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Noch mal: vollstreckbare Ausfertigung; vorläufige Vollstreckbarkeit usw.  


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Liebe Kollegen,

nachdem offenbar weiterhin Uneinigkeit herrscht, wird es langsam Zeit, dass wir uns endgültig darauf verständigen, wie man "vollstreckbare Ausfertigung" und "vorläufige Vollstreckbarkeit" ins Türkische übersetzt. Zuerst möchte ich auf die früheren Forendiskussionen hinweisen, wo bereits diverse Vorschläge gemacht wurden:

"Vollstreckbare Ausfertigung":

http://forum.cafeuni.com/read.php?4,13602,13602

http://forum.cafeuni.com/read.php?9,6918,6918

http://forum.cafeuni.com/read.php?4,6494,6496

"Vorläufig vollstreckbares Urteil"; "Vorläufige Vollstreckbarkeit von Urteilen":

http://forum.cafeuni.com/read.php?4,113

http://forum.cafeuni.com/read.php?4,15290,15290

Nun fasse ich alle bisherigen Vorschläge zusammen:

Vollstreckbare Ausfertigung
- infaz kabiliyetini haiz suret
- kabili icra suret
- icrası mümkün suret
- icra edilebilir suret
- icra takibine esas olabileck ilam
- icra takibine esas ilam niteliğinde suret
- icra takibinde kullanılmak üzere düzenlenmiş ilam sureti
- icrası kabil ilam sureti
- icrası kabil suret
- icra edilebilir ilam

Vorläufig vollstreckbares Urteil; vorläufige Vollstreckbarkeit von Urteilen
- geçici tenfiz kabiliyeti
- muvakkaten icra edilebilirlik
- muvakkaten icrası kabil
- muvakkat vacibülicra
- geçici olarak uygulanabilme
- geçici olarak infaz edilebilme
- geçici olarak icrası kabil
- henüz kesinleşmemiş mahkeme kararı ile icra takibi yapabilme

Und jetzt schauen wir uns die jeweiligen Definitionen aus Wikipedia an:

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Vollstreckbare Ausfertigung
Ausfertigung eines Urteils oder auch anderer Vollstreckungstitel nach § 794 ZPO, auf das eine Vollstreckungsklausel gesetzt worden ist. Sie ist eine Voraussetzung für die Zwangsvollstreckung aus dem betreffenden Titel (§ 724 Zivilprozessordnung (ZPO). [...] Das Klauselerteilungsverfahren ist der eigentlichen Zwangsvollstreckung vorgeschaltet.

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Vorläufige Vollstreckbarkeit
Vorläufige Vollstreckbarkeit bezeichnet die Möglichkeit, aus einem noch nicht rechtskräftigen Urteil die Zwangsvollstreckung zu betreiben. Die Voraussetzungen, unter denen ein Urteil für vorläufig vollstreckbar erklärt werden kann, ergeben sich aus den §§ 708 ff. Zivilprozessordnung (ZPO).

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Wie man sieht, geht es bei beiden Begriffen darum, dass man mit der jeweiligen Urkunde die Zwangsvollstreckung (icra takibi) betreibt.

Mit anderen Worten: Es geht bei diesen Begriffen nicht um die "Vollstreckung eines Urteils" (wie z.B. Vollstreckung eines Strafbefehls, Vollstreckung einer Gefängnisstrafe o.ä.), sondern darum, dass mithilfe dieses Urteils ein Gläubiger die Zwangsvollstreckung gegen den zur Zahlung verurteilten Schuldner betreiben kann, um von diesem sein Geld zu bekommen.

Wir müssen also inhaltlich korrekte Übersetzungen finden, die von türkischen Juristen verstanden werden und bei denen es in den türkischen Köpfen nicht zu Verwechslungen mit dem "normalen" Vollstreckungsbegriff kommt.

Mit Verwechslung meine ich Folgendes: Der berühmte Satz aus den deutschen Strafbefehlen (Dieser Strafbefehl wird rechtskräftig und vollstreckbar, wenn Sie nicht innerhalb von zwei Wochen nach der Zustellung bei dem oben bezeichneten Amtsgericht XY schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle Einspruch einlegen.) ist bei den beiden obigen Begriffen nicht gemeint. Beim Strafbefehl bedeutet "vollstreckbar" nur, dass der Strafbefehl selbst - sprich, die darin festgesetzte Strafe - nach 14 Tagen vollstreckt werden kann, auf Türkisch "ceza kararnamesinde belirlenen cezanın infazı".

Nicht jedoch bei den Begriffen "vollstreckbare Ausfertigung" und "vorläufige Vollstreckbarkeit", denn bei diesen geht es wie gesagt um die Möglichkeit der Zwangsvollstreckung (icra takibi), d.h. darum, dass der Gläubiger mithilfe dieser Urkunde rechtlichen Zwang anwenden darf, um vom Schuldner sein Geld zu bekommen.

Wir sehen also, dass in der Übersetzung beider Begriffe unbedingt der türkische Begriff "icra takibi" verwendet werden muss, d.h. nur "icra" allein oder "icrası kabil / icrası mümkün" usw. reicht nicht aus, sonst gibt es eine Verwechslung mit der oben genannten Bedeutung = Vollstreckung des Urteils. Gemeint ist nämlich - wie schon gesagt - keine normale Vollstreckung, sondern die aus dem Schuldrecht bekannte Zwangsvollstreckung, die im Türkischen "icra takibi" genannt wird.

Hier nun meine finalen Übersetzungsvorschläge:

Vollstreckbare Ausfertigung
- icra takibinde kullanılmak üzere verilmiş ilam
- icra takibinde kullanılabilir ilam
- icra takibine esas olabilecek ilam
(Wichtige Anmerkungen: Auf "suret" können wir meiner Meinung nach in den meisten Fällen verzichten, denn meist ist ja ein "ilam" gemeint. Ein "ilam" ist eine mit Stempel und Unterschrift versehene Ausfertigung des Gerichtsurteils, die als Vollstreckungstitel dient.
Wenn es bei der vollstreckbaren Ausfertigung jedoch um ein notariell beurkundetes Schriftstück - z.B. einen notariellen Vertrag (über einen Immobilienkauf o.ä.) - geht (und nicht um ein Gerichtsurteil), sollte man statt "ilam" lieber den Begriff "resmî belge / noter belgesi", genauer gesagt "işbu noter belgesinin / noterce düzenlenmiş sözleşmenin icra takibinde kullanılabilecek (bir) sureti" nehmen. Bei Notarsschriftstücken (meist Verträge) würde man also "vollstreckbare Ausfertigung dieser Urkunde / dieses Vertrags" mit der Formulierung "işbu noter belgesinin / noterce düzenlenmiş bu sözleşmenin icra takibinde kullanılabilecek (bir) sureti" übersetzen.)

Vorläufige Vollstreckbarkeit; vorläufig vollstreckbar; vorläufig vollstreckbares Urteil
- (Alman Hukuk Muhakemeleri Kanununda öngörüldüğü üzere,) henüz kesinleşmemiş ilam ile icra takibi yoluna başvurma hakkı / imkânı
- (Alman Hukuk Muhakemeleri Kanununda öngörüldüğü üzere) kesinleşmeden önce (kesinleşme tarihinden önce) icra takibinde kullanılabilir ilam
- (Alman Hukuk Muhakemeleri Kanununda öngörüldüğü üzere) kesinleşme tarihinden önce icra takibi yoluna gitme hakkını sağlayan ilam
(Wichtige Anmerkung: Den Klammereinschub kann man natürlich weglassen, aber ich bin der Meinung, dass man mithilfe dieses kurzen Einschubs verhindern kann, dass türkische Richter oder andere Beamte denken: Kesinleşmemiş karar ile icra takibi olur muymuş?)

Vielleicht hat jemand bessere Vorschläge, aber bitte bedenken: In der Übersetzung darf weder "infaz" noch "tenfiz" vorkommen, auch "icra" alleine wäre falsch, da es sonst zu Verwechslungen mit der o.g. Alternativbedeutung kommt. In der Übersetzung beider Begriffe muss unbedingt der Begriff "icra takibi" vorkommen.

 
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Wünsche euch allen einen schönen Abend!

 
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Moin Jon, du hast wieder dir so viel Arbeit gemacht. Ich möchte mich dafür bei dir herzlich bedanken. Gruß. Mustafa

Wer ständig glücklich sein will, muss sich oft verändern | Konfuzius.

 
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Hallo Jon!

Ich bin auch Mustafa's Meinung!

Ich weiß, dass Du ein "gavur" (Zitat Jon) bist, aber trotzdem:

Allah seni başımızdan (ve bu forumdan) eksik etmesin.

 
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M. Mustafa Şahin schrieb:


> Moin Jon, du hast wieder dir so viel Arbeit
> gemacht. Ich möchte mich dafür bei dir herzlich
> bedanken. Gruß. Mustafa

All die Arbeit für nur zwei Begriffe. Aber sie kommen in deutschen Urteilen oder Notarsurkunden extrem häufig vor und gehören zu jenen Fachausdrücken, die von uns Übersetzern seit Generationen fehlgedeutet und falsch übersetzt werden. Was ich hier mache, war also längst überfällig, aber letzten Endes auch wieder nur ein Tropfen auf dem heißen Stein...

 
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Canan schrieb:


> Hallo Jon!
> Ich bin auch Mustafa's Meinung!
> Ich weiß, dass Du ein "gavur" (Zitat Jon) bist,
> aber trotzdem:

Die Tatsache, dass strenge Muslime mich höchstwahrscheinlich "gâvur" nennen würden (und nur aus diesem Grund habe ich mich hier damals selbst als "gâvur" bezeichnet), heißt natürlich noch lange nicht, dass ich auch ein "kâfir" bin.

> Allah seni başımızdan (ve bu forumdan) eksik etmesin.

Das kann ich nur an alle anderen Helfer so weitergeben!

P.S.: Ich habe in meinem obigen Eingangsbeitrag noch eine Einschränkung wegen "ilam" vorgenommen. Man kann nämlich nicht immer "ilam" sagen. "İlam" ist nur bei Gerichtsurteilen richtig. Wenn es sich bei der vollstreckbaren Ausfertigung bzw. vorläufig vollstreckbaren Urkunde nicht um ein Urteil, sondern beispielsweise um ein notariell beurkundetes Schriftstück handelt (dieser Fall kann durchaus vorkommen), sollte man statt "....... ilam" besser die oben genannte Übersetzung wählen.

 
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Lieber Jon,

an dieser Stelle möchte ich eine kurze Übersetzung aus dem ähnlichen Kontext zur Abstimmung bzw. Durchsicht präsentieren:

Mahkeme hükmü geçici olarak icra olunabilir kaydıyla tesis etmişse, ödemeyi hak eden taraf cebri icra işlemini yaptırmadan önce teminatı ödediğini veya hükmün kesinleştiğini kanıtlamak zorundadır.

Ist die zugrundeliegende gerichtliche Entscheidung nur gegen eine Sicherheit vorläufig vollstreckbar, muss der Berechtigte vor Beginn der Zwangsvollstreckung nachweisen, dass er die Sicherheit geleistet hat oder dass die gerichtliche Entscheidung rechtskräftig geworden ist.

Hak sahibi, cebri icra işlemini teminat ödemeden başlatmak istiyorsa, borçluya ait menkul değerleri rehin ettirebilir ya da gayrımenkul rehni için tapuya şerh düşürtebilir (ihtiyati haciz / dingliche Sicherung ???).

Ohne Sicherheitsleistung kann der Berechtigte die Zwangsvollstreckung insoweit betreiben, als bewegliches Vermögen gepfändet oder als eine Sicherungshypothek in das Grundbuch eingetragen wird (Sicherungsvollstreckung);

Alacaklının talep ettiği şeylerin yerine getirilmiş sayılması, teminatın sağlanması ile caizdir.

Eine Befriedigung ist erst nach Leistung der Sicherheit zulässig.

 
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Hallo Levent,

in der Rechtstheorie ist "cebri icra" der Oberbegriff für die beiden folgenden "icra"-Arten:

1. cüz’i icra / ferdi icra (hier geht's um die Forderungen eines einzelnen Gläubigers, daher cüz'i/ferdi) = icra takibi

2. külli icra / toplu icra (hier geht's um die Forderungen aller Gläubiger, die aus der Konkursmasse befriedigt werden wollen) = iflas takibi

Sofern es also nicht rein zufällig um Konkurs-/Insolvenzverfahren mit zahlreichen Gläubigern geht, spricht man in der türkischen Praxis im Zusammenhang mit "cebri icra" immer vom "icra takibi", und dies wird dann automatisch mit dem Oberbegriff "cebri icra" gleichgesetzt.

In den deutschen Urkunden, über die wir hier reden (z.B. Urteile gegen Kombassan oder notarielle Immobilienkaufverträge), geht es aber fast immer um "icra takibi", da ja immer nur zwei Parteien beteiligt sind (Gläubiger, der den Prozess gewinnt, und der Schuldner, der den Prozess verliert, oder aber die beiden Vertragsparteien). Daher ist "icra takibi" = "cebri icra" in der Praxis mit der deutschen "Zwangsvollstreckung" gleichzusetzen. Man beachte hier auch die wortwörtliche Übereinstimmung der beiden Begriffe "cebri icra" und "Zwangsvollstreckung".

Die anderen Fachbegriffe in deinen obigen Übersetzungssätzen haben wir schon an anderer Stelle des Forums erörtert.

 
  
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