Sulh anlaşması

Bölüm: Türkçeden Almancaya Çeviriler · 19 mesaj ·

kvarol

Hallo an alle,

habe vor mir einen Vertrag zwischen zwei Unternehmen (bzgl. Zahlungsvereinbarungen) mit dem Titel Sulh anlaşması .

Das CafeUni-Wörterbuch liefert mir für "sulh akdi" das Ergebnis "Friedens(ab)schluss", womit ich leider überhaupt nichts anfangen kann. Was wäre das deutsche Gegenstück hierzu?

Danke im Voraus!

Yanıtlar (18)

mefistoist

Sulh= barış

Sulh akdi= sulh anlaşması ile aynı şey zaten.

Barış anlaşması Friedensabkommen

Ama burdaki barış ile sanırım ödeme konusunda bir barış kastediliyor. Tam olarak nasıl bir ödeme barışı bilemiyorum ama içeriğine uygun olarak bununla ilgili başka bir çeviride olabilir. Mesela ödeme esnekliği filan gibi.

kvarol

Merhaba Elisa,

simdilik tesekkür ederim, bence "Frieden(s)-" kelimesi bu baglamda pek uygun degil - arastirmaya devam edecegim

Selamlar

merve

"Sulh" ist in der Geschäftswelt normalerweise ein so genannter "Vergleich" (siehe Wikipedia). Da ich jedoch den Wortlaut des Vertrags nicht kenne, kann ich nur spekulieren. "Friedensvertrag" und "Friedensabkommen" ist jedoch definitiv falsch, da diese Begriffe nur in der Politik verwendet werden (zwischenstaatliche Abkommen). Ich vermute stark, dass diese beiden Firmen sich vorher in irgendeiner Weise gestritten haben und jetzt so eine Art "Vertrag über eine gütliche Einigung" (?) geschlossen haben. Des Weiteren gibt es türkische Websites, wo erklärt wird, dass ein "sulh anlaşması" etwas mit einem "davada temsil yetkisi" für einen mümessil zu tun hat (bitte googeln). Am besten wäre es, du schreibst hier mal ab, was in dem Vertrag unter "Sözleşme Konusu" steht; dann kann ich dir ziemlich genau sagen, was für ein Vertrag das ist.

tirebolu

Ich nehme an, dass es sich hierbei um den "Schlichtungsvertrag" handelt...

merve

Um ganz sicherzugehen, würde ich gern den Abschnitt Sözleşme Konusu sehen.

kvarol

Hallo Jon und UltimaRatio,

vielen Dank für die Rückmeldungen. (tu)

Um sicher zu gehen, füge ich den ersten Abschnitt des Vertrags ein:

"Bir tarafta alacaklı … , diğer tarafta borçlu ..., Kadıköy 4. Asliye Mahkemesi`nin 2009/.., 2009/... sayılı ilamına ve iş bu ilamın icrası amacıyla başlatılan Şişli 8. İcra Müdürlüğü`nün 2009/... sayılı icra dosyasına konu borcun ödeme şekli konusunda aşağıdaki şekilde tam bir mutabakata varmışlardır."

Vielen Dank im Voraus!

kvarol

Bu arada, kutlayan herkese hayırlı Bayramlar diliyorum! (

tirebolu

Obwohl es nicht die wörtliche Übersetzung ist, handelt es sich hierbei um eine "Zahlungsvereinbarung"...

kvarol

Hmm, warum bin ich nicht selbst darauf gekommen Herzlichen Dank!

Tommiks

Genau so ist es.

Bitte bitte, liebe Fragesteller, seid doch so fair und gebt in Zukunft solche Informationen (wie z.B. den "Sözleşme Konusu"-Abschnitt des Vertrags) immer mit an, damit die Helfer nicht im Dunkeln tappen müssen.

Kantuerk

Es ist eindeutig und zweifelsfrei eine "Vergleichsvereinbarung" bzw. ein "Vergleich". Das türkische Recht kennt wie das deutsche den gerichtlichen und den außergerichtlichen Vergleich.

Die Parteien haben sich offenbar gestritten. Es gibt ein vollstreckbares Urteil ("ilam", das hatten wir kürzlich hier im Forum), das bereits in die Zwangsvollstreckung gegangen ist. Der Klassiker ist, dass der Schuldner alle Register zieht, um die Zahlung zu vermeiden. Ebenso klassisch ist dann, dass sich die Parteien nachträglich über Modalitäten und Höhe einer Zahlung einigen, wobei der Gläubiger meist auf einem Teil seiner Kosten sitzen bleibt. Wenn es die Anwälte richtig machen, entsteht dann als "sulh anlasmasi" ein Text, aus dem hervorgeht, dass lediglich der Gläubiger noch Anspruch auf eine Zahlung in bestimmter Höhe hat und alle anderen Ansprüche und Einwendungen ausgeschlossen werden. Dieser Text muss dann, um effektiv zu sein, auch notariell beurkundet, mindestens notariell beglaubigt sein. Mit diesem Text geht dann die Zwangsvollstreckung schneller als mit dem Urteil, weil der Schuldner auf alle Einwendungen verzichtet hat. Ultimat ratio hat zwar insoweit Recht, als der Inhalt auch auf eine "Zahlungsvereinbarung" hindeutet, die Übersetzung ist aber "Vergleichsvereinbarung". Ein "Schlichtungsvertrag" ist es weder dem Inhalt noch der Überschrift nach. Schlichtung ist "uzlaşma" und wird durch einen Schlichter herbeigeführt, also eine dritte Person.

Tommiks

Das mit dem "Vergleich" war mein erster Gedanke gewesen (siehe erster Beitrag von mir ganz oben). Und "Schlichtung" konnte unmöglich zutreffen, da Elif in ihrem ersten Beitrag von einem "Vertrag zwischen zwei Unternehmen" gesprochen, jedoch keinen Schlichter erwähnt hatte. Ich war mir nur deshalb nicht ganz sicher gewesen, weil in der Türkei "sulh" (Vergleich) und "uzlaştırma" (Schlichtung) leider häufig synonym benutzt werden, weil viele Leute keine Ahnung haben, wo der Unterschied liegt. Dennoch bin auch ich nicht auf die "Vergleichsvereinbarung" gekommen, obwohl ja - wie mir nun im nachhinein klar ist - alles ganz klar darauf hinwies. Ein Grund mehr für mich, mir meiner Unsicherheiten auf juristischem Gebiet bewusst zu werden und Dr. Rumpf dafür zu danken, dass er hier mal wieder aufgepasst hat wie ein Fuchs.

tirebolu

Da habe ich meine Bedenken, denn zwischen den Parteien gibt es kaum mehr etwas zu regeln. Einen "Vertrag zur Beseitigung des Streits oder der Ungewissheit über ein Rechtsverhältnis durch gegenseitiges Nachgeben" ist weniger der Fall, denn die Sache ist glasklar, das Gerichtsurteil ist gefällt und die Zwangsvollstreckung ist beinahe eingeleitet...

Daher würde ich an dieser Stelle mich für die einfache Version, nämlich für "Zahlungsvereinbarung" entscheiden. Selbstverständlich kann man diesbezüglich mit Recht auch andere Meinungen vertreten.

"Ich war mir nur deshalb nicht ganz sicher gewesen, weil in der Türkei "sulh" (Vergleich) und "uzlaştırma" (Schlichtung) leider häufig synonym benutzt werden, weil viele Leute keine Ahnung haben, wo der Unterschied liegt. "

M.E. liegt hier ein Vorurteil vor. Nicht nur in der Türkei sondern auch im deutschsprachigem Raum wird sehr wohl für "Vergleich" das Wort "Schlichtung" synonymisch verwendet (auch schriftlich und in namhaften Quellen). Für "Vergleich" wird nicht nur "sulh" sondern auch "uzlaşma" verwendet.

Vorher wissen wir den nach den uns vorliegenden Informationen, dass wir keinen Vermittler haben und dass es vielleicht doch eine Schlichtung/Mediation (die außergerichtliche Beilegung eines Rechtsstreites zwischen streitenden Parteien durch einen von einer neutralen Instanz vorgeschlagenen Kompromiss, der von den Parteien akzeptiert wird) ist ?

Also im Endeffekt ist es doch angebracht, den ganzen Sachverhalt zu untersuchen...

Tommiks

Hallo Ultima Ratio,

ich verstehe deine Einwände, aber glaub mir: Wenn es sich bei den Vertragsparteien um einen "alacaklı" und einen "borçlu" handelt und es in dem Vertrag auch noch um Zahlungsvereinbarungen geht und es sogar ein "ilam" (vollstreckbares Urteil, d.h. Vollstreckungstitel) und ein "icra takibi" (Zwangsvollstreckungsverfahren) gibt, dann spricht wirklich alles dafür, dass es hier nicht um eine "Schlichtung" geht (egal ob mit oder ohne Schlichter/Vermittler/Mediator), sondern um einen außergerichtlichen Vergleich, der mit hoher Wahrscheinlichkeit darauf beruht, dass der "borçlu" dem "alacaklı" ein Tilgungsangebot gemacht hat, das der "alacaklı" unmöglich ablehnen konnte, weil er sonst Gefahr laufen würde, gar kein Geld zu bekommen. Und das ist der klassische Fall eines "Vergleichs", während der Begriff "Schlichtung" wie folgt definiert ist: "Die außergerichtliche Beilegung eines Rechtsstreites zwischen streitenden Parteien durch einen von einer neutralen Instanz vorgeschlagenen Kompromiss , der von den Parteien akzeptiert wird."

Wie du siehst, spricht hier wirklich alles dafür, dass wir es hier mit einem klassischen Vergleich zwischen Schuldner und Gläubiger zu tun haben.

tirebolu

Hallo Jon,

dass es um eine Schlichtung handelt, habe ich auch gar nicht behauptet. Ich habe lediglich von einer Möglichkeit gesprochen, als wir die zweite Information noch nicht bekommen haben.

Ansonsten sind beide Vorschläge (Vergleich oder Zahlungsvereinbarung) kaum kritisierbar, oder?

Wiederholung:

Da habe ich meine Bedenken, denn zwischen den Parteien gibt es kaum mehr etwas zu regeln. Einen "Vertrag zur Beseitigung des Streits oder der Ungewissheit über ein Rechtsverhältnis durch gegenseitiges Nachgeben" ist weniger der Fall, denn die Sache ist glasklar, das Gerichtsurteil ist gefällt und die Zwangsvollstreckung ist beinahe eingeleitet...

Daher würde ich an dieser Stelle mich für die einfache Version, nämlich für "Zahlungsvereinbarung" entscheiden. Selbstverständlich kann man diesbezüglich mit Recht auch andere Meinungen vertreten.

Tommiks

Also gut, hier mein abschließender Vorschlag:

Gütevereinbarung

Dies ist ein in Juristenkreisen sehr gern verwendetes Synonym für "Vertrag über einen außergerichtlichen Vergleich"..

kvarol

Wie Dr. Rumpf geschildert hat, handelt es sich um einen Streit zwischen zwei Unternehmen - der Gläubiger und der Schuldner einigen sich in dieser Vereinbarung auf eine Teilzahlung des eigentlichen Gesamtanspruchs.

Da ich gestern bereits liefern musste, habe ich den Titel "Zahlungsvereinbarung" genannt (was m. E. ja auch nicht falsch ist - nur wohl nicht der Fachausdruck). Der Dateiname des Ausgangstextes, den ich vom Kunden erhalten hatte, war übrigens auch mit "Zahlungsvereinbarung" betitelt. Das erschien mir anfangs allerdings viel zu simpel, sodass ich diese Möglichkeit nicht in Betracht gezogen hatte.

Danke für die zahlreichen und wertvollen Rückmeldungen!

Kantuerk

Ich würde - nachdem nun einmal "sulh" darüber steht - unbeirrt auf "Vergleich" oder "Vergleichsvereinbarung" bestehen. Wenn "Zahlungsvereinbarung" drüber steht und im Text geht es tatsächlich nur noch um die Modalitäten einer Zahlung, dann würde ich das dem Übersetzer nicht um die Ohren hauen. Es ist aber Folgendes zu beachten: Es geht bei solchen Texten ja nicht nur darum, dass die Zahlung geregelt ist, sondern auch - sehr wichtig! - darum, dass der Gläubiger auf die Zwangsvollstreckung verzichtet, so lange der Schuldner sich an die Vereinbarung hält! D.h., es entsteht ein neues Rechtsverhältnis. Geht nämlich der aufgrund des Urteils ja eigentlich dazu berechtigte Gläubiger trotz des "Vergleichs" in die Zwangsvollstreckung, kann der Schuldner dem Vollstreckungsgericht (dorthin gelangt er mit seinem Einspruch) den "Vergleich" vorlegen und den Gläubiger stoppen. Außerdem gibt es eine weitere Komponente, die der Übersetzer in der Regel nicht gleich sieht: Es entfallen Zwangsvollstreckungskosten.

Kurzum: Da in diesen Fällen der Gläubiger immer (! - sonst wäre die Vereinbarung ja völlig überflüssig!) auf etwas verzichtet, was ja für den "Vergleich" typisch ist (beide Seiten geben und nehmen), bleibe ich in jedem Falle bei "Vergleich" oder "Vergleichsvereinbarung" und möchte dies also auch jedem Übersetzer so empfehlen.

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