Kennbuchstabe
Kennbuchstabe
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Der Kennbuchstabe in der Versicherungsnummer wird bei deutschen Staatsangehörigen aus dem ersten Buchstaben des ersten Familiennamenbestandteiles und bei Ausländern aus dem ersten Buchstaben des letzten Familiennamenbestandteiles gebildet. Ist jedoch ein Geburtsname vorhanden, sind diese Angaben für den Kennbuchstaben maßgebend.
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