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Cumhuriyet (Baş)Savcısı  

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Nachtrag zum Generalbundesanwalt beim BGH: Dieser ist eine Behörde, daher nicht "Savcı", sondern besser "Savcılık", noch besser "Başsavcılığı".
Außerdem braucht das Wort "Federal" nicht zweimal genannt zu werden, einmal reicht, da es diese Bundesbehörde nur einmal gibt und dies sowieso aus unserer Übersetzung des Namens "Bundesgerichtshof" hervorgeht.
Dies war ein Nachtrag zu meinem Kommentar wegen deines "nezdinde"-Vorschlags.

 
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Ultima Ratio schrieb:


> Der Kassationshof bleibt als drittinstanzliches
> Gericht bestehen.

Ich meinte eigentlich eher, ob in der Türkei seit der Einführung der Bölge Adliye Mahkemeleri eindeutig zwischen Berufung und Revision unterschieden wird.
Zur Erinnerung: Der Yargıtay ist ein Revisionsgericht und wird nach meiner persönlichen Einschätzung weiterhin für Revisionsanträge zuständig sein.
Die Bölge Adliye Mahkemeleri werden hingegen - so wie's aussieht - für sogenannte Berufungen zuständig sein (daher auch der für diese Gerichte geltende Oberbegriff istinaf mahkemeleri = Berufungsgerichte).

Hier wird der Unterschied zwischen "Revision" und "Berufung" erklärt:

======================================================================================
Berufung bedeutet, dass eine komplett neue Verhandlung stattfindet, also alle Zeugen nochmal gehört werden usw. Die Berufung kann allerdings auch auf den Rechtsfolgenausspruch beschränkt werden, falls dem Angekl. nur die Strafe zu hoch ist oder er eine Strafaussetzung zur Bewährung haben möchte, die er beim Amtsgericht nicht erhalten hat.
Die Berufung kann jeder Angekl. selbst einlegen (innerhalb einer Woche ab Verkündung des Urteils, maßgeblich hist der Eingang bei Gericht, nicht die Absendung)und, wenn er will, begründen. Eine Begründung ist aber nicht vorgeschrieben.

Mit der Revision kann nur die fehlerhafte Anwendung materiellen Rechts oder die Verletzung von Formvorschriften gerügt werden. Es findet beim Revisionsgericht keine neue Beweisaufnahme statt. Es wird geprüft, ob aufgrund der im Urteil aufgeführten Feststellungen die Strafvorschriften richtig angewandt worden sind (materiell) und ob, unter Zuhilfenahme des Sitzungsprotokolls, alle Formvorschriften beachtet worden sind.
Einlegen kann die Revision der Angekl. noch selbst (wie bei der Berufung). Begründen allerdings nicht. Eine Begründung ist vorgeschrieben. Sie muss innerhalb eines Monats nach Zustellung des Urteils bei Gericht eingehen und von einem Verteidiger unterzeichnet sein oder vom Angekl. beim Urkundsbeamten der Geschäftsstelle begründet werden. Brief des Angekl. reicht also nicht. Bezüglich der Sachrüge (=materielles Recht) kann die Begründung darin bestehen, dass behauptet wird, das materielle Recht sei verletzt. Die Verletzung formellen Rechts muss dagegen dezidiert begründet werden.
Erfolgsaussichten: i.d.R. minimal.

Quelle:
http://www.123recht.net/Unterschied-Revision-Berufung-__f51120.html
======================================================================================

Wie man sieht, handelt es sich bei der Revision tatsächlich um genau das, was wir aus den Yargıtay Kararları kennen.

Ich bin schon sehr gespannt darauf, endlich auch mal ein Urteil von einem dieser neu eingeführten Bölge Adliye Mahkemesi zu übersetzen. Bis jetzt kam ich leider noch nicht in den Genuss.

Außerdem frage ich mich, ob es den berühmten "temyiz"-Satz am Schluss der türkischen Urteile weiterhin geben wird oder ob man dort in Zukunft explizit zwischen "istinaf" (Berufung) und "temyiz" (Revision) unterscheidet...

 
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Jon2 schrieb:


> Nachtrag zum Generalbundesanwalt beim BGH: Dieser
> ist eine Behörde, daher nicht "Savcı", sondern
> besser "Savcılık", noch besser
> "Başsavcılığı".
> Außerdem braucht das Wort "Federal" nicht zweimal
> genannt zu werden, einmal reicht, da es diese
> Bundesbehörde nur einmal gibt und dies sowieso
> aus unserer Übersetzung des Namens
> "Bundesgerichtshof" hervorgeht.
> Dies war ein Nachtrag zu meinem Kommentar wegen
> deines "nezdinde"-Vorschlags.

Und "Savcı Makamı" klingt übrigens nicht so gut. Dann schon eher "Savcılık Makamı".
Doch eigentlich ist "Makamı" überflüssig, denn "Savcılık" ist bereits ein makam, und da ist es völlig unerheblich, dass dieses makam im Deutschen nicht "Generalbundesanwaltschaft beim BGH", sondern nur "Generalbundesanwalt beim BGH" genannt wird. Er ist und bleibt eine Behörde, und deren Namen übersetzt man am besten als "Alman Federal Yargıtay Başsavcılığı" oder "Alman Federal Mahkemesi Başsavcılığı" oder "Alman Federal Yüksek Mahkemesi Başsavcılığı". Man könnte bei Version Nr. 2 und 3 auch ".... Mahkemesine bağlı (Federal) Başsavcılık" sagen, aber wozu? Sowohl "bağlı" als auch das zweite "Federal" wären überflüssig.

Langsam frage ich mich auch, warum ich das hier mache. Die obigen Übersetzungen für "Bundesgerichtshof" sind doch schon seit Jahrzehnten in Umlauf. Daran wird sich jetzt auch nichts mehr ändern, und das ist auch gut so. Eine vierte Version würde nur noch mehr Verwirrung stiften!

 
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Ich hab mein "Mahkeme Adları"-Glossar überarbeitet, aktualisiert und übersichtlicher gestaltet:

http://forum.cafeuni.com/read.php?9,8581,8581#msg-8581

Jetzt ganz neu:
Başsavcılık = Kopfstaatsanwaltschaft (Nein, war nur Spaß!!!) B)

 
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Hallo Jon,

vielen herzlichen Dank für die detaillierten Ausführungen.

Im Grunde wollte ich diese Diskussion deshalb einleiten, weil gerade die Übersetzung der Begriffe wie "Bundesgerichtshof, Europäischer Gerichtshof" mir immer wieder Kopfzerbrechen bereiten.

Obwohl ich seit mehreren Jahren, praktisch seit 1978, kontinuierlich Wortlisten erstelle und stets am Aktualisieren bin, muss ich immer wieder feststellen, wie rasant neue Wortschöpfungen kreiert werden und Begriffe, die mir manchmal ungereimt vorkommen, doch allgemein Akzeptanz finden.

Wir sind hier eine kleine Gruppe von Übersetzern, die sich im eigenen Kreise bemühen, zuverlässige Argumente zu liefern, wenn es darum geht, gut nachvollziehbare Entsprechungen für bestimmte Fachbegriffe (Türkisch Deutsch) zu eruieren. Das tun wir wohl auch deshalb, um diese dann, ohne erneut auf die Suche gehen zu müssen, ruhigen Gewissens immer wieder weiter zu verwenden. Es geht ja letztlich darum, die Qualität unserer täglichen Arbeit zu verbessern.

Bei Gott bon ich nicht so produktiv im Schreiben wie Du. Daher bitte ich im Voraus um Verzeihung, wenn ich deine Ausführungen in Raten beantworte.

Rate 1 - Übersetzung des Terminus "Bundesgerichtshof" ins Türkische.
Mögliche Entsprechungen sind:
Alman Federal Yargıtayı
Alman Federal Mahkemesi
Alman Federal Yüksek Mahkemesi
Federal Adalet Divanı (mein Vorschlag)

Auf deinen Hinweis hin, habe ich nach möglichen, zutreffenderen Entsprechungen gesucht und bin fündig geworden:
(30 yılı aşkın ihtimamlı çalışma sonucu hazırlanmış Misalli Büyük Türkçe Sözlük, Kubbealtı Lügatı -Ocak 2010 baskısı- bu konuda özetle şunları yazıyor)

Das Wort "yargıtay" ist "falsches Türkisch" !
Türkçe'de isimden isim yapan -tay eki yoktur. Bu kelime, moğolca kurultay kelimesine benzetilerek "yaratılmıştır".
Günümüz Türkçe'sine yerleşmiş ve yaygın biçimde kullanılan bu kelimeye, mahkemelerce verilen kararların son inceleme mercii olan yüksek adalet kurulu, temyiz mahkemesi eşanlamlı karşılıkları yeğlenmelidir.

Unter Berücksichtigung dieser Darlegung habe ich dann einen weiteren Vorschlag

Alman Federal Temyiz Mahkemesi

Prof. Dr. Feridun Yenisey, eine Koryphäe auf dem Gebiet des Strafrechts, übersetzt den Begriff Bundesgerichtshof nur mit dieser Entsprechung. Warum suchen wir dann immer noch nach einer besseren Alternative?

Vielleicht können wir so zu einem Konsens kommen.

Die weiteren Raten werde ich bald begleichen.

 
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Hallo Levent,

dazu erst mal Folgendes: "Yargıtay" mag vielleicht falsches Türkisch sein (kann ich ohne eigene Recherchen nicht beurteilen), aber der Begriff ist seit vielen Jahrzehnten etabliert, genau wie "Sayıştay" und "Danıştay". Daran können wir hier leider nichts ändern...

Zweitens wird "Alman Federal Temyiz Mahkemesi", so toll es auch klingt und so einwandfrei verständlich es auch sein mag (ich gebe zu, dass der Begriff mir außerordentlich gut gefällt!), von Fachleuten sehr selten benutzt - viel zu selten im Vergleich zu den anderen drei Möglichkeiten (er liefert nur 50 echte Treffer in Google Türkiye).

Aber da deine Idee wirklich gut ist und mir der Begriff verdammt gut gefällt, weil er eingängig klingt und mit Sicherheit von jedermann verstanden wird, nehme ich ihn jetzt in mein Glossar auf!

Ich danke dir für diesen wertvollen Beitrag und freue mich auf deine Argumente für "Republikanische Staatsanwaltschaft". ;)

P.S.: Wir sollten jedoch aufpassen: Wenn du so weitermachst, müssen wir vielleicht unsere Übersetzung von "Oberlandesgericht XY" - bisher "XY Yüksek Eyalet Mahkemesi" - in "XY (Yüksek) Eyalet Temyiz Mahkemesi" umändern. Ich weiß nicht, wohin es am Ende führt, wenn wir alle etablierten Bezeichnungen abschaffen...

 
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Jon schrieb:


> Hudaverdi schrieb:
>


>


> > Anderherum wird Kassationshof ins Türkische
> mit
> > istinaf mahkemesi übersetzt, oder irre ich
> mich?
>
>
> "Kassationshof" ins Türkische: Yargıtay (Was
> sonst? Denn es kann ja bei einer Übersetzung aus
> dem Deutschen ins Türkische eigentlich nur um den
> türkischen Kassationshof gehen, und der heißt
> "Yargıtay".)

Ich kann mich an einen Bericht aus der Zeit um die Turbulenzen der Ausweisung A. Öcalans aus Italien erinnern, als dieser beim dortigen "Kassationshof" Einspruch gegen seine Ausweisung eingelegt hatte. In den türkischen Medien hieß es immer nur "istinaf mahkemesi" und kein normalsterblicher wusste, worum es geht.

Gruß,

HV

 
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Hudaverdi schrieb:


> Ich kann mich an einen Bericht aus der Zeit um die
> Turbulenzen der Ausweisung A. Öcalans aus Italien
> erinnern, als dieser beim dortigen "Kassationshof"
> Einspruch gegen seine Ausweisung eingelegt hatte.
> In den türkischen Medien hieß es immer nur
> "istinaf mahkemesi" und kein normalsterblicher
> wusste, worum es geht.

Wobei "istinaf mahkemesi" ja völlig falsch ist (typisch Medien!), denn das bedeutet "Berufungsgericht". Die Kassationshofe sind jedoch keine Berufungsgerichte, sondern Revisionsgerichte. Den Unterschied zwischen "Berufung" und "Revision" hab ich ja weiter oben erklärt...

 
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Alman Federal Temyiz Mahkemesi - perfekt.

"Dünyada her şey için, maddiyat için, maneviyat için, muvaffakiyet için, en hakiki mürşit ilimdir, fendir; ilim ve fennin haricinde mürşit aramak gaflettir, cehalettir, dalalettir. Yalnız, ilim ve fennin yaşadığımız her dakikadaki safhalarının tekâmülünü idrak etmek ve terakkiyatını zamanında takip eylemek şarttır. " Mustafa Kemal ATATÜRK

 
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Rumpf schrieb:


> Alman Federal Temyiz Mahkemesi - perfekt.

Doch wäre dann nicht - wie ich oben schrieb - im nächsten Schritt "Oberlandesgericht Düsseldorf" ab sofort nicht mehr "Düsseldorf Yüksek Eyalet Mahkemesi", sondern "Düsseldorf (Yüksek) Eyalet Temyiz Mahkemesi"?

 
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In den Reihen des BGH und Yargıtay Başkanlığı werden die mehrmals erwähnten Begriffe "Alman Federal Yüksek Mahkemesi; Federal Alman Yargıtayı" sowie "Kassationshof" verwendet. Ich verstehe nicht, warum hier versucht wird, neue, nicht verwendete Begriffe zu kreieren. Selbstverständlich haben wir oft den Bedarf, neue Lösungsansätze zu bringen aber in diesem Fall ist es m.E. überflüssig.

 
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Alman Federal Yüksek Mahkemesi - das habe ich bisher immer verwendet. Die Frage ist, ob wir hier im Forum versuchen, uns für einen Begriff zu entscheiden. Meine Auswahl wäre: Alman Federal Temyiz Mahkemesi oder Alman Federal Yüksek Mahkemesi.

Oberlandesgerichte sind Berufungsgerichte, können aber auch Revisionsinstanzen sein. Daher sollte es bei "Yüksek Eyalet Mahkemesi" bleiben.

"Dünyada her şey için, maddiyat için, maneviyat için, muvaffakiyet için, en hakiki mürşit ilimdir, fendir; ilim ve fennin haricinde mürşit aramak gaflettir, cehalettir, dalalettir. Yalnız, ilim ve fennin yaşadığımız her dakikadaki safhalarının tekâmülünü idrak etmek ve terakkiyatını zamanında takip eylemek şarttır. " Mustafa Kemal ATATÜRK

 
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Rumpf schrieb:


> Alman Federal Yüksek Mahkemesi - das habe ich
> bisher immer verwendet. Die Frage ist, ob wir hier
> im Forum versuchen, uns für einen Begriff zu
> entscheiden. Meine Auswahl wäre: Alman Federal
> Temyiz Mahkemesi oder Alman Federal Yüksek
> Mahkemesi.

Dann lieber das mit "Temyiz".

> Oberlandesgerichte sind Berufungsgerichte, können
> aber auch Revisionsinstanzen sein. Daher sollte es
> bei "Yüksek Eyalet Mahkemesi" bleiben.

Ach ja, stimmt. Daran hatte ich gar nicht gedacht.

P.S.: Ich hab mein Glossar in Bezug auf "Bundesgerichtshof" und "Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof" soeben korrigiert.

 
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Rumpf schrieb:
Alman Federal Yüksek Mahkemesi - das habe ich bisher immer verwendet. Die Frage ist, ob wir hier im Forum versuchen, uns für einen Begriff zu entscheiden. Meine Auswahl wäre: Alman Federal Temyiz Mahkemesi oder Alman Federal Yüksek Mahkemesi.
Oberlandesgerichte sind Berufungsgerichte, können aber auch Revisionsinstanzen sein. Daher sollte es bei "Yüksek Eyalet Mahkemesi" bleiben.



Nach dieser langen Diskussion habe ich mich auch für die Begriffe

Federal Temyiz Mahkemesi für Bundesgerichtshof
Yüksek Eyalet Mahkemesi für Oberlandesgericht
Cumhuriyet Savcılığı Republikanische Staatsanwaltschaft (Referenzen: Spiegel, Frankfurter Rundschau, FAZ etc.)

Natürlich ist das für Kollegen, die eine andere Ansicht vertreten, absolut nicht bindend.

Ich schätze dieses Forum gerade auch deshalb, weil ich auf diesem Wege aus meiner Übersetzerstube heraus über viele Fachbegriffe, die mich immer wieder beschäftigen, mit kompetenten Kollegen frei diskutieren und gar manchmal, vielleicht auch oft in guter Gedanken- und Zusammenarbeit gute Lösungen zustande bringen kann.

Für mich zählt nur eine nachvollziehbare Lösung.

In diesem Sinne...

PS. Jon, somit habe ich die zweite Rate auch beglichen (rep. Staatsanwaltschaft / rep. Staatsanwalt).
Wenn im Ausgangstext "Cumhuriyet Savcısı" ausgeschrieben steht, übersetze ich diesen Begriff künftig mit "Republikanischer Staatsanwalt".

 
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Levent schrieb:


> PS. Jon, somit habe ich die zweite Rate auch
> beglichen (rep. Staatsanwaltschaft / rep.
> Staatsanwalt).
> Wenn im Ausgangstext "Cumhuriyet Savcısı"
> ausgeschrieben steht, übersetze ich diesen
> Begriff künftig mit "Republikanischer
> Staatsanwalt".

Levent, das ist nicht dein Ernst, oder?
Bitte alles, aber nur nicht das!
"Republikanische Staatsanwaltschaft" war doch nur ein Scherz von mir!
Mein Gott, ich wünschte, ich hätte mir das verkniffen.
Das Adjektiv "republikanisch" ist im Deutschen ein parteipolitischer Begriff und wird hier unweigerlich als "Angehöriger der republikanischen Partei" interpretiert (Stichwort Republikanismus). D.h. die Bezeichnung "Republikanische Staatsanwaltschaft" beinhaltet einen völlig unmotivierten und inhaltlich falschen Hinweis auf eine politische Orientierung der Staatsanwaltschaften in der Türkei.
Mit anderen Worten, beim deutschen Leser entsteht beim Anblick des Begriffs "Republikanischer Staatsanwalt" automatisch der folgende Gedankengang: "In der Türkei sind die Staatsanwälte also offenbar nicht liberalistisch eingestellt, sondern Republikaner", und der Leser wird sich natürlich die berechtigte Frage stellen, warum diese Information immer dabeisteht. Er wird sich denken: "Wen interessiert's, ob die Staatsanwälte in der Türkei Republikaner sind? Und warum steht es dabei?"
Kein Deutscher wird aufgrund der Bezeichnung "Republikanische Staatsanwaltschaft" jemals auf die Idee kommen, dass dies etwas mit dem von Atatürk und Bozkurt geprägten türkeibezogenen Republikgedanken zu tun haben könnte. Das wissen nur (türkische) Historiker und Forscher, die sich intensiv mit der Geschichte Atatürks bzw. mit der Gründung des türkischen Justizsystems unter Atatürk befasst haben.
Bitte bitte, ich flehe dich an: "Cumhuriyet Savcılığı" bloß nicht als "Republikanische Staatsanwaltschaft" übersetzen. Auf gar keinen Fall.

Mein allerallerletztes Wort in dieser Sache:

Konya Cumhuriyet Savcılığı / Konya C.Savcılığı = Staatsanwaltschaft Konya
Cumhuriyet Savcısı / C.Savcısı = Staatsanwalt

Ausführliche Begründung siehe meine obigen Beiträge von letzter Woche. Die hast du aber offenbar nicht gelesen, sonst wärst du jetzt nicht auf diese haarsträubende Idee gekommen.

P.S.: "Republikanisch" ist auf Türkisch "cumhuriyetçi". Auch daran sieht man, dass "Republikanische Staatsanwaltschaft" total unsinnig ist (entschuldige diese Ausdrucksweise, aber mir fehlen echt die Worte).

 
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