Gerichtsbarkeiten

Bölüm: Türkçeden Almancaya Çeviriler · 5 mesaj ·

Anya

1. Freiwillige Gerichtsbarkeit

2. Ordentliche Gerichtsbarkeit

Was ist der Unterschied zwischen den beiden Gerichtsbarkeiten?

Yanıtlar (4)

mert_de

Mit dem Ausdruck freiwillige Gerichtsbarkeit[ bezeichnet man in Deutschland die von Gerichten der ordentlichen Gerichtsbarkeit, aber auch von Notaren und in geringem Umfang von anderen Behörden ausgeübte Tätigkeit in bestimmten Angelegenheiten der Rechtspflege. Ist ein besonderes gerichtliches Verfahren zur Erledigung privatrechtlicher Angelegenheiten (vom Gesetz über die Angelegenheiten der Freiwilligen Gerichtsbarkeit geregelt). Die wichtigsten Gegenstände sind unter anderem Betreuungs- und Vormundschaftssachen, Grundbuchsachen, Nachlasssachen, Registersachen, Unterbringungssachen sowie Wohnungseigentumssachen.

Verfahren werden entweder von Amts wegen (Amtsverfahren) oder auf Antrag (Antragsverfahren) eröffnet. Es kennt keine Streitparteien, sondern nur gleichberechtigte Beteiligte. Entscheidungen ergehen durch Beschluss bzw. Verfügung.

Gegen Entscheidungen vom Amts- und Landgericht kann das Rechtsmittel der Beschwerde eingelegt werden. Rechtsmittel gegen die Entscheidung des Rechtspflegers ist die Erinnerung

Der Begriff „ordentliche Gerichtsbarkeit" stammt aus dem 17. Jahrhundert, in der nur Zivil- und Strafgerichte mit unabhängigen Richtern besetzt waren, die Verwaltungsgerichtsbarkeit dagegen Teil der Verwaltungsbehörden war (Verwaltungsrechtspflege) und nicht mit unabhängigen Richtern, sondern mit Beamten besetzt war (außerordentlich). Der Rechtsweg war also identisch mit dem Weg zu den ordentlichen Gerichten, weil andernfalls keine Gerichte, sondern Verwaltungsbehörden entschieden.

Aufbau der Ordentlichen Gerichtsbarkeit:

1. Das Amtsgericht (im Strafverfahren heißen die Spruchkörper Strafrichter und Schöffengericht; im Zivilverfahren ist

dies stets der Einzelrichter).

2. Das Landgericht (im Strafverfahren ist dies die kleine oder große Strafkammer (auch Schwurgericht), im Zivilverfahren

die Zivilkammer oder die Kammer für Handelssachen bzw. der Einzelrichter).

3. Das Oberlandesgericht (im Strafverfahren der Strafsenat, im Zivilverfahren der Zivilsenat oder der Einzelrichter).

4. In Bayern war zusätzlich das Bayerische Oberste Landesgericht eingerichtet. Es entschied in einigen Verfahrensarten

an Stelle des Oberlandesgerichts, teilweise auch an Stelle des Bundesgerichtshofs (Revisionen in Zivilsachen, wenn

landesrechtliche Rechtsnormen anzuwenden sind).

5. Der Bundesgerichtshof (sowohl für Straf- als auch für Zivilverfahren; Senate).

(Quelle: Vikipedia)

Ben de senin sayende ben de aradaki farki ögrendim.

Tommiks

Hab doch noch mal kurz reingeschaut.

Folgende Ergänzung:

Für "freiwillige Gerichtsbarkeit" und "ordentliche Gerichtsbarkeit" wurden im Forum schon einige Übersetzungen vorgeschlagen:

[Link entfernt]

[Link entfernt]

Anya

Hallo Halunke und Jon,

danke für die wertvollen Infos.

Allerdings habe ich das nicht ganz verstanden. Was sind denn nun die Verwaltungs-, Sozial-, Arbeits- und Finanzgerichte? Sind diese denn nicht freiwillige Gerichtsbarkeit, wenn ja, dann muss das ja auch Streitparteien kennen. Ich bin jetzt noch mehr irritiert. Ich kann den Unteschied nicht genau erkennen.

Kantuerk

Die Gerichtsbarkeiten unterscheiden sich wie folgt:

Öffentliches Recht: Verwaltungsgerichte, Sozialgerichte, Finanzgerichte

Privatrecht: Zivilgerichte als Zweig der ordentlichen Gerichtsbarkeit, freiwillige Gerichtsbarkeit (siehe Beschreibung von Halunke), Familiengerichte, Arbeitsgerichte; Kammern für Handelssachen sind zwar etwas anders strukturiert als Zivilkammern, gehören aber zur ordentlichen Gerichtsbarkeit

Strafrecht: Strafgerichte als Zweig der ordentlichen Gerichtsbarkeit.

Türkei:

Adli Yargı entspricht unserer ordentlichen Gerichtsbarkeit einschließlich der freiwilligen Gerichtsbarkeit.

Özel hukuk: hukuk mahkemeleri, tüketici mahkemeleri, iş mahkemeleri, aile mahkemeleri, kadastro mahkemeleri, icra mahkemeleri (Vollstreckungsgerichte), deniz ihtisas mahkemeleri (Seehandelsgerichte), Fikri ve Sinai Haklar Mahkemeleri (Marken- und Patentgerichte)

Ceza hukuku: ceza mahkemeleri, trafik mahkemeleri

Idari Yargı: Verwaltungsgerichtsbarkeit; die vergi mahkemeleri gehören zur İdari Yargı.

Das dürfte nicht ganz vollständig sein.

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