherische Wirkung von § 11 JVEG außer Kraft gesetzt; irgendwann kommen die Gerichte dann zu dem irrigen Schluss, dass 1,85 nur noch bei exotischen Sprachen gerechtfertigt sei. Ich kann dich nur nochmals dazu ermuntern, deinen gesetzlichen Anspruch in Höhe von 1,85 Euro pro Zeile so oft wie möglich durchzusetzen. Alles andere schadet nämlich nur unserer Branche.

Übrigens, ich hab oben im Punkt "Hauptverfahren eröffnen" noch eine kleine Ergänzung vorgenommen.

 
  
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