Verfahrensordnung des EGMR

Bölüm: Türkçeden Almancaya Çeviriler · 7 mesaj ·

Mau

Liebe Leute, nach langem Aufenthalt in der Türkei mal wieder ein Anliegen von mir.

Ein Anwalt aus der Türkei reicht beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte eine Beschwerde ein. Als Antwort erhält er von der Kanzlei des EGMR zur Frage einer möglichen vorrangigen Behandlung u.a. folgenden Hinweis, der sich auf die Verfahrensordnung des EGMR bezieht (eine türkische Übersetzung dieser Verfahrensordnung findet sich z.B. beim Türkiye Barolar Birliği ):

"Mahkeme‘nin yerleşik uygulaması gereğince, açıkça 39. ve 41. maddelerin kapsamı dışında kalan talepler Daire Başkanı‘na takdim edilmemektedir."

Mir geht es um das yerleşik . Ich habe es mit "gängig" übersetzt.
Die Übersetzung ins Deutsche ist im Grunde eine Rückübersetzung. Denn die Amtssprachen des EMGR sind Englisch und Französisch, aber Deutsch hat den Rang von so etwas wie einer "halbamtlichen" Sprache. Deshalb recherchiere ich praktisch jede Redewendung im Deutschen und Englischen. Für das yerleşik finde ich aber nichts. Kann mir jemand eine Internetseite angeben, die meine Übersetzung bestätigt oder falsifiziert?

Gruß,
Mau

Yanıtlar (6)

Jon

Sehr interessante Frage. Hier ein ganz anderer Vorschlag:

Mahkeme‘nin yerleşik uygulaması gereğince = Nach Maßgabe der etablierten/gesicherten Verfahrensweisen/Verfahrensordnung des Gerichts ...

Ich habe in deutschen juristischen Texten schon oft Formulierungen wie "nach der etablierten Rechtsprechung des BGH" oder "nach gesicherter Rechtsprechung gilt, dass......" gehört. Das Adjektiv "yerleşik" scheint mir in diesem Zusammenhang das genaue Pendant zu "etabliert" oder "gesichert" sein. Natürlich gibt es auch die bekannte Formulierung "Nach gängiger Rechtsprechung ...", aber im obigen Text finde ich "etabliert" am besten, viel besser als "gesichert".

Es gibt noch ein weiteres Adjektiv, das von deutschen Juristen im Sinne von "yerleşik" unheimlich gerne benutzt wird. Es liegt mir auf der Zunge, aber ich komme einfach nicht drauf... Kollege Dr. Rumpf würde uns das von mir gesuchte Wort wahrscheinlich wie aus der Pistole geschossen präsentieren, aber er schaut leider viel zu selten hier rein.

Mau

Lieber Jon,

danke für Ihre Hinweise.

In der Kombination mit "Rechtsprechung" erscheint mir Ihr Vorschlag, "etabliert" zu benutzen, gut und auch durch Internet gut belegt. Ich habe hier aber für uygulama "Praxis" übersetzt, und da ist in juristischen Texten in dieser Kombination sehr viel häufiger das Wort "gängig" zu finden. Deswegen bin ich in diesem Fall doch lieber bei "gängig" geblieben.

Herzlichen Gruß,
Mau

sözcük gezgini

Hallo,

das, was Jon auf der Zunge liegt, ist "ständig", also "ständige Rechtssprechung" bzw. "Nach Maßgabe der etablierten/gesicherten/ ständigen Verfahrensweisen/Verfahrensordnung

Jon

Ja, "ständig" und "ständige Rechtsprechung" war der gesuchte Begriff! Danke, Sözcük gezgini.

Im nachhinein würde es mir jedoch schwer fallen, mich zwischen den beiden Formulierungen "Nach gängiger Praxis des Gerichts" und "Nach Maßgabe der ständigen Verfahrensweisen des Gerichts" entscheiden zu müssen. Vielleicht klingt das erste doch einen Tick besser, Mau.

eva.l

Welcome back! :)

sözcük gezgini

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