Müteahhitlik
Das mıt dem "Prinzip" bezog sich auf das in der Türkei gängige "Prinzip" der Überlassung von Stockwerkseigentum/Etageneigentum, wie ich es in meinem ersten Beitrag genannt habe. Diese Methode, die in Deutschland unbekannt ist (und daher sollte man unbedingt in die Übersetzung reinnehmen, dass es sich um ein PRINZIP handelt, also um eine im Zielland gängige Vorgehensweise), sollte man doch legitimerweise als "Prinzip" bezeichnen dürfen, und auch die Gesamtformulierung "nach dem Prinzip der Überlassung von..." klingt zumindest für meine Ohren gut verständlich und problemlos nachvollziehbar.
Yanıtlar (1)
Modell wäre übrigens der richtige Begriff gewesen, auf jeden Fall besser als "Prinzip". Also das "(türkische) Modell der Überlassung von Stockwerkseigentum/Etageneigentum".
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