Liebe Leute,
momentan fällt es mir sehr schwer, meine vor kurzem angekündigte Forenpause ernsthaft durchzuziehen. Es hängt u.a. auch damit zusammen, dass einige Besucher der Forums mir in den letzten Tagen per Privatnachricht Fragen stellten und ich diese dann auch fleißig beantwortet habe. Irgendwann sah die Realität jedoch so aus, dass ich weiterhin ständig im Forum mitlas und sogar damit anfing, verschiedene öffentlich gestellte Fragen "heimlich" per Privatnachricht zu beantworten. Deshalb kehre ich jetzt vorerst mal zurück.
Zum Thema "Gerekçeli Karar": Eva hat Recht, wir hatten diesen Begriff hier schon mehrere Male.
Ich übersetze ihn immer als "Urteil mit Angabe der Entscheidungsgründe", und zwar wegen:
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§ 313 Zivilprozessordnung
Form und Inhalt des Urteils
(1) Das Urteil enthält:
1. die Bezeichnung der Parteien, ihrer gesetzlichen Vertreter und der Prozessbevollmächtigten;
2. die Bezeichnung des Gerichts und die Namen der Richter, die bei der Entscheidung mitgewirkt haben;
3. den Tag, an dem die mündliche Verhandlung geschlossen worden ist;
4. die Urteilsformel;
5. den Tatbestand;
6. die Entscheidungsgründe.
(2) Im Tatbestand sollen die erhobenen Ansprüche und die dazu vorgebrachten Angriffs- und Verteidigungsmittel unter Hervorhebung der gestellten Anträge nur ihrem wesentlichen Inhalt nach knapp dargestellt werden. Wegen der Einzelheiten des Sach- und Streitstandes soll auf Schriftsätze, Protokolle und andere Unterlagen verwiesen werden.
(3) Die Entscheidungsgründe enthalten eine kurze Zusammenfassung der Erwägungen, auf denen die Entscheidung in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht beruht.
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Siehe auch: Wikipedia "Entscheidungsgründe"
Ich finde, dass die Alternativen "Begründetes Urteil" und "Urteil mit Begründung", auch wenn sie zweifellos von jedermann verstanden werden, die einschlägige Rechtssprache, die für die Fachübersetzer verbindlich ist, nicht ganz widerspiegeln. Der im deutschen Verfahrensrecht verwendete Begriff lautet "Entscheidungsgründe"; dieser wird auch im Strafrecht verwendet. Also darf man diesen Begriff als Übersetzer ruhig direkt übernehmen und braucht sich keine weiteren Gedanken drüber zu machen. Aber wie gesagt: Wer möchte, kann auch "Begründetes Urteil", "Urteil mit Begründung", "Urteil mit Angabe der Gründe" usw. hinschreiben und braucht keine Angst haben, dass das nicht verstanden oder gar reklamiert wird.
Jon schrieb:
> Ich finde, dass die Alternativen "Begründetes
> Urteil" und "Urteil mit Begründung", auch wenn
> sie zweifellos von jedermann verstanden werden,
> die einschlägige Rechtssprache, die für die
> Fachübersetzer verbindlich ist, nicht ganz
> widerspiegeln.
Hallo Jon,
Insbesondere mit "begründetes Urteil" wäre ich nicht ganz glücklich, da das Gegenteil ja ein unbegründetes Urteil wäre - es wäre also bittere Selbstironie des Gerichts, oben drüber zu schreiben, dass man Gründe hatte. Bei mir wird das als "Urteil mit Begründung" übersetzt, da diese ja im Urteil zumindest angerissen werden. Sehr interessant ist der Hinweis auf die fachsprachliche Erweiterung zu den "Entscheidungsgründen", die natürlich gemeint sind. Nach meinem Geschmack darf man aber die die dbz. Andersartigkeit der türkischen Formulierung (ohne "Entscheidungs-") ruhig in der Übersetzung aufscheinen lassen, da ein türkisches Urteil halt nicht nach deutschem Verfahrensrecht ergeht.
Der im deutschen Verfahrensrecht
> verwendete Begriff lautet "Entscheidungsgründe";
s.o.
Wer ständig glücklich sein will, muss sich oft verändern | Konfuzius.
jp schrieb:
> Hallo Jon,
>
> Insbesondere mit "begründetes Urteil" wäre ich
> nicht ganz glücklich, da das Gegenteil ja ein
> unbegründetes Urteil wäre
Ja, ich weiß. Aber ich wollte nicht übertreiben und habe mir diesen Hinweis daher verkniffen. Für derlei Anmerkungen habe ich hier im Forum schon häufig Besserwisser-Schelte gekriegt. Daher lasse ich mittlerweile manche Details geflissentlich weg, um niemandem zu nahe zu treten.
Es gibt tatsächlich ein "begründetes" und ein "unbegründetes" Urteil, in dem Sinne, dass man nach deutschem Recht als Klagepartei auf Widergabe des Tatbestands und der Entscheidungsgründe verzichten darf. Dies bezieht sich sowohl auf das Urteil selbst (opinion (of the court) = Urteilsbegründung), als auch die Urteilsausfertigung (transcript of the judgement). Da es sich von selbst versteht, dass Gerichte auf jedem Fleck der Erde (auch unter diktatorischen Regimen) nach dem Buch (auch ungeschriebenes) handeln, d.h. keine "unbegründeten" Urteile aussprechen, erübrigt sich jede weitere Diskussion zu der Frage, ob diese oder jene Formulierung angebracht, richtig oder Geschmacksache sei.
Andernfalls stellt sich zwangsmäßig die Frage, ob es auch ein "Urteil ohne Angabe der Entscheidungsgründe" bzw. ein "Urteil ohne Entscheidungsgründe" geben kann, wenn man ohne weiteres von einem "Urteil mit Angabe der Entscheidungsgründe" oder einem "Urteil mit Entscheidungsgründen" sprechen darf.
So wie man sieht, enden alle Wege in einer Sackgasse von Montparnasse...
sözcük gezgini schrieb:
> So wie man sieht, enden alle Wege in einer
> Sackgasse von Montparnasse...
Könnte es vielleicht sogar sein, dass es in der Türkei gar keine normalen "Karar" mehr gibt, sondern nur noch "Gerekçeli Karar"? Ich lese nur noch selten die Überschrift "Karar". Wenn dem so ist, dann könnte man "Gerekçeli Karar" theoretisch auch als "Urteil" übersetzen, da es in der Türkei meines Wissens sowieso kein Urteil gibt, in dem die Entscheidungsgründe komplett fehlen. Türkische Urteile haben immer die gleiche Struktur: Rubrum, Sachverhaltsdarstellung, Wiedergabe der Anträge der Parteien, Würdigung der Beweismittel und am Schluss die Entscheidungsgründe und dann der eigentliche Tenor.
Wie ich eingangs schon schrieb: Es ist gehupst wie gesprungen. Alle obigen Möglichkeiten sind denkbar.
Allerdings würde ich persönlich - aus denselben Gründen wie der Kollege JP - "Begründetes Urteil" nicht verwenden, da das Gehirn des durchschnittlich intelligenten deutschen Lesers beim Anblick des Wortes "begründet" unweigerlich denkt, dass es auch ein "unbegründetes" (= dayanaksız; yersiz) Urteil hätte sein können.
TÜRKİYE CUMHURİYETİ ANAYASASI
MADDE 141- Mahkemelerde duruşmalar herkese açıktır. Duruşmaların bir kısmının veya tamamının kapalı yapılmasına ancak genel ahlâkın veya kamu güvenliğinin kesin olarak gerekli kıldığı hallerde karar verilebilir.
Küçüklerin yargılanması hakkında kanunla özel hükümler konulur.
Bütün mahkemelerin her türlü kararları gerekçeli olarak yazılır.
[...]
Ist das hier vielleicht die Antwort? Wird dieser Artikel der Verfassung der Republik Türkei von den türkischen Gerichten also neuerdings ganz wörtlich genommen? Ist das der Grund dafür, dass die türkischen Urteile fast nur noch mit "Gerekçeli Karar" überschrieben werden? Ich weiß es nicht... Man müsste mal einen türkischen Richter fragen.
Hallo Jon,
Die Sache ist, dass das türkische Gehirn nicht unweigerlich an die Möglichkeit der Existenz eines "gerekçesiz karar" denkt, wenn man von einem "gerekçeli karar" spricht. Denn in der türkischen Rechtssprache gibt es in diesem Sinne kein "gerekçesiz karar". Dies nennt sich "kısa karar", im Deutschen etwa "gekürztes Urteil". Ein "gerekçeli karar" ist, wie Du mit Recht darauf hingewiesen hast, im Grunde genommen, ein normales, also ungekürztes "karar".
Anayasanın 141/3. maddesi, "Bütün mahkemelerin her türlü kararları gerekçeli olarak yazılır." hükmüne yer vermektedir. Anılan hükme paralel şekilde usul kanunlarımızda hükümlerin gerekçeli olacağına ilişkin kurallara yer verilmiş, istisnai bazı durumlarda hüküm sonucunun önceden tefhim edilebilmesi mümkün kılınmıştır. Hüküm sonucunun duruşmada tefhim edilmesi dilimize "kısa karar"ın açıklanması olarak yerleşmiştir. Ancak mevzuatımızda "kısa karar" ibaresine yer verilmemiştir.
Siehe: http://www.inisiyatif.net/document/90_2008.asp
Um jedes Mißverständnis auszuschließen, schlage ich deshalb vor
"ungekürztes Urteil"
wenn dem "Urteil" unbedingt etwas vorangestellt werden muss.
sözcük gezgini schrieb:
> Um jedes Mißverständnis auszuschließen, schlage
> ich deshalb vor:
> "ungekürztes Urteil"
Hmmm, ist nicht schlecht, aber noch nicht ganz perfekt.
Wie wär's mit "vollständiges Urteil", siehe auch Google:
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