Merhaba - hallo liebe Freunde und Freundinnen. Ob mir vielleicht jemand helfen kann.
Habe eine Übersetzung vom türkischen ins deutsche angefertigt, und würde mich sehr darüber freuen wenn jemand die Übersetzung überfliegen und mich auf mögliche Fehler, vielleicht Zeitform aufmerksam machen könnte - bzw. Verbesserungsvorschläge hätte. ?
Der türkische Ursprungstext: (ich bitte die deutsche Schreibweise zu entschuldigen)
Mahkememizin yukarda esas ve karar numarasi yazili dava dosyasinin incelenmesinde GEREGI DÜSÜNÜLDÜ:
Mahkememizin X tarih ve XY esas, XYZ sayili karari ile Balikesir ili - Konak köyünden D. ve E. olma 1.1.2009 dog. A. C´nin babasinin V. C. olduguna karar verilerek, kararin taraflari teblik edildigi, taraflarca temyiz edilmeyen hükümün 1.1.2010 tarihinde kesinlestirilerek gereginin yapilmasi icin Konak Nüfus Müdürlügüne verildigi. Konak Nufus Müdürlügünün 11.1.2010 tarih yazisi ile Yargitay Hukuk Dairesi Baskanligina gönderilmek üzere Konak Cumhuriyet Bassavciligina hitaben temyiz dilekcesi yazildigi
HÜKÜM Yukarida aciklanan nedenlerle.
Mahkememizin yukarida esas ve karar numarasi yazili karari 1.1.2010 tarihinde kesinleserek gereginin yapilmak üzere nüfus müdürlügüne verildiginden Nüfus Müdürlügünün temyiz talebinin reddine. Dosyanin yazili emir yoluna gidilip gidilmiyecegi konusunda Konak C. Bassavciligina tevdiine, Dosya üzerinden yapilan inceleme sonunda karar verildi.
Hier meine Übersetzung
Nach Abschluß der Überprüfung der Akten zur Klage mit o.g. Geschäftszeichen und Urteilsnummer
SACHVERHALTSDARSTELLUNG:
Mit Urteil vom X Geschäftszeichen XY, Urteil Nr. XYZ wurde bestimmt,
dass der Vater von dem am 01.01.2009 geborenen A. C. - V. C. ist. A. C. ist das Kind von dem aus der Provinz Balikesir stammenden D. und E. Das Urteil wurde den Parteien zugestellt. Da die Parteien keine Berufung eingelegt haben, hat das Urteil am 01.01.2010 rechtskraft erlangt und wurde für alles weitere, nötige an das Einwohnermeldeamt weitergegeben. Mit Schreiben des Einwohnermeldeamts Konak vom 11.1.2010 an das Präsidium des Zivilsenats des Kassationshofes gerichtet zu Händen des Oberstaatsanwalt von Konak wurde ein Berufungsantrag gestellt. Dieser Antrag wurde durch die Staatsanwaltschaft dem Gericht eingereicht. Nach Einsicht und überprüfung der Akten und des Antrages
URTEIL Aufgrund der oben erläuterten Gründe.
Das Urteil mit o.g. Geschäftszeichen und Urteilsnummer hat am 1.1.2010 rechtskraft erlangt, und wurde für alles weitere, nötige dem Einwohnermeldeamt weitergegeben – dessen Berufungsantrag abgelehnt wird.
Im Bezug auf ein schriftlichen Bescheid ist die Akte der Staatsanwaltschaft zu übergeben.
Es wurde nach Einsicht und Überprüfung der Akten entschieden
Vielen Dank - herkese cok tesekkür ederim.
Mahkememizin yukarda esas ve karar numarasi yazili dava dosyasinin incelenmesinde GEREGI DÜSÜNÜLDÜ:
Mahkememizin X tarih ve XY esas, XYZ sayili karari ile Balikesir ili - Konak köyünden Ali ve Ayseden olma 1.1.2009 dog. A. C´nin babasinin V. C. olduguna karar verilerek, kararin taraflari teblik edildigi, taraflarca temyiz edilmeyen hükümün 1.1.2010 tarihinde kesinlestirilerek gereginin yapilmasi icin Konak Nüfus Müdürlügüne verildigi. Konak Nufus Müdürlügünün 11.1.2010 tarih yazisi ile Yargitay Hukuk Dairesi Baskanligina gönderilmek üzere Konak Cumhuriyet Bassavciligina hitaben temyiz dilekcesi yazildigi
HÜKÜM Yukarida aciklanan nedenlerle.
Mahkememizin yukarida esas ve karar numarasi yazili karari 1.1.2010 tarihinde kesinleserek gereginin yapilmak üzere nüfus müdürlügüne verildiginden Nüfus Müdürlügünün temyiz talebinin reddine. Dosyanin yazili emir yoluna gidilip gidilmiyecegi konusunda Konak C. Bassavciligina tevdiine, Dosya üzerinden yapilan inceleme sonunda karar verildi.
Meine Korrektur (vielleicht nicht die flüssigste Version)
Nach Abschluss der Prüfung der Akten zur Klage mit o.g. Geschäftszeichen und Urteilsnummer wurde Folgendes FÜR RECHT BEFUNDEN:
Mit Urteil vom X mit dem Geschäftszeichen XY und der Urteil Nr. XYZ wurde bestimmt, dass V. C. der Vater des/der am 01.01.2009 geborenen A.C., Sohn/Tochter von Ali und Ayse (gemeldet im Personenstandsregister - bu kısım gerçekten yazmıyor mu?) des Dorfes Konak, Provinz Balıkesir, ist. Das den Parteien zugestellte Urteil hat, durch Ausbleiben einer Berufung, am 01.01.2010 Rechtskraft erlangt und wurde zur Veranlassung der notwendigen Maßnahmen an das Personenstandamt von Konak übermittelt. Mit Schreiben des Personenstandsamtes Konak vom 11.1.2010 hat dieses zur Weiterleitung an das Präsidium der Zivilkammer des Kassationshofes an die Oberstaatsanwaltschaft von Konak gerichtet, einen Berufungsantrag gestellt.
Aus den oben genannten Gründen ergeht folgendes URTEIL:
Nach Einsicht und Prüfung der Akten wurde entschieden, dass aufgrund dessen, dass das Urteil mit o.g. Geschäftszeichen und Urteilsnummer am 1.1.2010 Rechtskraft erlangt hat und zur Veranlassung der notwendigen Maßnahmen an das zuständige Personenstandsamt übermittelt wurde, der Berufungsantrag des Personenstandsamtes abzuweisen ist und die Akte zur Prüfung der Notwendigkeit einer schriftlichen Anweisung, an die Oberstaatsanwaltschaft von Konak zurückzusenden ist.
Selamlar,
Hudaverdi
Hallo Ebru,
bitte nicht böse sein, aber man kann deine Übersetzung nicht korrigieren. Zusätzlich zu den offensichtlichen sprachlichen und grammatikalischen Problemen, die sich durch deine gesamte Übersetzung ziehen, hast du einen Großteil der Fachbegriffe falsch übersetzt. Der türkische Text muss also auf jeden Fall neu übersetzt bzw. deine Übersetzung komplett umformuliert werden. Ich würde eine Neuübersetzung machen, aber auf keinen Fall heute Nacht. Vielleicht morgen im Laufe des Vormittags. Aber bitte ohne Zeitdruck, denn ich habe diese Woche URLAUB und habe gestern und vorgestern bereits mehrere Eilaufträge langjähriger Stammkunden abgelehnt, weil ich meinen Prinzipien (Urlaub ist Urlaub!) treu bleiben wollte. Was ich hier im Forum während meines einzigen Jahresurlaubs von nur einer Woche mache, ist sowieso total hirnrissig. Kein normaler Mensch würde während seiner einzigen freien Woche weiterhin mehrere Stunden täglich in einem Übersetzerforum verbringen.
P.S.: Ich sehe gerade, dass HV sich daran versucht hat. Da sind nun aber einige Fehler drin. Ich kümmere mich morgen drum!
Also gut, hier schnell meine Korrekturvorschläge hinsichtlich der Version von HV:
Nach Abschluß ==> Nach Abschluss
Prüfung der Akten ==> Prüfung der Prozessakte
Geschäftszeichen ==> Geschäftsnummer
für Recht befunden ==> für Recht erkannt ("befunden" ist nicht falsch, aber "erkannt" ist das, was ich in jedem deutschen Gerichtsurteil lese)
wurde bestimmt ==> wurde festgestellt
Sohn/Tochter von Ali und Ayse ==> Sohn/Tochter des Ali und der Ayşe
gemeldet im Personenstandsregister ==> eingetragen im Personenstandsregister ("gemeldet" ist nicht falsch, aber "eingetragen" ist präziser, da es in der Türkei kein "Meldewesen" nach deutschem Verständnis gibt)
des Dorfes Konak ==> der Gemeinde Konak ("Dorf" sollte man in der Verwaltungsfachsprache vermeiden; "Gemeinde" ist der in Deutschland bekannte Verwaltungsfachbegriff, der als Synonym für "Dorf" verwendet wird)
Berufung ==> Revision (in der Türkei gibt es gegenwärtig noch keine Berufung, sondern entweder den einfachen Widerspruch beim übergeordneten (zweitinstanzlichen) Gericht oder die Revision durch Antrag an den Kassationshof bzw. an dessen zuständigen Zivilsenat/Strafsenat)
Personenstandamt von Konak ==> Personenstands- und Standesamtsbehörde Konak
Oberstaatsanwalt der Republik ==> Oberstaatsanwalt
Nach Einsicht und Prüfung der Akten ==> Diese Entscheidung ist nach Prüfung der Prozessakte, d.h. nach Aktenlage, ergangen. (Diesen Satz kann und sollte man ruhig ganz am Schluss platzieren, also genau an derselben Stelle, wo auch der Satz "Dosya üzerinden yapilan inceleme sonunda karar verildi." in der türkischen Version steht.)
wurde entschieden, dass aufgrund dessen, ==> wird hiermit entschieden, dass aufgrund dessen, (Im Deutschen formuliert man den Urteilstenor immer im Präsens!)
Berufungsantrag == Revisionsantrag
schriftlichen Anweisung ==> schriftlichen Anordnung ("Anweisung" geht auch, aber ich finde "Anordnung" besser, da eine Staatsanwaltschaft eher "Anordnungen" als "Anweisungen" erteilt)
Außerdem müsste man bei HVs Version noch einige Sätze etwas umstellen und die Interpunktion optimieren. Doch dafür, dass er die Übersetzung nach Mitternacht schnell runtergerattert hat, ist sie schon sehr gut gelungen.
Ich möchte noch was zu "Sohn/Tochter von X und Y" sagen. Fast alle Übersetzer übersetzen
Mete ve Suna oğlu Mehmet Öztürk bzw. Mete oğlu Suna'dan olma Mehmet Öztürk
wie folgt:
Mehmet Öztürk, Sohn von Mete und Suna
Meine Übersetzung sieht jedoch so aus:
Mehmet Öztürk, Sohn des Mete und der Suna
Dies hat vor allem den folgenden Grund: Übersetzungen, in denen solche Personalien vorkommen, sind meistens für eine deutsche Verwaltungs- oder Justizbehörde bestimmt oder für andere Stellen, die mit Personalien zu tun haben (z.B. Versicherungen). Ein ganz normaler deutscher Beamter oder Sachbearbeiter kann jedoch unmöglich wissen, ob die Vornamen "Mete" und "Suna" männlich oder weiblich sind. Er weiß dann also nicht, ob er "Mete Öztürk" als Vater oder als Mutter in die Akte/in den Computer eintragen soll, und dasselbe Problem hat er bei "Suna". Ich bin jedoch für Chancengleichheit: Der deutsche Beamte/Sachbearbeiter soll bei ausländischen, ihm unbekannten Vornamen denselben Kenntnisstand über die familiären Verhältnisse dieser Person besitzen wie bei deutschen Vornamen, die ihm bekannt sind. Deshalb übersetze ich die obige Passage mit den Genitiv-Artikeln "des" und "der".
Außedem gibt es dafür literarisch-historische Gründe. Der Genitiv-Artikel "Sohn des XY" ist gehobenes, traditionelles Schriftdeutsch. Und wie ich bereits an anderer Stelle dieses Forums schrieb, bedient sich die Amts- und Rechtssprache generell der traditionellen Schriftsprache.
Der vorrangige Grund ist jedoch das mit dem männlich/weiblich.
Cafeuni ist ein fettes Wörterbuch wobei kursiv geschriebene oder durchgestrichene Wörter wohl kaum mit einem Smiley () beurteilt werden würden. Andererseits farbige Wörter durchaus die Stimmung des Lesers erhellen könnten.
Wer nun den tieferen Sinn dieses Textes sucht, muss sich an Jon wenden, oder lieber nicht.
Bis dahin
Karsten
karsten schrieb:
> Cafeuni
Hallo Karsten,
ich glaube, niemand wird kapieren, was du damit meinst (das ist nur für Insider verständlich, doch Karsten und ich sind in diesem Fall die einzigen Insider!).
Wenn man jedoch auf die neue Testseite geht und dort auf "Forum" klickt, landet man wieder bei der gewohnten Domain "forum.cafeuni.com".
Mehmet Öztürk, Sohn des Mete und der Suna. Bu güzel, bundan sonra böyle kullanacağım.
Ancak, Mete oğlu Suna'dan olma Mehmet Öztürk için Mehmet Öztürk, Sohn der Mete entstammt/hervorgegangen von Suna olarak çevirmenin daha faydalı olduğunu düşünüyorum. Bana göre Mete ve Suna oğlu Mehmet Öztürk, Mehmet Öztürk’ün gerçek anne-babasının Mete ve Suna olduğunu; Mete oğlu Suna'dan olma Mehmet Öztürk ise, Mehmet Öztürk’ün gerçek annesinin Suna, ancak Mete’nin ise nüfus üzerinde babası olduğu varsayımını vermektedir.
Sanırım ilgili makamlar gerçek baba, nüfus üzerinde baba ya da evlatlık anne-babası ayrımı nedeniyle ya da varsayımla XY’dan olma diye belirtmektedirler diye düşünüyorum.
Pico schrieb:
> Ancak, Mete oğlu Suna'dan olma Mehmet
> Öztürk için Mehmet Öztürk, Sohn
> der Mete entstammt/hervorgegangen von Suna
> olarak çevirmenin daha faydalı olduğunu
> düşünüyorum.
Bence gerekmez. Daha doğrusu, sadece öz baba/öz anne meselesinin önem taşıdığı konularda gerekebilir.
Yukarıda sunduğum karşılığı yeterli bulmayanlara şöyle bir çözüm önerebilirim:
Mete ve Suna oğlu 01.01.1980 doğumlu Mehmet Öztürk = Mehmet Öztürk, geboren 01.01.1980, Sohn des Mete und der Suna
Mete oğlu Suna'dan olma 01.01.1980 doğumlu Mehmet Öztürk = Mehmet Öztürk, geboren 01.01.1980, leiblicher Sohn der Suna und des Mete
Jon schrieb:
> Ich möchte noch was zu "Sohn/Tochter von X und Y"
> sagen. Fast alle Übersetzer übersetzen
>
> Mete ve Suna oğlu Mehmet Öztürk bzw.
> Mete oğlu Suna'dan olma Mehmet Öztürk
>
> wie folgt:
>
> Mehmet Öztürk, Sohn von Mete und
> Suna
>
> Meine Übersetzung sieht jedoch so aus:
>
> Mehmet Öztürk, Sohn des
> Mete und der Suna
>
Die Anregung habe ich gerne und bereits bei meiner aktuellen Übersetzung übernommen. Ich habe schon immer den Gedanken gehabt, dass hier ja eigentlich die INformation, wer Vater, wer Mutter ist, verloren geht, wenn man Sohn von... schreibt. Das mit der "Leiblichkeit" werde ich auch gerne einfügen, wenn es insbesondere um Abstammungsgeschichten geht.
Ich wünsche allen bei dieser Gelegenheit ein frohes neues Jahr und einen guten Start in 2012!
Gruß,
HV
Hallo, Jon,
bei der Suche nach einem anderen Begriff bin ich automatisch hier gelandet. Ich finde deine Idee gut, aber Vorsicht bei manchen Fällen!
Welchen Artikel sollte man denn bei der Übersetzung einer Urkunde, in der von MUZAFFER VE DERVIS KIZI (oder oglu) die Rede ist, nehmen?? Wer ist weiblich, und wer männlich? Ich habe bislang nicht nur diesen Fall, sondern einige ähnliche Fälle gehabt. In solchen Fällen ist es besser, falls man sich nicht ganz sicher ist oder sonst keine Informationen hat, doch Sohn/Tochter "von ..." zu schreiben.
Bei einer Übersetzung aus dem Türkischen ins Deutsche ging ich bei einem Fall z.B. ganz fest davon aus, dass es sich bei dem Namen um einen männlichen Vornamen handelte und dementsprechend ihn mit "er ...." übersetzt. Nach der Reklamation DER Kundin (natürlich peinlich für mich!) habe ich als "sie" korrigiert und seitdem habe ich mir angewöhnt, die Namen, bei denen ich mir nicht ganz sicher bin, ob männlich oder weiblich, als "der/die ..." oder "dessen/deren ..." usw. zu übersetzen.
Es gibt mittlerweile so viele Namen, die sowohl weiblich als auch männlich sind: Deniz, Derya, Devrim, ... um nur einige zu nennen.
Ich hoffe, mit meinem ersten Beitrag im neuen Jahr keinen Wirrwarr in das Thema gebracht zu haben und wünsche in dem Sinne Dir und allen anderen Kolleginnen und Kollegen sowie Forumteilnehmern/innen ein gesundes, erfolgreiches neues Jahr!
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