Freistellung
Und hier gleich das nächste Problem.
Die Gewerkschaft führt Argumente für den Nutzen einer Mitgliedschaft an: u.a. den Rechtsanspruch, den man auf Vergünstigungen hat, die nur im Tarifvertrag, nicht aber in allgemeinen Arbeitsgesetzen festgelegt sind. Oder auch auf sogenannte "Freistellungen"; dazu heißt es im Original: "Das gilt auch für Freistellungen in besonderen Fällen."
In den Lexika wird überall nur die Freistellung von Steuer- oder Kreditverpflichtungen berücksichtigt ( muafiyet ).
Es geht hier aber um die Freistellung von der Produktion , die vor allem für Betriebsräte von Bedeutung sein kann (und übrigens von den Unternehmen gern in der Hoffnung gewährt wird, sie auf ihre Seite zu ziehen).
Ich habe deshalb den zitierten Satz so übersetzt:
"Özel hallerde çalışma mecburiyetinden istisna edilmesi de sadece toplu işsözleşmelerle garantilenebilir."
Ist das OK?
Gruß
Mau
Antworten (1)
Lieber Ultima Ratio, lieber Jon,
ja, danke für die Korrektur bei iş sözleşmesi . Den Suffix vergessen habe ich weniger aus Eile denn aus mangelnder Konzentration.
"Betriebsrat" übersetze ich immer mit "işçi temsilcisi" bzw. die Körperschaft mit "işçi temsilciliği" ;
"Vertrauensmann" mit "işyeri sendika temsilcisi" .
Gruß
Mau
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