EK KYOK
XXX hakkında mala zarar verme, nitelikli olarak konut dokunulmazlığını ihlal etme, suç eşyasının satın alınması veya kabuledilmesi suçlarından EK KYOK verilmiştir.
Günaydın arkadaşlar bu cümlede geçen "EK KYOK vermek" ifadesini bilmiyorum. bu bir iddianamede geçen ifadedir. yardımcı olabilecek arkadaşlara şimdiden teşekkürler.
Yanıtlar (20)
EK KYOK = kavuşturmaya yer olmadığına dair ek karar = Zusätzlicher Beschluss über die Einstellung der Strafverfolgung
hızlı yardımın için teşekkürler Ultima Ratio
nicht "kavuşturmaya", sondern "kovuşturmaya".
Gruß
Sicherlich...wollte mal schauen, ob es jemand bemerkt.
Mir ist klar, dass es nur ein Tippfehler war. Ich wäre übrigens sehr dankbar, wenn meine eigenen Beiträge, die ich in türkischer Sprache abgebe, kritisch überprüft würden... .
Bis jetzt konnte ich in Ihren - zahlenmäßig bislang unterrepräsentierten - türkischen Beiträgen keine peinlichen Ausrutscher entdecken. Also weitermachen.
Bunu, ultima ratio'nun çevirisini hemen hemen olduğu gibi alarak, ancak biraz yorumlayarak, şöyle çevirsek daha doğru olmaz mı dersiniz?
Ek: KYOK
Anlage: Beschluss über die Einstellung der Strafverfolgung
Haschhaschi, EK KYOK'un bir iddianamede geçtiğini söylüyor. Alman savcı diline yansıtılarak çevrildiğinde şöyle bir sonuç alınır:
...... hat die Staatsanwaltschaft in einem separat ergangenen Beschluss entschieden , das wegen ...... geführte Ermittlungsverfahren gegen XXX einzustellen .
Almanya'da savcılıklar nezdinde "kovuşturma" ve "kovuşturmaya yer olmadığına..." anlamında çoğunlukla "Ermittlungsverfahren" ve "Einstellung des Ermittlungsverfahrens" kullanılır.
Merhaba Jon,
Uzun yıllardır bu konuyla uğraşıyorum ve işin içinden çıkmaya uğraşıyorum. Ben de eskiden "Ermittlung" (soruşturma) kullanmayı tercih ederken, "kovuşturma" için mutlak suretle "Strafverfolgung" (oder strafrechtliche Verfolgung) denilmesi gerektiğini ilgili Alman ve Türk uzmanlar tarafından öğrendim. Bu arada Almanya'daki uygulamalar ile Türkiye'deki uygulamalar arasında bazı ciddi farklılıklar bulunmakta ve bu nedenle de özellikle "soruşturma" evresi ile "kovuşturma" birbirinden kati bir şekilde ayrılmaktadır.
Hallo Ultima Ratio,
in der Theorie wird natürlich beides benutzt (Einstellung der Strafverfolgung / des Ermittlungsverfahrens), aber ich muss hier wirklich betonen, dass ich schon gut fünzig Staatsanwaltschaftsschreiben übersetzt habe, in denen es wörtlich heißt: ".... habe ich beschlossen, das gegen Sie geführte Ermittlungsverfahren einzustellen". Die Passage "Strafverfolgung einzustellen" ist mir in der Realität des Alltags - und nur um die kann es hier ja gehen - praktisch nie begegnet.
Hier auch nochmals zur Dokumentation:
Die Passage "Strafverfolgung eingestellt" liefert in Google 500 Treffer:
[Link entfernt]
Die Passage "Ermittlungsverfahren eingestellt" liefert in Google 21.000 Treffer:
[Link entfernt]
Hier haben wir also auf der einen Seite nur 500 Treffer, während die andere Version 21.000 Treffer liefert, hier sogar mit unzähligen Originalauszügen aus Staatsanwaltsbeschlüssen. Man kann also anhand der Treffer selber nachprüfen, welche der beiden Varianten in der Realität des deutschen Amtsalltags tatsächlich die gebräuchlichere ist.
Hallo Jon,
Natürlich haben Sie mit Ihren Erklärungen wieder Recht. Mir geht es lediglich um die feine aber sicherlich nicht unbedeutende Differenz zwischen diesen beiden Begriffen.
Man sollte hier unterscheiden zwischen "Ermittlung" (soruşturma) (übrigens Vorverfahren) und "Strafverfolgung" (kovuşturma).
Alıntı :
Basite indirecek olursak, soruşturma ceza davasının hazırlanması aşamasını; kovuşturma ise, savcı tarafından düzenlenen iddianamenin kabulünden ceza mahkemesinin karar vermesine kadar geçen süreci anlatmaktadır.
Sicherlich dürfen wir diesbezüglich auf die wertvolle Meinung von Herrn Rumpf hoffen.
Meines Wissens ist "Vorverfahren" aber "hazırlık". Das hört man sehr oft: "Sanığın hazırlık ve soruşturma aşamalarındaki ifadelerinde..."
Dass "kovuşturma" korrekt übersetzt die "Strafverfolgung" ist, ist schon klar. Nur wird dieser Begriff im Zusammenhang mit "Einstellung" eben nicht verwendet. Da schreiben die deutschen Staatsanwälte halt immer "Einstellung des Ermittlungsverfahrens". In den deutschen Medien heißt es dann übrigens manchmal: "Die Staatsanwaltschaft Nürnberg hat die Ermittlungen eingestellt" (anstatt korrekterweise: hat das Ermittlungsverfahren eingestellt). Dabei ist der Begriff "Ermittlungen" ja bekanntlich der Polizei vorbehalten, wie man weiß. Aber die Medien nehmen's halt nie so genau.
Fest steht jedoch, dass in der Sprache der deutschen Justiz keine "Strafverfolgung eingestellt" wird, sondern das Ermittlungsverfahren. Man kann sagen: Das Ermittlungsverfahren ist die praktische, konkrete Umsetzung des abstrakten Begriffes "Strafverfolgung". Und wird diese beendet, dann ist dies in Deutschland gleichbedeutend mit der "Einstellung des Ermittlungsverfahrens" durch die StA.
Wie wollen wir dann differenzieren zwischen Ermittlung und Strafverfolgung? Denn wir dürfen nicht außer Acht lassen, dass es in der Türkei eben getrennt wird...und schließlich muss ja bei einer Übersetzung nicht alles penibel den einheimischen Gepflogenheiten entsprechen und darf ruhig auch ein wenig die Herkunft reflektieren, ist jedenfalls meine Meinung.
Wie ich schon sagte: Das Ermittlungsverfahren ist die konkrete Umsetzung des abstrakten Strafverfolgungsbegriffs. Die Strafverfolgung ist sozusagen der Oberbegriff. Es gibt meines Erachtens überhaupt keine Probleme bei der Übersetzung ins Deutsche, siehe hier:
hazırlık = Vorverfahren
soruşturma = Ermittlungsverfahren (spezieller, konkreter Begriff)
kovuşturma = Strafverfolgung (abstrakter Oberbegriff)
kovuşturmaya yer olmadığına dair karar = Beschluss über die Einstellung des Ermittlungsverfahrens (die in Deutschland gängige Ausdrucksweise)
So sehe ich das doch auch. Aber da wo es problemlos möglich ist und wo die Unterschiede zwischen den Rechtssystemen nicht so gravierend sind, können und sollten wir uns unbedingt darum bemühen, die fachgebietsbezogenen Möglichkeiten der Zielsprache voll auszuschöpfen und Formulierungen, die in der Zielsprache fremdartig klingen, zu vermeiden. Warum mit Gewalt eine im Deutschen untypische Formulierung verwenden, wenn es im Deutschen bereits das adäquate Gegenstück gibt? Man denke an das Beispiel "Friedensgericht" für "Sulh Hukuk Mahkemesi". Warum "Friedensgericht", wenn man "Zivilgericht", "Zivilabteilung des Amtsgerichts", "Amtsgericht für Zivilsachen" o.ä. sagen kann? Was haben wir gewonnen, wenn wir aus Respekt vor der türkischen Sprache im Deutschen die Formulierung "Die Strafverfolgung wird eingestellt" benutzen, obwohl deutsche Staatsanwälte und deutsche Journalisten diese Formulierung in ihrem Alltag gar nicht verwenden?
Es ist also auch hier wieder eine Gratwanderung. Wie ich immer zu sagen pflege: Man übersetze so wörtlich wie möglich und so frei wie nötig.
Ich glaube, dass ich nun die befriedigende Lösung gefunden habe, worüber ich ziemlich erfreut bin.
EK KYOK = kovuşturmaya yer olmadığına dair ek karar = Zusätzlicher Beschluss über das Absehen der Strafverfolgung
Das ist meiner Ansicht nach die geeignete Übersetzung und ist auch in der deutschen Gesetzgebung ( § 153 StPO) aufgeführt. Somit haben wir schlussendlich auch die Differenzierung zwischen Ermittlung und Strafverfolgung, denn die Ermittlung stellt die Phase bis zum Akzept der Klageschrift und die Strafverfolgung die Phase bis zum rechtsgültigen Urteil dar (Türkei).
Kleine Korrektur von mir: Absehen von der Strafverfolgung
Gut recherchiert!
Ja klar...danke.
Ich hab' wieder eine neue Information. In einem Polizeiprotokoll, das mir hier gerade vorliegt. wird im Abschnitt "Şikayetçinin Kanuni Hakları" folgende Unterscheidung getroffen:
a) Soruşturma Evresinde: Delillerin toplanmasını isteme, soruşturmanın gizlilik ve amacını bozmamak koşuluyla Cumhuriyet Savcısından belge örneği isteme, .........
b) Kovuşturma Evresinde: Duruşmadan haberdar edilme, kamu davasına katılma, .........
Demnach wäre "kovuşturma" die Strafverfolgung im Rahmen des Gerichtsverfahrens. Damit hätten wir also das gesuchte Unterscheidungsmerkmal gefunden:
soruşturma = Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft (wie weiter oben mehrfach gesagt)
kovuşturma = Phase des Gerichtsverfahrens, also ab dem Zeitpunkt, an dem der Staatsanwalt Anklage erhoben hat und aus dem "şüpheli" ein "sanık" geworden ist.
Somit wird auch klar, was türkische Staatanwälte mit "kovuşturmaya yer olmadığına" meinen: Sie meinen damit nicht nur "Das Ermittlungsverfahren wird eingestellt", sondern sie meinen auch noch: "Es wird keine Anklage erhoben, d.h. es wird keinen Prozess geben."
Richtig, Jon! Vielen Dank für diese Präzisierung, aus der ich wieder mal dazu gelernt habe.
In der Übersetzung dürfte es aber dabei bleiben: das Ermittlungsverfahren wird eingestellt. Das Ergebnis ist aber prozessrechtlich dasselbe: die Staatsanwaltschaft verzichtet auf Anklageerhebung.
Ich hatte ja schon bereits folgendes aufgeführt:
Soruşturma ceza davasının hazırlanması aşamasını; kovuşturma ise, savcı tarafından düzenlenen iddianamenin kabulünden ceza mahkemesinin karar vermesine kadar geçen süreci anlatmaktadır.
Daher möchte ich doch bei der Übersetzung "Absehen von der Strafverfolgung" bleiben, denn auch bei der Rückübersetzung müssten wir für "Ermittlung" den Begriff "soruşturma" nehmen. Daher ist m.E. von der Übersetzung in Form von "das Ermittlungsverfahren wird eingestellt" abzusehen, obwohl keine Menschenseele je behaupten wird, dass es eine falsche Übersetzung ist.
Dass es keinen Prozess geben wird ist nicht 100-prozentig bzw. bedingt richtig, da eine bestimmte Frist für den Einwand durch die Geschaedigten existiert und eventuell auch stattgebende Beschlüsse abgegeben werden können.
Freundliche Grüße
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