'Değişik İş Kararı'

Bölüm: Türkçeden Almancaya Çeviriler · 4 mesaj ·

Jon

So etwas gibt es in Deutschland meines Wissens nicht.

Soweit es sich tatsächlich um einen "Beschluss" handelt und nicht um "ein Urteil" (= den Prozess abschließendes Endurteil), würde ich "Değişik İş Karar(ı)" wie folgt übersetzen:

Beschluss in einem unter gesonderter Registratur geführten Verfahren

Dazu muss man wissen, dass "Değişik İş" bei türkischen Gerichten eine Art Sonderregistratur ist, d.h. bestimmten Arten von Verfahren werden andere Geschäftsnummern vergeben, also nicht die fortlaufenden Nummern, die sonst mit "Esas No." angegeben sind.

In der Türkei gibt es meines Wissens drei verschiedenen Registraturen: esas (reguläre Geschäftsvorgänge wie Beschlüsse und Urteile), talimat (Anordnungen und Verfügungen) und değişik iş (gesonderte Registratur). Man könnte "Değişik İş Karar(ı)" also auch ganz frech als "Sonstige" übersetzen, also:

Beschluss in einem registraturmäßig unter "Sonstige" geführten Verfahren

Alle obigen Angaben entstammen meinem Gedächtnis und sind daher ohne Gewähr. Ich schätze, wenn Dr. Rumpf es nicht besser weiß, wird nur ein türkischer Anwalt, der hier zufällig mitliest, Aufklärung in die Sache bringen.

Yanıtlar (3)

Jon

Man kennt ja auch die Überschrift "Müteferrik Karar". Es geht hier im Prinzip um Vorgänge, die vom regulären Arbeitsablauf getrennt sind. Da es aber so etwas bei den deutschen Justizbehörden nicht gibt, wäre ich dafür, "Değişik İş Kararı" einfach nur als "Beschluss" zu übersetzen und eventuell eine kleine Anmerkung oder Fußnote einzufügen, aber nur dann, wenn es sich bei dem "Değişik İş" wirklich um ein bedeutsames Detail handelt. Ansonsten würde ich die Anmerkung sogar weglassen. Man muss ja nicht jedes noch so kleine landesinterne Detail in die Rechtssprache anderer Länder zwängen. Kein Kunde der Welt wird kompetent genug sein, um so ein fachspezifisches Detail "reklamieren" oder gar Korrekturen anbringen zu können.

Mau

Erst einmal einen Dank an Jon, der mich darauf aufmerksam gemacht hat, dass diese Frage hier schon mehrmals erörtert wurde.

Ich würde davon abraten, das Değişik İş im Text zu übersetzen. Immerhin ist es Teil eines Aktenzeichens, das alle Prozessbeteiligten in der Türkei auch dann wiederfinden sollten, wenn ihnen das Original nicht vorliegt. Ich würde die deutsche Übersetzung in einer Fußnote unterbringen.

Gruß,
Mau

Jon

Genau auf diesen Punkt habe ich im Forum an anderer Stelle auch schon hingewiesen. Aktenzeichen niemals übersetzen, sondern unverändert abschreiben, und falls das Az. irgendein bedeutsames Kürzel enthält (wie z.B. "SUÇ", "NARKOTİK", "ALMANYA SİG." o.ä.), dann - falls von Kundenseite aus nötig - in einer Fußnote kurz darauf eingehen.

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