Zustellungsbevollmächtigter

Rubrik: Übersetzungen vom Deutschen ins Türkische · 9 Beiträge ·

Jon

Gern geschehen. :)

Ich möchte nun noch etwas zu diesen weit verbreiteten Übersetzungen "tebligat vekili", "tebligat yetkilisi", "tebliğ vekili" und "tebliğ yetkilisi" sagen.

Die Aufgabe eines "Zustellungsbevollmächtigten" besteht nicht darin, Dokumente zuzustellen (= tebliğ), sondern Dokumente in Empfang zu nehmen (= tebellüğ) . Es handelt sich also in Wahrheit um einen "Empfangsbevollmächtigten".

Mögliche Übersetzungen sind somit:

tebellüğ vekili
tebellüğ yetkilisi
tebellüğ yetkisini haiz şahıs

Ich verwende immer die dritte Möglichkeit, aber die anderen beiden sind auch richtig.

Falls jemand eine in türkischen Rechtstexten gebräuchliche Alternative zum osmanischen Wort "tebellüğ" kennt, dann nur her damit. Doch soweit ich weiß, gibt's so etwas nicht.

Zwei kurze Hinweise noch:

Im Zusammenhang mit "yetki" ist "haiz" in der türkischen Rechtssprache besser als "sahip". d.h. ".... yetkisini haiz" klingt aus rein juristischer Sicht besser als "..... yetkisine sahip". In der Allgemeinsprache wird aber natürlich viel eher "sahip" verwendet.

Außerdem wissen viele nicht, dass "haiz" immer den Akkusativ benötigt, also: bir yetki yi haiz; ..... yetkisi ni haiz olmak usw., während "sahip" den Dativ braucht (bir şey e sahip olmak).

Antworten (8)

Ultima Ratio

Obwohl es m.E. keine direkte Übersetzung für " Zustellungsbevollmächtigte" gibt, ziehe ich folgende gebräuchlice Variante vor:
tebellüğ etmeye yetkili kişi

Jon

Ja, ist auch gut! Hauptsache, nicht "tebligat ....." oder "tebliğ ....."!

Jon

Übrigens, da gibt es etwas, das ich nie verstanden habe:

In türkischen Vollmachten sind die Verben, die sich auf "...... yetkili olmak üzere" beziehen, immer so konjugiert:
...... tebliğ ve tebellü ğe , dilekçe verme ye , şunu bunu yapma ya , şunu bunu imzalama ya yetkili

In Verträgen und den meisten anderen Quellen heißt es aber in der Regel:
........ yapma kla yetkilidir.
......... verme kle yetkilidir.
......... faturalama kla yetkilidir.

Wie konjugiert man im Türkischen die Verben, die sich auf "yetkili olmak" beziehen? Welche der beiden Möglichkeiten ist richtig? Oder geht beides? Oder hängt es vom betreffenden Satz ab?

Ich vermute mal, dass "verme ye /yapma ya yetkili" einfach nur eine veraltete Ausdrucksweise ist, richtig? Die "-makla/-mekle yetkili"-Variante ist mir erstmals Mitte bis Ende der 90er Jahre begegnet. Davor las ich immer nur "-meye/-maya yetkili".

Levent

Übrigens, da gibt es etwas, das ich nie verstanden habe:
... In türkischen Vollmachten sind die Verben, die sich auf "...... yetkili olmak üzere" beziehen, immer so konjugiert:
... tebliğ ve tebellüğe, dilekçe vermeye, şunu bunu yapmaya, şunu bunu imzalamaya yetkili...

... Ich vermute mal, dass "vermeye/yapmaya yetkili" einfach nur eine veraltete Ausdrucksweise ist, richtig? Die "-makla/-mekle yetkili"-Variante ist mir erstmals Mitte bis Ende der 90er Jahre begegnet. Davor las ich immer nur "-meye/-maya yetkili".

Die Formulierung mit "vermeye/yapmaya yetkili kılmak" ist keine veraltete Form der Satzbildung im Zusammenhang mit "yetki vermek / yetkilemek / yetkilendirmek / bevollmächtigen / autorisieren.
Sie findet aktuell und analog zu "-mekle/-makla yetkilidir" weiterhin Verwendung.

Jemand wird "imzaya (yetkili olmak üzere / yetkili olması için)" zu Unterschriftsleistung ermächtigt. In der Folge der Bevollmächtigung ist er bevollmächtigt, Unterschrift zu leisten.

In der Formulierung mit "-mekle / -makla yetkilidir" steckt nur noch der Modal-Zusatz - Die Bevollmächtigung wird durch die Formulierung mit sog. Modal-Zusatz (-mek/-mak üzere) höher bestimmt .

bir kimseyi bir şeyi yapmaya yetkili kılmak = jemanden zu etwas ermächtigen (in der Folge)
bir kimseyi bir şeyi yapmakla yetkili kılmak = jemanden bevollmächtigen etwas zu tun (jemandem die Aufgabe erteilen, etwas zu tun)

Genau dieser Unterschied zwischen den beiden Formulierungsformen soll zu Zeiten des ersten Weltkrieges ein Diskussionsthema gewesen sein, als es darum ging, wie die vom damaligen Sultan erteilte Befehlsvollmacht der in der türkischen Armee tätigen deutschen Offiziere zu verstehen ist:

Zamanın Sultanının emir vermekle yetkili kıldığı (emir vermek üzere / emir vermeleri için yetkilendirdiği) Alman subaylar, Osmanlı askerlerine emir vermeye yetkiliydiler (Aufgrund der vom Sultan erteilten Vollmacht waren die deutschen Offiziere ermächtigt, osmanischen Soldaten Befehle zu erteilen).

Jon

Wahrscheinlich bin ich zu doof oder es ist noch zu früh am Montagmorgen, aber ich hab' den Unterschied zwischen "jemanden zu etwas ermächtigen (in der Folge)" und "jemanden bevollmächtigen, etwas zu tun (erteilte Aufgabe, etwas zu tun)" nicht verstanden. Bei welcher der beiden Möglichkeiten ist die Bevollmächtigung "stärker/höher" und warum? Nächste Frage: Warum wird in den Verträgen, die ich kenne, nur "yapmakla yetkilidir" benutzt und nicht "yapmaya yetkilidir"?

Levent

1. Bei welcher der beiden Möglichkeiten ist die Bevollmächtigung "stärker/höher" und warum?
2. Nächste Frage: Warum wird in den Verträgen, die ich kenne, nur "yapmakla yetkilidir" benutzt und nicht "yapmaya yetkilidir"?

1. wenn "-mekle/-makla" eingesetzt wird, ist die Formulierung lt. Aussage des Professors "höher bestimmt", weil der sog. Modal-Effekt eintritt, d.h. die Ausdrucksweise sprachlich effektiver, bezeichnender wird.

2. Gerade deshalb findet wohl in den Verträgen die ausdrucksstärkere Variante der Formulierung Verwendung.

Jon

Ah ja, interessant. Ich hatte den qualitativen Unterschied gar nicht wahrgenommen, da ich von Anfang an davon überzeugt war, dass es keinen Unterschied gibt und die eine Variante lediglich die alte Ausdrucksweise und die andere die neue ist.

Ich bin mir da nicht so sicher und glaube eher, dass sich "-makla yetkilidir" gegenüber "-maya yetkilidir" aus anderen Gründen durchgesetzt hat, die nichts mit der Wahrnehmung feinster Nuancen zu tun haben, und zwar wegen der Analogie zu " -makla yükümlü ". Wahrscheinlich hat man eingesehen, dass die Konstrukte "yükümlü olmak" und "yetkili olmak" sich vom sprachlichen Prinzip her völlig gleichen und daher "yetkili" in der türkischen Rechtssprache dasselbe grammatikalische Kleid benötigt wie "yükümlü". Dies würde aber natürlich voraussetzen, dass "-makla yükümlü" schon "vorher" da war und es bei "yükümlü" nicht ebenfalls die Möglichkeit gibt, es in der Form "yapma ya yükümlü" auszudrücken.

Levent

Ich bin mir da nicht so sicher und glaube eher, dass sich "-makla yetkilidir" gegenüber "-maya yetkilidir" aus anderen Gründen durchgesetzt hat, die nichts mit der Wahrnehmung feinster Nuancen zu tun haben, und zwar wegen der Analogie zu "-makla yükümlü".
...
Dies würde aber natürlich voraussetzen, dass "-makla yükümlü" schon "vorher" da war und es bei "yükümlü" nicht ebenfalls die Möglichkeit gibt, es in der Form "yapmaya yükümlü" auszudrücken.

Ich habe hier nur die Meinung eines Sprachwissenschaftlers weitergegeben.

Er sagte ausdrücklich, durch die Auswahl der Formulierungsvariante mit dem Suffix "-mekle/-makla" wird die Aussage "höher bestimmt", merklich differenziert.

In den Verträgen steht deshalb "yapmakla yetkilidir", weil diese Art der Formulierung eine Bestimmung (eine Art Anordnung, Vorschrift, Verfügung) innehat.

Was die andere Feststellung betrifft, stimme ich dir insoweit zu:

Genauso wie man nicht "yapmaya yükümlü" sagen kann ("yapmakla yükümlü" ist besser), wäre ein Konstrukt mit "yapmakla yetkili" falsch (richtig: "yapmaya yetkili" ).

yükümlü | mükellef | bir işin gereğini yapmak zorunda olan | her hangi bir şeyi yapmakla yükümlü olan (kimse)
verpflichtet

yetkili | salahiyetli | salahiyettar | bir işte yetkisi olan | bir işi yapmaya yetkisi olan (kimse) |
befugt

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