MÖHUK 5718
Merhaba Arkadaşlar, bugün sizlere yeni katıldım.
aşağıda yaptığım çeviri sizce doğrumu? pek içime sinmedi :(
hukuk
(1) Bu Kanun hükümleri uyarınca yetkili olan
hukukun vatandalık esasına göre tayin edildii
hâllerde, bu Kanunda aksi öngörülmedikçe;
a) Vatansızlar ve mülteciler hakkında yerleim yeri,
bulunmadıı hâllerde mutad mesken, o da yok ise
dava tarihinde bulunduu ülke hukuku,
b) Birden fazla devlet vatandalıına sahip olanlar
hakkında, bunların aynı zamanda Türk vatandaı
olmaları hâlinde Türk hukuku,
c) Birden fazla devlet vatandalıına sahip olup, aynı
zamanda Türk vatandaı olmayanlar hakkında, daha
sıkı iliki hâlinde bulundukları devlet hukuku,
uygulanır.
benim çeviri şu şekilde
Artikel 4 Nach dem Staatsangehörigkeitsprinzip massgebendes
Recht
(1) In den Fällen, in denen aufgrund der Vorschriften dieses
Gesetzes das anzuwendende Recht nach dem Staatsangehörigkeitsprinzip
zu bestimmen ist, wird, falls in diesem Gesetz
nichts Gegenteiliges vorgesehen ist, angewandt:
a) auf Staatenlose und Flüchtlinge das Recht des Wohnsitzes,
bei dessen Fehlen das des gewöhnlichen Aufenthalts
und bei dessen Fehlen das Recht des Landes, in dem sich
der Betroffene im Zeitpunkt der Klageerhebung befindet;
b) besitzt jemand mehr als eine Staatsangehörigkeit und ist
eine davon die türkische, so wird in diesem Fall türkisches
Recht angewandt;
c) besitzt jemand mehr als eine Staatsangehörigkeit und ist
keine davon die türkische, so wird in diesem Fall das Recht
des Staates angewandt, zu dem die engste Beziehung besteht.
yardımcı olursanız sevinirim
Yanıtlar (5)
Merhaba ve Hoş Geldin, ZehraSeyda,
Bence şöyle daha uygun olur:
Artikel 4
Nach dem Staatsangehörigkeitsprinzip maßgeb lich es Recht
[...]
a) bei Staatenlosen und Flüchtlingen das an deren Wohnsitz geltende Recht, bei Fehlen eines ständigen Wohnsitzes das am Ort des überwiegenden Aufenthalts geltende Recht und bei dessen Fehlen das Recht des Landes, in dem sich der Betroffene zum Zeitpunkt der Klageerhebung befindet;
b) besitzt jemand mehr als eine Staatsangehörigkeit und ist eine davon die türkische, so wird türkisches Recht angewandt;
c) besitzt jemand mehr als eine Staatsangehörigkeit und ist keine davon die türkische, so wird das Recht des Staates angewandt, zu dem die engste Beziehung besteht.
ilgin ve vakit ayırdığın için çok teşekkür ederim Eva :)
(pek fazla hata yapmamışım:))) sevindim
zira, bu meslekte yeni sayılırım....
Rica ederim.
Almancan süper!
Ich werde demnächst hier meine Übersetzung des Gesetzes einstellen. Wenn es auf dem Markt verfügbare Übersetzungen gibt, sollte auf ständig wiederholte Übersetzungsbemühungen verzichtet werden.
Das wäre super. Ich hab in der Vergangenheit immer wieder mal Abschnitte aus dem MÖHÜK übersetzt und wäre sehr neugierig darauf, Ihre Version zu sehen.
Forumda tartışmaya katıl → Yanıt yazmak, teşekkür etmek ve kendi mesajını eklemek için DasSözlük uygulamasını aç.