Kassationsgericht - Frage
Hallöchen,
habe eine Verständnisfrage: Stimmt es, dass das Kassationsgericht keine Urteile fällt, sondern "nur" Beschlüsse fasst? Es geht um ein Urteil bzw. einen Beschluss des Kassationsgerichts (Yargitay), das (logischerweise) die Entscheidung über einen Antrag auf Revision trifft.
Aus dem türkischen Ausgangstext ist das nicht ersichtlich, meiner Wikipedia-Recherche zufolge müsste aber obiges stimmen.
Liebe Grüße,
Elif
Yanıtlar (17)
Der Begriff "Beschluss" ist ein deutscher Rechtsbegriff, der hier auf jeden Fall unangebracht ist. Ein "Beschluss" ist in der Regel - nicht immer, aber doch fast immer - eine Zwischenentscheidung in einem laufenden (meist erstinstanzlichen) deutschen Gerichtsverfahren.
Die Entscheidungen des Kassationshofes sind hingegen Mittel der Rechtsprechung und somit Urteilssprüche, also Urteile. Es folgen ein paar Links zum Überprüfen. Dabei ist zu beachten, dass sich diese Google-Treffer zum Teil gar nicht auf die Türkei beziehen - macht aber nichts, denn die "Kassationshofe" der anderen Länder haben ähnliche Aufgabenbereiche.
"Beschluss des Kassationshofes":
[Link entfernt]
==> nur 8 Treffer
"Entscheid des Kassationshofes":
[Link entfernt]
==> 29 Treffer
"Entscheidung des Kassationshofes":
[Link entfernt]
==> 344 Treffer
"Urteil des Kassationshofes":
[Link entfernt]
==> 1 Mio. Treffer
Ich weiß, die Anzahl der Googletreffer ist nicht immer aussagekräftig, aber hier zeigen die Zahlen doch schon sehr deutlich, worauf das Ganze hinausläuft. Ich übersetze "Yargıtay Kararı" immer als "Urteil des Kassationshofes".
Das Thema ist in Wahrheit noch viel komplizierter. Ultima Ratio und ich haben uns neulich über die diesbezüglichen Unterschiede zwischen türkischem und deutschem Recht (was die Verbindlichkeit der Urteile des Kassationshofes bzw. des Bundesgerichtshofes für die betreffenden untergeordneten Gerichte angeht) unterhalten. In der Türkei soll sich in den nächsten Jahren ziemlich viel ändern.
Übrigens gehört diese Frage in die Rubrik "Türkisch-Deutsch"!
Hallo Jon,
ja, habe mich da in der Rubrik vertan - sorry!
Vielen Dank für die Aufklärung, werde das in mein Vokabular aufnehmen.
Um juristische Texte einwandfrei verstehen und übersetzen zu können, sollt man wohl nebenbei ein Jurastudium absolvieren - und zwar sowohl für das deutsche, als auch für das türkische Recht. Bis man sich da durch die entsprechenden Ämter/Behörden/Einrichtungen etc., deren Zuständigkeiten und Bezeichnungen durchgekämpft hat...puuuh
Hepimize kolay gelsin...
Ein Studium braucht man dafür eigentlich nicht. Es reicht auch aus, viele Jahre lang (mindestens zehn) nach den Methoden "Learning by Doing" und "Trial and Error" vorzugehen, sich die besten Wörterbücher (auch die aus dem Internet) anzueignen, so oft wie möglich Rechtstexte in beiden Sprachen zu lesen und jeden unbekannten Begriff so gründlich zu recherchieren, dass man bei den Recherchen immer auch automatisch zehn weitere Begriffe mit dazugelernt hat. Bei mir war das immer so und läuft auch immer noch so ab.
Als ich z.B. vor ein oder zwei Monaten nach dem Begriff "Sprungrechtsbeschwerde" recherchieren musste, da ich im Türkischen keinen passenden Kurzbegriff finden konnte, lernte ich nebenbei auch noch eine ganze Menge über Sprungrevision, Verfahrensrügen, Zulässigkeit der Sprungrechtsbeschwerde usw.
Allerdings ist ganz wichtig, dass die Recherchen nicht überhand nehmen. Ein stündliches Zeilenvolumen von ca. 50 bis ca. 120 Normzeilen (50 Zeilen für schwere Texte bis hin zu 120 Zeilen bei ganz simplen Texten) sollte für jeden Übersetzer irgendwann Standard sein - und zwar inklusive Korrekturlesen.
Als Beispiel: Diese Darlehens- und Baufinanzierungsverträge, bei denen mir Sözcük Gezgini am Montag mit dem Recherchieren unter die Arme gegriffen hat (vielen Dank noch mal!), hatten insgesamt 400 Normzeilen. Darin kamen ungefähr 50-60 seltene Fachbegriffe aus dem Bank-, Finanz- und Vertragswesen vor (einen kleinen Vorgeschmack bekommt man hier: [Link entfernt] Ansonsten handelte es sich um ganz typische, von deutschen Fachanwälten und Notaren verfasste Vertragstexte, mit einer Textwiederholungsrate von ca. 10%.
Vor 15-20 Jahren hätte ich noch Angstzustände gekriegt und wahrscheinlich anderthalb Tage dafür gebraucht, mal ganz abgesehen davon, dass wir damals noch keine Recherchemöglichkeiten (Internet) besaßen. Am Montag zog ich das Ding von 08.00 Uhr früh ohne Pause bis 12.00 Uhr durch, dann noch 1 Stunde fürs Korrekturlesen - und ab in die Mittagspause. Das heißt, 400 Zeilen Vertragstexte in 4 Std. übersetzt + 1 Std. Lektorat, allerdings mit 100% Qualitäts- und Fehlerfreiheitsgarantie. Diesen Standard zu erreichen und in verschiedenen Fachgebieten jederzeit einhalten zu können, hat mich 20 Jahre harte Arbeit gekostet. Jeder Nachwuchsübersetzer - und genau an die ist dieser Beitrag gerichtet - sollte sich ähnliche Etappenziele setzen und konsequent darauf hinarbeiten. Es dauert Jahre, aber es lohnt sich.
Das ist andererseits ja auch das positive an diesem Beruf - man lernt jeden Tag etwas Neues dazu, undzwar aus Bereichen, mit denen man privat vielleicht nichts am Hut hat.
Ja, heutzutage hat man wenigstens viel umfangreichere Recherchemöglichkeiten, aber bis es soweit ist, dass diese ganzen Fachbegriffe wie aus der Pistole geschossen kommen brauche ich noch viel Zeit (daha cok ekmek yemem lazim )
Habe inzwischen eine tolle Website entdeckt, in der das jeweilige Rechtssytem der Türkei und Deutschlands gegenüber gestellt wird. Außerdem wird auf die Übersetzungsproblematik eingegangen. Warte nur auf das Go der admins, damit ich den Link reinstellen kann.
Stelle anbei nach Absprache mit Mustafa den Link rein:
Türkei-Recht
Ich möchte besonders auf die Glosse "Deutsch-Türkisches Recht und die Sprache" verweisen - interesseant
Auf die Artikel von Dr. Rumpf hatte ich bereits vor vielen Wochen hingewiesen, allerdings ohne den Link anzugeben. Es ging mir damals um die Frage nach einer einheitlichen, von der gesamten Branche (Übersetzer und Juristen) anerkannten Terminologie für die türkischen und deutschen Behörden- und Gerichtsbezeichnungen.
Ich erinnere mich an diese heiße Diskussion Registergericht
Genau darum geht es, um eine korrekte und einheitliche Terminologie...
Richtig: Wenn es "Yargitay Karari" heißt, immer "Urteil".
Es gibt dann noch "ilam": vollstreckbares Urteil, Kurzfassung (ilamli icra: Zwangsvollstreckung aufgrund eines vollstreckbaren Urteils).
Hüküm: kann hier auch als "Urteil" bezeichnet werden, im Urteilstext ist es in der Regel der Tenor.
Zum Begriff "Yargitay": Ich bevorzuge "Kassationsgerichtshof". Auch "Kassationsgericht" geht in Ordnung. Anderen Bezeichnungen stehe ich kritisch gegenüber. Keinesfalls geht "Berufungsgericht".
"Sulh mahkemesi": Friedensgericht. Es ist anders strukturiert als das Amtsgericht, daher stehe ich der Übersetzung mit "Amtsgericht" kritisch gegenüber. Judge of Peace und "Juge de Paix" (Frankreich, Belgien, frankophone Schweiz) sind hier für mich vorbildhaft.
Gruß
Ich gehe davon aus, dass Sie der echte Herr Prof. Dr. Christian Rumpf sind.
Es ist mir wirklich eine große Ehre, Sie unter uns sehen zu dürfen.
Ich bin der Meinung, dass Ihre Forumanwesenheit zweifellos für uns alle ein großer Gewinn sein wird und möchte Sie in diesem Geiste recht herzlich willkommen heißen.
Gruß
Ibrahim Zafer Kalyoncu
Ich habe "Yargıtay" rund 15 Jahre lang als "Kassationgerichtshof" übersetzt und bin erst 2009 zu dem Begriff "Kassationshof" übergegangen. Beide Varianten sind gleichwertig und absolut reklamationssicher. Fest steht natürlich, dass "Berufungsgericht" oder "Revisionsgericht" völlig falsch ist.
Wenn "Sulh Hukuk Mahkemesi" als "Friedensgericht" übersetzt wird, wie will man dann aber "Sulh Ceza Mahkemesi" übersetzen? Etwa als "Friedensgericht für Strafsachen" oder "Friedens-Strafgericht"? Daran merkt man schon, dass "Friedensgericht" unpraktikabel ist.
"Friedensgericht" ist eine einigermaßen wörtliche Übersetzung von "Sulh Mahkemesi", die - gäbe es die türkische Unterteilung in "Sulh Hukuk" und "Sulh Ceza" und den deutschen Begriff "Amtsgericht" nicht - auf jeden Fall die Lösung der Wahl wäre. Doch der Begriff "Amtsgericht" ist nun mal nicht von der Hand zu weisen, und es gibt in der Türkei nun mal die schwer übersetzbare Unterteilung in "Sulh Hukuk" und "Sulh Ceza".
Ich werde daher Sulh Hukuk Mahkemesi weiterhin als Zivilabteilung des Amtsgerichts und Sulh Ceza Mahkemesi weiter als Strafabteilung des Amtsgerichts übersetzen, da mir bis zum heutigen Tag noch keine bessere, "korrektere" Variante angeboten worden ist.
Analog dazu meine Übersetzungen von "Asliye Hukuk Mahkemesi" und "Asliye Ceza Mahkemesi":
Zivilkammer des Landgerichts
Strafkammer des Landgerichts
Lieber Jon, vielen Dank! Ich persönlich werde auch in Zukunft bei "Friedensgericht für Zivilsachen" und "Friedensgericht für Strafsachen" bleiben. "Landgericht" für "asliye" kommt für mich ebenfalls nicht in Betracht. Ich möchte ganz einfach vermeiden, dass der deutsche Leser falsch assoziiert. Denn das Landgericht hat ja auch Funktionen, die die asliye hukuk oder ceza nicht kennt...
Aber gibt es nicht noch was Besseres als "Friedensgericht"? Mich stört dieses Wort ungemein!
Und wie übersetzen Sie denn "Asliye Hukuk Mahkemesi" und "Asliye Ceza Mahkemesi" ins Deutsche? Ich rede nicht von "Ağır Ceza Mahkemesi", für das Sie aus gutem Grund den Begriff "Große Strafkammer" (wird sonst gern als "Strafkammer des Schwurgerichts" übersetzt) vorschlagen, sondern ganz konkret von "Asliye Hukuk Mahkemesi" und "Asliye Ceza Mahkemesi". Ja klar, "Zivilkammer" und "Strafkammer", aber wie übersetzen Sie es im Kontext, wenn da "İzmir Asliye (oder Ceza) Hukuk Mahkemesi" dasteht - etwa als "Zivilkamer (Strafkammer) Izmir"? Da fehlt doch noch was.
Klingt umständlich, aber ich nenne in meinen fachwissenschaftlichen Beiträge die "asliye hukuk mahkemesi" Zivilkammer, "asliye ceza mahkemesi" Strafkammer, "ağır ceza mahkemesi" Große Strafkammer. "Asliye Ticaret Mahkemesi" ist die Kammer für Handelssachen.
Grund für diese Umstände: "Gericht" ist bei uns auch das Gebäude, das Gericht mit allen Kammern (z.B. 20. Kammer des Landgerichts Köln). Im Türkischen gibt es so etwas nicht. Dort gibt es die "Adliye" oder das "Adliye Sarayı", das ist das Behördengebäude mit allen "Gerichten", also "Kammern".
Wer nicht so spitzfindig sein will, der möge gerne von "Grundgericht" sprechen, wie es viele Übersetzer tun.
Letztlich kann es auch ein bisschen auf den Adressatenkreis ankommen. Wenn ich für deutsche Juristenhirne übersetze, muss dort etwas ankommen, was nicht gleich zu Verwechslungsgefahr, vielleicht sogar Missverständnissen führt. Wenn Sie einen Kriminalroman übersetzen, dann ist es nicht so wichtig, dann nehme man doch einfach "Zivilgericht" etc.
Bei Friedensgericht bleibe ich, weil ich als deutscher Jurist den Begriff "Amtsgericht" vermeiden will. Ich denke aber, dass man hier nicht existenziell werden muss...
Ich versuche seit jeher, solche bilingualen Mischungen wie die "Asliye Hukuk Mahkemesi"-Zivilkammer in Izmir zu vermeiden. Wenn man schon die Originalbezeichnung zum Zwecke der Eindeutigkeit und Zuordbarkeit mit angeben will, dann doch lieber in Klammern, hier ein Beispiel:
Die zuständige Zivilkammer (Asliye Hukuk Mahkemesi) in Izmir hat in ihrem Urteil vom 21.06.2010 darauf hingewiesen, dass...
Auf diese Weise würde man sowohl den von Ihnen beanstandeten Begriff "Landgericht" (bzw. Zivilkammer des Landgerichts) umgehen - obwohl mir dieser immer noch außerordentlich gut gefällt! - als auch zweisprachige, für einen Deutschen nur schwer lesbare Konstruktionen wie die "Asliye Hukuk Mahkemesi"-Zivilkammer in Izmir vermeiden.
Da "Friedensgericht" in den Ohren deutscher Justizbeamten mit Sicherheit sehr ungewohnt klingt (die einwandfreie Verständlichkeit auf Seiten des durchschnittlichen deutschen Justizbeamten steht in meinen Augen an erster Stelle!), folgt hier mein Alternativvorschlag, quasi analog zu meiner obigen "Asliye"-Lösung:
İzmir Sulh Hukuk Mahkemesi = das zuständige erstinstanzliche Zivilgericht zu Izmir
İzmir Sulh Ceza Mahkemesi = das zuständige erstinstanzliche Strafgericht zu Izmir
oder:
İzmir Sulh Hukuk Mahkemesi = das Zivilgericht erster Instanz zu/in Izmir
İzmir Sulh Ceza Mahkemesi = das Strafgericht erster Instanz zu/in Izmir
Und wenn die Gerichtsbezeichnung als Überschrift dasteht, könnte man es dann so übersetzen:
ZIVILGERICHT / STRAFGERICHT ERSTER INSTANZ ZU IZMIR
Möglicherweise kommen wir so der Sache schon näher als mit dem für die meisten deutsche Juristenohren reichlich seltsam anmutenden "Friedensgericht".
Bezüglich Ihrer Ausführungen zur "Zivilkammer" folge ich Ihnen.
Bezüglich des Friedensgerichts folge ich immer noch nicht. Denn die Zivilkammer ist ja ebenfalls "erste Instanz" (Landgericht kann z.B. auch Berufungsinstanz sein).
Es gibt übrigens noch ein gutes anderes Beispiel zur Vermeidung von "Amtsgericht".
In Deutschland ist das Familiengericht beim Amtsgericht angesiedelt, in der Türkei ist es eine Variante der "Asliye Hukuk Mahkemesi".
Das löst natürlich nicht das Problem "Friedensgericht".
Tja, ich hatte gehofft, dass dieser Punkt, auf den immer wieder hingewiesen wird, kein Problem darstellt. Also gut, dann schlage ich hiermit Folgendes vor:
İzmir Asliye Hukuk Mahkemesi = die zuständige Zivilkammer (Asliye Hukuk) zu/in Izmir
İzmir Asliye Ceza Mahkemesi = die zuständige Strafkammer (Asliye Ceza) zu/in Izmir
İzmir Sulh Hukuk Mahkemesi = das zuständige Zivilgericht (Sulh Hukuk) zu/in Izmir
İzmir Sulh Ceza Mahkemesi = das zuständige Strafgericht (Sulh Ceza) zu/in Izmir
Ja, ist auch keine optimale Lösung, aber glauben Sie mir, "Friedensgericht" klingt nicht gut. Wirklich nicht!
Ja, das ist leider so und macht die Sache auch nicht einfacher. Es kam früher öfters vor, dass Kunden sich darüber beschwert haben, dass ich bei Scheidungsurteilen den Begriff "Asliye Hukuk Mahkemesi" nicht als "Amtsgericht" übersetze. Sie dachten, dass dadurch, dass in Deutschland ja Scheidungssachen vor den Amtsgerichten verhandelt werden und nicht vor "Zivilkammern", es in der Türkei auch so sein müsse. Seit Einführung des Familiengerichts in der Türkei, dessen Bezeichnung Gott sei dank wörtlich in beide Richtungen übersetzbar ist, haben die Übersetzer immerhin ein kleines Problem weniger.
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