Registergericht
Hallöchen,
brauche mal wieder eure Hilfe. Wie würdet ihr folgende Angaben über ein Unternehmen übersetzen:
Registergericht: Amtsgericht Bonn
Registernummer: ...
Steuernummer: ...
USt-IdNr.: ...
Mein Versuch:
Ticari Sicil Mahkemesi: Bonn Asliye Mahkemesi
Ticari Sicil No: ...
Vergi No: ...
???
Freue mich über Rückmeldungen!
Viele Grüße,
Elif
Antworten (22)
Registergericht: Amtsgericht Bonn
Registernummer: ...
Steuernummer: ...
USt-IdNr.: ...
Hier meine Version:
Ticaret Sicil Mahkemesi: Bonn Yerel Mahkemesi
Sicil No.:
Vergi No.:
KDV Kimlik No.:
Bitte das mit dem "Amtsgericht" beachten! "Asliye Mahkemesi" für "Amtsgericht" ist definitiv falsch. Als Übersetzung von "Landgericht" ist "Asliye Mahkemesi" hingegen durchaus legitim, obwohl ich - wie schon an anderer Stelle in diesem Forum ausführlich erklärt - weiterhin zu "Bölgesel Mahkeme" tendiere, wenn's ums Landgericht geht. Es hängt auch davon ab, ob das deutsche Landgericht sich "Landgericht XY - 2. Zivilkammer" nennt: In dem Fall tendiere auch ich zu "XY 2. Asliye Hukuk Mahkemesi" anstatt zu "XY Bölgesel Mahkemesi 2. Hukuk Dairesi" o.ä. Kann man mir noch folgen oder war das zu verwirrend?
Bei der USt-Id-Nr. scheiden sich die Geister. Die einen übersetzen es so, die anderen so. In meinen Augen ist die Umsatzsteuer aber nichts anderes als die Katma Değer Vergisi - es sei denn, es gäbe jetzt in der Türkei neuerdings ebenfalls eine Unterscheidung zwischen "Mehrwertsteuer" (Warensektor) und "Umsatzsteuer" (Dienstleistungssektor).
Okay, Punkt 1 kann ich nachvollziehen - bin voll in die Falle getappt, hatte nicht über die Zuständigkeiten der Gerichte nachgedacht; soeben habe ich im türk. Wiki für Amtsgericht auch "Yerel Bölge Mahkemesi" gefunden.
Punkt 2 geht auch in Ordnung. Habe das zwar schon oft gelesen, war mir aber nie 100%ig sicher. Was besseres fällt mir da aalerdings auch nicht ein..
Lieben Dank für deine Hilfe
Also in Bezug auf die Umsatzsteuer muss ich zwei Dinge klarstellen:
1) Umsatzsteuer (Amtssprache) = KDV
2) Mehrwertsteuer (Umgangssprache) = KDV
3) Einfuhrumsatzsteuer (Amtssprache) = ithalattan doğan KDV.
Daher stimmt die Aussage "Mehrwertsteuer" (Warensektor) und "Umsatzsteuer" (Dienstleistungssektor)" nicht. Bitte nicht vergessen, dass die Aussagen bei Wikipedia nicht immer 100% stimmen.
Als ich das vor einigen Jahren von Vertretern des BMF erfahren hatte, war ich ehrlich gesagt ein wenig erstaunt und um ein Begriff reicher.
Übrigens, ich habe kürzlich die Möglichkeit gehabt mit namhaften türkischen und deutschen Juristen zu diskutieren und hierbei stellte sich wieder heraus, dass sich für "Landgericht" nun die Übersetzung "Eyalet mahkemesi" etabilert hat.
Durch dieses Forum werde ich jeden Tag ein bisschen schlauer
Vielen Dank für die Hinweise!
LG, Elif
Das ist aber leider totaler Unsinn, und hier folgt die Begründung, gegen die kein Kraut gewachsen ist: In jedem deutschen Bundesland gibt es nicht nur ein Landgericht, sondern immer mehrere . Daher kann man "Landgericht" unmöglich als "Eyalet Mahkemesi" übersetzen, da der Begriff "Eyalet Mahkemesi" dem türkischen Leser impliziert und suggeriert, dass es sich um DAS EINZIGE "Eyalet Mahkemesi" dieses einen Bundeslandes handle, was ja aber nicht der Fall ist. Daher ist "Eyalet Mahkemesi" als Übersetzung von "Landgericht" definitiv falsch .
Ich verstehe, dass hier versucht wurde, das Wort "Landgericht" wörtlich in die türkische Sprache zu zwängen, doch hier liegt ein riesiges Missverständnis vor: Der Wortstamm "Land..." in "Landgericht" kommt meines Wissens nicht von "Bundesland", sondern von LANDKREIS .
Diese Juristen haben also durch ihre Fehlübersetzung ein klassisches Paradoxon geschaffen.
Ich halte hiermit für Übersetzungen aus dem Deutschen ins Türkische nochmals Folgendes fest:
Amtsgericht = Yerel Mahkeme
Landgericht = Bölgesel Mahkeme oder Asliye Mahkemesi
Landgericht - 2. Zivilkammer = Asliye 2. Hukuk Mahkemesi
Oberlandesgericht = Yüksek Eyalet Mahkemesi
usw.
Noch als Nachtrag: In Deutschland gibt es momentan 116 Landgerichte. Dies würde bedeuten, dass man im Türkischen 116 Mal die Passage "..... Eyalet Mahkemesi" benutzen müsste, um alle deutschen Landgericht zu benennen. Dies wiederum würde dem Türken suggerieren, dass Deutschland nicht in 16, sondern in 116 Bundesländer unterteilt ist.
Wie gesagt, ich bin der Meinung, dass da was falsch gelaufen ist, als der Begriff "Eyalet Mahkemesi" von diesen Juristen für "Landgericht" fest eingeführt worden sein soll. Kannman das irgendwo schriftlich nachlesen? Gibt es irgendeinen Beleg und eine plausible Begründung dafür?
Amtsgericht übersetzt man am besten mit "Sulh Mahkemesi"
Landgericht ist dann am besten mit Asliye Mahkemesi zu übersetzen.
Jetzt geht das schon wieder los...
Also, ich melde mich jetzt erst mal ab - und frohe Pfingsten allerseits!
Frohe Pfingsten, Jon, und nicht die Nerven verlieren (obwohl ich das verstehen kann).
Danke, Eva. Ich hatte nur gestern einen sehr stressigen Tag, daher war ich wohl etwas unwirsch.
Letztendlich wird es wohl keine Sicherheit darüber geben, welche Übersetzungen der Gerichtsbezeichnungen ins Türkische und ins Deutsche die besten oder gar die "einzig richtigen" sind. Im Prinzip ist es ja auch egal, denn es gibt momentan noch keinen allgemeingültigen, von der gesamten Fachwelt akzeptierten Standard. Und bis es soweit ist, kann man "Amtsgericht" eben ungestraft als "Sulh Mahkemesi" übersetzen und "Sulh Mahkemesi" ebenso ungehindert als "Friedensgericht", jeder wie der Lust hat.
"Wie gesagt, ich bin der Meinung, dass da was falsch gelaufen ist, als der Begriff "Eyalet Mahkemesi" von diesen Juristen für "Landgericht" fest eingeführt worden sein soll. Kannman das irgendwo schriftlich nachlesen? Gibt es irgendeinen Beleg und eine plausible Begründung dafür?"
Werde noch darauf antworten, bin in einer Konferenz.
Wie gesagt, das Wort "Land" in dem Begriff " Land gericht" ist ursprünglich nicht von "Bundes land " (eyalet), sondern von " Land kreis" (ilçe, kaymakamlığın sorumluluk bölgesi) abgeleitet. Auch deshalb darf man "Landgericht" nicht als "Eyalet Mahkemesi" auffassen.
Außerdem klingt der Begriff "Eyalet Mahkemesi" bereits so, als handle es sich hierbei schon um das höchste Gericht eines deutschen Bundeslandes (also um das Oberlandesgericht, das jedoch allgemein als "Yüksek Eyalet Mahkemes" übersetzt wird), und es erscheint völlig unlogisch, dass es in jedem deutschen Bundesland eine Vielzahl von "eyalet mahkemeleri" geben soll.
Bisher fand ich kein einziges Argument, das diese inoffizielle Übereinkunft namhafter türkischer und deutscher Juristen bestätigen würde. Wann und wo soll diese Konferenz denn stattgefunden haben? Warum werden die dortigen Ergebnisse nicht veröffentlicht und uns erfahrenen Übersetzern und "weniger namhaften" Fachleuten zur Verfügung gestellt?
1. Ich habe keineswegs die Absicht, diese Angelegenheit zuzuspitzen.
2. Meine diesbezüglichen Aussserungen sind lediglich Feststellungen.
3. Die von Ihnen genannten Argumente wurden auch in verschiedenen Gelegenheiten angesprochen.
4. Ich werde dem Forum diesbezügliche Informationen bald zur Verfügung stellen.
5. Glauben Sie denn wirklich, dass bei allen Veranstaltungen die Öffentlichkeit auch informiert wird? Nach meinen Erfahrungen werden mal vielleicht 5-10% der Veranstaltungen preisgegeben.
6. Wer fragt, der bekommt auch Informationen. Meinen Sie es gibt tausende von Menschen, die so gespannt und neugierig sind, zu erfahren wie "Landgericht" in der türkischen Sprache übersetzt wird und daher das dringende Bedürfnis besteht, die Restwelt mit derartigen sensationellen Information zu versorgen?
7. Ich habe das komische Gefühl, dass Sie sich angegriffen fühlen. Das ist nicht der Fall und daher brauchen Sie sich nicht aufzuregen. Wenn Sie sich nicht aufregen, können Sie Punkt 7 für erledigt betrachten.
Hallo Ultima Ratio,
nein, ich fühlte mich nicht im geringsten angegriffen. Wenn dieser Eindruck entstanden sein sollte, muss ich mich weiter oben irgendwo falsch ausgedrückt oder daneben benommen haben.
Was ich sagen will, ist nur Folgendes: Es kann nicht akzeptiert werden, dass es selbst nach Jahrzehnten noch immer keine feststehende, sowohl semantisch korrekte als auch etymologisch schlüssige, von den obersten Stellen offiziell bestätigte und - was am wichtigsten ist - von der überwältigenden Mehrheit der Profis unter den Juristen, Sprachkundlern und Übersetzern voll akzeptierte Terminologie gibt. Denn genau dieser Missstand führt dazu, dass 90% der Übersetzer - vor allem die jüngeren und wenig erfahrenen Kollegen - im Prinzip keine Ahnung haben, was denn nun richtig ist und was nicht. Die übrigen 10%, zu denen ich mich selber zählen möchte, haben hingegen einen Großteil ihres Lebens mit Recherchen und Qualitätsoptimierung der eigenen Terminologie verbracht, doch auch diese 10% MEINEN NUR, sie wüssten mittlerweile genau, was sie da tun. Wir, die 10%, können uns zwar im Falle von gezielten Rückfragen viel besser rausreden als ein Amateur, und wir können wunderbare Argumente aus dem Ärmel zaubern, aber so ganz sicher sind wir uns in vielen Details dann letztendlich auch nicht.
Ich gehe stark davon aus, dass es keine für alle Parteien befriedigende Lösung dieses Problems geben kann. Umso mehr ist auf di evon Ihnen genannten namhaften türkischen und deutschen Juristen diesbezüglich kein Verlass. Wie schon an anderer Stelle erwähnt, haben Kollegen und ich mit einer Gruppe von türkischen Richtern gesprochen, die - wie wir leider feststellen mussten - überhaupt keine Ahnung von der Materie hatten, so wollte man uns unter anderem einreden, dass man bei Übersetzungen deutscher Gerichtsurteile ins Türkische die ganz typische Überschrift "Gründe" oder "Entscheidungsgründe" nicht als "Karar Gerekçesi", sondern als "Olay" oder "Olaylar" übersetzen müsse, obwohl uns allen bekannt sein dürfte, dass "Olay" das türkische Gegenstück von "Zur Sache", "Zur Tat", "Sachverhaltsdarstellung" o.ä. ist. Wenn vier türkische Richter einen derartigen Müll erzählen, weil sie als Nichtübersetzer offenbar nicht in der Lage sind, zwischen "Zur Tat" und "Entscheidungsgründe" zu differenzieren (und das obige Beispiele war nur eines von vielen, bei denen die Herrschaften - ohne es zu merken - haarsträubenden Irrtümern auferlegen waren), wie soll man dann Ihren namhaften deutschen und türkischen Juristen trauen können, wenn man hört, dass sie "Landgericht" am liebsten als "Eyalet Mahkemesi" übersetzt haben möchten, obwohl dies - wie oben gezeigt - vollkommen indiskutabel ist?
Wie gesagt, ich bin vollkommen sachlich und emotionslos und wünsche mir dies auch von Ihnen, und als jemand, der offenbar Zugang zu höheren Kreisen der Szene hat, wie Sie ja immer wieder andeuten, stehen Sie in der Verantwortung, uns hier mit Informationen zu versorgen, mit deren Hilfe langjährige Fehler ausgemerzt werden können. Es darf einfach nicht sein, dass ein riesiges Geheimnis draus gemacht wird, von der die "Öffentlichkeit nichts erfahren darf". Wir reden hier ja schließlich nicht über die große Frage nach den wahren Drahtziehern des 11. September 2001, sondern über die Einführung einer einheitlichen Terminologie für Rechtstexte Türkisch-Deusch/Deutsch-Türkisch! Also, geben Sie sich bitte einen Ruck und teilen Sie mit uns all das "Geheimwissen", das Ihnen nach Ihren eigenem Angaben in Bezug auf die korrekte Terminologie vorliegt. Veröffentlichen Sie die von Ihnen auf Grundlage Ihrer Gespräche mit führenden Fachleuten angelegten Glossare, damit der Ottonormalübersetzer auch was davon hat.
Hallo Jon,
im Allgemeinen bin ich Ihrer Meinung und sobald ich mich aus der Kabine befreie werde ich mich dieser Sache annehmen, wie ich es übrigens (siehe oben) schon vorher angekündigt habe. Hierbei handelt es ausnahmsweise wirklich nicht um meine eigene Ansicht und beruht auch nicht auf eigene Erfahrung. Es war eine Feststellung bzw. eine interessante Angelegenheit, die ich eben mit Ihnen teilen wollte.
Vielen Dank, lieber Ultima Ratio. Lassen Sie sich aber Zeit damit. Wir haben in Deutschland Pfingsten und es ist tolles Wetter!
Selbstverständlich müssen Sie Ihre Quellen nicht preisgeben, und ich verspreche, dass ich keine offizielle Quelle oder konkrete Belege für Ihre Glossareinträge verlangen werde. Allerdings wird es so sein, dass ich und andere Teilnehmer dieses Forums an einigen Stellen sicherlich unsere Korrekturvorschläge einbringen werden. Vielleicht können wir jedoch auf diesem Weg wenigstens einen kleinen Teil der momentan noch zu unsicheren Terminologie sicherer machen und verbreiten helfen.
Merhaba arkadaşlar,
Aslında bu konuda çoğu meslektaşımızın haberdar olmadığı bir çalışma var. Çalışmanın adı TÜRK HUKUK LUGATI ve 3. baskısı Başbakanlık Mevzuatı Geliştirme ve Yayın Genel Müdürlüğünce 1991 yılında yayımlandı.
Bende basılı kitap halinde mevcut olan bu lugat, kısa bir süreden beri Türk Hukuk Kurumunun [Link entfernt] adresinde yer alıyor.
Ben bu lugatı bir avukat arkadaşımdan edindiğimden bu yana, lugatta belirtildiği şekilde "Amtsgericht" için "Sulh Hukuk Mahkemesi" ve "Landgericht" için "Asliye Hukuk Mahkemesi" karşılıklarını kullanıyorum.
Çünkü bu çalışma çok ciddi bir çalışma olup Sayın Mesut Yılmaz'ın Başbakanlığı döneminde, aralarında Ordinaryus Profesörlerin de bulunduğu 31 bilim insanı tarafından gerçekleştirilmiş.
Umarım artık konuya açıklık gelmiştir.
Merhaba Zafer,
Bahsettiğin kaynağa ben de zaman zaman başvuruyorum, bazen yararlanacak veya dikkate alınabilir bir kaynak. Ancak begenmediğim tarafları da var:
- Çok fazla eski terim var
- Güncel terimleri içermiyor
- Dar kapsamlı
- Bazı terimlerde çok yetersiz kalmış veya yanlışlıklar var (basit bir örnek: "Zahlungsanweisung" için "havale" denilmiş)
Ganz meine Meinung. Es gibt im Internet 10 bis 20 weitere Hukuk-Wörterbücher zum Downloaden, teilweise auch Deutsch-Türkisch und umgekehrt. All diese Werke haben ihre Stärken und Schwächen; manche sind im Großen und Ganzen ganz zuverlässig, aber leider 20 Jahre alt und zudem bei vielen Fachbegriffen nicht gerade das Gelbe das Ei. Das Deutsch-Türkisch-Wörterbuch vom Türk Hukuk Kurumu ist so ein Fall. Ich würde mich niemals auf eine einzige Quelle verlassen. Man findet immer Stichwörter, die nicht optimal oder gar falsch übersetzt sind.
Herkese tekrar selamlar,
Türkçemize yeterince önem verilmediği için bu sorunların meydana geldiğini düşünüyorum, sanırım bu karakter olarak biraz rahat bir millet olduğumuzdan kaynaklanıyor.
Benim asıl öğrenim gördüğüm diller Fransızca ve İspanyolca. Bu iki dilde yaptığım tercümerlerde daha az zorlanıyorum çünkü yeterince profesyonel sözlük, paralel metin vs. bulabiliyor ve daha emin olabiliyorum - ama Türkçede güvenilir kaynak bulmak çok zor.
Artık doğru düzgün bir genel sözlüğün hazırlanmasının zamanı geldi, geçiyor bile...
Elif
Für Registergericht schlage ich vor: Ticaret Sicili.
Es gibt m.E. keine andere Lösung. Denn in Deutschland wird das Register tatsächlich bei einem "Gericht" geführt, in der Türkei dagegen bei der Handelskammer (Ticaret Odasi).
Gruß
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