Strafrechtlich in Erscheinung treten
Mein Vorschlag:
Sanık hakkında bugüne kadar herhangi bir trafik veya adli sicil kaydı bulunmamaktadır.
P.S.: In der Türkei wird in der Amtssprache nur noch "adli sicil" benutzt. Es entspricht wohl dem deutschen "Bundeszentralregister", das in der Umgangssprache auch Strafregister/Vorstrafenregister genannt wird. Dazu meine folgende Frage: Weiß jemand, ob es in der Türkei auch so ein "Verkehrszentralregister" (wird von mir in der Regel als "trafik sicili" oder "trafik kural ihlalleri sicili" übersetzt) wie in Deutschland gibt?
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