Regelinsolvenz

Rubrik: Übersetzungen vom Deutschen ins Türkische · 6 Beiträge ·

nermincan

Merhaba arkadaşlar,

Şu anda bir çeviri yapıyorum ve biraz takıldım.
Regelinsolvenz ve Verbraucherinsolvenz nasıl çevirilebilir.
Verbraucherinsolvenz> Tüketici aczi?

Yardımlarınız için şimdiden teşekürler.

Antworten (5)

Pico

Regelinsolvenz = standart acz/ödeme güçsüzlüğü/borcunu ödeyememezlik (benim önerim)
Verbraucherinsolvenz = tüketici acizi (laut Cafeuni Wörterbuch)

Siehe auch: [Link entfernt]

Nurlu

IIK veTTK'ya göre:
Regelinsolvenz= Genel iflas
Verbraucherinsolvenz=tüketici iflasi/aczi
Es müsste doch "aczi" statt acizi heißen?

Pico

Nurlu,
Cafeuni Wörterbuch'a tekrar baktım. Verbraucherinsolvenz karşılığı = tüketici acizi olarak yazmakta. Haklısın bence de aczi olmalı. Ama tüketici aczi ve Regelinsolvenz 'i sözlük için önerebilirsin.

Nurlu

Merhaba Pico,

sen de önerbilirsin. Benim için bir sakıncası yok! Ha sen önermişsin, ha ben! Önemli olan burada birbirimize ve ilgililere faydalı olabilmek!

Rumpf

Hier haben wir ein riesiges Problem: Das türkische Insolvenzrecht (ich übersetze nach wie vor aus diesem Grund mit "Konkursrecht") stammt aus der Schweiz und weich daher in vielen wichtigen Punkten vom deutschen Insolvenzrecht ab, auch wenn natürlich im Ergebnis große Ähnlichkeiten vorhanden gibt.

Das türkische Recht kennt die Verbraucherinsolvenz nicht. Daraus müssen wir für die Übersetzung folgende Konsequenzen ziehen:

Verbraucherinsolvenz muss, weil es sich eben um ein besonderes Verfahren handelt, mit "tüketici iflası" übersetzt werden. Da hilft leider nichts.

Das türkische Recht kennt nur die andere Variante des "Bankrotts", nämlich wenn das Individuum am Ende die Vermögenserklärung abgibt und am Ende eine "Pfandlosigkeitsbescheinigung" erteilt wird. Das ist dann "aciz hali", es gibt ein "aciz belgesi" oder "aciz vesikasi". Das aber haben wir im Deutschen zusätzlich auch noch.

Warum ist das so?

In Deutschland hat man mit der Verbraucherinsolvenz versucht, dem Individuum die Möglichkeit zu geben, mit eigenem Antrag Vollstreckungsmaßnahmen von Gläubigern abzuwehren. Das türkische Recht sieht aber die "Insolvenz" als ein handelrechtliches Ereignis an, das auf die Privatperson nicht anwendbar sein soll.

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