Wegnahme
Hier ein Tipp für die, denen es noch nicht in die Hände gefallen ist. Es gibt von Yenisey und Plagemann eine Übersetzung des deutschen Strafgesetzbuches, rausgegeben vim BETA-Verlag, Istanbul 2009. Habe ich vor kurzem in Istanbul gekauft.
Die übersetzen den Paragraphen so: Her kim, baskasina ait tasinir bir mali, hukuka aykiri bir sekilde kendisine veya ücüncü bir kisiye mal edindirmek maksadiyla muhafaza edenin rizasi olmadan bulundugu yerden ALIRSA, bes yila kadar hapis cezasi veya adli pa cezasi ile cezalandirilir. Ich denke almak ist hier besser, weil ja die weitere Erklärung in dem Paragraphen das "calmak" detailliert erklärt. Man würde ja auch im Deutschen nicht sagt, wer einem Anderem etwas ohne Erlaubnis stiehlt (wer stiehlt schon mit Erlaubnis :-)). Kolay gelsin und LG
Antworten (2)
One minute! "Almanca metinde "muhafaza edenin (aslında zilyedinin rızası) rızası olmadan" yok. Bu durumda Türk Ceza Kanunu'nun 141. maddesine de uygun olarak çevirisi:
Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Başkasına ait taşınır bir malı, kendisine veya başkasına bir yarar sağlamak maksadıyla (amacıyla) hukuka aykırı bir şekilde bulunduğu yerden alan kimseye bir yıldan beş yıla kadar hapis veya adli para cezası verilir.
Hallo Katja,
vielen Dank für den heißen Tipp. Das Buch werde ich bei nächster sich anbietenden Gelegenheit kaufen.
Deine Feststellungen zu dem Vergleich zwischen "almak" und "çalmak" sind natürlich richtig, aber nur auf dem Papier, die Wahrheit liegt woanders. "Wer einem Anderen etwas ohne Erlaubnis stiehlt" müßte man ja auch im Deutschen sagen können, denn grammatisch ist der Satz korrekt und sinngemäß steht dem nichts im Wege. Deine Frage, wer schon mit Erlaubnis stöhle, ist gutgemeint aber gleichermaßen naiv und fehl am Platze. Das Emoticon dahinter, das diese Uneingeweihtheit lächelnd bestätigt, wird von dir bald seines Postens enthoben und durch seinen traurigen Kollegen Mr. Sad ersetzt, wenn ich dir konkrete Beispiele für ein "erlaubtes Stehlen" gebe.
Damit meine geliebte Freiheit von gewissen Leuten nicht unerlaubt gestohlen wird, verheimliche ich die Namen. In der Gründungsurkunde eines gemeinützigen Vereins in der Türkei steht folgendes geschrieben: " ......... ist gemäß Ministerialerlaß ein gemeinnütziger Verein und darf ohne Erlaubnis Spenden sammeln." Die großen Geschützen des deutschen Zweiges dieses "gemeinnützigen" Vereins (auch wenn sie eine organische Verbindung strikt ablehnen) wurden im vergangenen Jahr in Deutschland wegen Spendenbetruges verurteilt. Diese Beispiele kann ich beliebig vervielfältigen, glaube aber, dieses wird schon genügen, um aufzuzeigen, daß ein erlaubtes und unerlaubtes Stehlen wohl möglich ist, auch in Deutschland und überall in der Welt, wo die Ungerechtigkeit sich als Recht aufspielt.
Ich wünsche dir alles Gute und bedanke mich für deine nützlichen und lehrreichen Beiträge...
Im Forum mitdiskutieren → Antworten, Danke-Klicks und eigene Beiträge gibt es in der DasSözlük-App.