Ruhsatsız silah bulundurmak
Folgende Frage (leider sind eigene Recherchen bei mir weiterhin aus Zeitgründen unmöglich, mein Liefertermin für den Riesenauftrag rückt bedrohlich näher):
Bezieht sich in dem bekannten Tatbestand "Ruhsatsız silah bulundurmak" der Begriff "ruhsatsız"
a) auf die Waffe (also im Sinne von: eine nicht registrierte Waffe) oder
b) auf die Person (also im Sinne von: Besitz oder Führen einer Waffe, ohne im Besitz eines gültigen Waffenscheins/Waffenpasses [Österreich: Waffenpass] zu sein)?
Soweit ich weiß, bezieht sich "ruhsatsız" auf die Waffe . In dem Fall könnte man es doch als "nicht registrierte Waffe" übersetzen, oder? Also:
"Besitz oder Führen einer nicht registrierten Waffe"
Yanıtlar (5)
Lieber Berkant,
ich würde das einfach "unerlaubter Waffenbesitz" nennen. Der Begriff umfasst deine beiden Fälle in einem. Den Begriff findest du z.B. in der neuesten Fassung des Waffengesetzes in § 58 (8):
" Wer eine bei Inkrafttreten dieses Gesetzes unerlaubt besessene Waffe bis zum Ende des fünften auf das Inkrafttreten folgenden Monats unbrauchbar macht, einem Berechtigten überlässt oder der zuständigen Behörde oder einer Polizeidienststelle übergibt, wird nicht wegen unerlaubten Erwerbs, unerlaubten Besitzes oder unerlaubten Verbringens bestraft."
Eben sehe ich in dem Text die folgende Passage:
... şüphelinin evinde yapılan aramada ruhsat süresi geçmiş ..... marka tabanca ele geçirilmiştir.
Damit steht schon mal fest, dass sich "ruhsat" - wie ja auch schon die grammatikalische Struktur von "ruhsatsız silah bulundurmak" vermuten lässt - allein auf die Waffe bezieht und nicht auf ihren Besitz oder auf den Besitzer. Hingegen bezieht sich "unerlaubter Waffenbesitz" ganz eindeutig auf den Besitz/den Besitzer der Waffe und nicht auf die Waffe an sich.
Ich werde daher "ruhsatsız silah bulundurmak" als "Besitz oder Führen einer unregistrierten Waffe" übersetzen. Falls noch Verbesserungsvorschläge kommen, kann ich das noch jederzeit in meiner Übersetzung abändern. Trotzdem vielen Dank, Mau. Den Begriff "unerlaubter Waffenbesitz" merken wir uns für Passagen wie "silah bulundurma/kullanma yetkisi olmadığı halde silah bulundurmak" vor. :)
Es wird doch komplizierter: In meinem Text taucht plötzlich auch noch das hier auf:
silah bulundurma ruhsatı
Siehe auch Google:
[Link entfernt]
Jetzt bin ich mir nicht mehr ganz so sicher, ob "ruhsatsız silah" wirklich eine "unregistrierte Waffe" ist. Ich vermute anhand des Textes, den ich übersetze (knapp 6000 Zeilen, die ich innerhalb von nur einer Woche übersetzen muss und wo wirklich alles Mögliche drin vorkommt, von diesem Sportwettenscheiß über Betrug und Schwarzhandel mit historischen Münzen bis hin zum Besitz von Bajonetts und Maschinengewehren, mein Gott, ich kann echt nicht mehr), nun doch eher, dass man in der Türkei ein ruhsat (Waffenschein) beantragt (beim Valilik), und in dieses ruhsat wird dann die Waffe reingeschrieben (mit Seriennummer), für die dieses ruhsat gültig ist. "Unregistrierte Waffe" ist somit nicht ganz falsch, aber es ist auch nicht superperfekt.
Zafer - mal wieder Retter in der Not! :)-D
Lieber Berkant,
mit dem türkischen Waffen- und Strafrecht kenne ich mich nicht genug aus, um dir weiterhelfen zu können, habe auch nicht die Zeit zu recherchieren. Allerdings wird Zafers Lösung durch Kıygıs Hukuk ve Ekonomi Terimleri Sözlüğü bestätigt. "Ruhsatsız silah bulundurma" gibt er mit "Waffenbesitz ohne Waffenschein" wieder.
Gruß, und kolay gelsin.
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