tutuklama, yakalama, haft, festnahme, etc
Hallo Leute,
ich übersetze gerade einige Fahndungsunterlagen, bei denen ich immer wieder auf folgende Problematik stoße, die meinem mangelnen juristischen Wissen geschuldet ist.
Im Türkischen werden folgende Begriffe verwendet:
Yakalama
Yakalama Kararı
Yakalama Emri
Tutuklama
Tutuklama Kararı
Tutuklama Emri
Tutukluluk
Gözaltı-Nezaret
Alıkoyma
Im Deutschen:
Haft
Haftbefehl
Ergreifung
Aufgreifung
Festnahme
Fahndung
Gewahrsam
Kann mir da einer die Verbindungen herstellen?
Insbesondere Yakalama verwirrt mich. Ist ein yakalama emri nun ein Fahndungsbefehl? Oder ein Haftbefehl? Ein Ergreifungsbefehl? Gibt es so etwas überhaupt?
Vielen Dank im Voraus.
Gruß,
HV
Yanıtlar (7)
Hallo HV,
ich habe während der ersten Hälfte dieses Jahres gemeinsam mit zeitweise bis zu fünf anderen Kollegen (die zum Teil akiv hier im Forum mitarbeiten) an einem Riesenauftrag von 1500 Seiten gearbeitet (Polizei- und Ermittlungsakten aus der Türkei), in dem Tausende von Fachbegriffen vorkamen, die wir gemeinsam in monatelanger Arbeit abklären mussten, um die Einheitlichkeit der Terminologie zu gewährleisten. Dabei stellten wir fest, dass viele Begriffe sich zum Verwechseln ähneln, es aber meistens doch feine Unterschiede gibt, die eine differenzierte Übersetzung ermöglichen. Dabei kamen wir bezüglich der von dir gesuchten Begriffe zu dem folgenden Ergebnis:
Yakalama = Festnahme
Yakalama Kararı = Fahndungsbeschluss
Yakalama Emri = Festnahmebefehl
Daimi Arama Kararı = Beschluss über die dauerhafte Fahndung (nach unbekannten Tätern)
Arama Kararı (in bestimmtem Kontext) = Hausdurchsuchungsbeschluss
Tutuklama = Verhaftung
Tutuklama Emri = Haftbefehl
Tutuklama Kararı = ebenfalls "Haftbefehl"; allerdings wäre als Notlösung auch "Haftbeschluss" zulässig, falls unbedingt eine Unterscheidung zu "Tutuklama Emri" nötig ist
Tutukluluk = Untersuchungshaft
Tutukluluk halinin devamı = Haftfortdauer
Gözaltı (= Nezaret) = Gewahrsam; Ingewahrsamnahme (Kontext: gözaltına alma; gözaltı tarihi usw.); falls Kontext = Emniyet (und nicht Jandarma), dann auch "Polizeigewahrsam"
Alıkoyma = kommt auf den Kontext an; bitte den genauen Kontext angeben!
Danke für die Frage und natürlich noch mehr für die Antwort!
Kann es sein, dass alles, was mit "yakalama" zu tun hat von der Polizei ausgeht und für alles, was mit "tutuklama" kombiniert wird einen Richter bzw. richterlichen Beschluss fordert?
LG Stella
Nein. Die "Festnahmebefehle" (yakalama emri) und "Fahndungsbeschlüsse" (yakalama kararı) werden ebenfalls von den türkischen Gerichten erlassen. Dies ergibt sich direkt aus den von türkischen Gerichten stammenden Dokumenten, die wir im Frühjahr ins Deutsche übersetzt haben.
Man darf hier außerdem nicht vergessen, dass die Polizei und die Gendarmerie der Befehlsgewalt der Justizbehörden unterstellt sind. Die Polizei bzw. Gendarmerie darf selber keine Festnahmen oder Fahndungen beschließen. Die handeln immer nur auf direkte Anweisung des ermittelnden Staatsanwalts (dieser hat diesbezüglich jedoch nur beschränkte Befugnisse) oder auf Grundlage eines Gerichtsbeschlusses (egal ob es sich dabei um ein ".... emri' oder ".... kararı" handelt).
Vielen Dank Jon, für die wie immer sehr kompetente und ausführliche Antwort.
LG, HV
Gerne.
Darf ich in diesem Zusammenhang noch auf die Ergebnisse unseres Übersetzerteams in Sachen Polizeibegriffe und meine diesbezüglichen Erläuterungen aus März und Juni 2011 hinweisen?
Asayiş Şube Müdürlüğü usw.:
[Link entfernt]
Emniyet Genel Müdürlüğü usw.:
[Link entfernt]
Ich bin begeistert! und zudem höchst dankbar über diese kompetente und selbstlose Hilfe, vielen Dank!
LG, Hudaverdi
Das höre ich wirklich gern! (tu)
Vielen Dank auch von mir.
Ich glaube fest daran, dass keine gute Tat "ungestraft" bleibt (aber hoffentlich im positiven Sinne!).
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