Heute hat zum ersten Mal seit vielen Jahren ein weit entferntes Konsulat eine von mir angefertigte Übersetzung abgelehnt, weil ich nicht in seiner Übersetzerliste stehe. Dieses Konsulat hatte jedoch meine Übersetzungen viele Jahre lang problemlos überbeglaubigt. Doch jetzt auf einmal nicht mehr.
Die hier neulich im Forum angesprochene Neuregelung aus Ankara scheint also ab sofort verbindlich zu sein.
Frage: Welche Stelle in Ankara ist dafür verantwortlich, dass die Konsulate seit Anfang 2011 nur noch solche Übersetzungen legalisieren dürfen, die von Übersetzern aus der eigenen Region dieses Konsulates stammen?
Außerdem bin ich ebenso wie Levent der Meinung, dass die Diskrimierung beeidigter/ermächtigter Übersetzer nichtürkischer Herkunft (diese dürfen ja seit neuestem gar nicht mehr "für die türkischen Konsulate" übersetzen!) gegen geltendes Recht verstößt und man dagegen Beschwerde einlegen kann.
Hallo Jon,
hepimize geçmiş olsun. Bu bürokratlar işimizi iyice zorlaştırıyorlar. Ankara'daki bu tür işlerle ilgilenen makam, T.C. Dışişleri Bakanlığı Konsolosluk Prensipler Daire Bakanlığı'dır.
Bence hepimiz birlikte bu ''yeni yönetmeliklere'' isyan edelim. Kim bilir belki neler başarabiliriz.:D" title=">:D" class="bbcode_smiley" /><
SvS
Daniel
Merhaba Daniel;
Konsolosluk Prensipler Daire Başkanlığı'nın her konsolosluğun bundan böyle sadece kendi tercümanlar listesinde yazılı olan çevirmenlerin tercümelerini tasdikleyebileceğine dair genelgesini ne kadar aradıysam da bulamıyorum. Ayrıca "Konsolosluk İşleri Daire Başkanlığı" adı ile "tercüman", "tercümanlar" gibi kelimelerle de Google Türkiye'de çok kelimeli aramalar yaptım, fakat Tasdik Şerhi (Apostille) ile ilgili bir genelge dışında hiçbir sonuç alamıyorum. Yardımcı olabilir misin? Daire Başkanlığı ile irtibata geçmeden önce bu mantıksız yönerge hakkında çok ayrıntılı bir şekilde bilgi edinmekte fayda vardır.
Merhaba Jon,
elimde sadece 1982 tarihli Konsolosluk Prensipler Daire Başkanlığı'nın yabancı uyruklu tercümanların tasdiklerini kabul edilmeyeceğine ilişkin genelgesi var. Sözünü ettiğin Konsolosluk Prensipler Daire Başkanlığı'nın her konsolosluğun bundan böyle sadece kendi tercümanlar listesinde yazılı olan çevirmenlerin tercümelerini tasdikleyebileceğine dair genelge ile ilgili farklı farklı yorumlar var. Bazı konsoloslukar ''saçma böyle bir şey yok'' derler bazıları ise ''evet doğru'' derler. Berlin'deki büyükelcilğin bana bildirdiğine göre Mayıs veya Hazıran ayında söz konusu olan Prensiper Daire Bakanlığı'nca tüm konsolosluklara böyle bir genelge gönderilmiştir. Fakat elimde buna dair maalesef somut ve yazılı bir şey yok, sadece büyükelçilikten ve bazı konsolosluklardan edindiğim 'kulaktan dolma bilgiler'. Diğer mesele ile (yabancı uyruklu tercümanlar meselesiyle) artık Avrupa Komisyonu ilgilenecek fakat onlardan da hala ses yok.
SvS
Folgende Neuigkeit: Ich erhielt vorhin einen Anruf von einem weiteren Konsulat, das sich ebenfalls nicht im selben Bundesland wie ich befindet. Die wollen mich aufgrund meiner "Beschwerdebriefe" vom vergangenen Jahr gern in ihrer Liste behalten. Doch dazu müsste ich - neben den an anderer Stelle dieses Forums bereits aufgezählten schriftlichen Nachweisen - unbedingt eine Bestätigung des Landgerichts oder Oberlandesgerichts mitbringen, aus dem hervorgeht, dass ich im Bundesland dieses Konsulates beeidigt/ermächtigt bin. Dies würde dann laut den neuen Verfahrensweisen, die im vergangenen Jahr bei einer Tagung der Konsulate festgelegt worden sei, völlig ausreichen.
Mit anderen Worten: Um bei einem Konsulat, das sich in einem anderen Bundesland befindet, weiterhin zugelassen zu sein, könnte es möglicherweise genügen, dass man den Beeidigungs-/Ermächtigungsnachweis, den man ja bereits für sein eigenes Bundesland hat, einfach in Fotokopie an ein Landgericht oder ans Oberlandesgericht in dem anderen Bundesland schickt und sich dort quasi ebenfalls beeidigen/ermächtigen lässt! Ob das per Post geht? Oder muss man persönlich zu dem im anderen Bundesland befindlichen Landgericht/Oberlandesgericht fahren, auch wenn man bereits in seinem eigenen Bundesland beeidigt/ermächtigt ist? Sind solche Mehrfach-Beeidigungen/-Ermächtigungen in mehreren Bundesländern denn überhaupt erlaubt?
Hallo Jon, Hallo Daniel,
ich höre das erste mal von so einer Regelung. Ich bin total überrascht und empört. Ich werd das türkische Konsulat in Düsseldorf anrufen und fragen, wie sie das handhaben? Ich hoffe, ich denke morgen oder übermorgen dran.
Gruß
Mustafa
Wer ständig glücklich sein will, muss sich oft verändern | Konfuzius.
In der Zwischenzeit (Anruf bei einem Landgericht in dem Bundesland, in dem sich das besagte Konsulat befindet), weiß ich, dass es leider nicht ausreicht, seine Ermächtigung/Beeidigung für das eigene Bundesland, in dem man wohnt, einfach an das Landgericht/Oberlandesgericht in dem anderen Bundesland zu schicken. Man muss einen richtigen Antrag auf Beeidigung stellen, alle Unterlagen einreichen, dann ca. einen Monat warten, bis man zugelassen wird, dann einen Termin mit dem Präsidenten des Gerichts vereinbaren, persönlich hinfahren und eine teure Gebühr (ca. 150 Euro) bezahlen.
Da ich dies jedoch für mehrere Bundesländer tun müsste (und zwar für all die Bundesländer, in denen es Auftraggeber (Übersetzungsbüros) gibt, die mir regelmäßig "Konsulatsaufträge" schicken), habe ich mich entschieden, es nicht zu machen, da ich dann mehrere sehr weite Fahrten, einen extremen Zeitverlust und hohe Gebühren in Kauf nehmen müsste. Wenn ich den Zeitaufwand für alle Anträge an Gerichte und Konsulate + persönliches Erscheinen in Geld umrechnet und alle Kosten mitzähle (Gebühren, Benzin, evt. sogar Übernachtung usw.), komme ich auf Kosten in Höhe von 1.500,- bis 2.000,- Euro. Um diese Summe wieder reinzuholen, müsste ich dermaßen viele kleine Urkunden übersetzen, dass sich das Ganze für mich gar nicht lohnt.
Daher verzichte ich darauf und werde halt ab sofort alle "Konsulatsaufträge" aus anderen Bundesländern ablehnen. Wie bereits an anderer Stelle in diesem Forum beschrieben, werde ich dadurch natürlich viele Kunden verlieren (viele Übersetzungsbüros, die seit zig Jahren mit mir zusammenarbeiten, werden sich nach anderen Kollegen umschauen müssen, die in deren Bundesland leben und bei dem dort zuständigen Konsulat zugelassen sind). Auf die Weise werde ich danan natürlich auch einen Teil meiner Kunden ganz an andere Kollegen verlieren, also auch was Nichtkonsulatsaufträge betrifft.
Es ist nun also tatsächlich das eingetreten, was ich dort schon vor Monaten vermutet hatte. Wegen einer völlig bescheuerten Neuregelung aus Ankara, durch die der positive, überregionale Effekt des Internet zunichte gemacht wird, muss ich über kurz oder lang hohe Umsatzverluste in Kauf nehmen. Ein herzliches Dankeschön nach Ankara!
Ich habe meinen hier bereits angekündigten Text an die Bundeskanzlerin, den türkischen Botschafter in Berlin und den deutschen Botschafter in Ankara gerichtet.
"Dünyada her şey için, maddiyat için, maneviyat için, muvaffakiyet için, en hakiki mürşit ilimdir, fendir; ilim ve fennin haricinde mürşit aramak gaflettir, cehalettir, dalalettir. Yalnız, ilim ve fennin yaşadığımız her dakikadaki safhalarının tekâmülünü idrak etmek ve terakkiyatını zamanında takip eylemek şarttır. " Mustafa Kemal ATATÜRK
Ich habe heute einen Anruf der türkischen Botschaft in Berlin erhalten. Man hat sich dort des Problems angenommen und prüft aktuell die Rechts- und Sachlage in Bezug auf die Übersetzer- und Dolmetschertätigkeit in Deutschland nach deutschem Recht und die Lage der Übersetzer und Dolmetscher, deren Tätigkeit die Tätigkeit der Notare bei den türkischen Konsulaten berührt. Die hier neuerdings geübte Praxis beruht auf einem "genelge" der "Noterler Birligi", die von den Notaren zu verlangen scheint, nur Übersetzer und Dolmetscher türkischer Staatsangehörigkeit zuzulassen. Ich selbst habe diese Aussage noch nicht überprüft und bin gespannt, wie es hier weitergeht.
"Dünyada her şey için, maddiyat için, maneviyat için, muvaffakiyet için, en hakiki mürşit ilimdir, fendir; ilim ve fennin haricinde mürşit aramak gaflettir, cehalettir, dalalettir. Yalnız, ilim ve fennin yaşadığımız her dakikadaki safhalarının tekâmülünü idrak etmek ve terakkiyatını zamanında takip eylemek şarttır. " Mustafa Kemal ATATÜRK
Hi Leute.
Ich hatte neulich das gleiche Problem. Ich bin bei den Konsulaten in Hannover und München gemeldet, neulich rief mich eine aufgeregte Kundin aus Berlin an und teilte mir mit, dass das Berliner Konsulat (Botschaft) meine Übersetzung nicht akzeptiere. Ich solle schnell meine Vereidigungsurkunde per Fax schicken. Nachdem ich das getan hatte, war alles in Ordnung, die Kundin rief später wieder an und bedankte sich tausend Mal.
Ich stehe in der Übersetzerliste der Seite e-konsolosluk drin, ich denke, der zuständige Sachbearbeiter war nur zu faul, um da mal nachzusehen.
Ich gelte allerdings als "türkischer" Übersetzer. Zu dem Problem mit der (nicht-)Anerkennung der Übersetzungen von nichttürkischen Übersetzern kann ich nichts sagen.
Gruß,
HV
Ich hab mir vorhin überlegt, in welchen Fällen es wohl möglich wäre, die Überbeglaubigung durch ein Konsulat zu umgehen, d.h. dass der Kunde unsere Übersetzung direkt in die Türkei schickt/mitnimmt, anstatt damit zum Konsulat zu gehen. Weiß jemand, bei welcher Art von Urkunden die Behörden in der Türkei auf jeden Fall den Überbeglaubigungsstempel eines Konsulates sehen wollen und bei welchen Urkunden nicht? Auf meinen beglaubigten Übersetzungen ins Türkische, die für die Türkei bestimmt sind, steht ganz unten immer "T.C. ...... Başkonsolosluğunda kayıtlı yeminli tercüman". Ich könnte mir gut vorstellen, dass dieser Vermerk für viele türkische Behörden bereits ausreichend sein könnte. Möglicherweise könnte man hier eine "Wissenslücke" auf Seiten der türkischen Behörden ausnutzen oder sie mit einem Trick dazu bringen, dass sie gar nicht mehr darauf achten, ob der große Stempel vom Konsulat hinten drauf ist. Der Trick könnte so aussehen: Ich würde das für mich zuständige Konsulat, in dessen Liste ich stehe, um Zusendung einer Bescheinigung bitten, aus der hervorgeht, dass ich bei diesem Konsulat zugelassen bin, und ich würde dann an jede Übersetzung, die direkt in die Türkei gehen soll, eine Kopie dieser Konsulatsbescheinigung anheften und den Kunden mitteilen, dass eine Überbeglaubigung durch ein Konsulat nicht nötig ist.
Was meint ihr, könnte dieser Trick funktionieren? Wenn ja, bei welcher Art von Urkunden oder bei welchen türkischen Behörden könnte es am ehesten Aussicht auf Erfolg haben?
Liebe Kollegen,
ich habe zwischenzeitlich ein Schreiben von der Botschaft in Berlin erhalten. Hiernach sollen nichttürkische Übersetzer nicht diskriminiert werden. Sie sollen nur dann nicht beauftragt werden können, wenn es um geheim zu haltende Angelegenheiten geht.
Der Unsinn, dass man für jedes Bundesland eine eigene Beeidigung benötigt (womöglich dann noch unterschieden von Gerichtssprengel zu Gerichtssprengel) müsste wohl länderübergreifend politisch gelöst werden.
Noch eine Bemerkung zu meiner Praxis als Anwalt, der solche Übersetzungen zu organisieren hat:
Wir lassen - für Sie als Übersetzerkollegen "leider" - die Übersetzungen in der Türkei vornehmen, wenn sie dort zu Beweiszwecken vorzulegen sind. Wir haben "unseren Notar" und "unseren Übersetzer", der dann auch schon mal meine Übersetzungen oder die eines hiesigen Übersetzers prüft und übernimmt. Auf den in Deutschland tätigen professionellen Übersetzer greife ich daher nur für Türkisch-Deutsch zurück.
Des weiteren noch ein rechtlicher Hinweis: Die Beeidigung dient der Sicherstellung der Übersetzerqualität. Ein Gericht muss aber die Übersetzung eines Übersetzers aus einem anderen Bundesland nicht zurückweisen, es hat meines Wissens hier Ermessen.
"Dünyada her şey için, maddiyat için, maneviyat için, muvaffakiyet için, en hakiki mürşit ilimdir, fendir; ilim ve fennin haricinde mürşit aramak gaflettir, cehalettir, dalalettir. Yalnız, ilim ve fennin yaşadığımız her dakikadaki safhalarının tekâmülünü idrak etmek ve terakkiyatını zamanında takip eylemek şarttır. " Mustafa Kemal ATATÜRK
Rumpf schrieb:
> Wir lassen - für Sie als Übersetzerkollegen
> "leider" - die Übersetzungen in der Türkei
> vornehmen, wenn sie dort zu Beweiszwecken
> vorzulegen sind. Wir haben "unseren Notar" und
> "unseren Übersetzer", der dann auch schon mal
> meine Übersetzungen oder die eines hiesigen
> Übersetzers prüft und übernimmt. Auf den in
> Deutschland tätigen professionellen Übersetzer
> greife ich daher nur für Türkisch-Deutsch
> zurück.
Das Argument "Wir lassen Übersetzungen ins Türkische grundsätzlich nur in der Türkei machen" hört man hier immer wieder. In Ihrem Fall verstehe ich sogar die Motivation, die dahintersteckt, möchte aber darauf hinweisen, dass die Beauftragung von Notariatsdolmetschern/-übersetzern (falls Sie diese gemeint hatten) bei juristischen Übersetzungen ins Türkische mit einem enormen Fehlerrisiko behaftet ist. Im Laufe der Jahre und Jahrzehnte habe ich aus den jeweils unterschiedlichsten Gründen schon zahlreiche Notariatsübersetzungen sowohl ins Deutsche als auch ins Türkische auf dem Tisch gehabt; es werden mittlerweile weit über 100 Fälle gewesen sein, die ich nachträglich auszubügeln hatte. Über die Qualität der Notariatsübersetzungen ins Deutsche wollen wir mal gar nicht erst reden, die sind in aller Regel unter aller Sau und manchmal muss man sich echt fragen, wo der Kollege seine Deutschkenntnisse bloß her hat. Doch auch was die im Auftrag türkischer Notariate angefertigten Übersetzungen ins Türkische angeht, möchte ich mal einen Notariatsdolmetscher in der Türkei sehen, der bei einer schriftlichen Übersetzung in der Lage wäre,
1. sich konsequent an die Regeln der türkischen Amts- und Juristensprache zu halten und keine haarsträubenden Grammatikfehler u.ä. zu machen,
2. die Fachbegriffe wenigstens einigermaßen richtig zu übersetzen,
3. die etwas verschachtelteren Satzstellungen im Deutschen nicht misszuverstehen und tatsächlich einmal ohne gravierende Verwechslung der Satzbausteine ins Türkische zu übersetzen.
Es dürfte selten vorkommen, dass ein türkischer Notariatsübersetzer in allen drei Punkten alles richtig macht.
Wahrscheinlich wird man mir jetzt vorwerfen, meine Ansprüche seien ja eh viel zu hoch oder ich würde mich hier zu weit aus dem Fenster lehnen oder gar übertreiben. Doch weit gefehlt. Ich weiß schon ziemlich genau, wovon ich rede.
Ich stelle jetzt mal die kühne Behauptung auf, dass der in Deutschland lebende durchschnittliche Cafeuni-Teilnehmer bei Übersetzungen ins Türkische keineswegs schlechter abschneidet als ein durchschnittlicher Notariatsübersetzer in der Türkei. Und ich würde sogar noch weiter gehen und behaupten, dass ich in jeder beliebigen Notariatsübersetzung ins Türkische, die man mir auf den Tisch legt, bereits auf den allerersten Blick Fehler (auch gravierende) finden werde, die bisher niemandem aufgefallen sind. Typisches Beispiel: deutsche Verträge oder Gerichtsurteile ins Türkische. Da hab ich noch nie eine einigermaßen brauchbare Übersetzung ins Türkische gesehen, sofern ein "Noterlik"-Stempel drunter war.
Soweit zu meinem Standpunkt zu diesem Thema. Was ich oben schrieb, bezog sich ausschließlich auf die in der Türkei arbeitenden Notariatsdolmetscher, unter denen es nach meinen Beobachtungen nur ganz wenige wirklich gute Übersetzer zu geben scheint. Unter den anderen Kollegen in der Türkei kenne ich hingegen einige Leute, die wirklich außerordentlich kompetent sind. Es gibt dort sogar einige Wenige, die auch ins Deutsche ganz ordentlich übersetzen, obwohl sie nie oder nur ganz selten nach Deutschland kommen.
Meine obigen Beiträge der letzten Tage scheinen irgendwie total untergegangen zu sein, besonders dieser hier:
http://forum.cafeuni.com/read.php?8,8283,11104#msg-11104
Kann jemand was dazu sagen?
Jon,
Sadece kendi deneyimlerime dayanarak şunu söylemek istiyorum ki burada yani Türkiye de Resmi Dairelerde ve Mahkemelerde şu kanıya vardım “ belge Türkiye de kullanılacaksa – çevirisini de Türkiye de yapılmasını istiyorlar ve belgeyi çevirebilmek içinde genelde Apostilli olmasını istiyorlar bilhassa Mahkeme kararları ve Muvafakatnameler de. Hatta dün Türk asıllı bir Alman Vatandaşı nikâh muamelesi için Almanya’daki Konsolosluktan onaylı pasaport tercümesi yaptırmış. Ama buradaki Nikâh Dairesi kabul etmediği için tekrar yaptım.
Aynı zamanda Almanya Konsolosluğu tarafından verilen mavi kartlar Türkiye de resmi dairelerde bir işe yaramıyor. Tapu, Nikâh işlemleri ve Nüfus Müdürlüğü işlemlerinde muhakkak Pasaport veya Alman Kimliği tercümesi istiyorlar.
Arbeitet
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