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Der Begriff "Sorgerecht" kann schon deshalb nicht der Fachsprache entstammen, da in keinem deutschen Scheidungsurteil (und ich habe schon mehr als 200 zu Gesicht bekommen) jemals von Sorgerecht die Rede ist, sondern ausschließlich von der "elterlichen Sorge". Die deutschen Richter werden's wohl am besten wissen. Dennoch verwende ich persönlich in der Umgangssprache natürlich nur "Sorgerecht", und auch in deutschen TV-Boulevardsendungen, wenn irgendwelche Stars und Sternchen sich mal wieder scheiden lassen, hört man immer nur "Sorgerecht", weil "elterliche Sorge" eben nur in Fachkreisen verwendet wird.
Der Begriff "Sorgerecht" ist ohnehin doppeldeutig: Ist es das "Recht" einer Partei auf Ausübung der "elterlichen Sorge"? Denn eigentlich sollte mit "Sorgerecht" ja die gesetzliche Situation zur elterlichen Sorge gemeint sein, genau bei den Begriffen "Versicherungsrecht", "Steuerrecht" usw.
Im Standardnachschlagewerk der deutschen Jurastudenten und späteren Rechtsanwälte, dem "Rechtswörterbuch" von Dr. Carl Creifelds:
[Link entfernt]
..... ist der Begriff "Sorgerecht der Eltern" zwar gelistet, doch anstelle der Erklärung wird direkt auf das eigentliche Stichwort "elterliche Sorge" verwiesen, welches dann über mehrere Seiten hinweg erklärt wird. Daraus kann man ableiten, dass "Sorgerecht" offensichtlich kein Terminus technicus ist, sondern ein abgeleiteter, sekundärer Begriff, während die "elterliche Sorge" - zumindest im o.g. Standardwerk der deutschen Rechtssprache - den eigentlichen Fachbegriff darstellt.
Abgesehen davon dürfte natürlich, wie Sie auch richtig bemerkt haben, völlig klar sein, dass es bei Kombination mit Adjektiven wie "alleinig", "gemeinsam" usw. keine echte Alternative für den Begriff "Sorgerecht" geben kann, da Konstruktionen wie "alleinige elterliche Sorge" oder "gemeinsam ausgeübte elterliche Sorge" auch für den deutschen Juristen nicht so komfortabel handzuhaben sind.
Abschließend möchte ich allerdings nochmals aus erster Hand bestätigen, dass deutsche Richter sich nach meiner einschlägigen Erfahrung ganz vehement weigern, das Wort "Sorgerecht" in Scheidungsurteilen zu verwenden. Ich habe zahllose Fallakten gesehen (wenn schon nicht 200, dann wenigstens 100 bis 150), in denen der Rechtsanwalt der Antragstellerin nur am Anfang der Klageschrift noch von "elterliche Sorge" sprach (im Antragstenor), im späteren Verlauf dann aber nur noch das Wort "Sorgerecht" benutzte (und zwar interessanerweise immer in denjenigen Passagen, die vom Inhalt her allgemeinsprachlicher Natur waren, d.h. in den typischen Beschreibungen, wann und wie sich die Eheleute getrennt haben und dass sie sich hinsichtlich des "Sorgerechts" uneins sind usw.), der Richter dann jedoch im anschließenden Urteil kein einziges Mal das Wort "Sorgerecht" verwendet, sondern ausschließlich "elterliche Sorge", und zwar selbst in den Passagen, in denen der Richter Auszüge aus der Klageschrift des Rechtsanwalts wiedergibt! Dies war für mich eine interessante Entdeckung, die mich stark vermuten ließ, dass das Wort "Sorgerecht" in der deutschen Justiz entweder verpönt ist oder aber von Juristen mit Beamtenstatus aus irgendwelchen anderen Gründen für ungeeignet befunden und abgelehnt wird.
Ich habe überhaupt kein Problem damit, die Dinge, die mich beschäftigen, in aller Ausführlichkeit darzustellen. Und Sie müssen ja nicht alles lesen, was ich oder andere schreiben (kurz überfliegen reicht manchmal auch schon).
Es hat sicherlich auch was mit meiner Nebentätigkeit als Gutachter zu tun, dass ich gern und oft ins Detail gehe und mich um möglichst umfassende Darstellungen von Sachverhalten bemühe. Jeder möge selbst entscheiden, ob meine Beiträge die reinste Zeitverschwendung sind oder ob sie nicht doch für den einen oder anderen Leser von gewissem Nutzen sein könnten.
Genau, und ich weiß auch, dass Ultima Ratio nicht sagen wollte, dass meine Beiträge Zeitverschwendung seien.
Wie gesagt, mir ist völlig klar, dass meine teilweise etwas ausführlicheren Beiträge nicht jedermanns Sache sind. Aber ich schreibe nun mal für diejenigen Leser, die sich für genau diese Details interessieren, die man eben anderswo nicht geliefert bekommt. Der obige Beitrag wird momentan vermutlich die einzige googlebare Quelle im Internet überhaupt sein, wo man eine solch interessante Debatte über den Unterschied zwischen den Begriffen "Sorgerecht" und "elterliche Sorge" nachlesen kann. Schon allein dafür hätte sich die Zeit, die Ultima Ratio und ich dafür gebraucht haben, gelohnt, nicht wahr?
Ach übrigens, Wikipedia schreibt:
Sorgerecht
Umgangssprachlich als Sorgerecht bezeichnet man:
* in Deutschland die Elterliche Sorge,
* in Österreich die Obsorge.
Quelle:
[Link entfernt]
Die juristischen Artikel auf Wikipedia werden - so heißt es zumindest - von deutschen Jurastudenten und Juristen betreut und überwacht, sie gelten meist als Referenz. Ausnahmen (meist Unvollständigkeit, kleinere Irrtümer u.ä.) sind natürlich auch in Wikipedia zu finden, aber in diesem Fall deckt sich die obige Formulierung aus Wikipedia (Umgangssprachlich...) mit meiner Entdeckung im Standardlexikon deutscher Juristen, dem Creifelds. Was jedoch nicht heißen muss, dass Ultima Ratio mit seiner Vermutung nicht doch richtig liegt.
In Bezug auf die Eintragung in Wikipedia hatte ich bereits um 17.59 hingewiesen (siehe oben). Bitte nicht missverstehen, mir geht es wirklich nur darum, dass der Begriff "Sorgerecht" nicht unbedingt umgangssprachlich ist.
Aber hier noch einige interessante andere, aussagekräftige Quellen:
elterliche Sorge:
umfasst die Sorge für die Person des Kindes (Personensorge) und das Vermögen des Kindes (Vermögenssorge). Die elterliche Sorge für ein minderjähriges Kind steht miteinander verheirateten Eltern nach § 1626 BGB grundsätzlich gemeinsam zu.
Sind die Eltern bei Geburt des Kindes aber nicht miteinander verheiratet, hängt ihr gemeinsames Sorgerecht davon ab, dass sie i. S. v. § 1626 a BGB ...
© Alpmann Brockhaus Fachlexikon Recht, 2005
Sor|ge|recht, das; - s (Rechtsspr.); gemeinsames Sorgerecht
Duden
Sorgerecht das (Rechtsw.) custody (für of)
Duden-Oxford
Sor|ge|recht, das (Rechtsspr.):
Duden-Universalwörterbuch
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