murisi evvel
Sevgili arkadaşlar,
şu anda bir mirasçının "düzenleme şeklinde" (beurkundete) vekaletnamesini çeviriyorum. Yer yer geçen bir kelimenin anlamını internetten öğrenemedim bir türlü. İşte vekaletnameden bir alıntı:
"Bilcümle muris veya murisi evveller im veya A. T.'nin vefatı sebebi ile diğer mirasçılar yanında bana her türlü yolla intikal eden veya edecek Almanya Cumhuriyeti hükümeti hudutlarındaki bilimum (= bilumum) taşınmaz ve taşınır mallardaki hak ve taşınmaz hisselerinin tamamını, mirasçılık belgelerine göre adıma intikal ettirmeye ve tescillerini yaptırmaya ... vs. vs. XX.XX. 1981 doğum tarihli, G. Ç. tarafımdan vekil tayin edildi."
murisi evvel ne demek acaba? MK'da (495. md. vd.) hiç geçmiyor. Almanya'nın miras hukukunun "Erben zweiter / dritter / vierter (vs.) Ordnung" mu? Ama Nazım Kıygı "Erbe erster Ordnung" için birinci zümre / derecede kanunî mirasçı diye yazıyor.
İmdat!
Mau
Yanıtlar (10)
Hallo Mau [Entfernt.] :)-D
Ist doch ganz einfach: murisi evvel = daha önceki murisler
Murisi evvel heißt "Vorerblasser".
[Entfernt.] Vorerblasser diye bir sözcük yoktur, daha doğrusu kullanılmamaktadır.
Herhalde Almancanız da biraz kıt. Burada verdiğim referans, güncel bir kanun sayın internet çevirmeni. Ayrıca, profesyonel bir çevirmen için herhangi bir kavramın internette olması da gerekmez ve olmaması da yok veya kullanılmıyor anlamına gelmez.
§§ Buzer.de §§ Gesetze ...
aktuell, verlinkt, frei verfügbar - Sie blättern noch?
(Stand: BGBl. I 2010 , Nr. 25, S. 629-660, ausgegeben am 27.05.2010 )
Hallo Mau,
ich würde "murisi evvellerim" ganz einfach als "meine früheren (bisherigen) Erblasser" übersetzen, nicht als "Vorerblasser". Präfixe wie "Vor-" sind im Deutschen oftmals doppeldeutig, so auch hier. Der Begriff erweckt ein wenig den Eindruck, als sei mit "Vor-" ein "vorheriger Status" gemeint. Es klingt praktisch wie "ön murislik" - ein Begriff, der selbst für einen Juristen kaum einen Sinn ergibt. Daher mein Rat: meine früheren (oder bisherigen) Erblasser
Liebe Leute,
ich habe wenig Zeit, deshalb wieder auf Deutsch.
Ich habe mich in meiner Anfrage vielleicht nicht genau genug ausgedrückt. Denn dass "muris-i evveller" etwas i.S.v. "die vorangegangenen / früheren Erblasser" heißen musste - zumindest im wörtlichen Sinne -, war mir vorher schon klar.
Das Problem, das ich damit habe, ist ein inhaltliches : Was für ein Personenkreis ist damit gemeint, und in welchem Verhältnis steht er in Bezug auf die gesetzliche Erbfolge a) zum Erblasser, b) zum Erben?
Die nächste Frage, die sich daran anschließt, lautet naturgemäß: Gibt es im deutschen Erbrecht für den betreffenden Personenkreis einen wenigstens annähernd deckungsgleichen Begriff?
Ich übersetze nicht gerne etwas, bei dem ich nicht einigermaßen präzise weiß, wovon die Rede ist. Die Gefahr, dass man ansonsten (Beispiel) ein "Sachbuch" in ein "şey kitabı" verwandelt (den Vorschlag konnte ich leider, leider nicht verwerten ... ;) ), ist dann groß.
Möglich wäre auch, dass der Notar, der in einer recht abgelegenen Ecke der Türkei seinen Dienst tut, auf ältere Begriffe zurückgreift, aus der Zeit unmittelbar nach der Verabschiedung der ersten Fassung des MK 1926. Vielleicht hat jemand hier Zugang zu einer solchen frühen Fassung des Gesetzestextes und kann feststellen, ob dort von "murisi evvel(ler)" die Rede ist. Dann müsste man nur schauen, durch welchen Begriff dies in der neuesten Fassung ersetzt wurde.
Dass der "Kritiker" mich mit "Mau-Mau" angeredet hat, fand ich eher lustig. (So hieß ich früher im Gymnasium schon.) Trotzdem finde ich seine teilweise reichlich arroganten (und oft recht inhaltslosen) Beiträge hier fehl am Platze.
Gruß
Mau
Hallo Mau!
Dies ist eine der wichtigsten Regeln des Übersetzens, und es freut mich sehr, dass Sie sich zu diesem Kreis der Übersetzer bekennen, die diesen Beruf als Berufung sehen und für die eine absolut authentische, inhaltlich absolut korrekt übertragene und dazu noch originalsprachlich klingende Übersetzung an erster Stelle steht. Dass dieser hohe Anspruch leider den negativen Effekt mit sich bringt, dass man viel mehr Zeit mit Recherchen und Überlegungen verbringt als der "etwas faulere" Übersetzer, ist uns ja allen bekannt. Und so leite ich über zu Ihrer Frage nach "muris-i evvel": Ich habe in all den Jahren eines gelernt: Bei all den nahezu unerfüllbar hohen Ansprüchen, die wir an uns selber stellen, muss das Verhältnis zwischen dem zumutbaren Aufwand und dem vom Kunden vergüteten Endergebnis dennoch gewahrt bleiben. Mit anderen Worten: Die intensive Recherchearbeit, die Sie hier verrichten, kostet Zeit und ist somit eine geldwerte Zusatzleistung. Wenn Sie also zu einem Ergebnis kommen - und da wird Ihnen am Ende womöglich nur ein "türkisch-deutscher" Rechtsanwalt älteren Jahrgangs behilflich sein können -, sollten Sie dies Ihrem Kunden extra in Rechnung stellen. Und warum? Jeder Freiberufler und Dienstleister hat das Recht, unvorhergesehene Zusatzleistungen, die für die Ausführung des Auftrags zwingend notwendig sind, zusätzlich in Rechnung zu stellen. Falls Sie es jedoch hier mit einem Kunden zu tun haben, der keinesfalls bereit sein wird, Ihnen diesen Zusatzaufwand wegen des nirgends lexikalisierten Begriffs "muris-i evvel" zu vergüten, sollten Sie - und das ist mein Rat an Sie - Ihre Recherchen auf ein gewisses Maß reduzieren und am Ende akzeptieren (so schwer es Ihnen auch fallen wird!), dass Sie dieses fachliche Problem nicht werden lösen können. Denken Sie daran: Die Übersetzung äußerst schwieriger Texte, in denen nicht lexikalisierte Fachbegriffe vorkommen, deren Übersetzung/Erklärung selbst in einem Expertenforum wie diesem nicht auf Anhieb präsentiert werden konnte, stellt eine Sachverständigenleistung dar, die über das vom Übersetzer für gewöhnlich erwartete, zumutbare Arbeitsmaß hinausgeht. Achten Sie also darauf, Ihre Leistungen niemals unter Wert zu verkaufen! Viele Kunden sind heilfroh, wenn sie sehen, welch besondere Leistungen ein Übersetzer vollbringen musste, um eine 1a-Übersetzung abzuliefern. Aber Vorsicht: Mit der Zeit wird man immer besser darin, bis man schließlich dazu neigt, all die Zusatzrecherchen, die man früher noch als Zusatzleistung betrachtet hatte, nur noch als ganz normale Leistung zu betrachten. Hier müssen Sie das richtige Mittelmaß, den goldenen Weg, für sich finden. Mein abschließender Rat an Sie: Vergessen Sie nicht, dass Ihre Aufgabe die des Übersetzens ist, nicht die der multilingual-historischen Forschung über ein sehr spezielles juristisches Teilgebiet. Stecken Sie sich selber eine Grenze und sagen Sie: Nur bis hierher und nicht weiter. Sonst laufen Sie nämlich Gefahr, Tag und Nacht zu recherchieren und das natürliche, gesunde Maß aus den Augen zu verlieren.
Ich hoffe, dass mein witzig gemeinter Einfall "şey kitabı" für "Sachbuch" niemanden gekränkt oder in seiner Weltanschauung beleidigt hat. ;)
Dazu nur noch ein Wort von mir: "Kritiker" könnte eventuell eine Bereicherung für dieses Forum sein - wenn er nur wollte. Aber er will anscheinend nicht.
Genau das meinte ich oben. Ich hab früher auch überall hin Faxe geschickt oder in der Türkei angerufen und mich mit den richtigen Leuten verbinden lassen. Aber irgendwann wird einem klar, wohin das führt. Man verliert unendlich viel Zeit, man hat Zusatzkosten, es ist purer Stress und kostet Kraft - und wofür? Niemand wird es Ihnen danken, wenn Sie Ihre Kunden nicht selber auf auf all den Aufwand hinweisen. Daher am besten mit Anmerkungen oder Fußnoten arbeiten, sobald Sie merken, dass der Aufwand weit über das normale Maß hinausgeht.
Aber das Beste kommt noch: Der türkische Arbeitnehmer, der Ihnen die Vollmacht gebracht hat, wird zu Ihnen sagen: "Valla aslında bu şeyi ben de tecrübe (!) edebilirdim, ama yeminli tecrüban tarafından olması lazımmış, onun için size yaptırıyoruk. Yahu abi şu üç sayfayı bana 15 Euro'ya yap. Aradığım öbür tecrübanlar 20 Euro'ya yapacahmış."
Na, kommt Ihnen das bekannt vor? :)
Lieber Jon,
Hem de ne kadar! In dem Punkt ist mir "nichts Menschliches fremd"! Ich betone: nichts.
Bei manchen Leuten tut es mir zwar durchaus weh, wenn ich sehe, mit wie wenig Geld die auskommen müssen. Aber sie bekommen von mir eine (denke ich) solide Arbeit geliefert, und die will ich auch ordentlich bezahlt haben.
Den Rechercheaufwand, den ich manchmal betreibe, werte ich teilweise als Hobby - dann verschmerze ich es leichter, dass ich ihn dem Kunden nicht in Rechnung stellen kann.
Aleme selam.
Mau
Alternativ: Bewusstseins-Erweitung ... ;)
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