Hazineye irat/gelir kaydı
Merhaba Jon,
Cevabın için teşekkür ederim. Burada irat / gelir kaydedilecek olan şey "kesin teminat" olduğundan,
wird als Einnahme zugunsten der Staatskasse verbucht
daha uygun olur diye düşünüyorum.
[Link entfernt]
Daha uygun bir çeviri bulmak için yukarıdaki linkte incelemem gereken birçok kaynak var, ama maalesef hiç zamanım yok.
Tekrar teşekkür ederim, kolay gelsin...
Yanıtlar (6)
In dem Fall würde man sagen:
... wird zugunsten der Staatskasse vereinnahmt.
Ja, das ginge auch.
Ohne jetzt Haarspalterei betreiben zu wollen: "Eingezogen werden" (= tahsil edilmek; ahzukabz edilmek) ist ein völlig anderer Vorgang als "irat/gelir kaydedilmek".
"Einziehen" ist das, was vor "irat/gelir kaydetmek" bereits geschehen ist. Mit anderen Worten: "irat/gelir kaydetmek" ist der auf das "Einziehen" folgende buchhalterische Vorgang; hier wird der bereits beim Gericht eingegangene (d.h. bereits an das Gericht entrichtete und somit vom Gericht bereits eingezogene [tahsil edilmiş]) Betrag buchhalterisch erfasst und als Einnahme zugunsten der Staatskasse/Gerichtskasse/Justizkasse verbucht. Daher kann die einzig richtige Übersetzung tatsächlich nur so aussehen: "... wird als Einnahme zugunsten der Staatskasse verbucht" oder so: "..... wird zugunsten der Staatskasse vereinnahmt", wobei ich weiterhin die erste Lösung verwende.
"Eingezogen werden" (= tahsil edilmek; ahzukabz edilmek)
ist ein völlig anderer Vorgang als "irat/gelir kaydedilmek".
Es kommt darauf an, was man unter "Haalspalterei" versteht!
Ich bin für die Haarspalterei, wenn die Argumentation stimmt. In diesem Fall haben wir wenigstens für die Begriffshierarchie etwas getan und das ist gut so! ;)
... "Eingezogen werden" (= tahsil edilmek; ahzukabz edilmek)
ist ein völlig anderer Vorgang als "irat/gelir kaydedilmek".
Die Bedeutung und die richtige Schreibweise des monströsen Begriffes "ahz-ü kabz" oder ahzukabz, ahzu kabz, ahz-ı kabız, ahz-u kabz -
Ach und Weh.
Dieser Terminus und dessen Schreibweise hat mich seit einer Ewigkeit beschäftigt...
... und ich habe immer noch keine richtige Antwort darauf.
Einige Juristen aus der Türkei vertreten sogar die Meinung, dieser Begriff habe sich in der Praxis zum echten Problem ausgeartet.
In meinen Aufzeichnungen steht:
ahz-ü kabz (Geldbeträge in Empfang nehmen und fällige Forderungen einziehen)
(Es.Der.) Her iki sözcük, almak anlamına gelir. Kullanıldıkları yer itibariyle hukuki vasıfları değişir. Biri diğerinin yerine kullanılamaz. Bir akit ya da mukavele gereği teslimi gerekli şeyin kabz olunması, bir miktar paranın elden teslimi ya da kasa hesabının kaydı gibi.
Vielleicht können wir dieses Thema " hazineye irat / gelir kaydetmek = ..... wird zugunsten der Staatskasse vereinnahmt (jon) nach Erörterung dieses Begriffes abschliessen.
Vorab möchte ich die Grundlage zu meinen bisherigen Überlegungen liefern, weshalb ich immer das Zeitwort " einziehen " vorgezogen habe:
einziehen
einen Geldbetrag, auf den man Anspruch hat, anfordern und beitreiben: Gelder, Steuern einziehen / (von staatlicher Seite) jmds. Besitz beschlagnahmen , konfiszieren: jmds. Vermögen einziehen.
beschlagnahmen
in amtlichem Auftrag wegnehmen, der privaten Verfügungsgewalt entziehen; sicherstellen; konfiszieren: die Akten, jmds. Vermögen beschlagnahmen.
Eine weitere Alternative zur Übersetzung wäre auch: ... wird dem Staatsvermögen / Fiskus / Staatskasse zugeführt .
Hallo Levent,
bei der Übersetzung türkischer Vollmachten, in denen sowohl "alacaklarımı tahsile" als auch "ahzu kabz" vorkommt (dort tauchen diese beiden Begriffe meist sehr nah beieinander auf), übersetze ich " alacaklarımı tahsile " immer als " meine Forderungen einzuziehen " und " ahzu kabz " stets als " Inkasso vorzunehmen ".
Jedenfalls sind wir uns ja darin einig, dass "ahzu kabz" dem Begriff des "Inkasso" entspricht. Ob man nun "Inkasso vorzunehmen" hinschreibt oder etwa "Inkasso-Vollmacht auszuüben", ist Sache des Übersetzers.
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