Vollstreckungsklausel
Für Vollstreckungsklausel gibt es keine "offizielle" Übersetzung, weil türkische Urteile keine "Vollstreckungsklauseln" aufgestempelt bekommen.
Aber:
1. Wenn ein Urteil als "ilam" rausgeht, ist es vollstreckbar.
2. Vollstreckungsklausel kann man übersetzen mit "icra şehri". Von "tenfiz" spricht man nur, wenn ein ausländisches Urteil in der Türkei durch ein türkisches Gericht für vollstreckbar erklärt wird.
Wie schon oft hier im Forum betont:
Nie das Wort "Berufung" für temyiz verwenden. Und nie "temyiz" mit Berufung übersetzen!!!
Temyiz = Revision
Istinaf = Berufung.
Berufungsgericht ist also istinaf mahkemesi.
Antworten (3)
Vielen lieben Dank, Sie haben mir gerade das Leben gerettet!
Hallo Herr Rumpf,
was heißt nun 'Maßregeln zur Sicherung' im Zusammenhang mit Zwangsvollstreckung?
Vielen Dank!
LG Nurlu
Maßregeln ist ein Begriff aus dem Strafvollzug, aber nicht aus der Zwangsvollstreckung. Allerdings wird man sich daran gewöhnen müssen, dass Übersetzer aus dem Englischen oder Französischen - in diesen Sprachen entsteht EU-Recht meistens - so etwas dann ins deutsche Zwangsvollstreckungsrecht hineinbringen ....!
Sicherungs maßregeln sind hier eigentlich Sicherungs maßnahmen . Mir ist nicht bekannt, ob es in der Türkei bereits eine offizielle Terminologie gibt. Ich würde hier - der Intention entsprechend - einen Begriff aus dem türkischen Strafvollzugsrecht übernehmen: "koruyucu tedbir"; das ist begrifflich passend.
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