Müteahhitlik
Arkadaşlar, "düzenleme şeklindeki gayrimenkul satış vaadi ve kat karşılığı inşaat sözleşmesi gereğince..." giriş cümlesinin Almanca karşılığında uygun tanımlama için yardıma ihtiyacım var. Şimdiden teşekkürler.
Yanıtlar (6)
"düzenleme şeklindeki gayrimenkul satış vaadi ve kat karşılığı inşaat sözleşmesi gereğince..."
Laut der ordnungsweißen immobilien Verkaufszusicherung und Bau- Vertrag gegen Etage..." könnte ein Vorschlag sein
Da muss ich mich doch kurz einschalten: Es geht hier um einen notariell beurkundeten (düzenleme şeklinde = notariell beurkundet) Vertrag zwischen dem Grundstückseigentümer und dem Bauunternehmer, und zwar nach dem türkischen Prinzip "kat karşılığı", also der Überlassung von Wohnungen oder ganzer Etagen an den Bauunternehmer. Wichtige Informationen zum Thema "Kat karşılığı inşaat sözleşmeleri" siehe hier:
[Link entfernt]
Anhand dieser Infos sollte eine ordentliche Übersetzung möglich sein. Wörtliche Übersetzungen wie "Gegen Etage" werden in Deutschland nicht verstanden. Ich würde daher mit der Formulierung "nach dem Prinzip der Überlassung von Etageneigentum" arbeiten. Eine mögl. Übers. wäre somit:
"...... gemäß dem notariell beurkundeten Bauvertrag mit Kaufzusicherung nach dem Prinzip der Überlassung von Etageneigentum"
Und dazu würde ich unbedingt eine Anm.d.Übers. oder Fußnote einfügen und darin erklären, dass "kat karşılığı" auf dem türkischen Bausektor ein weit verbreitetes Prinzip ist usw.
Es gibt im türkischen Notarrecht zwei Formen (wie bei uns auch):
Beglaubigung ist "tasdik": Hier wird in der Regel nur die Unterschrift als richtig bestätigt, der Notar muss sich zum Text selbst keine großen Gedanken machen.
Beurkundung ist "düzenleme". Hier muss der Notar beraten, aufklären und vorlesen.
Satis vaadi ist immer "düzenlenmis", also beurkundet oder "düzenlenme seklinde" - in Form der Beurkundung - abgefasst.
Kat karsiligi:
Kat mülkiyeti ist "Stockwerkseigentum". Kat karsiligi sollte man daher dem entsprechend übersetzen (in Ergänzung zu Jon, der von "Etage" spricht).
satis vaadi übersetze ich seit mehr als zwanzig Jahren mit "Verkaufsversprechen". Es ist rechtlich ein Vorvertrag, denn der eigentliche Kaufvertrag muss vor dem Grundbuchamt in Form einer resmi senet (öffentlichen Urkunde) abgeschlossen werden. Was der Kassationshof (Yargitay) sonst noch so aus dem satis vaadi macht, erkläre ich gerne später einmal...
Wie Jon auf "Prinzip" kommt, ist mir unklar. Die notarielle Beurkundung wurde vorgenommen an einem Vertrag, der ein "satis vaadi" enthält, das wiederum sich auf die Übertragung von Stockwerkseigentum bezieht.
Und schließlich:
Diese Verträge laufen wie folgt:
Der Grundstückseigentümer überlässt dem müteahhit - Bauträger - das Grundstück zunächst einmal kostenlos, der Bauträger errichtet ein Gebäude mit z.B. 20 Wohneinheiten.
Der Vertrag enthält dann im Wesentlichen folgende Regelung:
1. Der Grundstückseigentümer verspricht dem Bauträger die Überlassung des Grundstücks.
2. Der Bauträger verspricht dem Grundstückseigentümer im Gegenzug die Überlassung von 10 Wohneinheiten oder ganzen Stockwerken.
Ins Grundbuch eingetragen wird dann aufgrund eines weiteren Kaufvertrages:
Der Bauträger wird Eigentümer des Grundstücks insgesamt. Das Grundstück wird geteilt (Telungserklärung) und in z.B. 20 Wohneinheiten aufgeteilt. Der ehemalige Grundstückseigentümer bekommt erst einmal 10 "kat irtifaki" - Dienstbarkeiten oder auch "Anwartschaften" auf bestimmte Wohneinheiten.
Sind die Wohneinheiten baulich fertiggestellt, werden sie in Wohneigentum (kat mülkiyeti umgewandelt).
Das ist der Deal, der hinter dem Text von Füsun steckt!
Das mıt dem "Prinzip" bezog sich auf das in der Türkei gängige "Prinzip" der Überlassung von Stockwerkseigentum/Etageneigentum, wie ich es in meinem ersten Beitrag genannt habe. Diese Methode, die in Deutschland unbekannt ist (und daher sollte man unbedingt in die Übersetzung reinnehmen, dass es sich um ein PRINZIP handelt, also um eine im Zielland gängige Vorgehensweise), sollte man doch legitimerweise als "Prinzip" bezeichnen dürfen, und auch die Gesamtformulierung "nach dem Prinzip der Überlassung von..." klingt zumindest für meine Ohren gut verständlich und problemlos nachvollziehbar.
Modell wäre übrigens der richtige Begriff gewesen, auf jeden Fall besser als "Prinzip". Also das "(türkische) Modell der Überlassung von Stockwerkseigentum/Etageneigentum".
çok teşekkürler Jon,
bu bayağı işimiz yarayacaktır.
Füsun
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