ihtiyati haciz - ihtiyati tedbir

Bölüm: Türkçeden Almancaya Çeviriler · 8 mesaj ·

Krogi

Liebe Runde,

ich knacke gerade an einer Unterscheidung, die sich im neuen türkischen Handelsgesetzbuch ( Türk Ticaret Kanunu - tritt im kommenden Sommer in Kraft) findet. In dem Dokument geht es um die Sicherung einer Forderung gegen eine Reederei durch irgendwie geartetes Festhalten eines oder mehrer Schiffe. Das Dokument zitiert aus dem § 1353 des neuen Gesetzeswerks, wo es heißt:

"Deniz alacaklarının teminat altına alınması için, geminin sadece ihtiyati haczine karar verilebilir. Bu alacaklar için gemi üzerine ihtiyati tedbir konulması veya başka bir surette geminin seferden menedilmesi istenemez."

Mit ihtiyati tedbir ist der "dingliche Arrest" gemeint. Andererseits scheint ihtiyati haciz ebenfalls eine Form des Schiffsarrests zu sein. Das schließe ich aus der türkischen Fassung eines internationalen Abkommens von 1999; sie lautet wie folgt:

Gemilerin İhtiyati Haczine İlişkin Milletlerarası Sözleşme .

Eine amtliche deutsche Fassung existiert nicht, da das Abkommen in Deutschland nicht gilt; in einer Doktorarbeit fand ich aber die Übersetzung "Internationales Überkommen über Arreste in Schiffe". Dies deckt sich mit der originalen englischen Fassung; sie lautet:

International Convention on Arrest of Ships .

Was genau ist also der Unterschied zwischen beiden? Und wie ist dann die juristische Fachbezeichnung für "ihtiyati haciz"?

Gruß,

Mau

Yanıtlar (7)

Tommiks

Hallo Mau,

ich übersetze diese beiden Begriffe abweichend von dem, was du oben geschrieben hast, schon seit Ewigkeiten wie folgt:

ihtiyati haciz = dinglicher Arrest

ihtiyati tedbir = einstweilige Verfügung

Hier die Definitionen in Wikipedia:

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Der dingliche Arrest ist die Sicherung der Zwangsvollstreckung einer Geldforderung oder eines Individualanspruchs, der in eine Geldforderung übergehen kann (das sind in der Regel Gewährleistungsansprüche), die sich gegen das Vermögen des Schuldners richtet.

[...]

Der dingliche Arrest sichert die Vollstreckung der Forderung, ohne dass bisher ein vollstreckungsfähiger Titel vorliegt. Zudem muss als weitere Voraussetzung hinzutreten, dass sich der Schuldner möglicherweise der Zwangsvollstreckung entziehen wird (Arrestgrund).

Die einstweilige Verfügung ist die vorläufige Entscheidung des Gerichts im Eilverfahren, die der Sicherung eines nicht auf Geld gerichteten Anspruchs bis zur endgültigen Entscheidung dient. Sie ist in §§ 935 bis § 942 ZPO geregelt. Die einstweilige Verfügung soll den Anspruch auf einen bestimmten Streitgegenstand (§ 935 ZPO) (Sicherungsverfügung) oder den Rechtsfrieden (§ 940 ZPO) (Regelungsverfügung) sichern.

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Aber ich lasse mich natürlich gern eines Besseren belehren, und ob die obigen Begriffe im Schiffs- und Hafenrecht andere Bedeutungen haben als üblich, kann ich leider nicht sagen.

Tommiks

Ich wollte noch etwas nachtragen, das meine obigen Übersetzungsvorschläge stützt:

Wenn man sich den Satz "Bu alacaklar için gemi üzerine ihtiyati tedbir konulması veya başka bir surette geminin seferden menedilmesi istenemez" anschaut, sieht man, dass es beim schiffsbezogenen "ihtiyati tedbir" - genau wie bei jedem anderen ihtiyati tedbir auch - offenbar darum geht, das Schiff vorläufig aus dem Verkehr zu ziehen; es dient also ganz offensichtlich zur "Sicherung eines Streitgegenstands bis zur endgültigen Entscheidung" (siehe obige Definition von "einstweilige Verfügung", die hier meines Erachtens genau zutrifft). In der Türkei werden "ihtiyati tedbir" auf alles Mögliche verhängt, auch in Bezug auf ganz normale Autos, wenn diese z.B. bei einem Verkehrsunfall mit fahrlässiger Tötung benutzt worden sind. Das Auto des Schuldigen wird dann bis zum Abschluss des Verfahrens vorläufig aus dem Verkehr gezogen, also quasi "gesichert".

"İhtiyati tedbir" wird in fast allen türkischen Rechtswörterbüchern, die ich habe, als "geçici koruma önlemi" beschrieben. Die Definitionen in den Rechtswörterbüchern sehen immer so oder ähnlich aus: Davacının dava konusu şeye kavuşabilmesi için, o şeyi davadan önce veya dava sırasında muhafaza (garanti) altına aldırmasına yarayan geçici koruma önlemi.

Daher bin ich mir schon ziemlich sicher, dass "ihtiyati tedbir" die "einstweilige Verfügung" ist.

Bei "ihtiyati haciz" = "dinglicher Arrest" bin ich mir sowieso ganz sicher.

Tommiks

Und bevor ich's vergesse: Es gibt noch den Begriff "icrai haciz", der manchmal zusammen mit "ihtiyaci tedbir" und "ihtiyati haciz" in türkischen Vollmachten vorkommt. Der Begriff "icrai haciz" dient in der türkischen Rechtssprache jedoch lediglich dazu, die Begriffe "haciz" und "ihtiyati haciz" noch klarer voneinander abzugrenzen. Mit anderen Worten:

icrai haciz = kesin haciz = haciz = Pfändung

Kantuerk

Ihtiyati tedbir = einstweilige Verfügung

ihtiyati haciz = Arrest oder Arrestverfügung (im Ergebnis wird das der "dingliche Arrest")

Diese beiden Maßnahmen gehören in den Bereich der "vorläufigen Zwangsvollstreckung". Sie dienen der vorläufigen Sicherung angeblicher Forderungen, so dass man sowohl die Dringlichkeit als auch den Bestand der Forderung "glaubhaft" machen muss. Dringlichkeit ist gegeben, wenn sich aus den Umständen ergibt, dass der Schuldner das Vermögen zur Seite schaffen könnte; Bestand der Forderung ist glaubhaft gemacht, wenn die vorgetragenen Anzeichen für das Bestehen der Forderung sprechen. Der Gegner kann sich hier aber ebenso substantiiert wehren. Wird die einstweilige Maßnahme erlassen, hat man zwei Wochen (früher zehn Tage) Zeit, um die Klage in der Hauptsache zu erheben. Eine einstweilige Maßnahme darf nicht dazu führen, dass die Hauptsache vorweg genommen wird, also ein Zustand eintritt, der eigentlich nur mit einem richtigen Gerichtsverfahren herbeigeführt werden kann.

icrai haciz = Vollstreckungspfändung (Pfändung im Vollstreckungsverfahren)

Nach Erlass eines Urteils oder wenn der Zahlungsbefehl rechtskräftig geworden ist, kann man eine Pfändung vornehmen. Das ist die Vorstufe zur Zwangsversteigerung. Liegt bereits eine Arrestpfändung vor, wirkt diese dann wie eine Vollstreckungspfändung weiter.

Bei Schiffen - hier im vorliegenden Fall - muss man sich das zweistufig vorstellen: Es wird ein Arrest ausgesprochen. Dieser kann dann vollzogen werden (seferden menedilmesi), indem das Schiff festgekettet wird. Denn nur wenn man es auch festkettet, kann man sicherstellen, dass es in der Zwangsversteigerung verkauft werden kann. Ähnliche Verfahren und Begriffe haben wir übrigens auch im Luftverkehr (auf dem Atatürk-Flughafen stehen immer zwei drei Flugzeuge herum, die ein solches Schicksal erlitten haben...).

Tommiks

Den Begriff "Vollstreckungspfändung" würde ich als Übersetzung von "icrai haciz" aber nicht nehmen, da er in der deutschen Rechtspprache kaum bekannt ist; er findet hauptsächlich in Übersetzungen aus anderen EU-Sprachen sowie in sehr einschlägiger Fachliteratur Verwendung. Die Alternative "Pfändung im Vollstreckungsverfahren" scheint mir für den Hausgebrauch des deutschen Beamten und Juristen viel zugänglicher und auch verständlicher (mit einem geringeren Risiko der Fehlinterpretation behaftet) zu sein.

Ansonsten decken sich Dr. Rumpfs Ausführungen mit meinen Kenntnissen aus dem Bereich Straßenverkehr (z.B. Kraftfahrzeug eines Beschuldigten oder Beklagten, das in einem laufenden Verfahren mit einem "ihtiyati tedbir" aus dem Verkehr gezogen wird).

Kantuerk

Klar, Pfändung im Vollstreckungsverfahren ist korrekt. Vollstreckungspfändung war in der Tat etwas salopp.

Krogi

Ich danke den Beteiligten für die Aufklärung.

Gruß,

Mau

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