Sulh anlaşması

Bölüm: Türkçeden Almancaya Çeviriler · 10 mesaj ·

Elif

Hallo an alle,

habe vor mir einen Vertrag zwischen zwei Unternehmen (bzgl. Zahlungsvereinbarungen) mit dem Titel Sulh anlaşması .

Das CafeUni-Wörterbuch liefert mir für "sulh akdi" das Ergebnis "Friedens(ab)schluss", womit ich leider überhaupt nichts anfangen kann. Was wäre das deutsche Gegenstück hierzu?

Danke im Voraus!

Yanıtlar (9)

Elif

Merhaba Elisa,

simdilik tesekkür ederim, bence "Frieden(s)-" kelimesi bu baglamda pek uygun degil - arastirmaya devam edecegim ;)

Selamlar

Jon2

Um ganz sicherzugehen, würde ich gern den Abschnitt Sözleşme Konusu sehen.

Elif

Bu arada, kutlayan herkese hayırlı Bayramlar diliyorum! (:D

Elif

Hmm, warum bin ich nicht selbst darauf gekommen 8-) Herzlichen Dank!

Jon

Genau so ist es.

Bitte bitte, liebe Fragesteller, seid doch so fair und gebt in Zukunft solche Informationen (wie z.B. den "Sözleşme Konusu"-Abschnitt des Vertrags) immer mit an, damit die Helfer nicht im Dunkeln tappen müssen.

Jon

Das mit dem "Vergleich" war mein erster Gedanke gewesen (siehe erster Beitrag von mir ganz oben). Und "Schlichtung" konnte unmöglich zutreffen, da Elif in ihrem ersten Beitrag von einem "Vertrag zwischen zwei Unternehmen" gesprochen, jedoch keinen Schlichter erwähnt hatte. Ich war mir nur deshalb nicht ganz sicher gewesen, weil in der Türkei "sulh" (Vergleich) und "uzlaştırma" (Schlichtung) leider häufig synonym benutzt werden, weil viele Leute keine Ahnung haben, wo der Unterschied liegt. Dennoch bin auch ich nicht auf die "Vergleichsvereinbarung" gekommen, obwohl ja - wie mir nun im nachhinein klar ist - alles ganz klar darauf hinwies. Ein Grund mehr für mich, mir meiner Unsicherheiten auf juristischem Gebiet bewusst zu werden und Dr. Rumpf dafür zu danken, dass er hier mal wieder aufgepasst hat wie ein Fuchs.

Ultima Ratio

Da habe ich meine Bedenken, denn zwischen den Parteien gibt es kaum mehr etwas zu regeln. Einen "Vertrag zur Beseitigung des Streits oder der Ungewissheit über ein Rechtsverhältnis durch gegenseitiges Nachgeben" ist weniger der Fall, denn die Sache ist glasklar, das Gerichtsurteil ist gefällt und die Zwangsvollstreckung ist beinahe eingeleitet...

Daher würde ich an dieser Stelle mich für die einfache Version, nämlich für "Zahlungsvereinbarung" entscheiden. Selbstverständlich kann man diesbezüglich mit Recht auch andere Meinungen vertreten.

"Ich war mir nur deshalb nicht ganz sicher gewesen, weil in der Türkei "sulh" (Vergleich) und "uzlaştırma" (Schlichtung) leider häufig synonym benutzt werden, weil viele Leute keine Ahnung haben, wo der Unterschied liegt. "

M.E. liegt hier ein Vorurteil vor. Nicht nur in der Türkei sondern auch im deutschsprachigem Raum wird sehr wohl für "Vergleich" das Wort "Schlichtung" synonymisch verwendet (auch schriftlich und in namhaften Quellen). Für "Vergleich" wird nicht nur "sulh" sondern auch "uzlaşma" verwendet.

Vorher wissen wir den nach den uns vorliegenden Informationen, dass wir keinen Vermittler haben und dass es vielleicht doch eine Schlichtung/Mediation (die außergerichtliche Beilegung eines Rechtsstreites zwischen streitenden Parteien durch einen von einer neutralen Instanz vorgeschlagenen Kompromiss, der von den Parteien akzeptiert wird) ist ?

Also im Endeffekt ist es doch angebracht, den ganzen Sachverhalt zu untersuchen...

Jon

Hallo Ultima Ratio,

ich verstehe deine Einwände, aber glaub mir: Wenn es sich bei den Vertragsparteien um einen "alacaklı" und einen "borçlu" handelt und es in dem Vertrag auch noch um Zahlungsvereinbarungen geht und es sogar ein "ilam" (vollstreckbares Urteil, d.h. Vollstreckungstitel) und ein "icra takibi" (Zwangsvollstreckungsverfahren) gibt, dann spricht wirklich alles dafür, dass es hier nicht um eine "Schlichtung" geht (egal ob mit oder ohne Schlichter/Vermittler/Mediator), sondern um einen außergerichtlichen Vergleich, der mit hoher Wahrscheinlichkeit darauf beruht, dass der "borçlu" dem "alacaklı" ein Tilgungsangebot gemacht hat, das der "alacaklı" unmöglich ablehnen konnte, weil er sonst Gefahr laufen würde, gar kein Geld zu bekommen. Und das ist der klassische Fall eines "Vergleichs", während der Begriff "Schlichtung" wie folgt definiert ist: "Die außergerichtliche Beilegung eines Rechtsstreites zwischen streitenden Parteien durch einen von einer neutralen Instanz vorgeschlagenen Kompromiss , der von den Parteien akzeptiert wird."

Wie du siehst, spricht hier wirklich alles dafür, dass wir es hier mit einem klassischen Vergleich zwischen Schuldner und Gläubiger zu tun haben.

Jon

Also gut, hier mein abschließender Vorschlag:

Gütevereinbarung

Dies ist ein in Juristenkreisen sehr gern verwendetes Synonym für "Vertrag über einen außergerichtlichen Vergleich"..

Forumda tartışmaya katıl → Yanıt yazmak, teşekkür etmek ve kendi mesajını eklemek için DasSözlük uygulamasını aç.

Sözlükteki ilgili maddeler

Bu kelimelerle ilgili diğer konular