Wegnahme

Rubrik: Übersetzungen vom Deutschen ins Türkische · 8 Beiträge ·

Gast

Hallo!

Wie würdet ihr die "Wegnahme" des § 242 StGB übersetzen?

Çalmak oder almak?

Schönen Abend

Antworten (7)

Gast

Hier ein Tipp für die, denen es noch nicht in die Hände gefallen ist. Es gibt von Yenisey und Plagemann eine Übersetzung des deutschen Strafgesetzbuches, rausgegeben vim BETA-Verlag, Istanbul 2009. Habe ich vor kurzem in Istanbul gekauft.

Die übersetzen den Paragraphen so: Her kim, baskasina ait tasinir bir mali, hukuka aykiri bir sekilde kendisine veya ücüncü bir kisiye mal edindirmek maksadiyla muhafaza edenin rizasi olmadan bulundugu yerden ALIRSA, bes yila kadar hapis cezasi veya adli pa cezasi ile cezalandirilir. Ich denke almak ist hier besser, weil ja die weitere Erklärung in dem Paragraphen das "calmak" detailliert erklärt. Man würde ja auch im Deutschen nicht sagt, wer einem Anderem etwas ohne Erlaubnis stiehlt (wer stiehlt schon mit Erlaubnis ). Kolay gelsin und LG

Saadet

One minute! "Almanca metinde "muhafaza edenin (aslında zilyedinin rızası) rızası olmadan" yok. Bu durumda Türk Ceza Kanunu'nun 141. maddesine de uygun olarak çevirisi:

Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Başkasına ait taşınır bir malı, kendisine veya başkasına bir yarar sağlamak maksadıyla (amacıyla) hukuka aykırı bir şekilde bulunduğu yerden alan kimseye bir yıldan beş yıla kadar hapis veya adli para cezası verilir.

Gast

Hallo Katja,

vielen Dank für den heißen Tipp. Das Buch werde ich bei nächster sich anbietenden Gelegenheit kaufen.

Deine Feststellungen zu dem Vergleich zwischen "almak" und "çalmak" sind natürlich richtig, aber nur auf dem Papier, die Wahrheit liegt woanders. "Wer einem Anderen etwas ohne Erlaubnis stiehlt" müßte man ja auch im Deutschen sagen können, denn grammatisch ist der Satz korrekt und sinngemäß steht dem nichts im Wege. Deine Frage, wer schon mit Erlaubnis stöhle, ist gutgemeint aber gleichermaßen naiv und fehl am Platze. Das Emoticon dahinter, das diese Uneingeweihtheit lächelnd bestätigt, wird von dir bald seines Postens enthoben und durch seinen traurigen Kollegen Mr. Sad ersetzt, wenn ich dir konkrete Beispiele für ein "erlaubtes Stehlen" gebe.

Damit meine geliebte Freiheit von gewissen Leuten nicht unerlaubt gestohlen wird, verheimliche ich die Namen. In der Gründungsurkunde eines gemeinützigen Vereins in der Türkei steht folgendes geschrieben: " ......... ist gemäß Ministerialerlaß ein gemeinnütziger Verein und darf ohne Erlaubnis Spenden sammeln." Die großen Geschützen des deutschen Zweiges dieses "gemeinnützigen" Vereins (auch wenn sie eine organische Verbindung strikt ablehnen) wurden im vergangenen Jahr in Deutschland wegen Spendenbetruges verurteilt. Diese Beispiele kann ich beliebig vervielfältigen, glaube aber, dieses wird schon genügen, um aufzuzeigen, daß ein erlaubtes und unerlaubtes Stehlen wohl möglich ist, auch in Deutschland und überall in der Welt, wo die Ungerechtigkeit sich als Recht aufspielt.

Ich wünsche dir alles Gute und bedanke mich für deine nützlichen und lehrreichen Beiträge...

Gast

Wenn ich hier belehrend rübergekommen sein sollte, so war das nicht meine Absicht und ins Lächerliche ziehen wollte ich das Ganze schon gar nicht. Kusura bakmayiniz, böyle bir niyetim kesinlikle yoktu. Die Erlaubnis zu stehlen, von der Du sprichst, wurde ja wohl nicht von den Besitzern/Eigentümern, denen etwas weggenommen wurde, erteilt. Und in dem Satz geht es m.E. wohl eher darum. Das wollte ich damit sagen. Iyi hafta sonlari

Gast

Hallo Katja,

Nein, um Allah's Willen, Ihre Beiträge sind im wahrsten Sinne des Wortes "nützlich und lehrreich" und das meinte ich ernst. Sie kommen überhaupt nicht "belehrend 'rüber". Auch wenn es der Fall wäre, da kann ich nur sagen, ich lerne gerne und mag Leute die Ihr Wissen mit anderen Teilen.

Ich bitte um Entschuldigung, wenn ich Sie gekränkt habe. Finden Sie aber das Ganze wirklich "lächerlich"?

Size de iyi hafta sonları dilerim...

Gast

Nein überhaupt nicht. Im Gegenteil. Ich glaube, ich bin schon wieder falsch verstanden worden. Wie Sie vielleicht bemerkt haben, bin ich seit einigen Tagen öfter hier und dass, weil ich diese Art, Wissen zu teile, toll finde. Als Übersetzer sind wir doch oft allein auf uns gestellt und wir haben wir ein Forum, wo man sich austauschen kann. Da ich keine Muttersprachlerin (für das Türkische) bin, lerne ich dabei auch sehr viel und hoffe, dass ich auch ein wenig zurückgeben kann. Bir daha iki aksamlar dilerim.

Gast

Hallo Katja,

wie ist der genaue Titel des Buches? Denn, auch ich möchte es mir bei der nächsten Gelegnheit schicken lassen. Ich hatte vor Jahren ein ähnliches Buch von İçel / Yenisey aus der Türkei mitgebracht, dieses beinhaltet jedoch nur die StPO und das StGB in AT in Übersetzung und heißt "Karşılaştırmalı ve uygulamalı Ceza Kanunları" Schwerpunkt waren natürlich die türkischen Gesetze.

Im Übrigen bin ich ganz Deiner Meinung, was das Alleinsein als Übersetzer betrifft. Als ich auf dieses Forum gestoßen bin, war ich sehr glücklich. Ich habe auch Fragen gestellt, die beantwortet worden sind. An dieser Stelle nochmals vielen Dank an die Helfer.

Ich bin zwar türkisch Muttersprachlerin, aber ich habe die gleichen Probleme wie Du. Ich bin hier in Deutschland groß geworden und beherrsche die deutsche Sprache natürlich besser. Schwierigkeiten habe ich, wenn ich die türkischen Begriffe finden muß. Manchmal bin ich mir auch nicht sicher, ob das, was ich übersetzt habe, tatsächlich auch ganz "türkisch" ist.

Deshalb würde ich in diesem Forum auch ganz einfache Fragen stellen wollen, vielleicht auch nur, ob die eine oder andere Ausdrucksweise in der Türkei gängig ist oder nicht.

In diesem Sinne ...... Gute Nacht!

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