Vermögensvorteil (Strafrecht)
Hier eine weitere Passage aus dem Haftbefehl (siehe meine Frage zum Thema 'Einschleusen von Ausländern'):
"Der Beschuldigte hatte dafür [also für das Einschleusen der Ausländer] einen Vermögensvorteil erhalten oder versprochen bekommen ."
Gemeint ist damit natürlich Geld, aber ich kann ja schlecht "para" hinschreiben. Frage: Gibt es im türkischen Strafrecht einen vergleichbaren Ausdruck, der dem deutschen Strafrechtsbegriff "Erlangung/Verschaffung eines Vermögensvorteils" entspricht? Denkbar wäre beispielsweise: nakdî menfaat , maddi kazanç oder einfach nur kâr (jeweils mit 'elde etmek', 'sağlamak' usw. bzw. im Falle von "erhalten" und "versprochen bekommen": "almak" bzw. 'alacağına dair söz verilmek'). Was würde am besten passen? Oder habt ihr andere Vorschläge?
Antworten (37)
Echt? Einfach nur "kazanç"? Aber "nakdi menfaat" scheint mir ziemlich gut zu passen. Ist zwar kein Strafrechtsbegriff, hat aber im Türkischen die Bedeutung "Vermögensvorteil":
Google Türkiye: "nakdi menfaat"
Und warum nicht "maddi kazanç"?
Google Türkiye: "maddi kazanç"
Ok, ja, das müsste es sein. Wobei im deutschen Text ja aber nicht von einem "rechtswidrigen Vermögensvorteil" die Rede ist, sondern nur von "Vermögensvorteil". Also dann am besten "kendine / başka birine ekonomik çıkar sağlamak". Danke!
Wenn der Beschuldigte für das Einschleusen von Ausländern einen Vermögensvorteil erhalten oder versprochen bekommen haben soll, kann man ja von einer rechtsmäßigen Handlung kaum sprechen, oder? Insofern klingt mir " haksız " ganz logisch.
Das ist schon klar, aber ich darf bei einer Übersetzung fürs Gericht, die ich mit Stempel und Unterschrift beglaubigen muss, nichts dazuschreiben, was nicht im deutschen Quelltext steht. Wenn ein "rechtswidriger" (haksız) Vermögensvorteil" gemeint gewesen wäre, hätte der Richter in diesem Haftbefehl "rechtswidriger Vermögensvorteil" hingeschrieben und nichts anderes. Glaub mir, diese Juristen überlassen nichts dem Zufall. Zu jeder Aussage, die in diesem Haftbefehl vorkommt, ist der entsprechende Gesetzesparagraph angegeben. Daher darf man sich als Übersetzer von zu beglaubigenden Urkunden - gerade wenn es um Strafrecht geht - auf keinen Fall zu weit aus dem Fenster lehnen, sondern muss sich an das halten, was schwarz auf weiß dasteht.
Das hat nichts mit "meine" oder "deine" zu tun. Wer beispielsweise bei einer beglaubigten Übersetzung eines Haftbefehls einen Fachbegriff wie "rechtswidrig" dazuübersetzt, obwohl dieser im Quelltext gar nicht dasteht, setzt sich über die festen Vorgaben der Gerichte hinweg (z.B. "Es wird um wörtliche beglaubigte Übersetzung in 2-facher Ausfertigung gebeten" o.ä.) und verstößt gegen gewisse Prinzipien, die jedem Urkundenübersetzer bekannt sind. Beim Dolmetschen würde man wahrscheinlich "haksız" dazusagen, damit der türkische Beschuldigte besser versteht, was gemeint ist. Aber nicht bei einer fachgerechten beglaubigten Übersetzung fürs Gericht, das wäre absolut fahrlässig. Dies wird dir jeder professionelle Urkundenübersetzer in Deutschland bestätigen (ob in der Türkei auch so strenge Vorgaben gelten, ist mir nicht bekannt, aber für Deutschland weiß ich's ganz genau). Vielleicht kann Levent auch noch was dazu sagen.
Bunların hepsi "sapla saman" hikayesi!
"... Vermögensvorteil erhalten oder versprochen bekommen"
Vermögensvorteil = çıkar
erhalten = sağlamak
"versprochen bekommen" ist aus dem Kontext von "durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregen" yani kişiyi kandırabilecek nitelikte hile ve aldatmalar yaparak yanılgıya düşürmek.
und das alles kommt aus der Ecke:
Betrug m
In der Absicht, sich einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigen, daß durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt wird (§263 StGB
Dolandırıcılık
Bir kişiyi kandırabilecek nitelikte hile ve aldatmalar yaparak yanılgıya düşürüp onun zararına kendisine haksız bir çıkar sağlamak (Madde 503 TCK)
oder irre ich mich?
Ergo: übersetzen dolmetschen = interpretieren / warum nicht ?
...
Nein nein, die Stelle aus dem Haftbefehl hat nichts
mit dem auf Betrugsdelikte bezogenen "rechtswidrigen
Vermögensvorteil" aus § 263 StGB zu tun.
...
Jut, heute will und werde ich darüber auch nicht länger diskutieren. Ich werde mich aber damit weiter befassen, bis wir uns, wie in der letzten Zeit irgendwie geeinigt haben.
Stichwort des Tages: Dialektik
Ich verweise nochmals auf meinen Beitrag von 14:49 bis 14:55 Uhr, darin habe ich alles bis ins letzte Detail erklärt. Wenn ich damit völlig falsch liegen sollte, dann bitte ganz klar und konkret auf mögliche Irrtümer hinweisen. Falls ich aber nicht falsch liege, dann bitte keine Spekulationen o.ä., die mich zu neuerlichen Erklärungen und Antworten nötigen. Irgendwann muss es doch auch mal gut sein, Leute! Mensch, die Zeit rinnt nur so dahin, und ich hab heute wieder mindestens 2 Stunden in diesem Forum zugebracht.
Und ich gebe nochmals zu bedenken, dass die Hinzuübersetzung von Fachbegriffen wie "rechtswidrig", die nicht im deutschen Originaltext vorhanden sind und auch nicht "zwischen den Zeilen" stehen, unzulässig ist, außer es gäbe in der Zielsprache keine andere Möglichkeit, den Sachverhalt auszudrücken. Im vorliegenden Fall gibt es aber diese Möglichkeit: Man lässt das Wort "haksız", das im deutschen Text gar nicht auftaucht, einfach weg und hat alles richtig gemacht.
"Çıkar" reicht meines Erachtens nicht aus. Ein "Vermögensvorteil" ist ein wirtschaftlicher Zuwachs des eigenen Vermögens, d.h. man ist hinterher reicher als vorher. Das Wort "çıkar" ist jedoch dehnbar und nicht absolut eindeutig. Daher sollte man schon ein Wort wie "ekonomik" davorsetzen. An dieser Stelle muss dazugesagt werden, dass das Wort "Vorteil" im Deutschen ziemlich ungünstig gewählt ist. Wäre ich der Gesetzgeber gewesen, hätte ich ein Wort wie "Vermögensbereicherung" gewählt. Dieses wäre zwar immer noch schwierig ins Türkische zu übersetzen, aber es wäre doch klarer und logischer als "Vorteil".
Wir haben für "versprechen" = "jemandem etwas in Aussicht stellen" eigentlich nur zwei Möglichkeiten: "vadetmek" oder "söz vermek"
Danke Herr Dr. Rumpf, genau darauf wollte ich auch hinaus:
Vorteilsannahme, die (Rechtsspr.): den Tatbestand der passiven Bestechung erfüllende, strafbare Annahme eines [Vermögens]vorteils.
Vorteilsgewährung, die (Rechtsspr.): den Tatbestand der aktiven Bestechung erfüllende, strafbare Gewährung eines [Vermögens]vorteils.
[Vermögens]vorteil in diesem juristischen Kontext entspricht m.E. çıkar oder wie Yenisey bzw. seine Studenten übersetzt haben " yarar ".
vaat = bir şeyi yerine getirmek için verilen söz (TDK)
vaatte bulunmak | vaat etmek = söz vermek
anbieten = sunmak
gewähren = sağlamak
çıkar (TDK) Dolaylı bir biçimde elde edilen kazanç, menfaat, yarar i.S.v. "avantaj".
aus der türkischen Übersetzung des § 333 StGB
... bir yarar sunar, vaat eder veya sağlarsa, üç yıla kadar hapis cezası veya adli para cezası ile cezalandırılır.
... einen Vorteil für diesen oder einen Dritten anbietet, verspricht oder gewährt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Kann es sein, dass der von Zafer genannte Begriff "Haksız Ekonomik Çıkar Sağlamak" ungefähr dem entspricht, was in Deutschland kriminellen Vereinigungen vorgeworfen wird, die gewerbsmäßige Straftaten begangen haben, um sich dadurch eine fortlaufende Einnahmequelle zu sichern? Ich denke da an zahlreiche Anklageschriften, die ich in der Vergangenheit übersetzt habe und in denen in etwa diese Wortwahl benutzt wurde, z.B. "gewerbsmäßiges gemeinschaftliches (unerlaubtes) Handeltreiben mit Betäubungsmitteln", "gewerbsmäßiger gemeinschaftlicher Betrug", "gewerbsmäßige Einschleusung von ....." usw.
... Wenn der Beschuldigte für das Einschleusen von
Ausländern einen Vermögensvorteil erhalten oder
versprochen bekommen haben soll, kann man ja von
einer rechtsmäßigen Handlung kaum sprechen ,
der? Insofern klingt mir "haksız" ganz logisch.
Kann es sein, dass der von Zafer genannte Begriff
"Haksız Ekonomik Çıkar Sağlamak" ungefähr dem
entspricht, was in Deutschland kriminellen Vereinigungen
vorgeworfen wird, die gewerbsmäßige Straftaten begangen haben,
um sich dadurch eine fortlaufende Einnahmequelle zu sichern?
Ich denke eher, dass Zafer das Wort "haksız" aus dem Terminus "unerlaubte Handlung - Delikt | haksız fiil - haksız eylem" herleitet.
Vielleicht hilft dieses Beispiel zur besseren Verständnis (ein Zeitungsausschnitt):
... Hakkında açılan haksız ekonomik çıkar sağlamak amacıyla kurulmuş örgütün faaliyeti çerçevesinde, ihaleye fesat karıştırmak ve resmi evrakta sahtecilik’ iddiasıyla tutuklanan ve dün görülen ilk duruşmada tutukluluk halinin devamına karar verilen Rektör Prof. Dr. Y.A., bugünkü duruşmaya da katıldı.
Übrigens,
wie übersetzt ihr
gewerbs- und bandenmäßig..
gewerbsmäßig gemeinschaftlich
?
Hallo Jon,
auf Deine Frage:
''Kann es sein, dass der von Zafer genannte Begriff "Haksız Ekonomik Çıkar Sağlamak" ungefähr dem entspricht,....''
Antwort: Mögliche Weise hasst Du Recht.
''CMK'nın 250. Maddesi'nde sayılan suçlar şunlardır: "Türk Ceza Kanunu'nda yer alan;
a) Örgüt faaliyeti çerçevesinde işlenen uyuşturucu veya uyarıcı madde imal ve ticareti suçu, (veya suçtan kaynaklanan malvarlığı değerini aklama suçu)
b) Haksız ekonomik çıkar sağlamak amacıyla kurulmuş bir örgütün faaliyeti çerçevesinde cebir ve tehdit uygulanarak işlenen suçlar,
......''
Selamlar
Ich muss mich kurz aus meiner Forenpause zurückmelden, da ich momentan an einem weiteren Rechtshilfeersuchen arbeite, wo mal wieder der Begriff "gewerbsmäßig" vorkommt. Hier meine neueste Schöpfung zu diesem Thema:
gewerbsmäßiger Handel mit Betäubungsmitteln = ticari bir sistemle uyuşturucu madde ticareti yapma
gewerbsmäßiger Betrug = ticari bir sistemle dolandırıcılık yapma
Google Türkiye liefert zwar keine brauchbaren Quellen für "ticari bir sistemle", aber ich bin aber dennoch der Meinung, dass türkische Behörden verstehen können, was gemeint ist. Oder besteht hier die Gefahr, dass es als "kaufmännisches System" (Software o.ä.) missverstanden wird?
Ich hab jetzt schon wieder was ins Türkische, wo "gemeinschaftlicher gewerbsmäßiger Betrug" vorkommt. Diesmal ein Rechtshilfeersuchen von Interpol, das von einer deutschen Staatsanwaltschaft beantwortet wurde, und diese Antwort muss nun ins Türkische übersetzt werden. Ich werde "gewerbsmäßig" auch hier wieder als "ticari bir sistemle ......" übersetzen. Da ich die Übersetzung erst morgen liefern wollte, hätten wir noch ein bisschen Zeit, uns evtl. was Besseres auszudenken.
Es gibt mal wieder eine größere Menge an Informationen und Vorschlägen, die ich gerne alle verarbeiten würde, hier aber nur ein paar Punkte:
"Vermögensvorteil": hier geht es um Bestechlichkeit (passive Bestechung) bzw. Bestechung (aktive Bestechung). Dazu Art. 252 (3) türk. StGB:
"Rüşvet, bir kamu görevlisinin, görevinin gereklerine aykırı olarak bir işi yapması veya yapmaması için kişiyle vardığı anlaşma çerçevesinde bir yarar sağlamasıdır."
Bei Bestechlichkeit ist also im Text des StGB schlicht von "yarar" die Rede, den der Beamte zieht.
Im Übrigen spricht das türkische StGB bei Vermögensvorteilen, die man aus Straftaten zieht, von "haksız menfaat".
Und beim organisierten Verbrechen bzw. der Beschaffungskriminalität kommt dann "haksız ekonomik çıkar".
Mit unerlaubten Handlungen (so aber Levent) hat das - begrifflich - alles nichts zu tun.
Den gewerbsmäßigen Betrug würde ich nicht mit ticari sistemle übersetzen. Das türkische Strafrecht kennt den gewerbsmäßigen Betrug nicht, sondern nur den "qualifizierten Betrug". Hier taucht auch noch einmal der Vermögensvorteil (yarar) auf:
"Dolandırıcılık
MADDE 157. - (1) Hileli davranışlarla bir kimseyi aldatıp, onun veya başkasının zararına olarak, kendisine veya başkasına bir yarar sağlayan kişiye bir yıldan beş yıla kadar hapis ve beşbin güne kadar adlî para cezası verilir.
Nitelikli dolandırıcılık
MADDE 158. - (1) Dolandırıcılık suçunun;
...
h) Tacir veya şirket yöneticisi olan ya da şirket adına hareket eden kişilerin ticari faaliyetleri sırasında; kooperatif yöneticilerinin kooperatifin faaliyeti kapsamında, (Vorsicht! Das klingt nach "gewerblich", ist aber nicht gewerblicher Betrug im Sinne des deutschen Strafrechts! Der gewerbliche Betrug ist derjenige Betrug, in dem sich der Betrüger den Betrug zur stetigen Einkommensquelle gemacht hat)
(2) Kamu görevlileriyle ilişkisinin olduğundan, onlar nezdinde hatırı sayıldığından bahisle ve belli bir işin gördürüleceği vaadiyle aldatarak, başkasından menfaat temin eden kişi, yukarıdaki fıkra hükmüne göre cezalandırılır.
Vielen Dank für Ihre Erläuterungen zu "menfaat", "çıkar" und "yarar", Herr Dr. Rumpf.
Nur kommt "Nitelikli dolandırıcılık" als Übersetzung von "gewerbsmäßiger Betrug" ja leider nicht in Frage (zur Begründung siehe den vollständigen Wortlaut des § 158 Strafgesetzbuch, denn Sie haben oben nur einen Bruchteil daraus zitiert). Wie man dann sehen wird, ist "nitelikli dolandırıcılık" ein sehr allgemeiner Oberbegriff, der alle möglichen Arten des "qualifizierten" (sprich: komplexeren) Betrugs beschreibt, darunter z.B. auch "Dinî inanç ve duyguların istismar edilmesi suretiyle ...".
Im Web fand ich soeben die folgende Definition, die Ihre o.g. Erklärung zu "gewerbsmäßig" bestätigt:
Gewerbsmäßig handelt nach Definition der Rechtsprechung, wer sich durch die fortgesetzte und wiederholte Begehung einer Tat eine zusätzliche Einnahmequelle verschaffen möchte.
Doch was spricht dann überhaupt gegen meinen Vorschlag "ticari bir sistemle"?
Ein "ticari bir sistem" ist ein vom Täter entwickeltes oder von ihm übernommenes und verwendetes System, das ihm dazu dienen soll, damit rechtswidrige/unrechtmäßige Einahmen zu machen. Und ein solches Systen benutzt man doch bestimmt nicht nur einmal, sondern "fortgesetzt" und "wiederholt".
Wenn Ihnen aber "ticari" partout nicht gefällt, weil Sie meinen, dass dies zu sehr nach "gewerblich" klingt (man beachte den großen Unterschied zwischen gewerbsmäßig und gewerblich), dann könnte man ja auch sagen:
gewerbsmäßiger Betrug = sürekli bir gelir kaynağı sağlayan bir sistemle işlenen nitelikli dolandırıcılık
Ist zwar lang, aber vielleicht doch besser. Einverstanden? :)
Das zweite "bir" kann man auch weglassen. Ergo:
gewerbsmäßiger Betrug = sürekli bir gelir kaynağı sağlayan sistemle nitelikli dolandırıcılık
So, ich glaub, jetzt haben wir's endlich!
Ich ändere gerade die Übersetzung ab, da ich sie bald rausschicken muss. Dabei fiel mir noch das hier ein (diesmal ohne 'sistem'):
gewerbsmäßiger Betrug
sürekli bir gelir kaynağı sağlama amaçlı nitelikli dolandırıcılık
sürekli gelir kaynağı amaçlı nitelikli dolandırıcılık
Das gefällt mir bis jetzt am besten, also werde ich das verwenden. Ich nehme jedoch die zweite Version, da es im vorliegenden deutschen Text etwas komplizierter ist, nämlich "Verdacht des gewerbsmäßigen Betrugs":
Verdacht des gewerbsmäßigen Betrugs = sürekli gelir kaynağı amaçlı nitelikli dolandırıcılık şüphesi
ABER: Nehmen wir mal an, meine Übersetzung wird irgendwann von irgendjemand anderem ins Deutsche zurückübersetzt, wird dieser Kollege dann zufällig in diesem Forum mitgelesen haben und somit Bescheid wissen, dass mit dieser türkischen Formulierung "gewerbsmäßiger Betrug" gemeint ist?? Hmm, na ja, ist ja dann nicht mein Problem.
Ich ändere gerade die Übersetzung ab, da ich sie bald rausschicken muss. Dabei fiel mir noch das hier ein (diesmal ohne 'sistem'):
gewerbsmäßiger Betrug = sürekli gelir kaynağı amaçlı nitelikli dolandırıcılık
Gefällt mir.
(reduzierende Wirkung der türkischen Sprache)
"gewerbsmäßiger Betrug = sürekli gelir kaynağı amaçlı nitelikli dolandırıcılık" finde ich künstlich hervorgerufen. Daher empfehle ich "gewerbsmäßiger Betrug = profesyonel dolandırıcılık" wird jedenfalls in der Türkei (zumindestens umgangssprachlich) verwendet.
"umgangssprachlich"
Die "nicht umgangssprachliche Entsprechung des Wortes "profesyonel" lautet ja "bir işi kazanç sağlamak amacıyla yapan". Davon ausgehend können wir den Terminus " gewerbsmäßiger Betrug ", ohne viel Umschweife d.h. Interpretation, mit " kazanç sağlamak amacıyla dolandırıcılık " übersetzen.
Oder?
Das kann man bei der Übersetzung eines internationalen Rechtshilferersuchens oder einer Anklageschrift oder eines Gerichtsurteils aber unmöglich benutzen.
Der feststehende Oberbegriff im türkischen TCK lautet "nitelikli dolandırıcılık", und "gewerbsmäßiger Betrug" bedeutet "fortgesetzter, kontinuierlicher Betrug zwecks Schaffung einer (zusätzlichen) Einnahmequelle".
Da das türkische Strafrecht aber leider nur den obigen Oberbegriff "niteklikli ......" kennt, uns jedoch kein rechtsprachliches Gegenstück zu "gewerbsmäßig" bekannt ist, blieb mir nichts anderes übrig als die sinngemäß korrekte Formulierung "sürekli gelir kaynağı (sağlama) amaçlı" zu konstruieren.
Wenn du eine Alternative kennst, die nicht umgangssprachlich ist und gleichzeitig die obige Bedeutung von "gewerbsmäßig" genau wiedergibt und gleichzeitig von türkischen Juristen auf Anhieb richtig verstanden wird, dann bitte ganz schnell her damit. Ansonsten spricht doch eigentlich nichts dagegen, "gewerbsmäßig" mit der obigen, klar verständlichen Formulierung zu übersetzen.
Obwohl ich beide Formen gutheiße, möchte ich in diesem Kontext noch auf einen Begriff hinweisen:
gewerbsmäßiger Betrüger = "dolandırıcılığı meslek haline getirmiş kişi"
Danke, das klingt super und könnte uns allen bei unseren Übersetzungen von Nutzen sein, vielleicht nicht in einer Überschrift als offizielle Übersetzung von "gewerbsmäßiger Betrug", aber auf jeden Fall dann im weiteren Text, wo man gute Alternativen braucht. (tu)
Klar, ginge auch!
Sorry, ich konnte mich nicht zwischendurch einklinken, war aber wohl auch nicht nötig, da hier ein gedanklicher Prozess vonstatten ging, der wohl zu einem guten Ergebnis geführt hat.
Nur zu nitelikli: Im Deutschen kennen wir das "qualifizierte" Delikt, also die besondere (strafverschärfende) Variante eines Grunddelikts. Wenn also ein Betrug "qualifiziert" ist, kommt noch irgendein "qualifizierendes Tatbestandsmerkmal" hinzu. Hier z.B. "gewerblich".
Was das "ticari" angeht, so war ich nicht grundsätzlich dagegen. Es ist dem türkischen Verständnis nur fremd, weshalb der Leser der türkischen Übersetzung zunächst einmal auf Verständnisschwierigkeiten stoßen könnte. Ein Prof. Dr. Bahri Öztürk, der zu einem großen Teil für die aktuelle Fassung des Strafgesetzbuches verantwortlich ist und der sich am Max-Planck-Institut in Freiburg auch jahrelang mit deutschem Strafrecht beschäftigt hat, wird das verstehen. Aber nicht unbedingt Richter Ali Öztürk aus X-şehir...
Ja, ich benutze "qualifiziert" (z.B. qualifizierter Betrug für nitelikli dolandırıcılık) auch bei Übersetzungen ins Deutsche. Das wird von deutschen Strafrechtlern problemlos verstanden.
Wegen "gewerbsmäßig" bin ich von dem Wort "ticari" weggekommen und werde dafür nur noch "sürekli gelir kaynağı amaçlı" oder "sürekli bir gelir kaynağı sağlayarak" nehmen. Wenn im eigentlichen Fließtext Alternativen benötigt werden (z.B.: Die Angeschuldigten sind bei ihren Betrugsdelikten gewerbsmäßig vorgegangen...), werde ich z.B. "dolandırıcılığı meslek haline getirerek" o.ä. hinschreiben.
Hier übrigens noch die Begründung, warum der Vorschlag von Dr. Rumpf und mir, dass man bei der Übersetzung türkischer Straftatbezeichnungen mit "nitelikli" fast immer den Begriff "qualifizierte/-r" verwenden kann (z.B. nitelikli dolandırıcılık = qualifizierter Betrug), tatsächlich stimmt:
Wikipedia: Qualifikation (Strafrecht)
ich würde für;
"Vermögensvorteil erhalten oder versprochen bekommen."
"Maddi çıkar sağladığı veya buna dair söz aldığı"
vielleicht oder?
MFG
Mustafa Özkan
ich würde so übersetzen;
Maddi çıkar sağladığı veya buna dair söz aldığı
Wie ich vor einiger Zeit schrieb, bedeutet "etwas versprochen bekommen" soviel wie "etwas in Aussicht gestellt bekommen", und dafür gibt's im Türkischen nur "vadetmek" und "söz vermek".
"Söz almak" hat hingegen einige andere (abweichende) Bedeutungen, es ist hier nicht präzise genug.
Ich schlage daher die folgende Übersetzung vor:
einen Vermögensvorteil erhalten oder versprochen bekommen (zu haben) = .... şüphelinin bu şekilde kendine maddi çıkar sağladığı veya kendisine maddi çıkarı olacağına söz verildiği .....
gewerbsmäßig / gewerbsmäßiger Betrug
Yeni Ceza Kanununda " suçu meslek edinen kişi " kavramı var. Bu kavramın açıklamasında (Bkz. 5237 sayılı Türk Ceza Kanunu ve Getirdiği Yenilikler), "... suçu meslek edinen kişi deyiminden; kısmen de olsa geçimini suçtan elde ettiği kazançla sağlamaya alışmış kişi " anlaşılmaktadır" yazmaktadır.
Bundan hareketle, gewerbsmässiger Betrug kavramının ve bu bağlamdaki cümlelerin yerine göre
geçimini dolandırıcılıktan elde ettiği kazançla sağlamaya alışmış kişi ,
geçimini dolandırıcılıktan elde ettiği kazançla sağlama suçu ,
geçimini sürekli yaptığı dolandırıcılık eyleminden elde ettiği kazançla sağlama suçu
şeklinde Türkçe'ye çevirilebileceği görüşündeyim.
Diğer alternatifler:
meslek (veya sanat) haline getirerek ...
örnek:
meslek veya sanat haline getirerek işlenen dolandırıcılık suçu.
PS.
meslek (TDK)
Türk Dil Kurumunca hazırlanan sözlükte meslek, “bir kimsenin geçimini sağlamak için sürekli yaptığı iş” olarak tanımlanmıştır.
Merhaba Levent;
Tebrikler, güzel araştırmışsın.
gewerbsmäßiger Betrug = (Türk Ceza Kanununu Alman hukukuna yaklaştırma sürecinde oluşturulan hukuk terminolojisinin bir ürünü) geçimini meslek haline getirilmiş dolandırıcılıktan elde edilen kazançlarla sağlama (suçu) veya kısacası: dolandırıcılığı meslek edinme (suçu) ("sürekli" sözcüğüne gerek yok bence)
wegen gewerbsmäßigen Betrugs = dolandırıcılığı meslek edinme suçundan
gemeinschaftlicher gewerbsmäßiger Betrug = birden fazla kişi tarafından birlikte işlenen dolandırıcılığı meslek edinme (suçu)
Hallo Jon,
bu gibi vesilelerle eski kayıtları yenileme olanağı da buluyorum.
"sürekli" sözcüğünü eklemeden önce ben de oldukça düşünmüştüm; "kazanç" kelimesini çoğul yapınca aynı kapıya çıkıyor.
Bence de böyle bırakabiliriz.
Burada bir tek "hukuk jargonu" tabirine takıldım. Kullandığım Türkçe'ye biraz aykırı düşüyor. Her kesimde kabul görmeyebilir. Biz buna "hukuk dili" desek daha rahat edeceğim, ancak bunu ille de bir mesele yapmaya gerek yok.
Ben de "hukuk jargonu" demeden önce düşündüm, bunu yazayım mı yazmayayım mı diye. Haklısın, "jargon" demek biraz argoya kaçıyor. "Hukuk terminolojisi" olarak değiştireceğim.
Levent und Jon - das war eine richtig gute Diskussion!
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