Das Konsulatsproblem hat begonnen

Rubrik: Berufsbezogene Themen / Çevirmenlik Mesleği · 30 Beiträge ·

Tommiks

Heute hat zum ersten Mal seit vielen Jahren ein weit entferntes Konsulat eine von mir angefertigte Übersetzung abgelehnt, weil ich nicht in seiner Übersetzerliste stehe. Dieses Konsulat hatte jedoch meine Übersetzungen viele Jahre lang problemlos überbeglaubigt. Doch jetzt auf einmal nicht mehr.

Die hier neulich im Forum angesprochene Neuregelung aus Ankara scheint also ab sofort verbindlich zu sein.

Frage: Welche Stelle in Ankara ist dafür verantwortlich, dass die Konsulate seit Anfang 2011 nur noch solche Übersetzungen legalisieren dürfen, die von Übersetzern aus der eigenen Region dieses Konsulates stammen?

Außerdem bin ich ebenso wie Levent der Meinung, dass die Diskrimierung beeidigter/ermächtigter Übersetzer nichtürkischer Herkunft (diese dürfen ja seit neuestem gar nicht mehr "für die türkischen Konsulate" übersetzen!) gegen geltendes Recht verstößt und man dagegen Beschwerde einlegen kann.

Antworten (29)

devin

Hallo Jon,

hepimize geçmiş olsun. Bu bürokratlar işimizi iyice zorlaştırıyorlar. Ankara'daki bu tür işlerle ilgilenen makam, T.C. Dışişleri Bakanlığı Konsolosluk Prensipler Daire Bakanlığı'dır.

Bence hepimiz birlikte bu ''yeni yönetmeliklere'' isyan edelim. Kim bilir belki neler başarabiliriz. :D" title=">:D" class="bbcode_smiley" /><

SvS

Daniel

Tommiks

Merhaba Daniel;

Konsolosluk Prensipler Daire Başkanlığı'nın her konsolosluğun bundan böyle sadece kendi tercümanlar listesinde yazılı olan çevirmenlerin tercümelerini tasdikleyebileceğine dair genelgesini ne kadar aradıysam da bulamıyorum. Ayrıca "Konsolosluk İşleri Daire Başkanlığı" adı ile "tercüman", "tercümanlar" gibi kelimelerle de Google Türkiye'de çok kelimeli aramalar yaptım, fakat Tasdik Şerhi (Apostille) ile ilgili bir genelge dışında hiçbir sonuç alamıyorum. Yardımcı olabilir misin? Daire Başkanlığı ile irtibata geçmeden önce bu mantıksız yönerge hakkında çok ayrıntılı bir şekilde bilgi edinmekte fayda vardır.

devin

Merhaba Jon,

elimde sadece 1982 tarihli Konsolosluk Prensipler Daire Başkanlığı'nın yabancı uyruklu tercümanların tasdiklerini kabul edilmeyeceğine ilişkin genelgesi var. Sözünü ettiğin Konsolosluk Prensipler Daire Başkanlığı'nın her konsolosluğun bundan böyle sadece kendi tercümanlar listesinde yazılı olan çevirmenlerin tercümelerini tasdikleyebileceğine dair genelge ile ilgili farklı farklı yorumlar var. Bazı konsoloslukar ''saçma böyle bir şey yok'' derler bazıları ise ''evet doğru'' derler. Berlin'deki büyükelcilğin bana bildirdiğine göre Mayıs veya Hazıran ayında söz konusu olan Prensiper Daire Bakanlığı'nca tüm konsolosluklara böyle bir genelge gönderilmiştir. Fakat elimde buna dair maalesef somut ve yazılı bir şey yok, sadece büyükelçilikten ve bazı konsolosluklardan edindiğim 'kulaktan dolma bilgiler'. Diğer mesele ile (yabancı uyruklu tercümanlar meselesiyle) artık Avrupa Komisyonu ilgilenecek fakat onlardan da hala ses yok.

SvS

Tommiks

Folgende Neuigkeit: Ich erhielt vorhin einen Anruf von einem weiteren Konsulat, das sich ebenfalls nicht im selben Bundesland wie ich befindet. Die wollen mich aufgrund meiner "Beschwerdebriefe" vom vergangenen Jahr gern in ihrer Liste behalten. Doch dazu müsste ich - neben den an anderer Stelle dieses Forums bereits aufgezählten schriftlichen Nachweisen - unbedingt eine Bestätigung des Landgerichts oder Oberlandesgerichts mitbringen, aus dem hervorgeht, dass ich im Bundesland dieses Konsulates beeidigt/ermächtigt bin. Dies würde dann laut den neuen Verfahrensweisen, die im vergangenen Jahr bei einer Tagung der Konsulate festgelegt worden sei, völlig ausreichen.

Mit anderen Worten: Um bei einem Konsulat, das sich in einem anderen Bundesland befindet, weiterhin zugelassen zu sein, könnte es möglicherweise genügen, dass man den Beeidigungs-/Ermächtigungsnachweis, den man ja bereits für sein eigenes Bundesland hat, einfach in Fotokopie an ein Landgericht oder ans Oberlandesgericht in dem anderen Bundesland schickt und sich dort quasi ebenfalls beeidigen/ermächtigen lässt! Ob das per Post geht? Oder muss man persönlich zu dem im anderen Bundesland befindlichen Landgericht/Oberlandesgericht fahren, auch wenn man bereits in seinem eigenen Bundesland beeidigt/ermächtigt ist? Sind solche Mehrfach-Beeidigungen/-Ermächtigungen in mehreren Bundesländern denn überhaupt erlaubt?

M. Mustafa Sahin-Brandt

Hallo Jon, Hallo Daniel,

ich höre das erste mal von so einer Regelung. Ich bin total überrascht und empört. Ich werd das türkische Konsulat in Düsseldorf anrufen und fragen, wie sie das handhaben? Ich hoffe, ich denke morgen oder übermorgen dran.

Gruß

Mustafa

Tommiks

In der Zwischenzeit (Anruf bei einem Landgericht in dem Bundesland, in dem sich das besagte Konsulat befindet), weiß ich, dass es leider nicht ausreicht, seine Ermächtigung/Beeidigung für das eigene Bundesland, in dem man wohnt, einfach an das Landgericht/Oberlandesgericht in dem anderen Bundesland zu schicken. Man muss einen richtigen Antrag auf Beeidigung stellen, alle Unterlagen einreichen, dann ca. einen Monat warten, bis man zugelassen wird, dann einen Termin mit dem Präsidenten des Gerichts vereinbaren, persönlich hinfahren und eine teure Gebühr (ca. 150 Euro) bezahlen.

Da ich dies jedoch für mehrere Bundesländer tun müsste (und zwar für all die Bundesländer, in denen es Auftraggeber (Übersetzungsbüros) gibt, die mir regelmäßig "Konsulatsaufträge" schicken), habe ich mich entschieden, es nicht zu machen, da ich dann mehrere sehr weite Fahrten, einen extremen Zeitverlust und hohe Gebühren in Kauf nehmen müsste. Wenn ich den Zeitaufwand für alle Anträge an Gerichte und Konsulate + persönliches Erscheinen in Geld umrechnet und alle Kosten mitzähle (Gebühren, Benzin, evt. sogar Übernachtung usw.), komme ich auf Kosten in Höhe von 1.500,- bis 2.000,- Euro. Um diese Summe wieder reinzuholen, müsste ich dermaßen viele kleine Urkunden übersetzen, dass sich das Ganze für mich gar nicht lohnt.

Daher verzichte ich darauf und werde halt ab sofort alle "Konsulatsaufträge" aus anderen Bundesländern ablehnen. Wie bereits an anderer Stelle in diesem Forum beschrieben, werde ich dadurch natürlich viele Kunden verlieren (viele Übersetzungsbüros, die seit zig Jahren mit mir zusammenarbeiten, werden sich nach anderen Kollegen umschauen müssen, die in deren Bundesland leben und bei dem dort zuständigen Konsulat zugelassen sind). Auf die Weise werde ich danan natürlich auch einen Teil meiner Kunden ganz an andere Kollegen verlieren, also auch was Nichtkonsulatsaufträge betrifft.

Es ist nun also tatsächlich das eingetreten, was ich dort schon vor Monaten vermutet hatte. Wegen einer völlig bescheuerten Neuregelung aus Ankara, durch die der positive, überregionale Effekt des Internet zunichte gemacht wird, muss ich über kurz oder lang hohe Umsatzverluste in Kauf nehmen. Ein herzliches Dankeschön nach Ankara!

Kantuerk

Ich habe meinen hier bereits angekündigten Text an die Bundeskanzlerin, den türkischen Botschafter in Berlin und den deutschen Botschafter in Ankara gerichtet.

Kantuerk

Ich habe heute einen Anruf der türkischen Botschaft in Berlin erhalten. Man hat sich dort des Problems angenommen und prüft aktuell die Rechts- und Sachlage in Bezug auf die Übersetzer- und Dolmetschertätigkeit in Deutschland nach deutschem Recht und die Lage der Übersetzer und Dolmetscher, deren Tätigkeit die Tätigkeit der Notare bei den türkischen Konsulaten berührt. Die hier neuerdings geübte Praxis beruht auf einem "genelge" der "Noterler Birligi", die von den Notaren zu verlangen scheint, nur Übersetzer und Dolmetscher türkischer Staatsangehörigkeit zuzulassen. Ich selbst habe diese Aussage noch nicht überprüft und bin gespannt, wie es hier weitergeht.

Anajulia

Hi Leute.

Ich hatte neulich das gleiche Problem. Ich bin bei den Konsulaten in Hannover und München gemeldet, neulich rief mich eine aufgeregte Kundin aus Berlin an und teilte mir mit, dass das Berliner Konsulat (Botschaft) meine Übersetzung nicht akzeptiere. Ich solle schnell meine Vereidigungsurkunde per Fax schicken. Nachdem ich das getan hatte, war alles in Ordnung, die Kundin rief später wieder an und bedankte sich tausend Mal.

Ich stehe in der Übersetzerliste der Seite e-konsolosluk drin, ich denke, der zuständige Sachbearbeiter war nur zu faul, um da mal nachzusehen.

Ich gelte allerdings als "türkischer" Übersetzer. Zu dem Problem mit der (nicht-)Anerkennung der Übersetzungen von nichttürkischen Übersetzern kann ich nichts sagen.

Gruß,

HV

Tommiks

Ich hab mir vorhin überlegt, in welchen Fällen es wohl möglich wäre, die Überbeglaubigung durch ein Konsulat zu umgehen, d.h. dass der Kunde unsere Übersetzung direkt in die Türkei schickt/mitnimmt, anstatt damit zum Konsulat zu gehen. Weiß jemand, bei welcher Art von Urkunden die Behörden in der Türkei auf jeden Fall den Überbeglaubigungsstempel eines Konsulates sehen wollen und bei welchen Urkunden nicht? Auf meinen beglaubigten Übersetzungen ins Türkische, die für die Türkei bestimmt sind, steht ganz unten immer "T.C. ...... Başkonsolosluğunda kayıtlı yeminli tercüman". Ich könnte mir gut vorstellen, dass dieser Vermerk für viele türkische Behörden bereits ausreichend sein könnte. Möglicherweise könnte man hier eine "Wissenslücke" auf Seiten der türkischen Behörden ausnutzen oder sie mit einem Trick dazu bringen, dass sie gar nicht mehr darauf achten, ob der große Stempel vom Konsulat hinten drauf ist. Der Trick könnte so aussehen: Ich würde das für mich zuständige Konsulat, in dessen Liste ich stehe, um Zusendung einer Bescheinigung bitten, aus der hervorgeht, dass ich bei diesem Konsulat zugelassen bin, und ich würde dann an jede Übersetzung, die direkt in die Türkei gehen soll, eine Kopie dieser Konsulatsbescheinigung anheften und den Kunden mitteilen, dass eine Überbeglaubigung durch ein Konsulat nicht nötig ist.

Was meint ihr, könnte dieser Trick funktionieren? Wenn ja, bei welcher Art von Urkunden oder bei welchen türkischen Behörden könnte es am ehesten Aussicht auf Erfolg haben?

Kantuerk

Liebe Kollegen,

ich habe zwischenzeitlich ein Schreiben von der Botschaft in Berlin erhalten. Hiernach sollen nichttürkische Übersetzer nicht diskriminiert werden. Sie sollen nur dann nicht beauftragt werden können, wenn es um geheim zu haltende Angelegenheiten geht.

Der Unsinn, dass man für jedes Bundesland eine eigene Beeidigung benötigt (womöglich dann noch unterschieden von Gerichtssprengel zu Gerichtssprengel) müsste wohl länderübergreifend politisch gelöst werden.

Noch eine Bemerkung zu meiner Praxis als Anwalt, der solche Übersetzungen zu organisieren hat:

Wir lassen - für Sie als Übersetzerkollegen "leider" - die Übersetzungen in der Türkei vornehmen, wenn sie dort zu Beweiszwecken vorzulegen sind. Wir haben "unseren Notar" und "unseren Übersetzer", der dann auch schon mal meine Übersetzungen oder die eines hiesigen Übersetzers prüft und übernimmt. Auf den in Deutschland tätigen professionellen Übersetzer greife ich daher nur für Türkisch-Deutsch zurück.

Des weiteren noch ein rechtlicher Hinweis: Die Beeidigung dient der Sicherstellung der Übersetzerqualität. Ein Gericht muss aber die Übersetzung eines Übersetzers aus einem anderen Bundesland nicht zurückweisen, es hat meines Wissens hier Ermessen.

Tommiks

Das Argument "Wir lassen Übersetzungen ins Türkische grundsätzlich nur in der Türkei machen" hört man hier immer wieder. In Ihrem Fall verstehe ich sogar die Motivation, die dahintersteckt, möchte aber darauf hinweisen, dass die Beauftragung von Notariatsdolmetschern/-übersetzern (falls Sie diese gemeint hatten) bei juristischen Übersetzungen ins Türkische mit einem enormen Fehlerrisiko behaftet ist. Im Laufe der Jahre und Jahrzehnte habe ich aus den jeweils unterschiedlichsten Gründen schon zahlreiche Notariatsübersetzungen sowohl ins Deutsche als auch ins Türkische auf dem Tisch gehabt; es werden mittlerweile weit über 100 Fälle gewesen sein, die ich nachträglich auszubügeln hatte. Über die Qualität der Notariatsübersetzungen ins Deutsche wollen wir mal gar nicht erst reden, die sind in aller Regel unter aller Sau und manchmal muss man sich echt fragen, wo der Kollege seine Deutschkenntnisse bloß her hat. Doch auch was die im Auftrag türkischer Notariate angefertigten Übersetzungen ins Türkische angeht, möchte ich mal einen Notariatsdolmetscher in der Türkei sehen, der bei einer schriftlichen Übersetzung in der Lage wäre,

1. sich konsequent an die Regeln der türkischen Amts- und Juristensprache zu halten und keine haarsträubenden Grammatikfehler u.ä. zu machen,

2. die Fachbegriffe wenigstens einigermaßen richtig zu übersetzen,

3. die etwas verschachtelteren Satzstellungen im Deutschen nicht misszuverstehen und tatsächlich einmal ohne gravierende Verwechslung der Satzbausteine ins Türkische zu übersetzen.

Es dürfte selten vorkommen, dass ein türkischer Notariatsübersetzer in allen drei Punkten alles richtig macht.

Wahrscheinlich wird man mir jetzt vorwerfen, meine Ansprüche seien ja eh viel zu hoch oder ich würde mich hier zu weit aus dem Fenster lehnen oder gar übertreiben. Doch weit gefehlt. Ich weiß schon ziemlich genau, wovon ich rede.

Ich stelle jetzt mal die kühne Behauptung auf, dass der in Deutschland lebende durchschnittliche Cafeuni-Teilnehmer bei Übersetzungen ins Türkische keineswegs schlechter abschneidet als ein durchschnittlicher Notariatsübersetzer in der Türkei. Und ich würde sogar noch weiter gehen und behaupten, dass ich in jeder beliebigen Notariatsübersetzung ins Türkische, die man mir auf den Tisch legt, bereits auf den allerersten Blick Fehler (auch gravierende) finden werde, die bisher niemandem aufgefallen sind. Typisches Beispiel: deutsche Verträge oder Gerichtsurteile ins Türkische. Da hab ich noch nie eine einigermaßen brauchbare Übersetzung ins Türkische gesehen, sofern ein "Noterlik"-Stempel drunter war.

Soweit zu meinem Standpunkt zu diesem Thema. Was ich oben schrieb, bezog sich ausschließlich auf die in der Türkei arbeitenden Notariatsdolmetscher, unter denen es nach meinen Beobachtungen nur ganz wenige wirklich gute Übersetzer zu geben scheint. Unter den anderen Kollegen in der Türkei kenne ich hingegen einige Leute, die wirklich außerordentlich kompetent sind. Es gibt dort sogar einige Wenige, die auch ins Deutsche ganz ordentlich übersetzen, obwohl sie nie oder nur ganz selten nach Deutschland kommen.

Tommiks

Meine obigen Beiträge der letzten Tage scheinen irgendwie total untergegangen zu sein, besonders dieser hier:

[Link entfernt]

Kann jemand was dazu sagen?

mecevit

Jon,

Sadece kendi deneyimlerime dayanarak şunu söylemek istiyorum ki burada yani Türkiye de Resmi Dairelerde ve Mahkemelerde şu kanıya vardım “ belge Türkiye de kullanılacaksa – çevirisini de Türkiye de yapılmasını istiyorlar ve belgeyi çevirebilmek içinde genelde Apostilli olmasını istiyorlar bilhassa Mahkeme kararları ve Muvafakatnameler de. Hatta dün Türk asıllı bir Alman Vatandaşı nikâh muamelesi için Almanya’daki Konsolosluktan onaylı pasaport tercümesi yaptırmış. Ama buradaki Nikâh Dairesi kabul etmediği için tekrar yaptım.

Aynı zamanda Almanya Konsolosluğu tarafından verilen mavi kartlar Türkiye de resmi dairelerde bir işe yaramıyor. Tapu, Nikâh işlemleri ve Nüfus Müdürlüğü işlemlerinde muhakkak Pasaport veya Alman Kimliği tercümesi istiyorlar.

Tommiks

Merhaba Semiha;

Konsolosluk resmi bir dairedir. Konsolosluğun düzenlediği her belgenin, konsolosun hukuki, idari ve siyasi anlamda bağlı bulunduğu devlet olan Türkiye'de de geçerli olması gerekir, öyle değil mi? Konsoloslukça tasdik edilmiş çevirilerin de konsolosluklar tarafından Türkiye'de kullanılmak üzere düzenlenmiş resmi belgelerin de Türkiye'de kabul edilmeyişi, yukarıda yadırgadığımız hukuk ya da hakkaniyet prensiplerine aykırı uygulamalardan biri olsa gerek. Yoksa, konsolosluğun bu konudaki yasal yetkilerini ortadan kaldıran bir genelge veya yönetmeliğe dayanarak mı hareket ediyorlar?

21 Haziran günü yazmış olduğum yorumumda, Türkiye'deki noterliklerce Türkçeden Almancaya yapılan çevirilerin belli bir kısmının, Almanca anlatım ve terim seçimi açısından çok zayıf ve hatalı olduğundan Almanya'da kabul edilemeyerek yeniden çevrildiğinden bahsetmiştim. Fakat şimdi bir çevirinin anlaşılmayacak kadar kötü olduğu için kabul edilmemesi bir yana, eğer gerekli eğitimi görmüş, diplomalarını almış yeminli bir tercümanın konsolosluk onaylı pürüzsüz, fevkalade çevirisi dahi Türkiye'de reddediliyorsa, bunun tamamen keyfi bir uygulama olduğuna kanaat getirmek mümkün.

M. Mustafa Sahin-Brandt

Günaydın Arkadaşlar,

Herkese İyi Bir Hafta Diliyorum.

Yukardaki yazıları okudum ve bu konuyla ilgili deneyimimi aktarmak istedim.

Yurtdışında yapılan çeviriler, konsolosluk veya büyükelçilikler tarafından onaylanmış ise, Türkiye de kabul edilmemesi söz konusu değildir. Jon bu konuyu gayet güzel anlatmış. Çünkü bu yerler de Türkiye'nin birer resmi kurumlarıdır. Eğer böyle bir tereddütle karşılaşılırsa, Valiliklerde, çeviriyi veya herhangi bir resmi evrakı onaylayan yurtdışındaki makam ve kişilerin imza (İmza Sirküleri gibi) örnekleri vardır. Oralarda istenilirse kontrol ettirilebilir.

Türkiye de yapılan Türkçe den Almanca ya çevirilerde hata yapmamak için ben şahsen titizlik gösteriyorum. Yaptığım çevirileri mutlaka sizler gibi profesyonel kişilerin görüşüne sunuyorum. Onlardan tereddüt ettiğim konularda yardım alıyorum. Benim için en önemlisi Türkiye'nin imajının iyi olmasıdır. Çünkü bizler Almanya da yaşamıyoruz. Zaten ayda bir, iki defa çeviri konusu ancak geliyor. Onu da düzgün yapmazsak, ayıp olur herhalde. En büyük sıkıntım, vatandaşın mesai saatı bitimine yakın gelmesi, ve yarım saatte işin bitmesini istemesi. Eğer vatandaşın isteğini yerine getiremezsen, "Sen bu işi bilmiyorsun" oluyor. Hatta "Hocam ben tercüme ederim ama, benimkini noter kabul etmiyor" ifadeleriyle karşılaşıyorum. "Hangi okulu bitirdin?" diye sorduğumda. Hauptschule diyor. Almanya dan gelenler, biz Türkiye de yaşayanlara genellikle tepeden bakıyorlar. Yaptığımız çeviriyi gördükten sonra, bu fikirleri biraz yok oluyor ve saygı ifadeleri başgösteriyor. Olsun biz bunlara alıştık. Herşeye pozitif bakmaya çalışıyoruz. Çünkü felsefem kim olursa olsun, insanı sevmek, ona hizmet etmektir. Bundan zevk alıyorum.

Saygı ve Sevgilerimle.

Anajulia

Hallo zusammen!

Eine Frage: Wie sieht es denn jetzt mit den in dieser Liste: [Link entfernt] eingetragenen Übersetzer aus? Sind diese überall zugelassen?

Hat jemand da Erfahrungen gemacht? Wie ich bereits weiter oben geschrieben habe, hat mich (aus Hannover) das Konsulat in Berlin z.B. anerkannt, nachdem ich denen meine Beeidigungsurkunde zugefaxt hatte.

Gruß,

HV

Tommiks

Meinst du mit "Beeidigungsurkunde" die Urkunde, die man vom OLG bzw. LG bekommt? Wann hast du die den Berlinern gefaxt, jetzt vor kurzem oder letztes Jahr? Soweit ich weiß, kann das bloße Faxen der Beeidigungsurkunde unmöglich ausreichen, da sogar "mein" Konsulat, in dessen Bezirk ich lebe und bei dem ich sicher zugelassen bin, von mir ungefähr alle zwei Jahre eine Stempel- und Unterschriftsprobe verlangt. Wie kann es sein, dass die Berliner nicht mal das verlangt haben, obwohl du ja sonst gar nicht bei denen zugelassen bist? Das ergibt alles keinen Sinn und klingt für mich eher nach einem Glückstreffer derart, dass die Berliner in dem Fall nur ausnahmsweise ein Auge zugedrückt haben, weil die Frau vielleicht furchtbar gebettelt hat.

Anajulia

Genau, die Urkunde über die Belehrung und Beeidigung durch das LG Hannover meine ich. Dazu habe ich denen noch ein Formular geschickt, welches ich vom türkischen Konsulat in H bekommen hatte, welches alle gemeldeten Übersetzer vor einiger Zeit darum gebeten hatte, ihre persönlichen Daten mit diesem Formular zu aktualisieren. Eine Kopie hatte ich mir aufbewahrt. Dann war alles in Ordnung. Ich glaube allerdings auch, dass die Konsulate da selbst nicht genau wissen, wie sie vorgehen sollen.

Etwas anderes:

Ich übersetze gerade einen Ausschreibungstext. Da heißt es:

Yerli istekliler ile Türk vatandaşı gerçek kişi ve/veya Türkiye Cumhuriyeti kanunlarına göre kurulmuş tüzel kişi ortağı bulunan iş ortaklıkları veya konsorsiyumlar tarafından sunulan ve yabancı dilde düzenlenen belgelerin tercümelerinin, Türkiye'deki yeminli tercümanlar tarafından yapılması ve noter tarafından onaylanması zorunludur.

Das steht jetzt schon in den Standardtexten drin, es handelt sich um eine öffentliche Ausschreibung nach Gesetz Nr. 4734. Das wird einige Jahre dauern, das da wieder rauszukriegen...

LG,

Hudaverdi

Levent

Yerli istekliler ile Türk vatandaşı gerçek kişi ve/veya Türkiye Cumhuriyeti kanunlarına göre kurulmuş tüzel kişi ortağı bulunan iş ortaklıkları veya konsorsiyumlar tarafından sunulan ve yabancı dilde düzenlenen belgelerin tercümelerinin, Türkiye'deki yeminli tercümanlar tarafından yapılması ve noter tarafından onaylanması zorunludur.

Das steht jetzt schon in den Standardtexten drin, es handelt sich um eine öffentliche Ausschreibung nach Gesetz Nr. 4734. Das wird einige Jahre dauern, das da wieder rauszukriegen...

Oje, Oje ...

Das kann doch nicht wahr sein!

Wir sollten der Sache nachgehen.

Wer macht mit?

nayilinal

Türkiye'deki çevirmen lobisinin canhıraş çalıştığını anladık ta, Karlsruhe Başkonsolosluğu'nda kaydı bulunan bir meslektaşımızın çevirilerinin aynı eyaletteki Stuttgart Başkonsolosluğu'nca çevirilerinin reddedilmesi hangi mantıkla bağdaşıyor? Neden böyle bir uygulamaya geçilmek ihtiyacı hissedildi? Buna da direnmeyeceksek, pes doğrusu..

Kantuerk

Ich will mich mal wieder einmischen:

1. Qualität der Übersetzungen in der Türkei - natürlich kann man nicht jeden Text einfach so durch einen yeminli tercüman in der Türkei machen lassen. Daher meine Bemerkung, dass wir unsere eigenen Übersetzungen einem yeminli tercüman überlassen, der den Text dann als eigenen verwenden darf. Das geht natürlich nicht überall. Für die Übersetzer in Deutschland bedeutet das natürlich weniger Geschäft. Da müssten die in Deutschland sitzenden Übersetzer und Dolmetscher eben versuchen, an türkischen Büros anzudocken. Sind die Übersetzungen gut, können auch hiesige Preise durchgesetzt werden.

2. Ausschreibungen: Da werden die in Deutschland tätigen Übersetzer nichts machen können, höchstens über Zif. 1. Ich persönlich halte diese Regelung auch nicht für rechtswidrig. Sie richtet sich nicht gegen die in Deutschland tätigen Übersetzer. Es geht ja um Übersetzungen, die aus Kasachstan, Hawaii, Singapur oder sonst aus irgendeinem Land dieser Welt kommen. Als Maßstab wird hier also - nachvollziehbar - die Qualifizierung nach türkischen Vorgaben eingesetzt. Dass die besten Übersetzer tatsächlich vermutlich nicht nur in der Türkei, sondern auch in Deutschland zu suchen sind, ist ein Kollateralschaden, den der Gesetzgeber leider in Kauf nehmen muss, um das Hereinbrechen schlechter Übersetzungen aus den übrigen Teilen der Welt zu verhindern.

Anajulia

Hallo Leute!

Vom türkischen Generalkonsulat in Hannover erreichte mich heute folgende Mitteilung:

T.C.

HANNOVER BAŞKONSOLOSLUĞU

Konu: Tercüman listesi Sayı: 607-Terc.

12.12.2011

Sayın Tercüman

Noterlik Kanununun ilgili hükümleri çerçevesinde, Başkonsolosluğumuzda kayıtlı tüm tercümanların anılan Kanunun 75.maddesi gereğince Başkonsolosluğumuza şahsen gelerek yemin etmesi gerekmektedir.

Oluşturulacak tercüman listesine yeniden kaydolmak istemeniz halinde 31.03.2012 tarihine kadar;

* Başkonsolosluğumuz görev bölgesindeki Mahkemelerden edinilen yeminli tercüman olarak tanındığınızı gösterir belgenin aslı ve fotokopisi,

* Nüfus cüzdanınızın aslı ve arkalı önlü fotokopisi,

* Alman vatandaşlığına geçilmiş olması halinde Alman kimlik belgesinin aslı ve arkalı önlü fotokopisi,

* Bir adet vesikalık fotoğraf,

* ve kullandığınız kaşeniz ile,

çalışma günleri içerisinde Başkonsolosluğumuza müracaat etmeniz gerekmektedir.

Yemin gününü saptamak ve konuya ilişkin olabilecek sorularınız için [E-Mail entfernt] e-posta adresiyle irtibat kurmanızı rica ederim.

Erol ODABAŞ

Muavin Konsolos

(Da die Mitteilung in Form einer angehängten docx-Datei kommentarlos übermittelt wurde und ich mit dem Absender Tan Şenel nichts anfangen konnte, habe ich die Datei vor dem Öffnen auf Viren überprüft. )

Was haltet Ihr davon?

Gruß,

Hudaverdi

Tommiks

Ein Kollege, der heute dasselbe Schreiben erhielt, hat mich heute darüber informiert. Habe ihm soeben Bescheid gesagt, er wird hier bestimmt bald etwas dazu sagen (er hat in dieser Sache gleich mal nachgeforscht) .

Tommiks

Übrigens, ich habe in den vergangenen Monaten bei jedem Auftrag ins Türkische, der fürs Konsulat bestimmt war, zusammen mit der Übersetzung stets eine Kopie meiner Beeidigungsurkunde und ein Beiblatt mit meinen Stempeln und meiner Unterschrift mitgeschickt, damit die in anderen Bundesländern lebenden Privatkunden diese Nachweise ihrem jeweiligen Konsulat mit vorlegen. Seit neuestem funktioniert dieser Trick aber nicht mehr überall; es kam in der letzten Zeit zweimal vor, dass ein Noterlik-Beamter eines Konsulates, das in den vergangenen Monaten überhaupt keinen Ärger gemacht hatte, plötzlich meine Übersetzungen nicht mehr überbeglaubigen wollte, und zwar mit den Worten ( ZITAT! ):

"Bu tercümanın tercümelerini kesinlikle kabul etmiyoruz. Bizim tercümanlarımızdan birine yaptırınız."

Die Beschwerden des Endkunden, dass doch meine Beeidigungsurkunde und ein Stempel- und Unterschriftsmuster von mir vorliegt und meine Übersetzung auch inhaltlich einwandfrei ist, sollen überhaupt nichts gebracht haben. Der Endkunde sagt, er sei von diesem Beamten wie ein Mensch dritter Klasse behandelt worden, und das, nachdem er in einer 100 m (!) langen Warteschlange gestanden hat, um dann mit den obigen Worten abgespeist zu werden!!! Ist das nicht eine Riesenfrechheit? Meine Übersetzungen sind also nicht mal das Papier wert, auf dem sie ausgedruckt sind? Da fällt mir echt nichts mehr ein.

Besonders ärgerlich für mich war, dass es sich in diesem Fall um ein sehr kompliziertes Scheidungsurteil ins Türkische (mit Dutzenden von schwierigen Fachbegriffen und sehr selten benutzten juristischen Formulierungen) gehandelt hatte, für dessen fachgerechte Übersetzung ich mich unglaublich anstrengen musste. Und nach alledem kommt irgendein Beamter daher und schickt den Endkunden, der 150 bis 200 Euro für diese superschwere Übersetzung gezahlt hat, einfach wieder nach Hause! Unfassbar, diese Frechheit!!!

Ich werde definitiv keine Aufträge mehr annehmen, bei denen ich weiß, dass der Endkunde die Übersetzung zu einem "fremden" Konsulat bringen wird, bei dem ich nicht in der Liste stehe!

Anajulia

Also, wenn ich das richtig verstanden habe, gilt dann aber die Beeidigung für alle Konsulate, nicht nur für das eine, bei dem einem der Eid abgenommen wurde, oder?

Insofern finde ich diese "Lösung" allerdings positiv, da offensichtlich Übersetzer mit deutscher Staatsbürgerschaft nicht mehr per se ausgeschlossen werden.

Ich werde da morgen mal anrufen und nachhaken.

Gruß,

Hudaverdi

Tommiks

Aber was ist mit der folgenden (entscheidenden) Frage von Hüdaverdi:

Also, wenn ich das richtig verstanden habe, gilt dann aber die Beeidigung für alle Konsulate, nicht nur für das eine, bei dem einem der Eid abgenommen wurde, oder?

Und machen das dann alle Konsulate so, dass die dort durchgeführte Beeidigung von dem Augenblick an für ALLE Konsulate gilt? Oder macht das nur Hannover??

M. Mustafa Sahin-Brandt

Hallo Hudaverdi,

Ich hab die sogar aus dem selben Grund gelöscht. Verdacht auf Spam ... Ich dachte, wenn die Mail wirklich von einem "Amt" wäre müsste es in der Betreffzeile etwas stehen und zwei drei Sätze in der Mail. Nach dem Motto "Hier, lies. Den hat mein Chef geschrieben"... Tja so irrt man sich. Nachdem ich aber deinen Beitrag gelesen hab, hab ich die Mail aus dem Papierkorb rausgeholt....

Du sagst "Also, wenn ich das richtig verstanden habe, gilt dann aber die Beeidigung für alle Konsulate, nicht nur für das eine, bei dem einem der Eid abgenommen wurde, oder?" Ich sag nein! Denn im Brief steht folgendes: Başkonsolosluğumuz görev bölgesindeki Mahkemelerden edinilen yeminli tercüman olarak tanındığınızı gösterir belgenin aslı ve fotokopisi,...

Für mich heißt das; ich bin z.B. in Oldenburg beeidigt worden. Ich komme NUR auf die Übersetzerliste des türkischen Generalkonsulates in Hannover. Solltest du aber in mehreren Orten beeidigt worden sein - was rein theoretisch ginge - könntest du dich in mehreren Listen eintragen lassen.

Gruß

mustafa

Anajulia

Also es gibt in Niedersachsen ( Link ) zusätzlich zu dem Kuddelmuddel, den die türkischen Konsulate ohnehin schon produzieren, eine durch die Landesregierung veranlasste zusätzliche Besonderheit:

Nämlich werden ab dem [Telefonnummer entfernt] nur noch Vereidigungen durchgeführt, wenn der Kandidat eine einschlägige Ausbildung zum Übersetzer/Dolmetscher vorweisen kann. Bestehende Vereidigungen laufen zum 31.12.2015 aus.

Diese "Bestandsdolmetscher" werden in der Dolmetscherliste des Justizministeriums ( Link ) nur auf besonderen Antrag ( Link ) aufgeführt. Ich selbst stehe da nicht mehr drin. Ich habe auch noch keinen Antrag gestellt. Da ich auch kein ausgebildeter Übersetzer/Dolmetscher bin, werde ich wohl ab dem 31.12.2015 meinen Beeidigtenstatus verlieren. Ich könnte mir vorstellen, dass das Gen.Konsulat Hannover auch angesichts dieser Entwicklungen einen Sonderweg eingeschlagen hat, allerdings weiß ich, dass der zuständige Attaché des hiesigen Konsulats in Sachen Dolmetscher immer schon sensibel war, daher hat auch Hannover (noch) die längste Liste an Dolmetschern im E-konsolosluk-Verzeichnis ( Link ).

LG, Hudaverdi

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